Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • ckpat schrieb:

      Hallo mal wieder :)
      Ich hatte mich lang nicht mehr gemeldet. weil mir das ganze einfach zur passenden Corona Situation tierisch auf die Nerven geht.
      Ich habe heute Post vom Amtsgericht Berlin bekommen.
      Diesem werde ich jetzt Widersprechen und dann mal abwarten.

      Gab es jemanden mit wem er dann tatsächlich vor Gericht gezogen ist.
      Auf dem Mahnbescheid steht nämlich:
      Für den Fall eines Widerspruch hat der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.

      Und wie geht das dann weiter.
      Bekomme ich dann einen Gerichtstermin zugesendet oder einigt man sich da auf einen Termin?
      Meint ihr man kann sich vor Gericht ohne Rechtsbeistand selbst verteidigen.
      Denn ein paar Infos haben wir bereits gesammelt.
      Das er nur vor gibt etwas zu kaufen. Das er bereits wieder von eBay gesperrt ist weil er nicht mehr kaufen oder verkaufen durfte.
      Weil er eine Adresse bei eBay angegeben hat, an welchem er keinen Sitz hat.
      Die Frage ist ob das reicht.

      Oder sollte ich mir dann einen organisieren welche mit mir vor Gericht zieht.
      Und muss der Gegner die Kosten tragen im Fall das er das Urteil verliert?
      Es glaub es gab Fälle, die vor Gericht gingen...aber ich weiß nicht, wie das ablief und mit welchem Erfolg. Ich hatte irgendwo Mal Urteile gesehen..aber wie sprechend das ist..weiß ich nicht.

      Der Vermerk mit dem streitigen Verfahren steht bei uns auch drauf.

      Bin gespannt, wann wir die Klage bekommen...der Widerspruch ist ja nun fast 2 Monate her. Gibt halt Leute, die trotz Corona vor nichts zurückschrecken :)

      Ich würde an deiner Stelle, spätestens zum Gerichtstermin einen Anwalt ins Boot holen..denke, dass du da alleine schlechte Karten haben wirst.

      Woher weißt du, welche Adresse er bei Ebay angegeben hat? Welcher Bietername war es bei dir? Gerne auch per PN.

      Der Verlierer trägt die Kosten...
    • merlon15 schrieb:

      Die Firma taucht in Verbindung mit dem Namen Jannik Bernd Roos überall auf, wieso hat dann ein Markus Roos Anspruch drauf? Wenn dann doch der Inhaber der
      Bei den aktuellen Fällen, geht es jeweils um Jannik, nicht um Markus/Marcus.
      Die "Firma" hat der Sohnemann angemeldet, also Jannik.
      "Sitz" in Estland, deswegen kommen die Mahnbescheide auch aus Berlin Wedding.
    • @merlon15

      Grundsätzlich darfst du eine Auktion beenden z.B. bei Untergang der Ware.
      Rechtlich bist du dann auch nicht zur Lieferung an den Höchstbietenden verpflichtet.
      Allerdings solltest du den "Untergang der Ware" genau für solch einen Fall beweisen können.

      Ansonsten kann man auch einen Freund kurz vorm Beenden der Auktion bieten lassen...allerdings ist das rechtlich dann auch nicht ganz sauber gelöst und man muss theoretisch immer noch liefern.
    • merlon15 schrieb:

      Und wie beendet man dann eine Auktion ohne das jemand danach drauf bestehen kann? Jemand bitten denjenigen zu überbieten und dann beenden?

      Theoretisch ja. Praktisch stehst Du dann aber vor dem Dilemma, dass dir das niemand nachweisen können darf. Sonst sind die Gebote als Scheingeschäft unwirksam.

      Es gibt aber eine viel einfachere Option. Einfach nicht beenden. Lass den Artikel bis zum Schluss durchlaufen. Der Trick bei Roos' Methode besteht ja gerade darin, wenig zu bieten und dann auf den Abbruch zu hoffen. Er wird also ziemlich sicher recht bald überboten werden. Sollte er dann nachbieten (was ich nicht glaube) dann kommt sicher auch wieder einer, der drübergeht. Sonst ist das ja kein Schnäppchen mehr und genau darauf basiert das Geschäftsmodell ja.

      Das Ganze gilt natürlich nur für den Fall, dass Du den Artikel nicht entgegen der AGB anderweitig verkauft hast. Dann hast Du natürlich die Arschkarte und musst einen zweiten Artikel besorgen. Für den Fall, dass der Artikel beschädigt wurde oder Du was übersehen ast, kannst Du dich immer noch mit dem regulären Käufer einigen. Notfalls indem Du ihm den Artikel zuschickst. Dann kan er einen abweichenden Artikel melden, Du nimmst das Ding zurück und die ganze Chose kostet dich einmal (theoretish zweimal) Versand.

      Und soltest Du tatsächlich den Artikel regelwidrig anderweitig verauft haben (was Du ja ganz sicher garantiert niemals nienicht tun würdest) kann es dir natürlich passieren, dass Du eine Ersatzbeschaffung vornehmen musst. Also ein weiteres Teil kaufen, das dem angebotenen entspricht. Dafür hast Du dann aber die Kohle ja schon auf dem Konto. Zumindest minimierst Du deinen Schaden.

      Und nun bin ich mal neugierig, was der lachsack, egal unter welchem Pseudonym, zu dieser Überlegung meint. Sehr begeistert dürfte er davon aber wohl kaum sein.
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Theoretisch ja. Praktisch stehst Du dann aber vor dem Dilemma, dass dir das niemand nachweisen können darf. Sonst sind die Gebote als Scheingeschäft unwirksam.
      Wobei sich solch ein Nachweis in der Praxis recht schwierig gestalten dürfte. Ich bewerbe beispielweise manchmal meine bei eBay angebotenen Artikel bei Social-Media damit meine Freunde und Bekannte darauf aufmerksam werden. Tatsächlich passiert es dann hin und wieder, dass Freunde von mir dann auch mitbieten und Auktionen gewinnen. Da ich die Leute in solchen Fällen kenne, trifft man sich und wickelt die Geschäfte meist bar und persönlich ab. Wie möchte jemand völlig Fremdes nachweisen, dass es nicht so war und dass stattdessen der Freund nur ein ungültiges Fake-Gebot abgegeben hat?
    • Acrylium schrieb:

      Wie möchte jemand völlig Fremdes nachweisen, dass es nicht so war und dass stattdessen der Freund nur ein ungültiges Fake-Gebot abgegeben hat?

      Das kommt darauf an. Wenn der Höchstbieter nur ein einziges Gebot in der Historie stehen hat und dann ausgerechnet bei dem Artikel, dann sieht das schon doof aus.

      Aber sagen wir es mal mit den Worten des BGH: Es gibt nichts, was es nicht gibt. juris.bundesgerichtshof.de/cgi…ktuell&nr=75739&linked=pm

      Also auffallen kann das anscheinend. Ich weiss nur auch nicht genau, wie.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So mein Mahnbescheid kam heute an sofort Widerspruch eingelegt soweit ich aus der Anleitung verstanden hab muss man nur Datum, Wiederspruch und unterschreiben oder hab ich da was vergessen.

      Hat eigentlich einer schon vor Gericht gestanden oder hatte erfolg gegen denn Ar.......
    • Hallo mal wieder, ich denke es geht tatsächlich vor Gericht.
      Ich empfehle euch sammelt bei Ebay Daten und erfragt warum der Account gekündigt wurde.
      In Einzelfällen kriegt das wahrscheinlich nur ein Anwalt raus.

      Ich habe einiges Zusammengesammelt auch die Infos das der Account gesperrt wurde weil er sich nicht mehr hätte registrieren dürfen.
      Bedeutet im Umkehrschluss, dass so kein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist, da der Kollege sich nicht mit den korrekten Daten registriert hat.
      Falsche Adressdaten.

      Bin mal gespannt. Meine Freundin empfahl mir sich gütig zu einigen.
      Dann zahl ich lieber den Anwalt :)

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    • Es gibt ja immer einen dritten weg ;)
      Die Forenregeln verbieten mir den hier zu schreiben

      Wikipedia schrieb:

      Der Ausdruck Dritter Weg wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Im Allgemeinen wird es benutzt, um auf eine Alternative – einen vermeintlichen oder tatsächlichen neuen Weg – neben zwei bislang als erfolglos eingeschätzten Möglichkeiten hinzuweisen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blauer-baer ()