Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Guten Abend allerseits,

      weiter geht es - leider
      Ich habe heute wieder Post bekommen
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    • Dass ein Anspruch auf Herausgabe bestehen kann, wurde mehrfach bereits beschrieben.
      Höchstbieter ist Höchstbieter im Moment des Abbruchs.

      Oben lese ich, dass man vom Kaufvertrag zurücktritt.
      Das ist genau das, was mir nicht so recht einleuchten will, denn ein ordentlicher Kaufvertrag kommt wann zustande?

      Ich bekomme immer nach Ablauf einer Auktion von ebay diese Bestätigungsmail, die sozusagen dieser ordentliche Kaufvertrag ist. Das steht ganz konkret in dieser Bestätigungsmail.
    • Hallo liebes Forum,

      auch ich hatte die Ehre einen gelben Brief vom Gerichtsvollzieher zu erhalten?
      Ich habe mich hier nun etwas belesen. Nur finde ich leider kaum Informationen wie weiter vorzugehen ist.

      Was genau sollten wir denn tun?
      Lege ich Widerspruch beim Gerichtsvollzieher ein?
      Sollten wir einen Anwalt aufsuchen?
      Gibt es bisher Fälle bei dem dann nichts weiter passiert ist?
      Ich bin leider in so einer Situation noch nie gewesen.
      In meinem Fall ist der Schadensersatz 1200 Euro. Also echt viel Geld um es zu verschenken.

      Vielen Dank

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ckpat ()

    • ckpat schrieb:

      Hallo liebes Forum,

      auch ich hatte die Ehre einen gelben Brief vom Gerichtsvollzieher zu erhalten?
      Ich habe mich hier nun etwas belesen. Nur finde ich leider kaum Informationen wie weiter vorzugehen ist.

      Was genau sollten wir denn tun?
      Lege ich Widerspruch beim Gerichtsvollzieher ein?
      Sollten wir einen Anwalt aufsuchen?
      Gibt es bisher Fälle bei dem dann nichts weiter passiert ist?
      Ich bin leider in so einer Situation noch nie gewesen.
      In meinem Fall ist der Schadensersatz 1200 Euro. Also echt viel Geld um es zu verschenken.

      Vielen Dank
      Soweit mir bekannt ist bisher nichts passiert. Die Zustellung per Gerichtsvollzieher dient lediglich dazu die Leute einzuschüchtern.
      Sollte mal ein Mahnbescheid kommen, Widerspruch einlegen.
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • ckpat schrieb:

      Hallo liebes Forum,

      auch ich hatte die Ehre einen gelben Brief vom Gerichtsvollzieher zu erhalten?
      Ich habe mich hier nun etwas belesen. Nur finde ich leider kaum Informationen wie weiter vorzugehen ist.

      Was genau sollten wir denn tun?
      Lege ich Widerspruch beim Gerichtsvollzieher ein?
      Sollten wir einen Anwalt aufsuchen?
      Gibt es bisher Fälle bei dem dann nichts weiter passiert ist?
      Ich bin leider in so einer Situation noch nie gewesen.
      In meinem Fall ist der Schadensersatz 1200 Euro. Also echt viel Geld um es zu verschenken.

      Vielen Dank

      Guten Abend,
      traurig, dass sich hier in dem Beitrag doch noch etwas tut.
      Wir haben nach dem ersten gelben Brief (vom Gerichtsvollzieher) erstmal 4 Wochen nichts gehört vom kleinen Röschen. Dann folgte der zweite gelbe Brief. Eigentlich auch nur wieder, wie der erste...eine "besondere Zustellform"..also ohne rechtliche Prüfung. Der 2. Brief kam vom Gericht (bei der Gerichtswahl ist er ja sehr kreativ..). Wir haben Widerspruch eingelegt und warten nun weiter. Der nächste Schritt wäre, wenn ich es richtig verstanden habe, dass er es auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen muss.. Da beide Röschen lebenslang auf Ebay gesperrt sind und somit meiner Meinung nach (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) nie ein Vertrag zu Stande kam, soll er das gerne versuchen, der Rechtschutz freut sich :)
      Wie ist das Röschen auf euch gestoßen ckpat?
      LG J.
    • Vielen Dank für eure Antworten.
      @anwaltsschreck
      wie erkenne ich denn einen Mahnbescheid? Steht da auf dem Kuvert dann speziell Mahnbescheid drauf?
      Oder erkenne ich das aufgrund eines Beiblatts auf dem Widerspruch steht?

      @Pferdenarr
      Auch dir Danke für deine Antwort.
      Dann werde ich jetzt erstmal abwarten bis tatsächlich der nächste Brief kommt und mich ggf. schon einmal nebenher nach einem Rechtsbeistand schlau machen.
      Da ich keinen Rechtsschutz habe werde ich hierfür die Kosten selbst tragen. Vielleicht hat auch jemand eine Idee auf welchen Rechtsbeistand ich mich spezialisieren muss sodass
      die Kosten auch noch im Rahmen sind.

      Ich wollte an meinem Inserat eine Änderung vornehmen die nur durch Beendigung und Neueinstellung möglich war.
      Die Änderung nahm ich kurz nach dem Einstellen vor.
      ich beendete das Angebot und stellte es neu ein darauf wurde ich von einem eBay Nutzer kontaktiert.
      Ja und siehe da jetzt kam der Brief, dass ich das Angebot nicht hätte beenden dürfen etc.

      Des Weiteren bin ich sehr stark am überlegen eine Anzeige zu erstatten.
      Denn laut eBay ist das Konto nun auch nicht mehr angemeldet und laut Infos hier im Forum ist es ein betrügerisches Vorgehen wenn man Vorgibt etwas zu kaufen,
      aber lediglich darauf spekuliert das Gerät für einen absurden Preis zu ergaunern.
      Die Adresse die hinterlegt war/ist bei eBay stimmt nicht mehr dieser aus dem Schreiben überein.

      Eigentlich ein armes Würstchen, er hat scheinbar nichts mehr, nur die Da­seins­be­rech­ti­gung bei seinem Vorgehen.

      Sollten die Infos welche preisgegeben wurden tatsächlich der Wahrheit entsprechen zum Beispiel das anmelden seiner Kinder oder involvieren dieser.
      Mein absoluter Respekt, so verschafft man der Familie Ehre und Rum. Respekt.
      Ein Ehrenmann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ckpat ()

    • ckpat schrieb:

      Vielen Dank für eure Antworten.
      @anwaltsschreck
      wie erkenne ich denn einen Mahnbescheid? Steht da auf dem Kuvert dann speziell Mahnbescheid drauf?
      Oder erkenne ich das aufgrund eines Beiblatts auf dem Widerspruch steht?

      @Pferdenarr
      Auch dir Danke für deine Antwort.
      Dann werde ich jetzt erstmal abwarten bis tatsächlich der nächste Brief kommt und mich ggf. schon einmal nebenher nach einem Rechtsbeistand schlau machen.
      Da ich keinen Rechtsschutz habe werde ich hierfür die Kosten selbst tragen. Vielleicht hat auch jemand eine Idee auf welchen Rechtsbeistand ich mich spezialisieren muss sodass
      die Kosten auch noch im Rahmen sind.

      Ich wollte an meinem Inserat eine Änderung vornehmen die nur durch Beendigung und Neueinstellung möglich war.
      Die Änderung nahm ich kurz nach dem Einstellen vor.
      ich beendete das Angebot und stellte es neu ein darauf wurde ich von einem eBay Nutzer kontaktiert.
      Ja und siehe da jetzt kam der Brief, dass ich das Angebot nicht hätte beenden dürfen etc.

      Des Weiteren bin ich sehr stark am überlegen eine Anzeige zu erstatten.
      Denn laut eBay ist das Konto nun auch nicht mehr angemeldet und laut Infos hier im Forum ist es ein betrügerisches Vorgehen wenn man Vorgibt etwas zu kaufen,
      aber lediglich darauf spekuliert das Gerät für einen absurden Preis zu ergaunern.
      Die Adresse die hinterlegt war/ist bei eBay stimmt nicht mehr dieser aus dem Schreiben überein.

      Eigentlich ein armes Würstchen, er hat scheinbar nichts mehr, nur die Da­seins­be­rech­ti­gung bei seinem Vorgehen.

      Sollten die Infos welche preisgegeben wurden tatsächlich der Wahrheit entsprechen zum Beispiel das anmelden seiner Kinder oder involvieren dieser.
      Mein absoluter Respekt, so verschafft man der Familie Ehre und Rum. Respekt.
      Ein Ehrenmann.
      Der Mahnbescheid kommt vom Gericht selbst, das erkennst du auf jeden Fall. Seite 2 ist der Widerspruch..du musst eig. nur ein Kreuz machen, unterschreiben, fertig.

      Wie bist du auf die bei Ebay hinterlegte Anschrift gekommen? Bei mir stellen die sich richtig doof an...
      Welcher Bietername war es? Und wer hat dir den Brief wegen Schadensersatz geschrieben? Gerne auch per PM.

      Anzeige bringt leider nicht...da die Punkte unter das Zivilrecht fallen...auch hier kann dir nur ein Anwalt helfen, leider nicht die Polizei..

      2 Würstchen handeln hier...ob das eine Würstchen für beide handelt....wer weiß.. Beide sind auf jeden Fall lebensland auf Ebay gesperrt..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pferdenarr ()

    • ckpat schrieb:

      Vielen Dank für eure Antworten.
      @anwaltsschreck
      wie erkenne ich denn einen Mahnbescheid? Steht da auf dem Kuvert dann speziell Mahnbescheid drauf?
      Oder erkenne ich das aufgrund eines Beiblatts auf dem Widerspruch steht?
      So sieht ein Mahnbescheid aus


      Muster Mahnbescheid
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von anwaltsschreck ()

    • Hallo alle zusammen habe auch die ehre von dem Roos bekommen und kann mich jetzt mit dem rumschlagen habe auch von dem Post bekommen das er Schadensersatz einklagen möchte gibt es Neuigkeiten zu dem Fall laut denn Kommentaren ist der bei ebay für immer gesperrt hat einer erfolgreichen schon gegen denn geklagt oder ohne Rechtsstreit gegen ihn ruhe bekommen :evil:
    • Hackii1907 schrieb:

      Hallo alle zusammen habe auch die ehre von dem Roos bekommen und kann mich jetzt mit dem rumschlagen habe auch von dem Post bekommen das er Schadensersatz einklagen möchte gibt es Neuigkeiten zu dem Fall laut denn Kommentaren ist der bei ebay für immer gesperrt hat einer erfolgreichen schon gegen denn geklagt oder ohne Rechtsstreit gegen ihn ruhe bekommen :evil:
      Hallo Hackii,
      um welche Summe geht es? Welcher Nutzername hat bei dir geboten?
      Ich denke ohne Rechtsstreit gibt Roos von sich aus keine Ruhe..endet also immer damit..


      Wäre schön, wenn sich einer der Betroffenen melden könnte mit einem aktuellen Stand :)
    • kuusaluvald war der bieter laut ebay dürfte der garnicht an der Auktion teilnehmen weil es keine richtige Person ist die sich da angemeldet hat, eigentlich ist das für mich eine klare sache der dürfte kein gebot geben also kein verbindlicher vertrag zustande gekommen, auch wenn er höchstbietender ist in dem Moment, ca 798€ will der Einklangen
    • Hackii1907 schrieb:

      kuusaluvald war der bieter laut ebay dürfte der garnicht an der Auktion teilnehmen weil es keine richtige Person ist die sich da angemeldet hat, eigentlich ist das für mich eine klare sache der dürfte kein gebot geben also kein verbindlicher vertrag zustande gekommen, auch wenn er höchstbietender ist in dem Moment, ca 798€ will der Einklangen
      Woher weißt du, dass keine richtige Person hinter dem Account steht? Hat dir Ebay die Angaben gegeben?
      Bei uns weigert sich Ebay...Ich bin ja auch immer noch der Meinung, wenn der Name nicht stimmt, der hinter dem Account steckt, oder der Bieter lebenslang bei Ebay ausgeschlossen ist, dass jeweils kein Vertrag zu Stande kommt.. Aber da sagt auch jeder was Anderes, ob es nun richtig oder falsch ist..
      Auf das erste Schreiben haben wir nicht reagiert...ca. 1 Monat später bekommst du dann den Mahnbescheid, dem du widersprechen musst.
    • Hallo mal wieder :)
      Ich hatte mich lang nicht mehr gemeldet. weil mir das ganze einfach zur passenden Corona Situation tierisch auf die Nerven geht.
      Ich habe heute Post vom Amtsgericht Berlin bekommen.
      Diesem werde ich jetzt Widersprechen und dann mal abwarten.

      Gab es jemanden mit wem er dann tatsächlich vor Gericht gezogen ist.
      Auf dem Mahnbescheid steht nämlich:
      Für den Fall eines Widerspruch hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.

      Und wie geht das dann weiter.
      Bekomme ich dann einen Gerichtstermin zugesendet oder einigt man sich da auf einen Termin?
      Meint ihr man kann sich vor Gericht ohne Rechtsbeistand selbst verteidigen.
      Denn ein paar Infos haben wir bereits gesammelt.
      Das er nur vor gibt etwas zu kaufen. Das er bereits wieder von eBay gesperrt ist weil er nicht mehr kaufen oder verkaufen durfte.
      Weil er eine Adresse bei eBay angegeben hat, an welchem er keinen Sitz hat.
      Die Frage ist ob das reicht.

      Oder sollte ich mir dann einen organisieren welche mit mir vor Gericht zieht.
      Und muss der Gegner die Kosten tragen im Fall das er das Urteil verliert?

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    • ckpat schrieb:

      Diesem werde ich jetzt Widersprechen und dann mal abwarten.
      Wurde Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt? Der Widerspruch ist der erste richtige und wichtige Schritt.
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )