Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Hallo Zusammen,

      ich habe genau das gleiche Bild mit genau der gleichen Sachlage.
      Handy reingestellt- vorzeitig beendet.

      Auch ich bekamm eine Mail mit der Frage warum.
      Ich habe diesen jmd. geantwortet das ich das Handy erneut reinstelle.
      Dies habe ich auch getan.

      Er wurde überboten und nach AUktionsende bekamm ich folgende Mail von Ihm:

      Durch
      die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit
      mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe des Samsung Galaxy S 3 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 21,- EUR.

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/…nes-berechtigten-grundes/

      Ich
      gehe davon aus dass Ihnen dass nicht bewusst war und die unberechtigte
      Angebotsrücknahme fahrlässig erfolgt ist. Daher biete ich Ihnen zur
      gütlichen Erledigung der Sache folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Kurze Mitteilung.

      Sollte
      eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, halte ich an meinem
      Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG
      Ingelheim titulieren lassen.


      Er hat einen anderen E-Bay Namen.
      Jedoch auch erst 2 Bewertungen (natürlich privat) und auch seit März 2014 angemeldet.

      Ich habe bis jetzt noch garnicht reagiert....
    • Jacky0001 schrieb:

      Den Vergleich habe ich bereits angenommen. Bzgl. Namen und Anschrift warte ich nach meiner letzten Mail an Ihn auf Antwort.


      Nein, denn der eBay-Accountinhaber wird nicht existieren. Das sieht doch arg nach einem alten bekannten aus. Die Kontoverbindung gehört nicht ihm, sondern irgendeinem Onlineshop, wo er was im Gegenwert zur Vergleichsforderung bestellt hat (o.ä.). Deshalb auch das Bestehen auf dem korrekten Überweisungsbetreff.

      In der Tat handelt es sich um eine Betrugshandlung, die ich zur Anzeige bringen würde, denn die betreffende Person ist bei eBay lebenslang gesperrt und kann gar keine Kaufverträge über die Plattform schließen. Da er das weiß und dich über diesen Fakt täuscht, um dein Vermögen zu schädigen, und ähnliches in mehreren tausend Fällen macht, ist das klar eine Angelegenheit für die StaA.

      Für die Bücher: Dein Abbruch war in der Tat unberechtigt, nicht, daß es da zu einer Fehleinschätzung kommt, nur weil du Glück gehabt hast, von einem bestimmten Abbruchspekulanten angeschrieben worden zu sein.
    • @schumiline
      der Name heißt: birnenundorangen
      Ich habe das Angebot vorzeitig beendet weil ich das Handy doch noch brauchte... .
      Zwei Tage später habe ich es wieder reingestellt und dieser birnenundorangen hat auch wieder geboten....20€...danach aufgeört und als das Angebot beendet war, bekam ich diese Mail.
      Hätte er wirkliche Kaufabscihten gehabt, hätte er ja weiter bieten können.

      Ich habe noch garnichts von Ihm, weder Kontonummer noch Addresse.
      Bis jetzt haber ich noch nicht reagiert.
      Ist auch erst gestern passiert....
    • schreib lieber nichts, ehe du was falsches schreibst.

      Warte lieber erstmal auf die Einschätzungen der Fachleute hier,.

      Bevor du nicht weißt, wer wirklich dahinter steckt, kannst du sowieso nichts verbindliches zusagen.

      Und FALLS es ein gesperrter mit neuem Account ist, frage ich mich, ob in dem Fall wirklich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Bitte formuliere es deutlicher, hier ist ein Vorschlag von @Eule

      Problem: Musste meine iPhone Auktion vorzeitig beenden - nun will der Höchstbietende Schadensersatz - ebay-Accounts haklukkert + meckfessel

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die Auktion mit der Artikelnummer xxxx wurde vorzeitig von mir abgebrochen. Der Höchstbieter xxxx stellt jetzt rechtliche Ansprüche an mich und möchte diese Transaktion abschließen.
      Die Voraussetzung ist, dass ich zu meiner eigenen Sicherheit die bei Ihnen von xxxx hinterlegten Daten meines Vertragspartners bekomme.

      Ich bitte um Mitteilung.
      Mfg
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
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    • Antworte und schreib ihnen, daß sie das Problem der Rechtsabteilung vorlegen sollen. Dein Bieter behauptet selbst, dein Vertragspartner zu sein. Du hast einen Anspruch aus §241 Abs. 2 BGB i.V.m. §28 Abs. 2 BDSG gegen eBay auf Auskunft dieser Daten.
    • Ich bin wohl auch Opfer hier geworden und habe folgende Email erhalten:
      Nur
      weil sie es sich plötzlich anders überlegt haben und das angebotene
      Gerät für sich behalten wollen, berechtigte sie unter gar keinen
      Umständen zur vorzeitigen Angebotsbeendigung.

      Durch die
      unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir
      als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe des Artikels xxx Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von xxx EUR.

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/…nes-berechtigten-grundes/

      Ich
      gehe davon aus dass Ihnen dass nicht bewusst war und die unberechtigte
      Angebotsrücknahme fahrlässig erfolgt ist. Daher biete ich Ihnen zur
      gütlichen Erledigung der Sache folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Kurze Mitteilung.

      Sollte
      eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, halte ich an meinem
      Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - titulieren
      lassen.

      - deguenda
      Soll ich jetzt Zahlen und Strafanzeige stellen? Oder es darauf ankommen lassen? Rechtlich gesehen habe ich ja einen Fehler gemacht. Aber dass sowas gleich derart ausgenutzt wird...
    • So. Auch ich habe eine Antwort von ebay.. Mit dem gleichen Text. Sie können aus datenschutzrechtlichen Gründen seine Daten nicht herausgeben zudem habe er hiergegen widersprochen.

      Ich hatte die Anfrage konkretisiert und geschrieben, dass ich zur Erfüllung der Forderung die Daten benötige. Aber nichts. ich werde die Sache nochmals vortragen mit dem Zusatz von pandarul.

      Bin zwar ganz schön knapp bei Kasse (da Student und gerade kaputtes Auto - wodurch ich die Verkäufe überhaupt angefangen habe), aber eben reichts mir. Wenn er nicht auf meine Datenanfrage antwortet, oder ausweicht, werde ich den Prozess mit ihm anstreben alleine um seine Daten zu bekommen. Das ist mir der Spaß wert. Dann werde ich eine Offenlegung von Ebay beantragen und der angegebenen Konten.

      Nunmehr sind ja zwei weitere Geschädigte hinzugekommen, die 1zu1 den gleichen Text erhalten habe. Wäre nett von euch, wenn Ihr mir die Daten (Ebayname/ Artikelnummer und ggf. angegebenen Bankdaten) via PM zukommen lassen könntet. Habe einen bekannten der ist leitender Oberstaatsanwalt. Der wird sich sicher freuen und hat da ganz andere Möglichkeiten als wir.
    • @jacky2014
      danke dass du dich hier nun zu Wort meldest, die dir genannten Bankkonten sind die gleichen wie bei @Jacki0001, sogar der selbe Verwendungszweck wurde genannt.
      Du solltest ebenfalls die Daten des Höchstbietenden bei ebay anfordern.

      @Jacky0001
      Wir hatten hier bereits einen Fall, da benötigte der User 8 Mails bis er schlußendlich die Daten von ebay bekam, nicht aufgeben.
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