Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • plonkastar

      tu, was Kaiolito Dir geraten hat und laß Dich von dem ehrenwerten Herren mit sienem AG Urteil nicht verängstigen, das Auftauchen hier dient nur der Einschüchterung, etwas, was jemand, der wirklich im Recht wäre, sicherlich nicht nötig hätte
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Für den in diesem Thema weniger bewanderten Leser sei vielleicht noch erwähnt, dass das von superocean in den Raum gestellte Urteil des AG Duisburg durchaus nachvollziehbar ist. Der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass der Beklagte der Beweislast hinsichtlich der für ihn günstigeren Sachlage nicht gerecht wurde. Einen Prozess kann man nun mal nicht gewinnen, indem man nur Behauptungen aufstellt. Darauf wird hier immer wieder eindringlich hingewiesen. Das wurde aber mal wieder ignoriert oder erst gar nicht gelesen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • plonkastar schrieb:

      Aber ich sehe es nicht ein einen Betrüger 199€ zu überweisen und ihm damit ein schönes Leben zu Finanzieren.
      Das ist eine allgemeine Feststellung, die wohl jeder verständnisvoll unterschreiben kann - und wer sich den Schuh anziehen möchte, dem passt er vielleicht ja auch (einem war wohl nur rechtschreiblich missglückt, ist aber kein sinnentstellender Fehler) :D
    • biguhu schrieb:

      Der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass der Beklagte der Beweislast hinsichtlich der für ihn günstigeren Sachlage nicht gerecht wurde.

      Sehe ich auch so.

      1.) Der als Grund für den Abbruch behauptete Defekt am Handy war vom Beklagten nicht belegbar.
      2.) wurde (mal wieder) versäumt, die vorangegangenen und immer noch aufrecht erhaltenen Sperrungen bei ebay durch Zeugnis von ebay zu belegen.

      Eigentlich ist gerade der zweite Punkt merkwürdig, weil der Beklagte ja sogar anwaltlich vertreten war. Was hat der Anwalt denn studiert? (Natürlich irgendwas mit Rechtswissenschaften. Vermutlich Rechtsabbiegen in der Fahrschule...)

      @superocean: Bist Du das am 26. August beim BGH?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • plonkastar schrieb:

      Es war kein Inkassobüro sodern ein Gerichtsvollzieher der das Schreiben an mich übermittelt hat.
      Heißt, es gab ein Verfahren, welcher Art auch immer, bei dem du unterlegen bzw.untätig geblieben bist. Nun hat Roos einen Titel und möchte natürlich das ihm zustehende Geld eintreiben. Was bitte sehr hast du die ganze Zeit getrieben und warum beklagst du dich jetzt, wo doch bereits alles juristisch ausdiskutiert ist? Ich kann dein Verhalten nicht nachvollziehen. Erläutere doch mal bitte detailliert, wie Roos zu dem Titel gekommen ist.
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    • Von Anfang an...
      Handy im April zum verkauf angeboten.. Handy geht kaputt, und ich nehme die Auktion auch aus diesem Grund Raus.
      Bis dato war der Marcus Roos Höchstbietender mit 1€.

      Kurz darauf kamen seine Emails mit der Schadensersatzaufforderung. Ich habe mich darauf hin mit Ebay in Kontaktiert und die meinten ich habe alles richtig gemacht.
      Also habe ich nicht mehr weiter auf die Email reagiert.

      Jetzt 4 Monate Später hatte ich einen Gelben Brief im Briefkasten von einem Gerichtsvollzieher aus meiner Umgebung.
      In diesem Brief steht auch nur das der Gerichtsvollzieher nur als Zustellorgan zuständig ist.
      Als weiters Schreiben ist ein Brief von dem Höchstbietenden in dem eben die letzte Aufforderung zur Zahlung der Schadensersatzforderung steht.

      In der Zeit April bis Heute war kein Schriftverkehr zwischen uns beiden.

      Lg
    • Es ist in der Tat bemerkenswert, dass ein Vollstreckungsorgan als Briefträger engagiert wird.

      Im Übrigen ist dein Fall so gelagert wie hier bereits hundertfach diskutiert. Wenn du nachweisen kannst, dass das Handy defekt ist, musst du dir über andere Verteidigungsstrategien keinerlei Gedanken machen. Ich würde dir daher raten, die Angelegenheit mit dem Antritt des Beweises erheblich abzukürzen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Es ist in der Tat bemerkenswert, dass ein Vollstreckungsorgan als Briefträger engagiert wird.

      Nö, ist es nicht. Mach ich in Mietsachen auch gelegentlich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      biguhu schrieb:

      Der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass der Beklagte der Beweislast hinsichtlich der für ihn günstigeren Sachlage nicht gerecht wurde.
      Sehe ich auch so.

      1.) Der als Grund für den Abbruch behauptete Defekt am Handy war vom Beklagten nicht belegbar.
      2.) wurde (mal wieder) versäumt, die vorangegangenen und immer noch aufrecht erhaltenen Sperrungen bei ebay durch Zeugnis von ebay zu belegen.

      Eigentlich ist gerade der zweite Punkt merkwürdig, weil der Beklagte ja sogar anwaltlich vertreten war. Was hat der Anwalt denn studiert? (Natürlich irgendwas mit Rechtswissenschaften. Vermutlich Rechtsabbiegen in der Fahrschule...)

      @superocean: Bist Du das am 26. August beim BGH?
      zu 1.) Es ist immer problematisch für den Abbrecher, wenn er in seiner Auktion eine Individualnummer abgebildet hat (hier die IMEI) und dann vor Gericht den behaupteten Schaden nicht durch Vorlage jenes Gerätes beweisen kann. Das liegt regelmäßig daran, dass der Grund eben doch nicht das Herunterfallen war, sondern ein Eigentümerwechsel unter Einsparung von Ebaygebühren. So lag der Fall hier.

      zu 2.) belegen konnte er diverse "Sperrungen" schon, die habe ich gar nicht bestritten. Sperrungen in Form von Handelseinschränkungen (NICHT die Kündigung des Ebay Nutzungsvertrages! - weder ordentlich noch außerordentlich). Diese "Sperrungen" hatten keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der geschlossenen Kaufverträge. Meiner Argumentation hierzu sind bislang alle Gerichte gefolgt.

      Gescheitert ist der Beklagte letztlich daran, dass er die Behauptung aufgestellt hat, mein Ebay Nutzungsvertrag sei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gekündigt gewesen. Hierüber sollte er auf meine Aufforderung hin sodann den Urkundsbeweis antreten. Ein Ausdruck aus "Auktionshilfe.info" ist nunmal keine Urkunde. Also blieb nur noch eine Erklärung Ebays. Jene konnte er ebenso nicht vorlegen, weil ... es eine Kündigung des Ebay Nutzungsvertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht gab. Der dann übrig gebliebene Beweis durch Parteivernehmung ist ebenso gescheitert. Das wars.

      Zugegeben, der RA war keine Koryphäe seines Fachs. Das dürfte er dadurch bewiesen haben, dass er meine Verkehrswertberechnung "nach oben" bestritten hat. Ein klassisches Eigentor. Aus welcher Motivation heraus er das getan hat weiß er wohl selbst nicht. Aus meiner Sicht hat er sich damit blamiert. Mit "Rechtsabbiegen in der Fahrschule" liegst du gar nicht mal so falsch - er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

      Das beim BGH bin ich nicht. Ich gehe davon aus, dass der Kläger in diesem Fall unterliegen wird. Nützlich wird das für potentielle Abbrecher allerdings nicht, die dann glauben eine Generalvollmacht zum Abbruch in der Tasche zu haben.
    • Klage von Marcus Roos Ebay Betrüger und Abzocker

      Jetzt hat mich dieser Marcus Roos auch erwischt ! Wie solle ich vorgehen ? Habe keine Rechtsschutz Versicherung nur KFZ Verkehrsrechtsschutz :( Muss ich mir einen Anwalt nehmen ?
      Ich bitte um Hilfe.

      Hier mein Vorfall

      Hallo ihr lieben Miteinander, ich hab Auch ein Großes Problem mit Marcus
      Roos alias flanaga67 von ebay, Mittlerweile kein Ebay Mitglied mehr.
      Es geht um Folgendes.
      Anfang April 2016 bot ich das alte Galaxy S4 meiner Frau zun Verkauf an,
      doch als mir mein Handy zwei tage später runter gefallen ist und es
      defekt war habe ich 1-2Tage Später den Artikel bei Ebay raus genommen,
      da ich das Galaxy erstmal nutzen musste. Es dauerte nicht lange da kamen
      die ersten Nachrichten von Marcus Roos alias flanaga67, er frage nach
      dem Grund. Ich Antwortete ihm wahrheitsgemäß das mein altes Handy kaputt
      gegangen ist und ich daher das angebotene nun selber nutzen muss.
      Daraufhin kam wie bei vielen hier auch das ich das nicht darf, und er
      bietet mir einen Vergleich an 50€ zu zahlen und die Sache wäre erledigt.
      Was ich aber nicht gemacht habe.


      Nun knapp 4 Monate Später bekomme ich Post vom Gerichtsvollzieher.
      Marcus Roos fordert Schadensersatz von 296€ er war der Höstbietender mit 3€ als ich das Angebot vorzeitig beendet habe.



      Nun fordert er nach knapp 4 Monaten entweder das Gerät oder die 296€ innerhalb von einer Woche auf seine genannten Bankdaten.
      Komme ich dem nicht nach wird er Klage gegen mich einreichen !


      Was für mich bedeutet es kommen weitere kosten auf mich zu, die er zusammen gefasst hat wie folgt.
      Gerichtskosten 105€
      Seine Rechtsanwaltkosten ca.300€
      Seine Fahrtkosten 400km x 0,25€ 100€


      Handelst es sich also um einen Betrüger ? Weil bei Google findet man ihn in genau solchen Sachen.
      In anderen Foren hab ich diverese Ebay Mittgieledsnamen von Marcus Roos gefunden die alle Mittlerweile gesperrt sind.
      Und es heißt auch in einem Forum das Marcus Roos garnicht mehr bei Ebay bieten darf wegen diesen Fällen.



      Aber zurück zum Thema wie gehe ich jetzt vor ? Wird er eine Klage gegen
      mich einreichen ? Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder zur Polizei
      gehen ? Ich habe in meinen über 10 Jahren Ebay noch nie sowas erlebt !


      Bitte um eure Hilfe
      LG Andy


      Redaktion: Beitrag in vorhandenes Thema verschoben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Andy79 ()

    • Hi Andy,

      du hast unberechtigt abgebrochen, so weil liegt Marcus Roos richtig. Ein unberechtigter Abbruch kann zu Schadenersatz des bei Abbruch Höchstbietenden führen.

      Im Gegensatz zu dem AG-Urteil, das unser "Freund" hochgeladen hat, gibt es aber Möglichkeiten etwas gegen mögliche Schadenersatzansprüche zu unternehmen, wenn man denn bereit und willig ist, den gesamten Weg zu gehen und sich nicht einschüchtern lässt.

      Schicke deinen gesamten Schriftwechsel an die Redaktion (und mit gesamt meine ich wirklich gesamt), erlaube, dass diese Unterlagen von einigen wenigen eingesehen werden dürfen und dann........... wirst du eine Entscheidung treffen müssen, die zwar mit viel Mühe verbunden ist, aber zum Erfolgt führen kann.
      Die Frage ist ganz einfach.......... ziehst du das dann auch durch?

      Natürlich ist eine Überprüfung deiner Daten erforderlich, denn Roos ist zwar ein arroganter A....., aber nicht blöde.
      Denk einfach darüber nach........

      Es gibt dabei keine halben Sachen, entweder bezahlst du oder du wehrst dich, aber dann bitte auf Augenhöhe mit diesem A.......

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Andy79 schrieb:

      Handelst es sich also um einen Betrüger ?
      Nicht im juristischen Sinne. Wie man ihn umgangssprachlich bezeichnen mag, ist jedem selbst überlassen, hilft aber nicht wirklich weiter.

      Andy79 schrieb:

      In anderen Foren hab ich diverese Ebay Mittgieledsnamen von Marcus Roos gefunden die alle Mittlerweile gesperrt sind.
      Bei Auktionshilfe sind sie am systematischten erfasst. Sollte es zu einem Prozess kommen, kann das hilfreich sein.

      Andy79 schrieb:

      Und es heißt auch in einem Forum das Marcus Roos garnicht mehr bei Ebay bieten darf wegen diesen Fällen.
      Wenn du die jüngste Diskussion verfolgt hast, dann wüsstest du, dass es dies vor Gericht zu beweisen gilt.

      Andy79 schrieb:

      Wird er eine Klage gegen
      mich einreichen ?
      Ohne Glaskugel ist dies schwer zu beurteilen. Wenn du die jüngste Diskussion verfolgt hättest, dann könntest du aber zumindest Schlüsse daraus ziehen.

      Andy79 schrieb:

      Muss ich mir einen Anwalt nehmen oder zur Polizei
      gehen ?
      Du solltest dir einen auf diese Thematik versierten Anwalt nehmen. Zunächst hast du das Problem, dass du nicht berechtigt abgebrochen hast und grundsätzlich ein Kaufvertrag zwischen euch entstanden ist. Insofern musst du dich darauf konzentrieren nachzuweisen, dass Herr Roos tatsächlich vom Handel bei eBay ausgeschlossen wurde, bevor er bei dir geboten hat. Und lass dir unbedingt die Anmeldedaten des Kaufaccounts von eBay geben. Die Anleitung, wie du da am besten vorgehst, findest du hier im Thread.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.