Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Tosca schrieb:

      @pandarul
      Ja der Brief war auch von der Adresse: Neue Schulstr. 7 Lampertheim
      Absender Marco Roos persönlich Unterschrieben sogar

      Jo, danke für den Upload hier.

      Ohne auf die Sache einzugehen, fällt mir die Mailadresse ja.roos@web.de auf. Die gehört Jannik Roos (ja). Jannik Roos ist als patentparalegal lebenslang von eBay ausgeschlossen worden, bei einer Wiederanmeldung droht ihm wie dem werten Herrn Papa ein großer Haufen Ärger (bezifferbar). Jannik heißt aber nicht "Marco". Nach meinen Unterlagen dürfte er Jannik Bernd Roos heißen (Bernd ist ein älterer Roos, die Kids da haben offenbar ganz traditionell als zweiten Vornamen eine Reminiszenz mitbekommen). Zumindest stand er mit dem Namen anläßlich seiner Konfirmation in der Lokalzeitung (was die Leute so alles über sich veröffentlichen, tssss...).

      Mich würde es deshalb nicht wundern, wenn der volle Name des Täters Jonas Marco Roos wäre. Wie bereits beschrieben, Anfrage beim Einwohnermeldeamt schafft Klarheit. Da du ja anwaltlich vertreten bist, soll der das gleich erledigen. Das Forum freut sich über die Mitteilung etwaiger Ergebnisse.

      Nun würde die Verwedung des einen Namens mit der Mailadresse des anderen natürlich darauf hindeuten, daß in Wirklichkeit wie üblich der Senior, also Markus Roos, die Fäden zieht. Ich gehe mal davon aus, daß der "Marco" seine eigene Mailadresse kennt, und daß er außerdem unter seinem üblichen Vornamen und nicht dem zweiten auftreten würde.

      Zum gerichtsfesten Beweis könnte dein Anwalt bei eBay mit der o.g. Mailadresse Anmeldedaten von Accounts abfragen, und dann könnte man Jannik und Jonas mal zwecks Zeugnis laden bzw. ihr persönliches Erscheinen anordnen lassen. Der Spuk hätte ein sehr schnelles Ende, vermute ich.

      Ich würde davon ausgehen, daß Jonas mittlerweile ebenfalls von eBay mit dem Bannhammer behandelt wurde, was zwar nicht direkt nützt, wenn der Account vor einer evtl. Sperre geboten hat, wie hier. Aber natürlich ist es ein weiteres hilfreiches Indiz für Rechtsmißbrauch, wenn eBay selbst davon ausgeht, daß das Verhalten einer oder mehrerer Personen auf der Plattform deren eigentlichem Sinn und Zweck so dermaßen entgegensteht, daß man nie wieder eine Geschäftsbeziehung unterhalten möchte. Auch die Information über die Art der Sperre (daß er gesperrt ist kann ja jeder sehen beim Aufruf des Accounts) kriegt dein Anwalt auf schriftliche Anfrage bei eBays Rechtsabteilung.
    • Tosca schrieb:

      Das ist jetzt von Ebay gekommen,!!!!!!

      Ja, im Support von eBay gibt es einen haufen Volltrottel.

      Schreib nochmal und verlange im ersten Satz, dein Problem der Rechtsabteilung vorzulegen. Weise sie darauf hin daß eBay zur Auskunft verpflichtet ist (Schadensminderungspflicht / Rücksicht auf die Interessen des Vertragspartners. Schicke das Schreiben mit, das du erhalten hast, und erkläre, daß du vernünftige Zweifel daran hast, daß der Absender der Accountinhaber ist oder von der Sache überhaupt weiß.
    • Hallo zusammen,

      auch wir scheinen davon betroffen zu sein.
      Mittlerweile handelt es sich aber nicht um den MARCO ROOS (nicht Marcus) aus Lampertheim, sondern aus Berlin.

      Folgender Fall auf eBay:
      Ein Handy wurde zum Verkauf gestellt. Anschließend wurden die Gebote gestrichen (einschließlich seine) und das Handy wurde kurzzeitig aus dem Verkauf / der Auktion rausgenommen.
      Anschließend wurde das Handy auf eBay wieder eingestellt und anderweitig verkauft (Sofortkauf). Das Handy hat dann aber natürlich ein anderer User erhalten.
      Danach kam von dieser Person mit mittlerweile einer anderen Benutzerkennung (scheint ja bekannt zu sein) eine Nachricht, dass es Schade sei und er wissen möchte, für wie viel das Handy verkauft wurde.
      Nachdem der Preis genannt wurde, kam dann eine längere Nachricht, dass er Schadensersatz von fast 500 EUR (Differenz zu dem Betrag, als er Höchstbietender gewesen sei) verlangt.
      Leider haben wir nicht vorher geahnt, dass es sich um so eine Person handelt, die scheinbar darauf abzielt, solche Fälle zu kriegen und zu gewinnen.

      Heute (also nach ca. einem Tag) kam die Mitteilung von eBay, dass man eben die Kontaktdaten herausgegeben habe und man im Gegenzug nun seine (Adresse in Berlin) gebe.
      Aus Datenschutz gebe man keine Tel.nr.. Hier schon einmal die Frage an eBay - weshalb gibt man die Kontaktdaten weiter, wenn laut Telefonat mit eBay kein KV zustand gekommen sei?!

      Es handelt sich hierbei nicht um nur 20-30 EUR sondern um fast 500 EUR, die dieser Herr nun verlangt.
      Was sollten wir tun? Es scheinen ja einige Klagen gegen ihn gewonnen zu sein.
      1. Er darf ja angeblich nicht mehr auf eBay aktiv sein?
      2. Scheint ein Abbruchjäger zu sein.
      3. Nicht der erste Fall, bei dem er so etwas versucht.

      Wie stehen die Chancen und was ist nun zu tun? Könntet ihr uns unterstützen?
      Sollten wir zunächst auf ein offizielles Schreiben seinerseits warten und damit dann zum Anwalt gehen oder wie sollten die nächsten Schritte aussehen?

      Ich bedanke mich im Voraus!

      Schönen Abend!
    • Ja, Marcus liest seit Jahren hier, früher hat er sich auch mal gelegentlich geäußert. Daran hat er aber die Lust verloren, was ehrlich gesagt kein großer Verlust ist, seine "juristischen" Ausführungen waren nicht so gehaltvoll.

      Nochmal zur Entwirrung: MARCO ist der Sohn von MARCUS. Und der dürfte nach allen vorliegenden Informationen entweder nicht wissen, was hier abgeht, oder er läßt den Papa mal vertrauensvoll machen.

      Verstehe ich dich richtig, daß du automatisch die Adresse von dem Account bekommen hast, weil er dich angefragt hat? Das ist neu, und damit kannst du dir ja schonmal sparen, selbst die Anmeldedaten bei eBay abzufragen. Wenn alles dem Schema F folgt, ist die Adresse eh Fake. Du hast den Thread gelesen oder wenigstens die letzten 5 Seiten? Du wirst dann wohl erst einen Brief kriegen und kurz später einen Mahnbescheid, dem du widersprichst. Darin wird dann die richtige Adresse stehen.

      Mit dieser Adresse fragst du beim Einwohnermeldeamt die Daten ab, dann kriegst du den vollen Namen deines "Käufers". Nicht vergessen, das dann hier mitzuteilen.

      Per PN gibt es hier übrigens keine Hilfe.

      Nenn mal die beteiligten Accountnamen.

      Du kannst davon ausgehen, daß MARCO zum Zeitpunkt seines Gebotes noch nicht bei eBay gesperrt war. MARCUS ist seit Jahren lebenslang gesperrt, sein zweiter Filius JANNIK mittlerweile auch. Ob MARCO mittlerweile ebenfalls endgültig gekickt wurde, ist nicht klar. Ich würde davon ausgehen, eBay ist ja nicht sooo blöd wie immer alle behaupten, aber mit Sicherheit wissen kann man das nur, wenn mans von denen schriftlich kriegt.

      Und laß uns doch (sinngemäß) an Roos' Äußerungen über dieses Forum teilhaben, wir machen das hier ja immerhin als Hobby, da darf man schon mal Spaß haben.
    • Reyiz schrieb:

      Hallo zusammen,



      Ein Handy wurde zum Verkauf gestellt. Anschließend wurden die Gebote gestrichen (einschließlich seine) und das Handy wurde kurzzeitig aus dem Verkauf / der Auktion rausgenommen.

      @Reyiz

      warum hast Du das Angebot vorzeitig beendet und (dabei) alle Gebote gestrichen?

      Das Handy war nicht kaputt - Du hast es ja direkt wieder zum Verkauf (Sofortkauf) angeboten/verkauft.

      Hilfreich wäre eine Artikelnummer - diese kannst Du problemlos via PN an die Redaktion schicken.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Tosca schrieb:

      Ich kann nur sagen dumm gelaufen für Rööschen.
      Ganz anderer Name als angeben kam raus

      Ja, gut, das war uns vorher klar, haben wir dir ja auch so gesagt.

      Hast du die Anfrage beim Einwohnermeldeamt in Lampertheim gemacht?

      Das ist nicht nur für dich wichtig, sondern für alle Geschädigten, wenn meine Vermutung stimmt und Marco und Jonas dieselbe Person sind, macht Roos senior sich mit dem Beantragen der Mahnbescheide ggf. wegen Prozeßbetrugs strafbar, weil er absichtlich den gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen (= nicht prozeßfähig!) wegläßt, um seine Teilnahme an dem Konstrukt zu verschleiern.


      cody7888a schrieb:

      problemlos via PN

      Ich weiß was du meinst, ich habe aber lange nicht mehr erlebt, daß da irgendwas entgegengenommen oder gar ins Forum zurückgeflossen wäre. Ich kann jedenfalls schlecht zu Infos Stellung beziehen, die irgendwem per PN zugegangen sind. Wer Hilfe erwartet, muß meiner Meinung nach liefern.
    • pandarul schrieb:

      Ja, Marcus liest seit Jahren hier, früher hat er sich auch mal gelegentlich geäußert. Daran hat er aber die Lust verloren, was ehrlich gesagt kein großer Verlust ist, seine "juristischen" Ausführungen waren nicht so gehaltvoll.

      Nochmal zur Entwirrung: MARCO ist der Sohn von MARCUS. Und der dürfte nach allen vorliegenden Informationen entweder nicht wissen, was hier abgeht, oder er läßt den Papa mal vertrauensvoll machen.

      Verstehe ich dich richtig, daß du automatisch die Adresse von dem Account bekommen hast, weil er dich angefragt hat? Das ist neu, und damit kannst du dir ja schonmal sparen, selbst die Anmeldedaten bei eBay abzufragen. Wenn alles dem Schema F folgt, ist die Adresse eh Fake. Du hast den Thread gelesen oder wenigstens die letzten 5 Seiten? Du wirst dann wohl erst einen Brief kriegen und kurz später einen Mahnbescheid, dem du widersprichst. Darin wird dann die richtige Adresse stehen.

      Mit dieser Adresse fragst du beim Einwohnermeldeamt die Daten ab, dann kriegst du den vollen Namen deines "Käufers". Nicht vergessen, das dann hier mitzuteilen.

      Per PN gibt es hier übrigens keine Hilfe.

      Nenn mal die beteiligten Accountnamen.

      Du kannst davon ausgehen, daß MARCO zum Zeitpunkt seines Gebotes noch nicht bei eBay gesperrt war. MARCUS ist seit Jahren lebenslang gesperrt, sein zweiter Filius JANNIK mittlerweile auch. Ob MARCO mittlerweile ebenfalls endgültig gekickt wurde, ist nicht klar. Ich würde davon ausgehen, eBay ist ja nicht sooo blöd wie immer alle behaupten, aber mit Sicherheit wissen kann man das nur, wenn mans von denen schriftlich kriegt.

      Und laß uns doch (sinngemäß) an Roos' Äußerungen über dieses Forum teilhaben, wir machen das hier ja immerhin als Hobby, da darf man schon mal Spaß haben.

      Ja, wir haben die Adresse durch eBay ohne Anfrage erhalten.
      Ich könnte rein theoretisch diese Nachricht auch geschwärzt hier veröffentlichen.
      Da drin steht sinngemäß, dass dieser Bieter eBay kontaktiert hätte, um die Kontaktdaten zu erfahren.
      Und da man einen fairen Austausch dieser Kontaktdaten gestalten möchte, erhalte man im Gegenzug ebenfalls die Kontaktdaten des Handelspartners (zu welchem Zeitpunkt soll er unser Handelspartner geworden sein?).
      Ich habe mal die Adresse gecheckt und ich denke auch, dass dort kein Roos wohnt. Rein theoretisch könnte man das in Berlin auch abchecken lassen.
      Der Accountname ist olibr8.

      Allein deine Ausführung lässt doch vermuten, dass diese Roos' nicht wirklich Kaufabsichten haben, sondern eben unter dieser angeblichen Intention Schadensersatz verlangen.
      Das ist schon klar, dass Marco zum Zeitpunkt des Gebotes nicht gesperrt war. In Anbetracht dessen, dass es eben scheinbar schon mehrere Fälle gab und sogar euch die Namen Marco Roos u. Marcus Roos bekannt sind, lässt ja darauf schließen,
      dass diese "Leute" - unabhängig welcher Roos - nicht mehr wirklich aktiv auf eBay mitbieten dürften.
      Wobei ich denke, dass vielleicht Marco akt. noch einer der noch nicht von eBay entdeckten bzw. gesperrten User ist, weil man sie noch nicht darauf hingewiesen hat.
      Der Account auf eBay hat glaube ich ca. 8 Bewertungen, die nicht mal wirklich sehr aktuell sind.

      Einen Brief haben wir noch nicht erhalten. Das bedeutet, einfach mal auf so einen Brief warten und dann rechtlich reagieren?

      Tosca schrieb:

      @pandarul
      Hi das wundert mich auch das Reyiz sofort die Daten bekommen hat.
      Mein Anwalt musste erst Ebay anschreiben ....
      Ich kann nur sagen dumm gelaufen für Rööschen.
      Ganz anderer Name als angeben kam raus :)

      Ich finde es nur fair, dass man mitgeteilt kriegt, wenn jemand meine Adresse bei eBay anfragt.
      Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, dass eBay einfach irgendjemandem, der in einer anderen beendeten Auktion mal ggf. Höchstbietender war, bei dem die Ware aber bei eBay an einen anderen User veräußert wurde, mitteilt. :rolleyes:
      Denkbar ist, dass nicht diese Person nicht selber angefragt hat, sondern die Rechtshilfe bzw. der Rechtsanwalt, sodass der eben die Adresse bekam.
      Was kam nun bei deinem Fall raus?
      Wieso ein anderer Name? Also nicht von der Familie Roos?
      Allein so eine Tatsache wäre doch 1. ein Verstoß gegen die eBay-Richtlinien und 2. ein Verstoß gegen das deutsche Recht (falsche Identität).


      cody7888a schrieb:

      Reyiz schrieb:

      Hallo zusammen,



      Ein Handy wurde zum Verkauf gestellt. Anschließend wurden die Gebote gestrichen (einschließlich seine) und das Handy wurde kurzzeitig aus dem Verkauf / der Auktion rausgenommen.
      @Reyiz

      warum hast Du das Angebot vorzeitig beendet und (dabei) alle Gebote gestrichen?

      Das Handy war nicht kaputt - Du hast es ja direkt wieder zum Verkauf (Sofortkauf) angeboten/verkauft.

      Hilfreich wäre eine Artikelnummer - diese kannst Du problemlos via PN an die Redaktion schicken.....

      Wie bzw. wo kann ich der Redaktion etwas zukommen lassen? Wird die Sache dann geprüft?
      Ohne frech zu wirken - spielt es eine Rolle (in Anbetracht des Klägers bzw. der unschönen Bekanntheit dieser), weshalb das Angebot vorzeitig beendet wurde?
      Ich habe auch ein wenig rechtliches Wissen und mir ist durchaus bewusst, dass man in manchen Fällen Schadensersatz verlangen kann, aber unabhängig davon, dass so einer, den man auch als Abbruchjäger einstufen könnte, Schadensersatz verlangt, ist doch nicht unbedingt erfolgsversprechend für diese Person, oder? :)

      Nehmen wir mal an, es käme zu einer Anklage - wo kriegt man die Aktenzeichen bzw. die Beweismittel anderer Fälle, um den Fall schnell vom Tisch zu kriegen?
      Von der Redaktion?

      Weshalb ich den Weg per pN präferiert hätte liegt daran, dass diese Person nicht im Voraus meine Standpunkte mitlesen bzw. sich irgendwas im Voraus ausdenken soll.
      Er könnte sich rein theoretisch ja auf die Pro-Argumente unsererseits, die man u.a. von euch erhalten kann, mit seinem RA vorbereiten und versuchen sich rauszureden.
    • Es kommt es ja keinesfalls zu einer Anklage, sondern maximal zu einem zivilrechtlichen Mahnverfahren, welches in Mahnbescheid und bei mangelndem Widerspruch in einen Vollstreckungsbescheid mündet, bei dem es ebenfalls eine Widerspruchsfrist gibt.

      Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid kommt es, wenn der Antraggegner das wünscht, zu einem streitigen Verfahren, bei dem der Antragsgegner formlos seinen Anspruch geltend machen kann, du dann vom Gericht eine Frist gesetzt bekommst, dem Anspruch zu entgegen und deine Gründe für die Klageabwehr darlegen kannst. Auf deine Klageabwehr hat der Anstragssteller erneut die Möglichkeit, deine Klageabwehrgründe zu "zerpflücken".

      Lt. dem neuen Impressum von Auktionshilfe führt Auktionshilfe weder Recherchen durch, noch schreibt AH eigene Beiträge. Früher war das vielleicht mal so, jetzt ist es offensichtlich nicht mehr so.

      Dennoch hilft Roos die Nennung der Artikelnummer sicher nicht weiter, den Forenschreibern hier vielleicht schon. Roos, wenn er es denn ist, liest hier regelmäßig mit und hat dich und deinen betreffenden Artikel längst identifiziert.
      Ist es jemand anderes, der keinen direkten Bezug zu Roos hat, würde ich natürlich den Abbruchgrund hier nur benennen, wenn er tatsächlich zu einem Abbruch berechtigt. Natürlich solltest du dich auch über das Nachrichtensystem nicht um Kopf und Kragen schreiben.

      Du kannst also die Artikelnummer (auch gerne beide beteiligten Accounts) und auch den Schriftwechsel veröffentlichen, wenn du möchtest.
      Sollten Realnamen dabei stehen, kannst du die schwärzen.

      Hau rein, damit man sich hier mal ein Bild machen kann.
      Du möchtest Hilfe, hier gibt es im Forum Leute, die dir helfen wollen, aber auch die führen eben keine Einzelberatung durch, sondern helfen um allen zu helfen, auch den noch nicht betroffenen und daher geht das halt nur im Forum.
    • Der Roos ist nun offiziell insolvent. Am 04.07.2019 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet; Az: 9 IK 269/19


      www.insolvenzbekanntmachungen.de schrieb:


      9 IK 269/19: Über das Vermögen des Marcus Roos, geb. am 20.10.1975, Neue Schulstraße 7, 68623 Lampertheim, ist am 04.07.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
      Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS Rechtsanwälte Hartwich&Partner mbB, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/954940, Fax: 06206/9549428, E-Mail: info@semper-fi.com.
      Die Gläubiger werden aufgefordert:
      a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.07.2019 anzumelden;
      b)dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
      Das Verfahren wird schriftlichdurchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
      Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.09.2019.
      Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
      ØWidersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
      ØAnträge über:
      ·die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
      sowie gegebenenfalls über:
      ·Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
      ·eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
      ·die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
      Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.07.2019) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.09.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
      Hinweise:
      ·Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
      ·Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.dewird hingewiesen.
      Löschungsfristen:
      Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsOBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
      ØVeröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherheitsmaßnahmen.
      ØVeröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
      ØSonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
      Rechtsmittelbelehrung
      Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
      Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
      Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
      Die Beschwerde soll begründet werden.
      Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
      Amtsgericht Darmstadt, 04.07.2019



      www.insolvenzbekanntmachungen.de schrieb:


      9 IK 269/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Marcus Roos, geb. am 20.10.1975, Neue Schulstraße 7, 68623 Lampertheim, wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
      Amtsgericht Darmstadt, 04.07.2019
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Hallo panderul,
      ich bin erst seit heute hier registriert. Ich bin durch eine Suche auf dieses Forum gestoßen.
      Mein Suchbegriff war JANNIK ROOS.
      Ich hatte eine eBay Aktion vorzeitig beendet und habe auch so ein Schreiben, wie es zu Marcus Roos berichtet wird, erhalten.

      Ich habe noch nicht alle Kommentare lesen können. Klar erkennbar ist auch für mich diese Masche. Leider.
      Der Bieter heißt in meinem Fall „JELLYEU OÜ“

      Das Schreiben trägt als Absendeadresse die bekannten Angaben in Laupheim. Allerdings steht am Seitenende die Firma in Estonia als Sitz der Gesellschaft. Postanschrift dann Laupheim.
      die Firmenadresse wird dort nicht als GmbH betietelt, nur im Brieftext wird darauf verwiesen.
      Geschäftsführer Jannik Roos.

      Im eBay Profil ist angegeben, Standort USA, angemeldet seit 22.09.2019


      Welchen Tipp habt Ihr für mich? Als Leidensgenossen sozusagen.

      Der ganze Vorgang kann scheinbar ausarten, oder?

      Vielen Dank.



      pandarul schrieb:

      Ja, Marcus liest seit Jahren hier, früher hat er sich auch mal gelegentlich geäußert. Daran hat er aber die Lust verloren, was ehrlich gesagt kein großer Verlust ist, seine "juristischen" Ausführungen waren nicht so gehaltvoll.

      Nochmal zur Entwirrung: MARCO ist der Sohn von MARCUS. Und der dürfte nach allen vorliegenden Informationen entweder nicht wissen, was hier abgeht, oder er läßt den Papa mal vertrauensvoll machen.

      Verstehe ich dich richtig, daß du automatisch die Adresse von dem Account bekommen hast, weil er dich angefragt hat? Das ist neu, und damit kannst du dir ja schonmal sparen, selbst die Anmeldedaten bei eBay abzufragen. Wenn alles dem Schema F folgt, ist die Adresse eh Fake. Du hast den Thread gelesen oder wenigstens die letzten 5 Seiten? Du wirst dann wohl erst einen Brief kriegen und kurz später einen Mahnbescheid, dem du widersprichst. Darin wird dann die richtige Adresse stehen.

      Mit dieser Adresse fragst du beim Einwohnermeldeamt die Daten ab, dann kriegst du den vollen Namen deines "Käufers". Nicht vergessen, das dann hier mitzuteilen.

      Per PN gibt es hier übrigens keine Hilfe.

      Nenn mal die beteiligten Accountnamen.

      Du kannst davon ausgehen, daß MARCO zum Zeitpunkt seines Gebotes noch nicht bei eBay gesperrt war. MARCUS ist seit Jahren lebenslang gesperrt, sein zweiter Filius JANNIK mittlerweile auch. Ob MARCO mittlerweile ebenfalls endgültig gekickt wurde, ist nicht klar. Ich würde davon ausgehen, eBay ist ja nicht sooo blöd wie immer alle behaupten, aber mit Sicherheit wissen kann man das nur, wenn mans von denen schriftlich kriegt.

      Und laß uns doch (sinngemäß) an Roos' Äußerungen über dieses Forum teilhaben, wir machen das hier ja immerhin als Hobby, da darf man schon mal Spaß haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fuchs_03 () aus folgendem Grund: Ergänzung eingefügt

    • Hallo zusammen,
      Also zu meiner Sache,wir haben nichs mehr gehört mit meinem Anwalt d.h er hat vorerst die Akte geschlossen.
      @'Fuchs_03
      Ich habe auch so wie du reagiert,jetzt mein gedanke wäre ..... ich hätte dies auch ignorieren können,es hat nur meine Rechtschutzversicherung Geld gekostet!
    • Fuchs_03 schrieb:

      Der Bieter heißt in meinem Fall „JELLYEU OÜ“

      Halte ich als Accountname bei ebay für unwahrscheinlich. Kannst du den auch mal nennen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.