Hallo,
ich bin so wie es aus sieht auch auf einen Abbruchjäger hereingefallen,
Sein Nickname ist berrias
hier ein Auszug aus seinen Emails:
identisch wie von den anderen, ich habe einen Anwalt eingeschaltet, und seit dieser Ihm geschrieben hat nichts mehr von Ihm gehört. also jetzt etwa 6 Wochen.
Sehr geehrter Herr ......
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich am 23.9.2014 Höchstbietender bzgl. Ihres Angebots betreffend ein iPhone 6 64GB weiß/silber mit der Ebayartnr. ......... war.
Sie haben das Angebot aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig beendet.
Im Rahmen einer Rechtsberatung habe ich erfahren, dass auch bei einer vorzeitgen Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden geschlossen wird, so daß zwischen uns ein bindender Kaufvertrag geschlossen wurde.
Ich bitte Sie daher mir das iPone 6 zu liefern und mir Ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit ich Ihnen den Kaufpreis überweisen kann. Ich teile Ihnen dann die Lieferadresse mit.
Rein vorsorglich fordere ich Sie auf,mir bis spätestens zum 15.5.2015 mitzuteilen,daß Sie das obig dargestellte iPhone Zug um Zug gegen Zahlung meines Höchstgebotes bei Abbruch der Ebayauktion an mich übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
E.Roß
Sehr geehrter Herr.....,
ich würde mich freuen,wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben wollen.Leider sieht es in diesem Fall nicht danach aus.
Um ein Angebot zu beenden benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund i.S.d. §119 BGB.
Das Beenden einer Auktion,nachdem bereits Gebote abgegeben wurden,ist nach Rechtsprechung des BGH nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Ihre diesbezüglich abgegebene Erklärung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Hinzukommt, dass Sie in einem solchen Fall unverzüglich die Anfechtung erklären müssten.
Dies ist jedoch nicht erfolgt.
Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.
Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
Mein Rechtsanwalt hat mir über Ebay Ihre Adresse besorgt und geraten die 14 tägige Frist einzuräumen.
Zwischen Ihnen und mir besteht ein Kaufvertrag über das Apple iPhone 6 64GB,weiß/silber mit der Ebayartnr...........
Daran besteht nach Aussage meines Rechtsanwaltes kein Zweifel.
Da Sie nicht mehr über das iPhone 6 verfügen,sind Sie nicht mehr in der Lage den angebotenen Gegenstand zu übereignen,weshalb Sie mir nun zum Schadenersatz verflichtet sind.
Als Wert des iPhone 6 werden vorliegend 899,- Euro zugrunde gelegt.Unter Abzug meines Höchstgebotes in Höhe von 14,10 Euro ergibt sich ein Schadenersatzanspruch in Höhe von
884,90 Euro.
Liegt jetzt bei Ihnen.
Sie befinden sich seit dem 15.5.2015 in Verzug
Ich werde mir jetzt einen Termin geben lassen und unverzüglich Klage einreichen,die entstehenden Kosten sind dann zusätzlich zu meiner Schadensersatzforderung von Ihnen zu begleichen.
Sollten Sie die Angelegenheit jedoch außergerichtlich klären wollen,bin ich bereit,mit Zahlungseingang der Schadenersatzforderung die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.
Ansonsten kämen zu meiner Schadenersatzforderung in Höhe von 884,90 Euro noch meine Rechtsanwaltskosten + Klageverfahren/Gerichtskosten usw. hinzu...
Ihre Entscheidung...
Ansonsten warten Sie einfach ab bzw. lassen sich anwaltlich beraten!
Mit freundlichem Gruß
E.Roß
mal gespannt wie es weiter geht, zumal die 899 als wert lächerlich sind, da das iPhone bei ebay für 799 zu haben ist.
Ich bekomme keine Adresse oder ähnliches von Ihm.
ich bin so wie es aus sieht auch auf einen Abbruchjäger hereingefallen,
Sein Nickname ist berrias
hier ein Auszug aus seinen Emails:
identisch wie von den anderen, ich habe einen Anwalt eingeschaltet, und seit dieser Ihm geschrieben hat nichts mehr von Ihm gehört. also jetzt etwa 6 Wochen.
Sehr geehrter Herr ......
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich am 23.9.2014 Höchstbietender bzgl. Ihres Angebots betreffend ein iPhone 6 64GB weiß/silber mit der Ebayartnr. ......... war.
Sie haben das Angebot aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig beendet.
Im Rahmen einer Rechtsberatung habe ich erfahren, dass auch bei einer vorzeitgen Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden geschlossen wird, so daß zwischen uns ein bindender Kaufvertrag geschlossen wurde.
Ich bitte Sie daher mir das iPone 6 zu liefern und mir Ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit ich Ihnen den Kaufpreis überweisen kann. Ich teile Ihnen dann die Lieferadresse mit.
Rein vorsorglich fordere ich Sie auf,mir bis spätestens zum 15.5.2015 mitzuteilen,daß Sie das obig dargestellte iPhone Zug um Zug gegen Zahlung meines Höchstgebotes bei Abbruch der Ebayauktion an mich übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
E.Roß
Sehr geehrter Herr.....,
ich würde mich freuen,wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben wollen.Leider sieht es in diesem Fall nicht danach aus.
Um ein Angebot zu beenden benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund i.S.d. §119 BGB.
Das Beenden einer Auktion,nachdem bereits Gebote abgegeben wurden,ist nach Rechtsprechung des BGH nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Ihre diesbezüglich abgegebene Erklärung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Hinzukommt, dass Sie in einem solchen Fall unverzüglich die Anfechtung erklären müssten.
Dies ist jedoch nicht erfolgt.
Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.
Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
Mein Rechtsanwalt hat mir über Ebay Ihre Adresse besorgt und geraten die 14 tägige Frist einzuräumen.
Zwischen Ihnen und mir besteht ein Kaufvertrag über das Apple iPhone 6 64GB,weiß/silber mit der Ebayartnr...........
Daran besteht nach Aussage meines Rechtsanwaltes kein Zweifel.
Da Sie nicht mehr über das iPhone 6 verfügen,sind Sie nicht mehr in der Lage den angebotenen Gegenstand zu übereignen,weshalb Sie mir nun zum Schadenersatz verflichtet sind.
Als Wert des iPhone 6 werden vorliegend 899,- Euro zugrunde gelegt.Unter Abzug meines Höchstgebotes in Höhe von 14,10 Euro ergibt sich ein Schadenersatzanspruch in Höhe von
884,90 Euro.
Liegt jetzt bei Ihnen.
Sie befinden sich seit dem 15.5.2015 in Verzug
Ich werde mir jetzt einen Termin geben lassen und unverzüglich Klage einreichen,die entstehenden Kosten sind dann zusätzlich zu meiner Schadensersatzforderung von Ihnen zu begleichen.
Sollten Sie die Angelegenheit jedoch außergerichtlich klären wollen,bin ich bereit,mit Zahlungseingang der Schadenersatzforderung die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.
Ansonsten kämen zu meiner Schadenersatzforderung in Höhe von 884,90 Euro noch meine Rechtsanwaltskosten + Klageverfahren/Gerichtskosten usw. hinzu...
Ihre Entscheidung...
Ansonsten warten Sie einfach ab bzw. lassen sich anwaltlich beraten!
Mit freundlichem Gruß
E.Roß
mal gespannt wie es weiter geht, zumal die 899 als wert lächerlich sind, da das iPhone bei ebay für 799 zu haben ist.
Ich bekomme keine Adresse oder ähnliches von Ihm.