Negative Bewertung: Händler fordert 70.000 € Schadenersatz

    • biguhu schrieb:

      Annefrid schrieb:

      und wenn der Käufer behauptet die Montageanleitung hätte einen Mangel, hat der Verkäufer diesem sofort zu entsprechen, desgleichen gilt wenn der Käufer zwei linke Hände hat und nicht lesen kann und Montageanweisungen falsch interpetiert (ironie).

      Nein, aber das BGB sieht es in einem solchen Fall vor, dass der Verkäufer derjenige ist, der nachzuweisen hat, dass seine Ware mängelfrei (incl Anleitung) war. Insofern lagst du mit deiner Ironie gar nicht so weit von den gesetzlichen Bestimmungen entfernt.

      Annefrid schrieb:

      Ick hoffe inständig das dem Verkäufer in seinem Sinne Recht gesprochen wird und der Spuk ein Ende hat.

      Das wollen wir nicht hoffen, denn das könnte enorme Auswirkungen auf jegliche Bewertungssysteme haben. Im übrigen würden dann auch viele Äußerungen in Foren wie Auktionshilfe rechtlich auf einen Schlag problematisch werden. Würde sich eine solche Rechtsprechung durchsetzen (über den Einzelfall hinaus), hätte das verheerende Folgen für den Verbraucherschutz.

      Das wird der VK auch tun, nur keine Bange

      Doch, denn dann würde dieser Irrsinn (Spuk) mit diesem weitgehend sinnlosen Bewertungssystem ein jähes Ende finden

      Ick muß nun wirklich Tschö :love:

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    • Annefrid schrieb:

      Doch, denn dann würde dieser Irrsinn (Spuk) mit diesem weitgehend sinnlosen Bewertungssystem ein jähes Ende finden

      Ich habe das Gefühl, dass du erheblich zu kurz denkst. Sollte hier tatsächlich die absurden 70000€ Schadensersatz einklagbar sein und sollten solche Entscheidungen Schule machen, dann geht es nicht um irgendein Bewertungssystem bei Amazon oder ebay, dann sind jegliche Rezensionen über Händler und Firmen im Internet davon betroffen. Die Bewertung selbst ist ja längst entfernt, damit hätte es unabhängig davon, inwieweit die Bewertung rechtsverletzend war oder nicht, auch gut sein können. Nun aber dem Käufer anzulasten, dass Amazon den Verkaufsaccount Monate später gesperrt hat, erfordert schon eine Menge Phantasie. Es ist dich stark anzunehmen, dass auch andere Kunden oder Vorfälle zu der Sperrung beigetragen haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • werv schrieb:

      karakorum666 schrieb:


      Und deshalb sollte man einen Schrottverkäufer mit der Nase auf die Unzufriedenheit seiner Kunden stoßen - solange bis er keinen Schrott mehr verkauft.
      Deswegen (wie hier schon mal erwähnt) kann man die Händler und die Produkte getrennt bewerten.

      Die Leute, die trotz schlechter Produktbewertung den "Schrott" wollen, sollen auch den "Schrott" kriegen. Der Händler liefert
      diesen Leuten genau das, was sie wollen.

      Händler sollten nur auf Grund ihrer Leistungen (oder Nicht-Leistungen) bewertet werden. Leider scheint das einigen "Amazonien-Pionieren"
      nicht bekannt zu sein.

      Ich schaue mir ehrlich gesagt nur seltens Händler Bewertungen an (Noch nie Probleme mit Händlern gehabt). Wenn ich mal ausnahmsweise ein preiswertes Artikel kaufe,
      dann schaue ich mir die Produktbewertungen von 4 bis 2 Sternen an, um zu erfahren wie gut es ist. (5 Sterne - Glücksfall für Qualität, 1 Stern - Totalasufall, wird nur angeschaut wenn es unüblich viele 1 Stern Bewertungen gibt)

      Und ich erwarte dann nicht zu viel.

      Nochmal: Ich habe als Käufer Anspruch auf eine funktionstüchtige, mängelfreie Ware, egal zu welchem Preis! Das ist gesetzlich so geregelt; dazu brauche ich kein wie auch immer geartetes BW-System - weder ein ein-, noch ein zwei-, noch ein fünfzehngleisiges. Und mitnichten bin ich als Kunde verpflichtet, mir vor dem Kauf irgendetwas durchzulesen, was über die Artikelbeschreibung des dafür allein verantwortlichen Händlers hinausgeht.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Die sachliche Richtigkeit

      einer Bedienungsanleitung obliegt NICHT dem Verkäufer!

      Denk doch mal praktisch:

      Der VK hat den Artikel mit an 100%er Wahrscheinlichkeit in verpackter Form(wahrscheinlich mit Kartonage o.ä.)erhalten.
      Darin befindet sich die Bedienungsanleitung.
      Soll er Deiner Meinung nach diese Verpackung aufreißen und die Richtigkeit der Anleitung feststellen,
      evtl.diese sogar "testen",dann alles wieder "zukleistern",Zettel dazulegen:"Die Bedienungsanleitung ist o.k./nicht o.k,weil...... und sich darauf vorbereiten,daß der K ihn anjammert:"Habe beschädigte Verpackung erhalten" o.ä./"Will mein Geld zurück" o.ä.???????

      Also bitte!

      petergabriel

      Daß der K jetzt Druck hat(unabhängig vom Ergebnis der Auseinandersetzung),finde ich vollkommen in Ordnung,denn er hat sich selbst "da reingeritten".

      Ich hoffe inständig,daß durch ein entsprechendes Urteil "Tiefflieger" wie er und Millionen andere,die Artikelbewertung und Händlerbewertung nicht getrennt bekommen,zur Vernunft gebracht werden.

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    • karakorum666 schrieb:

      Was ich immer erwarten kann, ist ein funktionierender Artikel, der dem Angebot entspricht. Das gilt für alle Preisklassen und alle Warengruppen.


      Das ist ein Hauptpunkt!

      Ich kaufe oft und gerne Schrott, wenn er meinen Ansprüchen genügt. Es gibt viele Situationen, in denen das auch die vernünftigste Lösung für ein Problem ist. Anderenfalls trifft auch oft das Gegenteil zu, da zahle ich auch gerne mal für Pfennigartikel mehrstellige Eurobeträge, wenn es einen Grund in Form einer Anforderung X gibt, die nur bestimmte Artikel erfüllen.

      Das ist alles völlig unproblematisch, wenn man einen Schrottartikel als solchen erkennt. Dann kann man bewußt zugreifen oder es halt lassen. Leider hat das ehrliche (und zusätzlich vor allem auch das ausführliche) Beschreiben von Waren stark abgenommen. Und ja, daran sind tatsächlich auch die Käufer schuld, denn das System funktioniert ja wegen ihnen.
    • @petergabriel:

      Der VK (auch der aktuelle, der nicht der Kläger ist) weiß davon, deshalb gibt es ja Kundenfeedback. Was würde ihn daran hindern, einen Hinweis auf die objektiv mißverständliche Beschreibung in die AB einzuflechten, eine korrigierte Version beizulegen oder zum Download anzubieten, ggf. auch nur den entscheidenden Schritt mit einem Satz klarzustellen, sich ein vergleichbares Produkt zu besorgen, seinem Händler Druck zu machen usw.?

      Nochmal: Die Bewertung betraf das Verhalten des Händlers, nicht die Anleitung, die nur den Anstoß dafür darstellte. Auch ein Händler, der sachlich absolut im Recht ist, kann sich so aufführen, daß er eine negative Bewertung mehr als verdient hat.
    • biguhu schrieb:

      Annefrid schrieb:

      Doch, denn dann würde dieser Irrsinn (Spuk) mit diesem weitgehend sinnlosen Bewertungssystem ein jähes Ende finden

      Ich habe das Gefühl, dass du erheblich zu kurz denkst. Sollte hier tatsächlich die absurden 70000€ Schadensersatz einklagbar sein und sollten solche Entscheidungen Schule machen, dann geht es nicht um irgendein Bewertungssystem bei Amazon oder ebay, dann sind jegliche Rezensionen über Händler und Firmen im Internet davon betroffen. Die Bewertung selbst ist ja längst entfernt, damit hätte es unabhängig davon, inwieweit die Bewertung rechtsverletzend war oder nicht, auch gut sein können. Nun aber dem Käufer anzulasten, dass Amazon den Verkaufsaccount Monate später gesperrt hat, erfordert schon eine Menge Phantasie. Es ist dich stark anzunehmen, dass auch andere Kunden oder Vorfälle zu der Sperrung beigetragen haben.

      Du behandelts den gesamten Fall fast ausschließlich aus Sicht eines Käuferschützers und verlierst dabei den Händler komplett aus den Augen. Es geht doch bei dieser Klage in erster Linie darum, ob die abgegebene Bewertung der Wahrheit entsprochen hat, die Schadenersatzsumme ist dabei (noch) nicht relevant.

      Wenn die abgegebene Bewertung möglicherweise nicht der Wahrheit entsprochen hat, sind Sanktionierungen (egal welche Plattform) nicht verhältnismäßig bzw. ist ein Bewertungssytem in dieser Form absolut ungeeignet.

      Und ich sage es nochmals, ick würde es begrüßen wenn man es unter Mithilfe eines Grundsatzentscheides schafft von irgendwelchen abstrusen BSystemen Abstand zu gewinnen und wieder den gesunden Menschenverstand ins Spiel zu bringen.
    • Der "gesunde Menschenverstand" sagt jedem halbwegs klar denkenden Menschen, dass man auf keinen Fall nennenswerte Geldbeträge an völlig unbekannte Schrappelbuden im Netz überweisen sollte, in der Hoffnung, Ware wie angepriesen auch zu erhalten. Du würdest also (ich nehme an, Du bist kleine oder mittelgroße Gewerbetreibende) mit den allerdoofsten der Käufer im Onlinehandel allein bleiben. - Ach ja, und natürlich mit der ganz großen, mächtigen Konkurrenz, die schon jetzt eBay die Regeln diktieren kann - BW-System hin oder her. Weil die sich bereits einen Namen gemacht hatten. Bevor sie ins Netz gingen.
      Ich wünsche viel Vergnügen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • Annefrid schrieb:

      Du behandelts den gesamten Fall fast ausschließlich aus Sicht eines Käuferschützers und verlierst dabei den Händler komplett aus den Augen.

      Den Vorwurf muss man sich wohl gefallen lassen, wenn man in einem Verbraucherschutzforum aktiv ist. Davon möchte ich mich auch nicht immer freisprechen.

      Annefrid schrieb:

      Es geht doch bei dieser Klage in erster Linie darum, ob die abgegebene Bewertung der Wahrheit entsprochen hat, die Schadenersatzsumme ist dabei (noch) nicht relevant.

      Ne, die Bewertung wurde ja weit vor der Klage wieder gelöscht. Bei der Klage geht es einzig darum, ob man aus der für einige Zeit einsehbaren Bewertung einene Schadenserstz von 70000€ ableiten kann. Notwendig aber nicht hinreichend hierfür ist aber tatsächlich, dass die Bewertung rechtswidrig war. Das Gericht wird sich also auch damit auseinandersetzen müssen.

      Annefrid schrieb:

      Wenn die abgegebene Bewertung möglicherweise nicht der Wahrheit entsprochen hat, sind Sanktionierungen (egal welche Plattform) nicht verhältnismäßig bzw. ist ein Bewertungssytem in dieser Form absolut ungeeignet.

      Die Sanktionierungen erfolgten seitens Amazon. Eine Klage hätte also an dieses Adresse gerichtet werden müssen. Und weiter: Welches Bewertungssystem wäre denn geeignet gewesen, eine mögliche Unwahrheit zu verhindern?

      Annefrid schrieb:

      Und ich sage es nochmals, ick würde es begrüßen wenn man es unter Mithilfe eines Grundsatzentscheides schafft von irgendwelchen abstrusen BSystemen Abstand zu gewinnen und wieder den gesunden Menschenverstand ins Spiel zu bringen.

      Das Problem liegt doch nicht beim Bewertungssystem. Wäre die Meinung über den Händler hier bei Auktionshilfe abgegeben worden, wäre das Ergebnis das gleiche gewesen. Du machst den Fehler, es dem Bewertungssystem zuzuschreiben, dass möglicherweise Unwahrheiten verbreitet wurden. Dabei wäre ein Forum weitaus mehr dazu geeignet, so etwas zu veröffentlichen, weil man z.B. nicht an Einschränkungen in der Zeichenzahl gebunden ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • pandarul schrieb:

      Die Bewertung ist nach wie vor da. @Mirabella hatte es doch verlinkt:

      amazon.de/gp/aag/details?ie=UT…D=&seller=A2RXY4XWZ2DJBU#

      Rechts durchlicken bis zum 3. Juli.

      Ach ja richtig, danke. Einer der Artikel der Augsburger Allgemeinen verkündete, der Käufer hätte der Löschung der Bewertung zugestimmt. Ich ging daher fälschlicherweise davon aus, dies sei auch wirklich geschehen. Die Frage wäre dann aber, warum ist die Bewertung trotzdem nicht gelöscht worden. Oder ist dies nur eine Fehlinfo der Zeitung?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • petergabriel schrieb:

      Ich hoffe inständig,daß durch ein entsprechendes Urteil "Tiefflieger" wie er und Millionen andere,die Artikelbewertung und Händlerbewertung nicht getrennt bekommen,zur Vernunft gebracht werden.
      Allein, dass der VK sich "nicht dazu äußern" wollte, rechtfertigt eine negative Bewertung - hätte genauso bewertet. Wer Schrott verkauft, sollte auch dazu stehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Berndsen ()

    • petergabriel schrieb:

      (...)
      Soll er Deiner Meinung nach diese Verpackung aufreißen und die Richtigkeit der Anleitung feststellen,
      evtl.diese sogar "testen",dann alles wieder "zukleistern",Zettel dazulegen:"Die Bedienungsanleitung ist o.k./nicht o.k,weil..(...)
      Meine Meinung dazu? Im Zweifelsfalle, wenn sich immer wieder Kunden melden und einen bestimmten Umstand kritisieren, ja, sollte er. Eine einzelne Anfrage "zu hülfää, ich krieg das nicht hin, da stimmt doch was mit der Schraube/Anleitung/was auch immer nicht" auf x verkaufte Artikel kann man sicherlich abhaken. Kommt sowas aber immer wieder, dann muß man reagieren.

      Im Zweifel dann halt selbst mal einen Karton öffnen und das ganze durchspielen, um zu sehen, wo es hakt. Solcherart Kritik sollte auch an den Hersteller weitergeleitet werden, damit dieser eben auch reagieren kann. Da das aber sicher nicht absolut zeitnah geschehen kann - man hat ja auch ein Lager - ist es an dem, der etwas verkauft, dafür zu sorgen, daß die Kritik verstummt.

      Und zwar nicht, indem man kritische Käufer niedermacht und versucht einzuschüchtern, sondern indem man selbst agiert. Und sei es mit einem klarstellenden Zettel, den man der Sendung beilegt, in der Art "da hat sich ein Problem eingeschlichen, verfahren Sie bitte so und so".
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Nun, in diesem Fall konnte man schlecht zwischen Artikelbewertung und Händllerbewertung trennen.

      Wenn eine Gebrauchsanleitung Schrott ist und das scheint sie ja aus etlichen Bewertungen hervorgehend zu sein, dann finde ich es ziemlich normal,
      beim Händler nachzufragen.Ich stehe auf dem äußerst altmodischen Standpunkt, dass ein Händler wissen sollte, was er verkauft.

      Und wenn der Händler den Kunden dann anscheinend ziemlich abbürstet kommt zu der Bewertung einer schlechten Arbeitsanleitung eine schlechte Händllerbewertung, dem fehlt nämlich etwas ganz entscheidendes und das nennt man Service
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

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    • mijanne2007 schrieb:

      Wenn eine Gebrauchsanleitung Schrott ist und das scheint sie ja aus etlichen Bewertungen hervorgehend zu sein, dann finde ich es ziemlich normal,
      beim Händler nachzufragen.Ich stehe auf dem äußerst altmodischen Standpunkt, dass ein Händler wissen sollte, was er verkauft.
      Wie nannte sich doch schnell dieses Koffein-Haarschampoo für Männer, einige Kerle haben das Zeug angeblich gesoffen anstatt sich damit die verbleibende Haarpracht zu waschen.

      Was sich da wohl Hersteller und Einzelhandel incl. Tel. Support gedacht haben :S

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Annefrid ()

    • woher will der Händler überhaupt wissen, wegen welcher der "schlechten" Bewertungen das Konto geschlossen wurde?

      Es ist ja auch möglich, dass sich andere Kunden direkt an Amazon gewandt haben, um sich über die Ware und/oder den Kundenservice dieser Firma zu beschweren.

      Wenn man sich die "AGB's" so durchliest, könnte man sich den Ton entsprechend vorstellen, der da herrscht, wo "Kunde stört"
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Die Bewertung ist noch da und hat einen anderen Wortlaut als die von den Medien einheitlich zitierte Rezension, die ja auch erhalten blieb.
      Laut Ama-Hilfe kann ein K eine abgegebene Bewertung innerhalb von 60 Tagen entfernen.
      Allerdings gab es ja auch angebl. die Forderung von 800 Euro RA-Kosten. Vermutlich konnte man sich daher nicht einigen, weil K nicht bereit war, diese zu zahlen und VK nicht davon Abstand nahm. Ist aber nur meinerseits reine Spekulation.
      Die gesamte Berichterstattung ist alleine schon deshalb wirr, weil sich ständig auf die Rezension und nicht die Bewertung bezogen wird.

      Edit: Danach gab es weitere schlechte BW. Ich glaube, es waren 2. Da wurde seitens der K aber DHL kritisiert bzw. dass VK auf DHL nicht genug Druck ausübte oder so ähnlich.
      Wen es interessiert: Ist alles noch nachzulesen.

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    • Ich kann an der Bewertung überhaupt nichts anstößiges finden.

      Es gab zwei Dinge zu beanstanden, eine schlechte Aufbaubeschreibung und einen Verkäufer, der sich anscheinend nicht im geringsten um seine Kunden kümmert:

      "Die Lieferung erfolgte schnell!
      Das war das positve.
      In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch ! Damit wird das ganze zu kurz!
      Ich habe beim Verkäufer angerufen , Fazit ; Er will sich dazu lieber nicht äussern , alleine das ist eine Frechheit.
      Danach unzählige sinnlose EMails ! Amazon hat mir als Stammkunde mein Geld erstattet! "
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Ich sehe gerade, neben den DHL-Beanstandungen gab es noch mind. 2 weitere.
      Diese hier z.B.
      2/5:
      "Der Artikel ist grundsätzlich OK, allerdings ist die max. Maßangabe (Rahmenmaß) unzureichend, da durch die Haken nochmals einige cm im Innenmaß verloren gehen. Leider ich es erst nach dem Zusammenbau von einem der 3 Pakete festgestellt. Seitens IVVT gab es hier keinerlei Kulanz. Somit trage ich die Rücksendekosten von 2 Paketen (wegen 0,02 EUR) und habe zusätzlich 19,99 EUR Lehrgeld gezahlt."
      J. D., 9. Juli 2013
      Antwort des Verkäufers: Drohungen, Unterstellungen uns gegenüber. Er hätte bei uns keine Kulanz gewährt. Auch bei klarer Gesetzvorgabe muß noch negativ verteilt werden.Datum: 9. Juli 2013

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()