Hallo Zusammen,
ich habe genau das gleiche Bild mit genau der gleichen Sachlage.
Handy reingestellt- vorzeitig beendet.
Auch ich bekamm eine Mail mit der Frage warum.
Ich habe diesen jmd. geantwortet das ich das Handy erneut reinstelle.
Dies habe ich auch getan.
Er wurde überboten und nach AUktionsende bekamm ich folgende Mail von Ihm:
Durch
die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit
mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)
Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe des Samsung Galaxy S 3 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 21,- EUR.
Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:
ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/…nes-berechtigten-grundes/
Ich
gehe davon aus dass Ihnen dass nicht bewusst war und die unberechtigte
Angebotsrücknahme fahrlässig erfolgt ist. Daher biete ich Ihnen zur
gütlichen Erledigung der Sache folgenden Vergleich an:
1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Kurze Mitteilung.
Sollte
eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, halte ich an meinem
Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG
Ingelheim titulieren lassen.
Er hat einen anderen E-Bay Namen.
Jedoch auch erst 2 Bewertungen (natürlich privat) und auch seit März 2014 angemeldet.
Ich habe bis jetzt noch garnicht reagiert....
ich habe genau das gleiche Bild mit genau der gleichen Sachlage.
Handy reingestellt- vorzeitig beendet.
Auch ich bekamm eine Mail mit der Frage warum.
Ich habe diesen jmd. geantwortet das ich das Handy erneut reinstelle.
Dies habe ich auch getan.
Er wurde überboten und nach AUktionsende bekamm ich folgende Mail von Ihm:
Durch
die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit
mir als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)
Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe des Samsung Galaxy S 3 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 21,- EUR.
Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:
ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/…nes-berechtigten-grundes/
Ich
gehe davon aus dass Ihnen dass nicht bewusst war und die unberechtigte
Angebotsrücknahme fahrlässig erfolgt ist. Daher biete ich Ihnen zur
gütlichen Erledigung der Sache folgenden Vergleich an:
1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag abgegolten.
Sofern sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Kurze Mitteilung.
Sollte
eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, halte ich an meinem
Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG
Ingelheim titulieren lassen.
Er hat einen anderen E-Bay Namen.
Jedoch auch erst 2 Bewertungen (natürlich privat) und auch seit März 2014 angemeldet.
Ich habe bis jetzt noch garnicht reagiert....