Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Wer wegen 500€, die jemand aufgrund eines eigenen Fehlers von einem einfordert, gegen diesen oder gar noch dessen Angehörige tätlich wird, der ist aber noch viel viel armseliger als alle Abbruchjäger zusammen. Aber es stimmt leider, manch eine Oma wurde ja auch schon für die 50€ in ihrer Handtasche krankenhausreif geschlagen. Und wie wir ja alle wisse, ist selbst der dümmste Depp nicht zu dumm für eBay....
    • @Amcas

      Könnten wir bitte ein wenig Sachlichkeit in die Diskussion bekommen. Beleidigungen mögen wir hier nicht. Und woher stammt deine Erkenntnis, dass Herr Roos gegenüber den Verkäufern handgreiflich wird? Vielleicht sollten wir hier einfach bei den Fakten bleiben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das führt alles ins OT und soll vielleicht von der Redaktion ausgeschnitten werden.

      Du hattest gefragt, warum deine Bezeichnung eine Beleidigung ist und die andere nicht.
      ...... und wenn du Bezug auf etwas nimmst, lass bitte nicht den wichtigen Nebensatz weg..... "wenn sie denn so wäre".
      Genau da liegt der Unterschied zwischen den Postings.
    • de.wiktionary.org/wiki/SpacKO nimm vielleicht Spacken, das ist Norddeutsch und heißt eher "Pfosten in Dünn", also ein Deminutiv vom Vollpfosten :D

      Weniger Schimpfwort als "Arschloch", aber das "Arschloch" wurde vorher (von Pandarul, nicht Pandora) ausführlich beschrieben und dann als Quintessenz begrifflich so zusammengefasst :) also eine Meinungsäußerung (meiner Meinung nach)

      Es geht aber nicht, "Schimpfnamen" ohne Erklärung zu verleihen und vor allem das nicht, im Zusammenhang damit, dass unbewiesene Tätlichkeiten unterstellt werden.

      Amcas schrieb:

      Wenn dieser Spacko tätlich wird,
      Dass dieser tätlich wird hat auch Pandora nicht behauptet, wenn du es so verstanden hast, hast du es falsch verstanden.

      Genaugenommen könntest du natürlich, wenn du den Konjuktiv benutzt hättest, ungestraft behaupten:

      WENN dieser Sp... (oder jeder andere, der das täte) tätlich würde, DANN könnte und sollte man natürlich gegen ihn (oder gegen jeden anderen, der das täte) Strafanzeige stellen.

      de.wikipedia.org/wiki/Konjunkt…endung_des_Konjunktivs_II

      Worum es aber bei Pandora ging, war eher, dass dieser Abbruchjäger sich nicht nur in Gefahr begibt, dass es ihm aus dem Wald schallen könnte, wie er reinruft,

      sondern so ein professionell gewerblicher Abruchjäger, der vielen, vielen andern Ebayern auf den S... geht, sprich andern auf die Füße tritt, könnte sogar mal an einen der vielen Genervten geraten, der das nicht auf rechtlichem Weg sondern handgreiflich aus der Welt schaffen möchte. Eine Möglichkeit. Irreal, aber möglich. :)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:



      Amcas schrieb:

      Wenn dieser Spacko tätlich wird,
      Dass dieser tätlich wird hat auch Pandora nicht behauptet, wenn du es so verstanden hast, hast du es falsch verstanden.
      Genaugenommen könntest du natürlich, wenn du den Konjuktiv benutzt hättest, ungestraft behaupten:

      WENN dieser Sp... (oder jeder andere, der das täte) tätlich würde, DANN könnte und sollte man natürlich gegen ihn (oder gegen jeden anderen, der das täte) Strafanzeige stellen.

      Gut, lassen wir das mit der Beleidigung mal sein, das würde allmählich zu sehr OT werden. Aber was den Konjunktiv angeht, so hat Pandora ja selber geschrieben: "Wer ... tätlich wird ..." - das ist kein Konjunktiv. Jemand wird tätlich. Und da lautete meine Frage dazu: "Wenn (sobald) dieser Spacko (der, der tätlich wird) tätlich wird, wieso ... " - das "wenn" wird hier temporal gebraucht und verlangt in dieser Nutzung keinen Konjunktiv: duden.de/rechtschreibung/wenn#Bedeutung2a

      Egal, meine Frage wurde ja nun beantwortet :)
    • Schadensersatzanspruch Marcus Roos

      Hallo,

      ich habe gestern von einem Inkassobüro ein Brief zugestellt bekommen in dem ein Marcus Roos einen Schadensersatz in Höhe von 199€von mir fordert.

      Ich habe im April ein Iphone in ebay gehabt und habe es 3Tage vor ablauf rausgenommen, da es meiner Frau beim Putzen runtergefallen ist und nicht mehr ging. Zu diesem Zeitpunkt war der gewisser Marcus Roos alias Cashbreaker der höchtbietender mit 1€.

      Darauf hat er mich gleich mit email zugemüllt er möchte einen Schadensersatz....

      Nun habe ich im Internet gelesen das er auf lebenszeit auf ebay gesperrt ist und es immer wieder mit neuen Namen versucht.

      Soll ich auf dieses Schreibe reagieren?
      Ich habe keine Rechtschutz und müsste alle kosten auf meine Kappe nehmen.

      Aber ich sehe es nicht ein einen Betrüger 199€ zu überweisen und ihm damit ein schönes Leben zu Finanzieren.

      freue mich auf eure Antworten.

      LG

      Andreas


      Redaktion: Beitrag in vorhandenes Thema verschoben.
    • Das sind zu wenig Infos, um dir einen Ratschlag zu geben.
      Sende bitte mal das Schreiben von Inkasso an die Redaktion per Mail und erlaube bitte gleichzeitig, dass die Redaktion die kleine Gruppe, die sich speziell mit Roos beschäftigt über den Inhalt informiert werden darf.
      Dann kann man dir eine Antwort geben.

      Auf Schreiben von Inkasso nicht zu reagieren, ist auf jeden Fall die schlechteste Lösung.

      Wurde von Roos ein Mahnbescheid beantragt, würde diesem widersprochen, wurde überhaupt den Forderungen bisher widersprochen, wenn ja, wie.

      kontakt@auktionshilfe.info

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Hier sind einige Informationen betreffs Inkassofirmen

      verbraucherservice-bayern.de/t…ie-sie-richtig-reagieren/


      Hier ist auch ein Musterschreiben dabei, welches allerdings nicht wirklich auf Dein Problem zugeschnitten ist.

      Man muß einer Inkassofirma nicht antworten, bestreitet man aber die Forderung, geht diese an den Antragsteller zurück, das heißt Roos müßte entweder selber oder über einen Anwalt weiter agieren.

      Um Dir wirklich weiter zu helfen tue bitte das, wozu Kaiolito Dich aufgefordert hat.

      Aber laß Dich nicht von einer Inkassofirma ins Bockshorn jagen

      eine andere Informationsseite:

      verbraucherzentrale.de/musterbriefe-onlineabzocke
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • plonkastar schrieb:

      Darauf hat er mich gleich mit email zugemüllt er möchte einen Schadensersatz....
      Ich vermute mal, dass diese Darstellung etwas zu stark verkürzt ist. Zunächst wird er doch sicher die Herausgabe der Ware gefordert haben, die du verweigert hast. Insofern wäre auch die gesamte Kommunikation im Vorfeld der Inkassobeauftragung von Interesse.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Lieber Andreas. Von einem Inkassobüro hast Du sicher nichts bekommen. Ich beauftrage keine Inkassobüros.

      Von der "kleinen Gruppe", die sich hier mit mir befasst, solltest Du dir die Namen geben lassen, damit Du auch weißt, wer Dir die Ratschläge gegeben hat, die Dich am Ende viel Geld kosten könnten.

      Ansonsten empfehle ich Dir, deine Veröffentlichungen zu überdenken, denn mich öffentlich als Betrüger zu bezeichnen, bleibt nur bei denjenigen folgenlos, die sich hier anonym bewegen. Bei Dir bleibt das allerdings nicht ohne Folgen.
    • Nun, laut Urteil des OLG Karlsruhe

      Urteil vom 14.01.2015 – Az. 6 U 156/14) ist es nicht zwingend beleidigend, jemanden als Betrüger zu bezeichnen.

      Wenn jemand vom Handel auf Ebay ausgeschlossen ist, demzufolge keine rechtsgültigen Verträge abschliessen darf, dann frage ich mich, inwiefern dies kein zumindest versuchter Betrug ist.:

      dejure.org/gesetze/StGB/263.html


      §263 StGB:

      1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      und was ist eine Vortäuschung des Rechtes auf Ebay zu handeln anders, als die Erregung eines Irrtums um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • #mijanne2007

      Ich glaube nicht, dass du in der Lage bist einen § 263 StGB richtig auszulegen. Du bist aber herzlich eingeladen zu mir nach Hause, dann halte ich Dir einen ausführlichen Vortrag darüber. Interesse?

      Was glaubts du was plonkastar wohl an Kosten zahlen müsste, wenn ich ihn wegen dieser öffentlichen Diffamierung im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch nehme? Das ist eine meiner leichteren Übungen. Der Streitwert (pro Behauptung) wird regelmäßig bei 10.000 EUR festgesetzt. Die Kosten kannst du dir selbst ausrechnen. Frag einfach Google, machst du ja sonst auch.

      Dein Problem liegt aber ganz woanders. Woher nimmst du die Information, ich sei "lebenslang" gesperrt? Willst du sehen was mit dem letzten Abbrecher passiert ist, der sich diesen dämlichen Rat hier geholt hat und damit vor dem AG Duisburg argumentierte?

      Ich werfe mal ein druckfrisches Urteil in die Gesprächsrunde:
      Dateien
      • AG_Duisburg.zip

        (896,18 kB, 173 mal heruntergeladen, zuletzt: )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von superocean ()

    • Sie sind sicherlich jemanden, dem ich niemals das Du anbieten würde.
      Abgesehen davon, glauben Sie wirklich, Sie können mich mit Ihrem AG Urteil einschüchtern?

      Und im übrigen bin ich an einer Unterhaltung mit Ihnen nicht interessiert, die Gründe mögen Sie sich selber darlegen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • #mijanne2007

      Ist deine Empörung darüber, dass ich Dich duze, alles was du zu sagen hast?

      Ich schüchtere niemanden mit irgendetwas ein. Ich lege einfach Fakten auf den Tisch. Das ist alles.

      Das gefällt Dir aber wohl nicht, weil es Dich als als Schwätzer/in entlarvt. Anstatt die beleidigte Leberwurst zu spielen, würdest du mir besser ebenso mit Fakten entgegentreten. Augenscheinlich kannst du das aber nicht. So verliert man sein "Gesicht". Am Ende nimmt Dich niemand mehr ernst.