Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Unabhängig vom Anwalt, den ich auf jeden Fall einschalten würde, musst du dennoch deine "Verteidigungsbereitsschaft" anzeigen, das wäre auch die erste "Amtshandlung" eines RA.

      Also schreibe deinen kleinen Text und wenn möglich, gib das beim Amtsgericht heute persönlich ab.
    • Habe eben mit meiner Kanzlei telefoniert.
      Ich werde es jetzt auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen mit der Hoffnung, dass der Rechtsmissbrauch festgestellt wird (ich weiß nicht ob der schon bei anderen Verfahren mal festgestellt wurde, werde mir heute Abend mal den gesamten Beitrag hier durchlesen). Sollte dies der Fall sein, will ich Anzeige gegen beide Herren stellen. Allerdings weiß ich nicht, ob da dann überhaupt ein Straftatbestand erfüllt ist? Aber irgendwie muss man die Typen ja mal dingfest machen können. Zusätzlich werde ich mich mal mit größeren Medien in Verbindung setzen, um die Sache publik zu machen.
      Falls es einen Straftatbestand gibt, der eine Strafanzeige rechtfertigt, können sich gern alle Personen, welche Opfer der Machenschaften dieser Typen wurden, bei mir melden und gemeinsam mit mir gegen die vorgehen.
    • "Was soll ich dann deiner Meinung nach weiter machen, nachdem ich meine Verteidigungsbereitschaft angezeigt habe?"

      Einen Anwalt einschalten?
      Allerdings würde ich bei dem geringen Streitwert für den Anwalt erstmal das Wichtigste zusammenfassen....denn sicher wird ein Anwalt auch nicht bereit sein sich durch x-Seiten Hilfeforum zu lesen.
    • Du hängst dich zu sehr an dem Rechtsmissbrauch auf, während du doch völlig berechtigt abgebrochen hast. Klar, fährt man da zweigleisig, aber in erster Linie geht es darum, deinen berechtigten Abbruch zu belegen, dafür ist es nicht erforderlich (wäre natürlich dennoch deutlich besser), das beschädigte Handy vorlegen.

      Persönlich würde ich von meinem Bekannten mal schriftlich bestätigen lassen, wann du das Handy zu ihm gebracht hast (Datum, Uhrzeit, wohin genau, zu wem, aus welchem Grund usw.). Dann würde der Bekannte klar erklären, welche Teile defekt waren, ob eine Reparatur möglich war und zu welchen Kosten, er würde mir bestätigen, dass eine Reparatur entweder so nicht möglich wäre oder den Zeitwert des Gerätes überschreitet. Er würde mir darstellen, dass er schon viele Handys repariert hat (im Freundeskreis oder so), er würde mir sämtliche Belege für Bestellungen von Ersatzteilen für die Reparatur beschädigter Handys zur Verfügung stellen, er würde mir Freunde benennen (Namen und Anschriften), die selbst von dem Bekannten ihre Handys bereits reparieren liesen............

      Tja und den würde ich dann, zusammen mit meiner Frau als eigene Zeugen benennen, dazu noch jeden, dem meine Frau von ihrem Missgeschickt erzählt hat, an dem Schadentag oder dem darauf folgenden.........

      Und dann wollen wir doch mal sehen, ob das für einen AG-Richter nicht ausreichend für einen berechtigten Abbruch gemäß der AGB von eBay ist.
      Der Rechtsmissbrauch ist nur das kleine Anhängsel, um (das muss man mit dem RA abklären), darüber auch urteilen zu lassen um das Urteil dann zukünftig gegen Roos verwenden zu können.

      Wenn du Bock hast, schick mal die Klageschrift an kontakt@auktionshilfe.info
      Erlaube denen, dass die mir das schicken dürfen und ich es lesen darf, vielleicht fallen mir noch ein paar Möglichkeiten ein, den berechtigen Abbruch zu belegen, bzw. den Rechtsmissbrauch noch deutlicher zu machen.
    • @Kaiolito ich werde die Klageschrift morgen mal einscannen und an die von dir genannte Mail-Adresse schicken.

      Mir geht es in erster Linie halt nicht mal um die 283€ und um die Klage, die ich jetzt am Hals hab. Viel mehr geht es mir darum, dass ich solche Bas****e aufs Blut nicht abkann und ich denen einfach so dermaßen strafrechtlich eine reindrücken möchte, dass sie in Zukunft nicht mal mehr auf die Idee kommen, sowas zu machen!
    • wenn ich mal einwerfen darf: jetzt diverse Leute im Umfeld zu Falschaussagen anzustiften, weil das Ding in Wirklichkeit über ebay-Kleinanzeigen verkauft wurde, wäre nicht so toll, wenn das durch dummen Zufall rauskommt.
      nur so als Hinweis
      die Story mit dem Wasserschaden sollte schon "wasserdicht" sein, wie man so schön sagt

      wenn sie belegbar ist, dann sollte dem Verfahren einigermaßen entspannt entgegengesehen werden können
      aber das Urteil müßte sich dann eigentlich auf den berechtigten Abbruchgrund beziehen und nicht auf den schwerer beweisbaren Rechtsmißbrauch seitens des Klägers
      vielleicht hat ja der Sohn das Buch des Vaters gekauft und macht das auf eigene rechnung und steht erst am beginn seiner Rechtsmißbrauch-Karierre, was dann eben schwer beweisbar ist, denn wir nehmen ja keine Leute für Verfehlungen der Verwandtschaft in Sippenhaft, oder? ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Hallo, also ich bin auch auf dem Typen reingefallen bzw.. War ich selber Schuld. Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen weil der bestimmt auch mitliest. Ich bräuchte nur Tipps wie ich die Sache am besten beenden sollte. Kann ich euch den Rest per PN senden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gamer1 ()

    • smdmf8 schrieb:

      Hallo,
      Bin auch auf den Typen reingefallen.
      Er nennt sich allerdings jetzt Marco Ross.
      Gleiche Adresse in Lampertheim.
      Hat inzwischen mal irgendwer Erfolg gegen ihn gehabt?
      Marco Ross oder Roos?
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • smdmf8 schrieb:

      Hallo zusammen,
      Habe bei eBay die Kontaktdaten von spekunaut hinterfragt.
      Es ist jemand völlig anderes als Herr Roos hinterlegt. Andere Adresse aber auch in Lampertheim.
      Kommt so überhaupt ein Vertrag mit Herrn Roos zustande?

      Grüße
      Wer ist denn als Kontakt hinterlegt?
      Name und Anschrift kannst du gerne als Nachricht schicken oder per Mail an die Redaktion.
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Ich bin nun auch Opfer vom Roos geworden,
      hatte am Montag ein Schreiben des Gerichtsvollzieher im Briefkasten.
      Auf dem Schreiben ist er auch in der neuen Schulstraße 7 gemeldet.
      Kann ich in wegen Konzernspaltung oder Betrug anzeigen, oder soll ich erstmal nur einen Widerspruch gegen die Aufforderung einlegen?