Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • der Artikel ist also nicht mehr verfügbar?

      An wen anders für mehr verkauft? An Ebay vorbei?

      Der Höchst bietende hat einen Anspruch. Ausser dir wurds geklaut. Dann hast ja aber ein Aktenzeichen bei der Polizei.

      Sonst hat der Käufer einen bestehenden Anspruch. entweder du lieferst das Teil oder er kann sogar einen Ersatzkauf tätigen den du dann zahlst.

      Ob dieser Hascher professionell ist müssen dir jetz die anderen sagen.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • Es handelt sich um Marcus Roos, der aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Fake-Accounts unberechtigte Forderungen zu ernötigen versucht.

      1. Lesestoff: Betrug: Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga (ganz lesen, so viel Zeit muß sein)
      2. Daten von eBay erfragen und prüfen
      3. Strafanzeige erstatten
      4. zurücklehnen

      Jemand von der Redaktion vereinige bitte die beiden Threads. Danke!
    • *alte_eule* schrieb:

      Das war sein von einem Automaten bewerteter Kauf:


      Das ist übrigens nett, auf die Art gehen gleich (ein?) zwei weitere Accounts übern Jordan. Nicht, daß eBay das nicht selbst könnte, aber wir wissen ja, wenn man es denen schwarz auf weiß meldet und für Drittklässler erklärt, sinkt die Wahrscheinlichkeit von Bearbeitungsfehlern drastisch *gg*.
    • Ich habe Ihn nach seinen Daten gefragt und dann kam das hier:

      Hallo pave_low1990,

      Ihre Argumentation ist einfach nur Unsinn!

      Gehen
      sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten wenn sie keine
      Ahnung von der Rechtsmaterie haben. Er wird ihnen das Gleiche erklären
      wie ich.

      Da eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist,
      werde ich die Angelegenheit morgen meinem Rechtsanwalt übergeben und
      Klage über die Gesamtforderung gegen Sie einreichen. Dann kommen eben
      noch ein paar hundert EUR Verfahrenskosten hinzu.

      Alles Weitere folgt in den nächsten Tagen auf dem Postweg.

      Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!

      - 2014hilke



      [b]Hallo 2014hilke,


      Schicken sie mir bitte Ihre Forderungen mit nachprüfbarer Adresse, Namen und Ebay Namen.
      Ich überprüfe dann bei ebay, ob dies seine Richtigkeit hat. Dann sehen wir weiter.


      - pave_low1990



      [b]Hallo pave_low1990,


      Meine
      Anschrift, die meines Prozessbevollmächtigten sowie die
      Forderungsbegründung können Sie der ihnen in Kürze zugehenden
      Klageschrift entnehmen.

      - 2014hilke



      Muss ich mir jetzt keine Sorgen machen? Habe gesehen das er nur eine positive Bewertung hat und auf über 300 Artikel einmalig Geboten hat. Habe bei Ebay eine anfrage für seine Daten gestellt.

      Mit freundlichen Grüßen pave_low1990

      [/b]
      [/b]
    • @ pave

      Nein, du musst dir in diesem Fall keine Sorgen machen.

      Dieses Individuum hat auf der Plattform Hausverbot und darf überhaupt keine Verträge mehr schließen.


      Trotzdem solltest du auf jeden Fall diesen Thread nachlesen - die Zeit muss sein - und die gegebenen Tipps auch beherzigen.
    • Es gibt wirklich Leute die sowas direkt bezahlt hätten weil sie nicht wissen was sie machen sollen.
      Habe auch gerade mit einer Mitarbeiterin von Ebay telefoniert die mir klip und klar gesagt hat das wenn man nicht eingibt das es der Höchstbietende bekommt auch kein Kaufvertrag zu stande kommen kann. Ebay gibt keine Daten raus und man kann nur über den Anwalt irgend etwas forden.

      Mit freundlichen Grüßen pave_low1990
    • Abbruchjäger "kabede0"

      Hallo Communitiy

      Zur Situation: Ich hatte ein Handy zu verkaufen und hatte die Auktion hier auf eBay erstellt. Da das Handy meiner Freundin jedoch einen Defekt hatte, sie aber für einen Monat nach Frankreich abreisen musste, habe ich ihr das Handy gegeben mit dem Hintergedanken, es danach einfach zu verkaufen. Also hatte ich die Auktion beendet und angeben, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht. Es war also wirklich keine böse Absicht oder sonstige Betrugsabsichten. Es war ein Gebot von einem Euro auf dem Handy zu dem Zeitpunkt, als ich es beendete.

      Da meine Freundin aber kein Fan von Apple ist, wollte sie es doch nicht, aber ich hatte aber das Handy in einer lokalen Verkaufsplatform angeboten und dann nachmittags verkauft. Dazu muss man sagen dass ich an die Anzeige gar nicht mehr gedacht hatte und mir dieser Weg gerade einfacher erschien anstatt das Gerät nochmal zu inserieren.


      Abends kam dann eine Nachricht einer Person, wieso ich die Auktion beendet hätte. Ich habe nicht großartig nachgedacht und einfach die Wahrheit geschrieben, wie die Situation aussieht (man glaubt ja immer an das Gute im Menschen bzw. nie an das Böse), allerdings nichts von dem Verkauf erwähnt.
      Binnen 30 Sekunden kam darauf diese Antwort:

      ----
      "Sie dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun der Freundin überlassen wollen.

      Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden. Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

      Ich kann nun die Herausgabe des Apple iPhone 4 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 1,- EUR verlangen.

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      http://www.damm-legal.de/ag-hamm-vorzeitiger-auktionsabbrauch-bei-ebay-ohne-rechtsfolgen-nur-wenn-ei...

      Ich gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern sie vorstehenden Vergleich annehmen wollen, geben sie mir einfach kurz Bescheid. Andernfalls halte ich an meinem Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren lassen.

      Überlegen Sie es sich."
      ----

      Ich hatte darauf geantwortet, dass ich nur ehrlich war, aber auf eine solche Methode mich nicht einlasse. Darauf kam die Antwort, dass ich mich ja dann wohl nicht auf das Angebot einlassen will er/sie sich nun an den Anwalt wendet und ich die Tage Post für eine Schadensersatzforderung bekommen würde.
      Darauf hin habe ich natürlich nichts mehr geantwortet und erst mal die Korrespondenz meinem Anwalt geschickt.


      Was kann ich tun? :(

      Redaktion: Beiträge in vorhandenes Thema veschoben

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von don_maaf85 ()

    • Dein Täter ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Marcus Roos, der mit einem Fake-Account einen nicht existierenden Kaufvertrag vorgaukelt, um dich um dein Geld zu betrügen.

      Lesestoff:

      Betrug: Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga (ganz lesen!)

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…wFeedback2&userid=kabede0

      Der Account ist eBay gemeldet. Dieser Thread wird sicherlich irgendwann von der Redaktion mit dem oben verlinkten vereinigt.
    • Abbruchspekulant ti_spec

      Hallo Auktionshilfe.info-Gemeinde!

      Vielen Dank, dass ihr hier diese Anlaufstelle für Betroffe betreibt!

      Ich bin mit großer Wahrscheinlichkeit am 30.06.2014 auch an einen Abbruchspekulanten geraten. Der Arktikel, um den es sich handelt ist ein Galaxy S3.
      Sein Name lautet ti_spec : ebay.de/usr/ti_spec
      Die Nachricht von ihm enthält den bekannten vorgefertigten Text. Bisher habe ich Ihm nicht weiter geantwortet und versuche seine Daten bei ebay zu erfragen.

      Mit besten Grüßen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zitrone ()