Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • OK, hast Recfht. Die Beweislage ist noch etwas dünn.

      Daher Frage an @niki84

      Welche Auktion, welcher Bieter, an welches Bankkonto sollast Du zahlen?

      Gib bitte @ Schumiline das per PN durch. Danke.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • @Krennz, hast du die Beiträge überlesen ;)
      Der Bieter ist bereits bekannt, siehe #104
      Die Auktion wurde unberechtigt beendet wg. Verkauf außerhalb der Plattform, daher brauchen wir die Auktion nicht zur weiteren Einschätzung.
      Ein Bankkonto wurde bisher noch nicht genannt, diese Frage wurde in #105/106 geklärt.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Die Katze lässt das Mausen nicht.

      Röschen ist für mich eine Katze.

      Das was er macht ist eigentlich § 263 StGB, denn er darf auf der Bucht nicht mehr handeln.

      § 263
      Betrug



      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
      rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
      anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
      durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
      erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
      mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
      sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
      der Regel vor, wenn der Täter



      1. gewerbsmäßig oder
      als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung
      von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

      2. einen Vermögensverlust
      großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die
      fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die
      Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

      3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

      4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

      5. einen Versicherungsfall
      vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von
      bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder
      teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht
      hat.


      (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

      (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
      schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
      wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur
      fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

      (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

      (7) Die §§ 43a und 73d
      sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die
      sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.



      Wenn ich Richter wäre, würde ich ihn mindestens für 7 Jahre wegsperren, da er fortgesetzt seine Masche durchzieht, obwohl er von ibäh seit mehreren Jahren gesperrt ist.

      er wuirde schon als Erwin 321 von ibäh gesperrt
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Wie befürchtet, hat ebay die kontaktdaten nicht rausgegeben:

      Hier die Mail:

      Hallo Frau xx,
      vielen
      Dank für Ihre Nachricht. Sie bitten um Bereitstellung der Kontaktdaten
      des Höchstbietenden für Ihren vorzeitig beendeten Artikel xxx.
      Ihr Interesse daran verstehe ich gut.

      Zunächst können wir nicht abschließend beurteilen, ob Sie tatsächlich berechtigt waren, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden.

      Hier haben wir die Gründe aufgelistet, wonach ein Verkäufer berechtigt ist, sein Angebot vorzeitig zu beenden.

      Die
      von Ihnen übermittelten Informationen deuten darauf hin, dass es keine
      Bieter zum genannten Artikel gibt und Sie somit auch nicht an einer
      Transaktion mit dem Mitglied "skatedeluxe2014" beteiligt waren.

      Daher
      dürfen wir Ihnen die hinterlegten Kontaktdaten des Mitgliedes aufgrund
      datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht zukommen lassen.


      Sofern
      Sie keine andere Artikelnummer aufweisen können, aus der die
      Handelsbeziehung ersichtlich ist, dürfen wir Ihnen die Kontaktdaten
      aufgrund der bereits genannten Gründe nicht übermitteln.

      Wenn Sie
      verbindliche Auskünfte über die Gültigkeit oder andere Aspekte Ihrer
      vorzeitigen Beendigung des Angebotes oder Ihre Rechte als Verkäufer
      benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatungsstelle (z.B.
      Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale). Dort wird Ihnen gezielt
      weitergeholfen.

      Frau xx, ich hoffe, dass meine
      Informationen für Sie hilfreich sind und wünsche Ihnen für die
      Zukunft ausschließlich positive Erfahrungen beim Handel bei eBay.

      Mit freundlichen Grüßen
      xxeBay-Sicherheitsteam
      Nun weiß ich auch nicht weiter.
      Ich habe ihm nur geschrieben, dass der Höchstbietende mir geschrieben hat, er ist berechtigt den Artikel zu haben...bzw. das mit dem Vergleich.
      Hatte ja eure Mails genommen. (auch das ich die daten brauche, da er ja sagt, wir hben einen vertrag).

      Was soll ich denn jetzt tun??? :(
    • Ich habe es schonmal gesagt und ich sage es nochmal, solche Anfragen schickt man immer per Brief, da gibts dann auch kein Hick-Hack mit irgendwelchen ungeschulten "Hampeln".

      PS: Schreib doch einfach das der Abbruch unberechtigt war, du aber sicherstellen möchtest das der dich auf dem Postweg kontaktierende auch tatsächlich der Höchstbietende war, um die Ware nicht an irgendeinen 3. der keinen Anspruch hat zu "verschenken" ;)
    • Krennz schrieb:

      Die Katze lässt das Mausen nicht.

      Röschen ist für mich eine Katze.

      Das was er macht ist eigentlich § 263 StGB, denn er darf auf der Bucht nicht mehr handeln.

      § 263
      Betrug



      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
      rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
      anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
      durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
      erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
      mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
      sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
      der Regel vor, wenn der Täter



      1. gewerbsmäßig oder
      als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung
      von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

      2. einen Vermögensverlust
      großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die
      fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die
      Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

      3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

      4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

      5. einen Versicherungsfall
      vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von
      bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder
      teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht
      hat.


      (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

      (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
      schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
      wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur
      fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

      (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

      (7) Die §§ 43a und 73d
      sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die
      sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.



      Wenn ich Richter wäre, würde ich ihn mindestens für 7 Jahre wegsperren, da er fortgesetzt seine Masche durchzieht, obwohl er von ibäh seit mehreren Jahren gesperrt ist.

      er wuirde schon als Erwin 321 von ibäh gesperrt

      Du bist aber kein Richter und nichtmal entfernt mit unserem Rechtssystem vertraut!
      Deine Argumentation hinsichtlich §263 StGB würde sicher interessieren.
      Welche Masche? Dass er bei Ebäh nicht mehr handeln darf, so es dein Lieblingskandidat ist, berührt weder das BGB noch ist das strafrechtlich relevant!
      Ist es überhaupt dein Kern-Problematiker? Dem du mit deinen dümmlichen Ratschlägen an vermeintlich Geschädigte, diese in rechtliche Außernandersetzungen treibst?

      Nochmal: Haftest du für deine halbgaren Ratschläge?
      Du wirst es im Zweifel müssen ... auch finanziell. Könnte aber auch was strafrechtliches bei rauskommen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Weistt Du, weil mir das Ganze über den Kopf wuchs, habe ich alle Anfragenden bei R. hierher verwiesen. Da dürft Ihr sich seiner annehmen.

      Auf den 263 komme ich, weil Rn es offensichtlich darauf anlegt, obwohl er nicht mehr handeln darf, Aboabbrecher, wie es scheint, gewerbsmässig zu schädigen. (Drängt sich mir so auf)

      Das nicht alle Abbrecher auch zum Abbruch berechtigt waren/sind, ist mir klar. Manche sollen auch "Lehrgeld" bezahlen, und wenn es in Form von Stress ist, doch mir geht es nicht aus dem Kopf, wie man R u. T und anderen Abbruchhaien das Handwerk legen kann?

      Das was hier von Vielen geleistet wird ist Phänomenal, aber leider nur sowas wie Kosmetik in dem Falle.

      Und das ich Leute in Prozesse treibe ist eigentlich nicht richtig. Es haben nunmal 2 - 3 versucht gegen R anzutreten und haben gewonnen weil sie sich, wie ich es empfohlen hatte, zusammenschlossen, ihre Unterlagen austauschten und den Gerichten vorlegten. Die Prozesse hatte R angestrebt, bzw veranlasst.

      Wer nach den Regeln von der Bucht und den Urteilen des BGH und anderer Gerichte abgebrochen hat, dem kann sowieso keiner was.

      Einer von den Vielwissenden sollte diese Urteile mal in einem separaten Fred zusammen fassen und dann in seiner Signatur verlinken, er spart viel Geschreibsel.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • niki84 schrieb:

      Was soll ich denn jetzt tun???


      Die Anfrage so oft wiederholen, bis eBay die Daten rausrückt. Der Rekord liegt wohl bei 8 Mails.

      Frag freundlich danach, daß sie dein Anliegen mal in die Rechtsabteilung eskalieren sollen, wo man sich mit sowas auskenne. eBay sei dir nämlich zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet, §241 Abs. 2 BGB i.V.m. §28 Abs. 2 BDSG.
    • wenn er nicht mehr angemeldet ist, kann er dich auch nicht über eBay kontaktieren, dann kannst du die Sache doch jetzt erstmal getrost aussitzen, denn das er deine Daten jetzt noch von eBay bekommt, halte ich für eher unwahrscheinlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Ich hab gar nicht mitbekommen, dass er gelöscht wurde :-o

      Also meint ihr, ich bin jetzt nochmal mit einem blauen auge davon gekommen?
      Kann man erfahren, warum der user gesperrt worde?

      Vielen vielen Dank an das Forum für eure Unterstützung!
    • niki84 schrieb:

      Kann man erfahren, warum der user gesperrt worde?


      Weil ich ihn gemeldet habe.

      Da eBay ausschließlich Marcus Roos zuverlässig löscht, kannst du das als Indiz dafür ansehen, daß es sich tatsächlich um o.g. Täter handelt. Natürlich kann dir das definitiv nur eBay sagen.

      Ich würde allerdings davon ausgehen, daß er deine Daten längst hat. Du solltest die Anmeldedaten des Accounts dennoch anfragen, weil sich zu 99,9% dabei ergeben wird, daß es sich um einen Fake-Account handelt.
    • Na von eBay hat er die, falls er gefragt hat.

      Ob er sich per Post meldet, kA. Wohl eher nicht, immerhin (hast du den Thread und die verlinkten gelesen?) geht es ihm um Verschleierung seiner Identität. Er hat aber wenn auch deine Mailadresse. Kurz und gut: Nur weil eBay ihn kickt, ändert das nix an deiner Situation.
    • Ebay Schadensersatz Betrug

      Hallo

      Am 09.05.14 habe ich mein Handy als Auktion bei Ebay gestartet. allerdings ist mir das Handy 4 Tage nach Auktionsbeginn, als ich es auf Werkseinstellungen zurücksetzen wollte runter gefallen und hatte danach einen Sprung im Display. deshalb habe sofort meine Auktion bei Ebay vorzeitig beendet, da es als neuwertig ohne Schäden eingestellt worden ist, und somit nicht mehr der Artikelbeschreibung entspricht. es war ein einziges Gebot von einem Bieter drauf, das dann natürlich gestrichen wurde. das Handy habe ich dann als defekt bei Ebay Kleinanzeigen rein gesetzt und am selben Abend wurde ich von einer Privatperson einen Anruf bekommen das er das Handy gerne kaufen würde. gesagt getan, der Käufer kam und kaufte das defekte Handy.einige stunden später hab ich eine Mail von dem Bieter bekommen, warum ich das Handy rausgenommen habe. darauf habe ich geantwortet, nur leider mit der Falschen Antwort ... warum ich diese geschrieben habe, weiß ich bei besten Willen nicht mehr... ich habe geschrieben: Hallo,
      weil ich es doch privat verkaufen konnte. LG
      Darauf hin bekam ich folgende Mail: Der anderweitige Verkauf berechtigte Sie allerdings nicht zum vorzeitigen Beenden des Ebay Angebotes!

      Durch die unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir als Höchstbietenden zustande gekommen. Siehe § 10 Nr. 1 ebay AGB.

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe eines Apple iPhone 4S gemäß Artikelbeschreibung gegen Bezahlung von 1,- EUR.

      Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier:

      damm-legal.de/ag-nuertingen-be…-hoechstbietenden-leisten

      Da das Gerät bereits verkauft ist, haben sie sich mir gegenüber wegen Nichterfüllung schadenersatzpflichtig gemacht (§ 280 BGB).

      Um die Sache gütlich zu erledigen, biete ich Ihnen folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 100,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag erledigt

      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.

      Sollte eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, werde ich den Anspruch erforderlichenfalls vor dem AG Starnberg titulieren lassen. Ich hoffe das ist nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare) Verfahrenskosten entstehen.

      Überlegen Sie es sich.

      Ich: es musste rausgenommen werden, da es einen kleinen Sprung hat und somit war die Artikelbeschreibung fehlerhaft. habe Ebay zu dem Fall auch informiert und nachgefragt. LG

      "Käufer" Diese dämliche, nachgeschobene Ausrede hilft Ihnen nun auch nicht mehr weiter. Denken Sie daran, dass selbst uneidliche Aussagen in dem nun anstehenden Rechtsstreit vor dem AG strafbar sind. Das nur als Hinweis am Rande.

      Ich stelle fest, dass eine gütliche Einigung nicht zustande gekommen ist.

      Ich werde die Angelegenheit morgen Nachmittag meinem Rechtsanwalt übergeben und Klage gegen Sie einreichen.

      Die Gesamtforderung von 260,- EUR (Verkehrswert abzügl. Kaufpreis) zzgl. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 400,- EUR kommen nun auf Sie zu. Das hätten sie sehr viel billiger haben können mit ein wenig Einsicht.

      Die Klage wird Ihnen in Kürze zugestellt.

      Viel Erfolg bei der Klageerwiderung!

      Meine Antwort:
      ich werde mir das Iphone von dem Käufer der es gekauft hat geben lassen und habe somit den Beweis das es einen Schaden hat.

      "Käufer": Ein "kleiner Sprung" ist so oder so kein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne der §§ 119 ff. BGB.

      Das können Sie drehen und wenden wie sie wollen. Sie hatten keinen Rechtfertigungsgrund für das vorzeitige Beenden.

      Ich kann den wahren Beendigungsgrund ganz einfach anhand des Ebay Nachrichtenverlehrs beweisen. Dieser lautet.

      Zitat:

      "Hallo,
      weil ich es doch privat verkaufen konnte.
      LG"

      Damit helfen ihnen ihre schwindeligen Ausreden auch nicht mehr.

      Der Amtsrichter wird Ihnen das genauso erklären wie ich.

      Ich hatte Ihnen einen wirtschaftlich sehr attraktiven Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dass sie nun lieber versuchen sich herauszureden als diesen anzunehmen, dass ist ihr Problem.

      Wir können diese unsinnige Diskussion beenden. Erwidern sie einfach auf die Klage.

      Ich: Bitte senden sie mir nochmals die Forderung mit den 100€ mit der Bankverbindung auf die das Geld geschickt werden soll.

      Käufer: !! mit der selben Kontonummer und Verwendungszweck die hier auch vorkommt!
      Mit Eingang der vereinbarten 100,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:

      Konto-Inhaber: Tuxedo
      Kto-Nr.: 10152809
      BLZ: 20030000

      IBAN: DE33200300000010152809

      HypoVereinsbank

      Verwendungszweck = 107890557

      Achten sie darauf, dass vorstehender Verwendungszweck angegeben wird. Nichts hinzufügen und nichts weglassen. Sonst kann ihre Zahlung nicht zugeordnet werden

      Ich:
      Viele Dank für die Kontoverbindung, das Geld ist auf dem Weg. (habe es natürlich nicht überwiesen!)
      des weiteren benötige ich bitte noch zur Vervollständigung meiner Unterlagen Ihren Vollständigen Namen, um zu wissen mit wem ich diesen Fall ausgehandelt habe.

      Vielen Dank für die Information
      MFG

      Käufer: (und da hat es in meinem Hirn klick gemacht das es sich um einen Betrüger handelt, weil er son trara um seine Identität macht...
      Ich übersende Ihnen gerne eine schriftliche Ausfertigung des Vergleiches, sobald die Gutschrift bei mir eingegangen ist. Darin stehen auch meine vollständigen Personalien.

      bin jetzt am überlegen ob ich zu einem Anwalt oder zur Polizei gehen soll... ich bin mir sicher, das es sich hier um den Selben Betrüger handelt wie die, die hier aufgelistet sind.

      hat hier irgend jemand jemals den angedrohten Brief vom Anwalt erhalten? oder sonst irgendeine Drohung nach nicht bezahlen bekommen bzw wie ist es ausgegangen? wenn ja woher hatte die Person die Daten wie Adresse usw.?? Ebay darf das ja aus Datenschutzgründen nicht einfach jedem rausgeben.

      Danke schon mal für Antwort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mellino ()