biguhu schrieb:
Annefrid schrieb:
und wenn der Käufer behauptet die Montageanleitung hätte einen Mangel, hat der Verkäufer diesem sofort zu entsprechen, desgleichen gilt wenn der Käufer zwei linke Hände hat und nicht lesen kann und Montageanweisungen falsch interpetiert (ironie).
Nein, aber das BGB sieht es in einem solchen Fall vor, dass der Verkäufer derjenige ist, der nachzuweisen hat, dass seine Ware mängelfrei (incl Anleitung) war. Insofern lagst du mit deiner Ironie gar nicht so weit von den gesetzlichen Bestimmungen entfernt.
Annefrid schrieb:
Ick hoffe inständig das dem Verkäufer in seinem Sinne Recht gesprochen wird und der Spuk ein Ende hat.
Das wollen wir nicht hoffen, denn das könnte enorme Auswirkungen auf jegliche Bewertungssysteme haben. Im übrigen würden dann auch viele Äußerungen in Foren wie Auktionshilfe rechtlich auf einen Schlag problematisch werden. Würde sich eine solche Rechtsprechung durchsetzen (über den Einzelfall hinaus), hätte das verheerende Folgen für den Verbraucherschutz.
Das wird der VK auch tun, nur keine Bange
Doch, denn dann würde dieser Irrsinn (Spuk) mit diesem weitgehend sinnlosen Bewertungssystem ein jähes Ende finden
Ick muß nun wirklich Tschö
ANNE´S WUNDER BAR
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