Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

      Hallo an alle.

      Leider leider befürchte ich, habe ich Probleme mit einem Abbruchspekulanten. Habe die Tage

      eine iPhone 5 Auktion vorzeitig beendet, da mein Handy einen Defekt

      hatte und ich somit leider wieder auf das alte ausweichen musste. Kurz

      danach schrieb mich "wamho321" an, vormals "wamho_chris". Eine einzige

      Bewertung im Profil, natürlich (Privat) und ein nagelneuer Account seit

      März 2014. Nach der Frage warum ich die Auktion abgebrochen habe kam

      direkt ein (nach meiner Meinung) vorgefertigter Text mit der Forderung

      ich solle ihm das Handy für 26€ aushändigen, weil höchstbietender zum Zp

      des Abbruchs, oder er würde auf Herausgabe / Schadensersatz klagen.

      Sein Höchstgebot lag laut ebay bei 55€.



      In diesem Zuge bot er mir aber auch gleich einen Vergleich in Höhe von

      50€ an. Stutzig macht mich vor allem der neue Account, die

      verborgene eine Bewertung, das promte Schreiben mit hinweisen zu

      Urteilen und warum ich das Ding verlieren werde und bei welchem AG er

      die Forderung titulieren lassen will. Ich habe ihn jetzt aufgefordert

      mir seinen Namen und die Adresse zu geben. Dies hat er verweigert.

      Zunächst sein Nachricht:
      Nur
      weil sie es sich plötzlich anders überlegt haben und das angebotene
      Gerät für sich behalten wollen, berechtigte sie unter gar keinen
      Umständen zur vorzeitigen Angebotsbeendigung.

      Durch die
      unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir
      als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)

      Ich habe nun Anspruch auf Herausgabe des Apple iPhone 5 Zug um Zug gegen Bezahlung des Kaufpreises von 26,- EUR.

      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:

      ra-dr-graf.de/blog/2011/11/23/…nes-berechtigten-grundes/

      Ich
      gehe davon aus dass Ihnen dass nicht bewusst war und die unberechtigte
      Angebotsrücknahme fahrlässig erfolgt ist. Daher biete ich Ihnen zur
      gütlichen Erledigung der Sache folgenden Vergleich an:

      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem eBay Kaufvertrag abgegolten.

      Sofern sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Kurze Mitteilung.

      Sollte
      eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, halte ich an meinem
      Herausgabeanspruch fest und werde diesen - falls nötig - vor dem AG
      Ingelheim titulieren lassen.

      Dann meine Aufforderung er solle mir seine Adresse mitteilen. Darauf antwortete er:

      Um
      einen Vergleich abzuwickeln benötigen Sie meine Adresse nicht. Ich habe
      ehrlich gesagt keine Lust auf ungebetenen Besuch. Meine Anschrift wäre
      nur im Falle des streitigen Verfahrens mitgeteilt worden. Sollte der
      Vergleich durch Zahlung zustande kommen, können wir vom
      Anschriftenaustausch jedoch absehen.

      Mit Eingang der vereinbarten 50,- EUR auf folgendem Konto sehe ich die Sache als erledigt an:

      Konto-Inhaber: Tuxedo
      Kto-Nr.: 10152xxx
      BLZ: 20030xxx
      HypoVereinsbank
      Verwendungszweck = 107890xxx

      Achten
      sie darauf, dass vorstehender Verwendungszweck angegeben wird. Nichts
      hinzufügen und nichts weglassen. Sonst kann ihre Zahlung nicht
      zugeordnet werden.

      Nach Rücksprach und Vortrag bei Ebay wurde mir versichert, er müsse mir Namen und Anschrift nennen. Da laut Ebay kein Vertrag zustande gekommen ist (Ihr Artikel wurde leider nicht verkauft) kann Ebay mir nicht die Daten des angeblichen Käufers geben.

      Daher schrieb ich:

      Zunächst
      beharren Sie darauf, dass nach Ihrer Meinung, mit Abbruch der Auktion
      ein gültiger Kaufvertrag entstanden sei. Bereits hieraus wäre ich
      berechtigt zu erfahren, wer mein Vertragspartner ist. Nunmehr haben wir
      einen Vergleich -Ihr Angebot und meine Annahme- geschlossen. Auch
      hieraus bin ich sodann berechtigt zu erfahren wer mein Gegenüber ist.

      Selbiges wurde mir auch bei Rücksprache mit Ebay versichert.

      Ihre
      Aussage "sie haben keine Lust auf ungebetene Besuche" könnte man ggf.
      als Hinweis verstehen, dass Sie diese "Abbruchspekulation" häufiger
      betreiben.

      Da ich keineswegs vorhabe Hausbesuche zu machen
      jedoch ein gehobenes Interesse habe zu erfahren, wer mein Gegenüber ist,
      fordere ich Sie erneut auf mir Ihren Namen und die Anschrift zu nennen.

      Das ist der Stand der Dinge. Kann mir jemand helfen?


      Redaktion: Titel für bessere Zuordnung ergänzt. Teil 1: superocean etc. - Rechtsmissbrauch nach vorzeitigem Auktionsabbruch? - Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 1)
    • @cody, das macht in diesem Fall erst Sinn sobald sie die bei ebay hinterlegten Daten vorliegen hat, damit überprüft werden kann ob die Person überhaupt existent ist oder gar ein Bekannter der überhaupt nicht mehr auf ebay tätig sein darf.

      @Jacki, den Kontakt zu ebay machst du hier contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…truction=&expirationDate=

      Selbstverständlich musst du deine Anfrage auch begründen, schreibe das dieses Mitglied nach abgebrochener Auktion Ansprüche an Dich geltend machen möchte und um deinen Verkäuferpflichten nachzukommen die Daten benötigst.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Jacky0001 schrieb:

      Habe die Tage

      eine iPhone 5 Auktion vorzeitig beendet, da mein Handy einen Defekt

      hatte und ich somit leider wieder auf das alte ausweichen musste.

      Dies berechtigt dich leider nicht zum Abbruch der Auktion. Du hast also einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Ich würde an deiner Stelle das Vergleichsangebot annehmen, auch wenn der Bieter über 2000 Gebote auf Handys in den letzten 30 Tagen abgegeben hat. Dies hilft dir zunächst so wenig weiter. Allerdings würde ich auf eine Bestätigung der Identität des Geschäftspartners bestehen. Du solltest grundsätzlich dem Vergleich zustimmen, dich aber weigern, das Rechtsgeschäft mit einer anonymen Person abzuwickeln.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Den Vergleich habe ich bereits angenommen. Bzgl. Namen und Anschrift warte ich nach meiner letzten Mail an Ihn auf Antwort.

      Ich schätze jetzt einfach mal, dass er den nicht herausgeben will / wird und oder einen Falschen Namen nennt.

      2000 Gebote auf Handy in den letzten 30 Tagen abgegeben hat
      Kann man das irgendwo sehen? Oder war das einfach eine Floskel?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jacky0001 ()

    • Jacky0001 schrieb:

      Kann man das irgendwo sehen? Oder war das einfach eine Floskel?

      Ja, logge dich hierzu aus ebay aus, gehe auf die Gebotsübersicht von deiner Auktion und klicke auf den Höchstbietenden, dann erscheint dir seine aktuelle Gebotsaktivität

      Zusammenfassung der letzten 30 Tage
      Anzahl der Gebote: 2069
      Geboten auf unterschiedliche Artikel: 2069
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • wow... Fleißiges Kerlchen.

      Mal abgeshen davon das ich, blauäugig wie ich war, annahm, wenn mir ebay die Option zum Abbruch gibt und vor allem darüber hinaus noch explizit eine Unterscheidung macht zwischen "an den Höchstbietenden verkaufen" oder "Gebote streichen" ich das Ding damit nicht verkaufen würde, bin ich ja noch bereit zähneknirschend den Vergleich zu zahlen und das als Lehrgeld zu verbuchen. Aber das hat doch kriminelle Intensionen.

      Da kann doch ein Gericht nicht drüber hinwegsehen, dass der einzig und alleine deswegen auf die Geräte bietet um bei einem Abbruch die Leute zur Kasse zu bitten. Oder soll es nach Treu und Glauben annehmbar sein, dass der bzgl. 2070 Handys ein wirkliches Kaufinteresse hat?

      Sorry aber dann ist das für mich legitimierter Betrug. Wenn man das dann als VK vor Gericht verliert sollte man sich wohl überlegen dieses Model zu übernehmen. Scheint ja von oben abgesegnet worden zu sein. Das ist doch traurig und hat nach meinem Empfinden nichts mit "Recht" zutun. Von "Gerechtigkeit" ganz zu schweigen.
    • Jacky -

      nutz` bitte die Zwischenzeit und stell` bei Ebay die Kontaktdatenanfrage -

      siehe Beitrag 5:


      @Jacki, den Kontakt zu ebay machst du hier http://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…expirationDate= Selbstverständlich musst du deine Anfrage auch begründen, schreibe das dieses Mitglied nach abgebrochener Auktion Ansprüche an Dich geltend machen möchte und um deinen Verkäuferpflichten nachzukommen die Daten benötigst.

      sobald Ebay Dir geantwortet hat leitest Du die Nachricht einfach an die AH-Mailadresse: kontakt@auktionshilfe.info

      weiter.....
    • Jacky0001 schrieb:



      Sorry aber dann ist das für mich legitimierter Betrug. Wenn man das dann als VK vor Gericht verliert sollte man sich wohl überlegen dieses Model zu übernehmen. Scheint ja von oben abgesegnet worden zu sein. Das ist doch traurig und hat nach meinem Empfinden nichts mit "Recht" zutun. Von "Gerechtigkeit" ganz zu schweigen.


      Politik und Wirtschaft mchen diesen legitimierten Betrug doch vor, und andere wollen da eben ein kleines Stück vom Kuchen abhaben....
    • Jacky0001 schrieb:

      Achten
      sie darauf, dass vorstehender Verwendungszweck angegeben wird. Nichts
      hinzufügen und nichts weglassen. Sonst kann ihre Zahlung nicht
      zugeordnet werden.


      Unterstrich von mir, da sieht man mal, dass das Jagen von Abbrechern in reine Arbeit ausarten kann :D


      Jacky0001 schrieb:

      Oder soll es nach Treu und Glauben annehmbar sein, dass der bzgl. 2070 Handys ein wirkliches Kaufinteresse hat?


      Natürlich hat er das wirkliche Kaufinteresse an gaaaaaaaaaanz vielen 550 Euro wertigen Eierfönen für je nur 55 Euro,
      und natürlich weiß er, dass das nur in wenigen Fällen klappen kann, weil er einfach überboten werden wird.

      Ganz legitimes Schnäppchenjagen halt. Sonst müsste man ja bei Ebay jede zweite Auktion (mindestens!) verbieten, weil unter Wert geboten wird ...

      Politik und Wirtschaft mchen diesen legitimierten Betrug doch vor, und andere wollen da eben ein kleines Stück vom Kuchen abhaben....


      nicht nur OT sondern reines bladibla, was hat denn nurn "die" Politik damit zu tun? bietet die auch mit? ?( und dass es generell KEIN Betrug ist, solltest du doch allmählich mal mitbekommen haben
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • cody7888a schrieb:

      Jacky -

      nutz` bitte die Zwischenzeit und stell` bei Ebay die Kontaktdatenanfrage -


      Habe ich bereits erledigt.

      @ Stubentieger

      Ganz legitimes Schnäppchenjagen halt. Sonst müsste man ja bei Ebay jede zweite Auktion (mindestens!) verbieten, weil unter Wert geboten wird ...
      Aber in der Größenordnung? Von welchem Planeten muss man kommen um da nicht die Absicht hinter zu sehen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jacky0001 ()

    • und die Absicht wäre? Günstig einzukaufen. und bei illegalem Abbruch sich den Aufwand versilbern zu lassen.

      Wie Biguhu schon sagte:

      Du hast also einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Ich würde an deiner Stelle das Vergleichsangebot annehmen, auch wenn der Bieter über 2000 Gebote auf Handys in den letzten 30 Tagen abgegeben hat. Dies hilft dir zunächst so wenig weiter. Allerdings würde ich auf eine Bestätigung der Identität des Geschäftspartners bestehen. Du solltest grundsätzlich dem Vergleich zustimmen, dich aber weigern, das Rechtsgeschäft mit einer anonymen Person abzuwickeln.


      Wenn der Käufer auf das Handy bestehen würde, würde es dich teurer kommen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Kurze Zusammenfassung:

      Dem Vergleich (50€) habe ich ggnü. dem wamho321 via Mail zugestimmt.

      Adresse ist beim "Käufer" tztztz :wallbash angefragt. Warte auf Antwort
      Adresse ist bei ebay angefragt. Warte auf Antwort.

      Alles was ich zu der Sache habe habe ich an die kontakt@auktionshilfe.info gesendet

      Die Auktionsnummer habe ich euch mitgeteilt und die Liste mit seinen Aktivitäten hab ich gesichert.

      Mehr kann ich für den Moment nicht machen.


      @ Stubentieger: Angenommen es stellt sich heraus, dass der Nutzer hätte nicht bei ebay tätig werden dürfen. Weil er einer der gesperrten ist. Dann wäre auch kein Vertrag zustande gekommen. Oder sehe ich das falsch?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jacky0001 ()

    • das ist ja dein Recht zu wissen, wo du nun dein "Lehrgeld" hinüberweisen solltest.
      Vielleicht hast du ja Glück, und der "Käufer" ist nicht so abgebrüht und zieht sich lieber zurück, als die Annonymität zu verlassen.

      Ich weiß nicht, inwieweit bzw wie lange er dann noch an sein "Vergleichsangebot" gebunden ist
      und ob du ihm eine Frist setzten könntest/solltest, würde er nun in Schweigen verfallen.

      Hatte er dir denn seine (annonyme?) Kontoverbindung zur Zahlung schon angegeben? Dann könntest du ja zuschlagen und überweisen, sobald du von Ebay dazupassende Identitätsdaten bekommen hast.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      Wenn der Käufer auf das Handy bestehen würde, würde es dich teurer kommen.
      Wie gesagt. Werde es ja als Lehrgeld verbuchen. Aber blind ins Blaue Geld überweisen, ohne einen Namen ohne zu wissen wer das Gegenüber ist? Eher nein! In einem ordentlichen Rechtsverkehr hat man das Recht zu erfahren wer der Vertragspartner ist. Kaufvertrag oder Vergleich spielt dabei keine Rolle.

      Ja die Kontodaten hat er mir gegeben. Laufen auf einen Fantasie-Namen und nicht auf eine reelle Person.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jacky0001 ()

    • Stubentiger schrieb:

      Hatte er dir denn seine (annonyme?) Kontoverbindung zur Zahlung schon angegeben? Dann könntest du ja zuschlagen und überweisen, sobald du von Ebay dazupassende Identitätsdaten bekommen hast.

      Die Kontodaten liegen der Redaktion vor, beim Empfängername sind keinerlei Identitätsmerkmale vorhanden.

      Edit: siehe im EP
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
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    • Jacky0001 schrieb:

      Angenommen es stellt sich heraus, dass der Nutzer hätte nicht bei ebay tätig werden dürfen. Weil er einer der gesperrten ist. Dann wäre auch kein Vertrag zustande gekommen. Oder sehe ich das falsch?
      Jacky - warte bitte bis Dir der Ebay-Kundendienst geantwortet und die entsprechenden Daten / Informationen mitgeteilt hat...

      jetzt nicht vorab in Spekulationen verfallen die sich zu einem späteren Zeitpunkt ggf. als Luftschloss erweisen....

      auch wenn es schwer fällt: etwas Geduld wirst Du aufbringen müssen....

      (wobei Dir hier niemand genau sagen kann wie schnell der Kundendienst Deine Anfrage bearbeitet/beantwortet....
      deswegen solltest Du in den nächsten Tagen immer einen Blick in Dein Mailkonto/Ebay-Nachrichten werfen....)