Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • Die Bewertungen bei Amazon sind praktisch 'zweigeteilt'.
      Man kann das Produkt bewerten, ohne es bei Amazon gekauft zu haben. Ich kann mein neues PS3 Spiel also bei MM kaufen und bei Ama bewerten. Ist ja auch okay, denn es geht nur um das Produkt.
      Ama hat da vor einiger Zeit diesen 'durch Amazon bestätigter Kauf' Text eingeführt, vielleicht um Produktbewertugen zu verifizieren? k.A.

      Und dann gibt es noch die Bewertungen der Händler auf dem Marketplace. Da hab ich als kleine PVK z.B. nur 93 %, also grottenschlecht. Das liegt an einer (von 15) Bewertung von vor drei Jahren, da hab ich nur 3 Sternchen bekommen, weil die Versandzeit zu lange dauerte. Die 20 in der Zwischenzeit getätigten Verkäufe fließen leider nicht in mein VK-Profil ein, da nicht bewertet. Das bei Amazon die Bewertungen der VK aber eher zäh ist, ist bekannt. Und ich bewerte die privaten VK auch eher nicht :whistling: , und ob ich den Mops bewerte oder peng ...

      Also die Bewertung für das Fliegengitter ist schon okay, die Einbauanleitung ist grottig und das kann (sollte?) man auch äußern (dürfen).

      Dass der Händler einen schlechten Kundendienst bietet, hätte in die Händlerbewertungen gehört, denn unter den Produktbewertungen ist diese Bewertung gar keinem Händler konkret zuzuorden, da das Produkt bei mehreren Händlern angeboten wird. Insofern irgendwie völlig hirnlos, sowohl die Bewertung als auch die Klage dagegen, wenn denn der Text in der Produktbewertung zur Klage führte.


      Bei der Produktbewertungen eine Händlerbewertung zu lesen (a la 'prima Service, Lieferung gleich am nächsten Tag') läßt mich aber auch immer mit den Augen rollen.

      P.S.: achja, und wäre ich in den Baumarkt meines Vertrauens gegangen und hätte da rumgeheult, hätte ich sicherlich ein neues Fliegengitter bekommen, auch wenn die Verkäufer dort im Stillen gedacht hätten 'blöde Kuh, zu doof, eine Anleitung zu lesen und zu verstehen'
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • aurum schrieb:

      ich finde es aber unfaßbar, daß diese Bewertung bzgl. Verhalten des Verkäufers jetzt wörtlich prominent bei einem anderen Verkäufer der gleichen Produkte steht
      ohne daß man erkennen kann, daß sich die auf nen anderen (gesperrten) Verkäufer bezieht
      Ja das ist ein Unding.
      Das liegt daran, dass die Leute die "Produkte" bewerten, nicht richtig verstanden haben, dass es sich dabei ausschliesslich um eine Produktbewertung handelt und Bemerkungen zum Service des Verkäufers DA NICHT hingehören, da das selbe Produkt heute von diesem u. morgen von jenem Verkäufer verkauft werden kann.

      Ich gebe zu, dass auch ich anfangs lange gebraucht habe, um dieses Bewertungssystem bei Amazon zu verstehen.

      Amazon sollte das deutlicher machen, dass Bewertungen zum Service des Verkäufers, keinesfalls in die Produktbewertung einfliessen sollen.
      Es sollte doch möglich sein das an geeigneter Stelle in 2 oder 3 griffigen Sätzen zu erklären und auch warum.

      Produktbewertungen
      die Kommentare zum Verkäufer enthalten, sollten m.E. grundsätzl. gelöscht werden, zumindest solche bei denen nicht erkennbar ist auf welchen VK sich die BW bezog. Auch positive BW, denn diese können für potentielle Käufer genau so irreführend sein, wenn der Artikel mittlerweile von einem ganz anderen VK verkauft wird (als von dem, auf den sich die BW bezog).
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Da steht doch schon recht deutlich "Schreiben Sie Ihre Meinung zu diesem Artikel".
      Finde ich auch hammerhart, dass L. jetzt über diese Kundenrezension mit dieser Kritik am VK, und schlimmer noch, mit dieser Klage in Verbindung gebracht werden.
      Der K, der ehemalige Rezensionsheld, hatte den Unterschied wohl nicht wirklich begriffen. Gibt aber offenbar keine Rezensionen mehr ab.
      Irgendwie haben doch sowohl VK und K einen Knall.
      Als L. wäre ich jedenfalls stinkesauer!
    • aurum schrieb:

      ich finde es aber unfaßbar, daß diese Bewertung bzgl. Verhalten des Verkäufers jetzt wörtlich prominent bei einem anderen Verkäufer der gleichen Produkte steht
      ohne daß man erkennen kann, daß sich die auf nen anderen (gesperrten) Verkäufer bezieht


      Nun, das ist das Amazon-Gedöns mit den ASINs. Wenn der ursprünglich eintragende VK seinen (!) Artikel ändert, ändert sich auch bei allen seinen Mitbewerbern die Beschreibung, das ist ein viel größeres Problem. Viele lassen deshalb Marken eintragen, die sie exklusiv verwenden, damit niemand ihre ASINs räubern oder gar ändern kann.

      Dem derzeitigen VK steht es frei, das so zu machen und eine eigenes, ggf. relabeltes Produkt zu verkaufen. Offenbar stört die das aber garnicht, was mich wenig wundert, denn wenn man sich mal durch die BWs der derzeitigen GbR scrollt, die den Artikel benutzt, dann gehen die genauso mit Reklamationen um wie der Vorgänger. Wie ich bereits sagte, da paßt schon alles.
    • pandarul, ja, hier paßt es letztlich zufällig, weil die, die sowas per Versand verkaufen, wohl einfach ein sehr dickes Fell haben müssen bei der Störanfälligkeit der Produkte im Verhältnis zu Gewinn und Versandkosten, um sich Reklas abzuwimmeln
      aber ich meine das Prinzip der Bewertungen ist doch wenig zweckmäßig, wenn es nicht konsequent von den Händlerbewertungen getrennt wird (der halbherzige Versuch von amazon zählt nicht)
      noch dazu, wenn eine Produktbeschreibung ein für alle Zeit nur vom erstmaligen Verkäufer und dann für alle gültig editiert werden kann.
      wie kommt denn auf solch Unsinn?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Ach, ich weiß nicht, ich würde nicht so eine Welle um die Bewertungen bei Amazon machen.

      Die Produktbewertungen liest doch sowieso kaum jemand alle durch, wenn eine bestimmte Anzahl überschritten ist.
      Wenn man sich nur die negativen durchliest kann man evtl. auf die VK-Bewertung stoßen. Wenn man dann bestellen will kommt man doch auf die Seite mit allen Marktplatz-Anbietern und spätestens dann kann man als Käufer die Bewertung nicht mehr zuordnen. Ich meine, die VK sind dort nach Kaufpreis sortiert.

      Und bei den VK-Bewertungen kann man sich immer nur 10 oder so anzeigen lassen, auch nicht nach Sternchenzahl sortiert, wer liest da mehr als 10 Seiten. Und wenn eine ungerechtfertigte dabei ist, sachlich kommentieren und gut ist.
      OT: ich hab mal eine gelesen, da hat sich ein K beschwert, dass das Buch teurer war als der ursprüngliche Preis, da hat der VK sinngemäß nur drunter geschrieben: Buch wird nicht mehr aufgelegt, Sammlerstücke sind immer teurer - da weiß man doch gleich, was man von solcher Bewertung zu halten hat.

      Abgesehen davon sind die VK-Profile bei Amazon eigentlich immer wesentlich schlechter als bei ebay, da hat auch manch großer VK nur 96 %. Bei Amazon verjährt aber auch nix.
      Und Amazon feuert wohl auch mal Kunden - glaub - , Käuferschutz (A-Z Garantie?) kann man afair nur dreimal in Anspruch nehmen.
      Produktbewertungen kann man auch melden (ich weiß nicht, ob dann mehr passiert als bei ebay) und auch bewerten (eine meiner Lieblingsrezensionen: wie immer guter Service von Amazon, zum Buch kann ich nichts sagen, ich hab's verschenkt :S , da frag ich mich manchmal, warum die Leute eigentlich überhaupt bewerten)

      Aber ich bin gespannt, wie der Prozeß ausgeht.
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    • Damas schrieb:

      Uhrologe schrieb:

      Es ist m.E. vollkommen schwachsinnig und ungerecht, einen Verkäufer zu sanktionieren, der für die schlechte Qualität seiner angeboten Ware überhaupt nicht verantwortlich ist.
      Er stellt sie ja i.d.R. nicht selbst her, sondern bezieht sie von einem (meist chinesischen) Großhändler.

      Uhrologe schrieb:

      Hier wäre es sehr sinnvoll, strikt zwischen Händler- und Produktbewertung zu unterscheiden.
      Noch sind Händler für den Schrott (Chinaware wie Qualitätsware) für mich als Endverbraucher mein Ansprechpartner und nicht der Hersteller.
      Das Händler Ansprechpartner sein sollen, dagegen ist nichts einzuwenden, daß man aber Händler (sogar Handwerker) für die schlechte Qualität eines Produkts zur Verantwortung zieht (sprich schlecht bewertet) welche der Hersteller fabriziert hat, finde ick absurd. :tongue:
    • Ich nicht. Denn für sein Sortiment ist jeder VK selbst verantwortlich - und niemand sonst.
      Und deshalb sollte man einen Schrottverkäufer mit der Nase auf die Unzufriedenheit seiner Kunden stoßen - solange bis er keinen Schrott mehr verkauft.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Ich nicht. Denn für sein Sortiment ist jeder VK selbst verantwortlich - und niemand sonst.
      Und deshalb sollte man einen Schrottverkäufer mit der Nase auf die Unzufriedenheit seiner Kunden stoßen - solange bis er keinen Schrott mehr verkauft.
      Passt aber nicht zu dem verhalten gut und günstig! Wenn ich wenig Geld ausgebe, sollte ich auch wenig erwarten. Wenn du richtig Geld ausgibst, hast du natürlich auch Qualität zu erwarten, aber bei "billig" zeug dem Verkäufer die Schuld zu geben, obwohl einen bewusst sein soll das man hier billig vielleicht kauft - das ist schwachsinnig
    • Was ich immer erwarten kann, ist ein funktionierender Artikel, der dem Angebot entspricht. Das gilt für alle Preisklassen und alle Warengruppen.
      Wenn ich meinen Kunden einrede, dass ich ihnen für billiges Geld prima Ware verschaffe, sollte ich mich über enttäuschte Reaktionen nicht wundern, wenn ich das nicht einhalten kann.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Was ich immer erwarten kann, ist ein funktionierender Artikel, der dem Angebot entspricht. Das gilt für alle Preisklassen und alle Warengruppen.
      Wenn ich meinen Kunden einrede, dass ich ihnen für billiges Geld prima Ware verschaffe, sollte ich mich über enttäuschte Reaktionen nicht wundern, wenn ich das nicht einhalten kann.
      Okay, das stimmt wieder - wenn ich schrott als Gold Verkaufe sollte ich mich nicht wundern. Ansonsten, wenn aber das ganze nicht als Perfekt beschrieben wird, sollte ich es nicht erwarten.
    • giga85 schrieb:


      Passt aber nicht zu dem verhalten gut und günstig! Wenn ich wenig Geld ausgebe, sollte ich auch wenig erwarten. Wenn du richtig Geld ausgibst, hast du natürlich auch Qualität zu erwarten, aber bei "billig" zeug dem Verkäufer die Schuld zu geben, obwohl einen bewusst sein soll das man hier billig vielleicht kauft - das ist schwachsinnig
      Sehe ick genauso, aber dat bekommen viele seit Jahren einfach nicht in ihre Köppe.

      Wenig bis gar nichts bezahlen wollen, aber 1A Produktqualität fordern die ein ganzes Leben hält - keine Ahnung wie das funktionieren soll :?:
    • Annefrid schrieb:

      Sehe ick genauso, aber dat bekommen viele seit Jahren einfach nicht in ihre Köppe.

      Wenig bis gar nichts bezahlen wollen, aber 1A Produktqualität fordern die ein ganzes Leben hält - keine Ahnung wie das funktionieren soll :?:

      Egal wie billig die Ware ist, sie muss zwei Jahre (bzw. 6 Monate) mängelfrei funktionieren. So sieht es jedenfalls der Gesetzgeber. In dem vorliegenden Fall ist das doch aber gar nicht der Stein des Anstoßes. Der Käufer behauptete, die Ware hätte einen Mangel in der Anleitung und der Verkäufer hätte seine Reklamation nicht entsprechend behandelt. Das ist unabhängig davon, wie teuer oder billig die Ware war.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • karakorum666 schrieb:


      Und deshalb sollte man einen Schrottverkäufer mit der Nase auf die Unzufriedenheit seiner Kunden stoßen - solange bis er keinen Schrott mehr verkauft.
      Deswegen (wie hier schon mal erwähnt) kann man die Händler und die Produkte getrennt bewerten.

      Die Leute, die trotz schlechter Produktbewertung den "Schrott" wollen, sollen auch den "Schrott" kriegen. Der Händler liefert
      diesen Leuten genau das, was sie wollen.

      Händler sollten nur auf Grund ihrer Leistungen (oder Nicht-Leistungen) bewertet werden. Leider scheint das einigen "Amazonien-Pionieren"
      nicht bekannt zu sein.

      Ich schaue mir ehrlich gesagt nur seltens Händler Bewertungen an (Noch nie Probleme mit Händlern gehabt). Wenn ich mal ausnahmsweise ein preiswertes Artikel kaufe,
      dann schaue ich mir die Produktbewertungen von 4 bis 2 Sternen an, um zu erfahren wie gut es ist. (5 Sterne - Glücksfall für Qualität, 1 Stern - Totalasufall, wird nur angeschaut wenn es unüblich viele 1 Stern Bewertungen gibt)

      Und ich erwarte dann nicht zu viel.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

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    • biguhu schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Sehe ick genauso, aber dat bekommen viele seit Jahren einfach nicht in ihre Köppe.

      Wenig bis gar nichts bezahlen wollen, aber 1A Produktqualität fordern die ein ganzes Leben hält - keine Ahnung wie das funktionieren soll :?:

      Egal wie billig die Ware ist, sie muss zwei Jahre (bzw. 6 Monate) mängelfrei funktionieren. So sieht es jedenfalls der Gesetzgeber. In dem vorliegenden Fall ist das doch aber gar nicht der Stein des Anstoßes. Der Käufer behauptete, die Ware hätte einen Mangel in der Anleitung und der Verkäufer hätte seine Reklamation nicht entsprechend behandelt. Das ist unabhängig davon, wie teuer oder billig die Ware war.

      Natürlich, so sieht es der Gesetzgeber vor

      und wenn der Käufer behauptet die Montageanleitung hätte einen Mangel, hat der Verkäufer diesem sofort zu entsprechen, desgleichen gilt wenn der Käufer zwei linke Hände hat und nicht lesen kann und Montageanweisungen falsch interpetiert (ironie).

      Ick hoffe inständig das dem Verkäufer in seinem Sinne Recht gesprochen wird und der Spuk ein Ende hat.

      Mahlzeit :love:
    • Annefrid schrieb:

      und wenn der Käufer behauptet die Montageanleitung hätte einen Mangel, hat der Verkäufer diesem sofort zu entsprechen, desgleichen gilt wenn der Käufer zwei linke Hände hat und nicht lesen kann und Montageanweisungen falsch interpetiert (ironie).

      Nein, aber das BGB sieht es in einem solchen Fall vor, dass der Verkäufer derjenige ist, der nachzuweisen hat, dass seine Ware mängelfrei (incl Anleitung) war. Insofern lagst du mit deiner Ironie gar nicht so weit von den gesetzlichen Bestimmungen entfernt.

      Annefrid schrieb:

      Ick hoffe inständig das dem Verkäufer in seinem Sinne Recht gesprochen wird und der Spuk ein Ende hat.

      Das wollen wir nicht hoffen, denn das könnte enorme Auswirkungen auf jegliche Bewertungssysteme haben. Im übrigen würden dann auch viele Äußerungen in Foren wie Auktionshilfe rechtlich auf einen Schlag problematisch werden. Würde sich eine solche Rechtsprechung durchsetzen (über den Einzelfall hinaus), hätte das verheerende Folgen für den Verbraucherschutz.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.