Abbruch-Spekulation Marcus Roos aus Lampertheim (Teil 2)

    • Hallo,
      ich bin so wie es aus sieht auch auf einen Abbruchjäger hereingefallen,

      Sein Nickname ist berrias

      hier ein Auszug aus seinen Emails:
      identisch wie von den anderen, ich habe einen Anwalt eingeschaltet, und seit dieser Ihm geschrieben hat nichts mehr von Ihm gehört. also jetzt etwa 6 Wochen.




      Sehr geehrter Herr ......

      ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich am 23.9.2014 Höchstbietender bzgl. Ihres Angebots betreffend ein iPhone 6 64GB weiß/silber mit der Ebayartnr. ......... war.
      Sie haben das Angebot aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig beendet.

      Im Rahmen einer Rechtsberatung habe ich erfahren, dass auch bei einer vorzeitgen Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden geschlossen wird, so daß zwischen uns ein bindender Kaufvertrag geschlossen wurde.

      Ich bitte Sie daher mir das iPone 6 zu liefern und mir Ihre Bankverbindung mitzuteilen, damit ich Ihnen den Kaufpreis überweisen kann. Ich teile Ihnen dann die Lieferadresse mit.
      Rein vorsorglich fordere ich Sie auf,mir bis spätestens zum 15.5.2015 mitzuteilen,daß Sie das obig dargestellte iPhone Zug um Zug gegen Zahlung meines Höchstgebotes bei Abbruch der Ebayauktion an mich übersenden.

      Mit freundlichen Grüßen
      E.Roß



      Sehr geehrter Herr.....,

      ich würde mich freuen,wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben wollen.Leider sieht es in diesem Fall nicht danach aus.
      Um ein Angebot zu beenden benötigen Sie einen gesetzlich anerkannten Anfechtungsgrund i.S.d. §119 BGB.
      Das Beenden einer Auktion,nachdem bereits Gebote abgegeben wurden,ist nach Rechtsprechung des BGH nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
      Ihre diesbezüglich abgegebene Erklärung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
      Hinzukommt, dass Sie in einem solchen Fall unverzüglich die Anfechtung erklären müssten.
      Dies ist jedoch nicht erfolgt.
      Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.
      Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.
      Mein Rechtsanwalt hat mir über Ebay Ihre Adresse besorgt und geraten die 14 tägige Frist einzuräumen.
      Zwischen Ihnen und mir besteht ein Kaufvertrag über das Apple iPhone 6 64GB,weiß/silber mit der Ebayartnr...........
      Daran besteht nach Aussage meines Rechtsanwaltes kein Zweifel.
      Da Sie nicht mehr über das iPhone 6 verfügen,sind Sie nicht mehr in der Lage den angebotenen Gegenstand zu übereignen,weshalb Sie mir nun zum Schadenersatz verflichtet sind.
      Als Wert des iPhone 6 werden vorliegend 899,- Euro zugrunde gelegt.Unter Abzug meines Höchstgebotes in Höhe von 14,10 Euro ergibt sich ein Schadenersatzanspruch in Höhe von
      884,90 Euro.
      Liegt jetzt bei Ihnen.
      Sie befinden sich seit dem 15.5.2015 in Verzug
      Ich werde mir jetzt einen Termin geben lassen und unverzüglich Klage einreichen,die entstehenden Kosten sind dann zusätzlich zu meiner Schadensersatzforderung von Ihnen zu begleichen.
      Sollten Sie die Angelegenheit jedoch außergerichtlich klären wollen,bin ich bereit,mit Zahlungseingang der Schadenersatzforderung die Angelegenheit als erledigt zu betrachten.
      Ansonsten kämen zu meiner Schadenersatzforderung in Höhe von 884,90 Euro noch meine Rechtsanwaltskosten + Klageverfahren/Gerichtskosten usw. hinzu...
      Ihre Entscheidung...
      Ansonsten warten Sie einfach ab bzw. lassen sich anwaltlich beraten!

      Mit freundlichem Gruß
      E.Roß


      mal gespannt wie es weiter geht, zumal die 899 als wert lächerlich sind, da das iPhone bei ebay für 799 zu haben ist.

      Ich bekomme keine Adresse oder ähnliches von Ihm.
    • Ha, ich wusste doch das mir das bekannt vorkommt: Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

      Der Account ist übrigens schon NRM, wann hast du denn die Nachrichten bekommen ?

      ch-arnold schrieb:

      mal gespannt wie es weiter geht, zumal die 899 als wert lächerlich sind, da das iPhone bei ebay für 799 zu haben ist.
      Völlig egal, der Wert ist nicht der günstigste oder durchschnittliche Preis bei eBay.
    • @ch-arnold
      Dein Höchstbietender ist ein anderer Jäger und gehört nicht zu dieser Serie.
      Was war der Grund des Abbruchs und hast du uns bitte den Link zu deiner abgebrochenen Auktion?

      Die Adressdaten forderst du dir bei ebay an, damit du weisst mit wem du es zu tun hast.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Hallo, ich hatte mein altes Handy bei Ebay eingestellt. Ich musste
      die Auktion vorzeitig beenden, da ich mein Handy doch nun selber
      benötige. Promt kam eine Mail von dem angeblich höchstbietenden.

      Sie
      dürfen ein ebay Angebot nicht vorzeitig beenden, weil ihnen plötzlich
      einfällt, dass sie das angebotene Gerät nun doch für sich behalten
      wollen.


      Ebay Angebote sind verbindlich und dürfen ausschließlich
      unter den Vorraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorzeitig beendet werden.
      Nicht aber aus dem von Ihnen benannten Grund!


      Durch die
      unberechtigte Angebotsbeendigung ist ein wirksamer Kaufvertrag mit mir
      als Höchstbietenden zustande gekommen (§ 10 Nr. 1 eBay AGB)


      Informationen zur Rechtslage finden Sie zum Beispiel hier:


      damm-legal.de/ag-hamm-vorzeiti…chtigender-grund-vorliegt


      Ich
      gehe davon aus, dass Ihnen das nicht bewusst war und sie das Angebot
      fahrlässig unberechtigt beendet haben. Daher biete ich Ihnen folgende
      gütliche Einigung an, um die Sache zu erledigen:


      1. Sie bezahlen 50,- EUR zum Ausgleich der streitigen Forderung
      2. Damit sind alle wechselseitigen Forderungen aus dem Ebay Kaufvertrag abgegolten.


      Sofern Sie den Vergleich annehmen wollen bitte ich um Mitteilung.


      Sollte
      eine gütliche Einigung nicht zustande kommen, behalte ich mir vor, den
      Anspruch erforderlichenfalls titulieren zu lassen. Ich hoffe das ist
      nicht nötig, denn die Sach- und Rechtslage ist im vorliegenden Fall
      klar. Dadurch würden jedenfalls erhebliche (vermeidbare)
      Verfahrenskosten entstehen.


      Überlegen Sie es sich. Frist 10.08.2015.
    • Nenne bitte den Account, der Dich angeschrieben hat, und die Bankverbindung (einschließlich Verwendungszweck), an die Du überweisen sollst.

      So, wie Du die Sache schilderst, gehört der Account, der Dich angeschrieben hat, hierher in diesen Thread und es kann deshalb vermutet werden, dass der Account auf Fake-Daten angemeldet ist. Aber das muss zuerst überprüft werden.

      D. h., du musst die Accountdaten von eBay herausfordern, die Teilst Du uns dann mit und wir helfen dann bei der Überprüfung.
      Den Link, wie Du die Daten bei eBay anforderst, liefere ich noch nach.

      Und Du lässt Dich wegen dem gesetzten Termin nicht unter Druck setzen, eine Zahlung leistet Du nicht, unter keinen Umständen!
    • oldschmatterhand schrieb:

      Den Link, wie Du die Daten bei eBay anforderst, liefere ich noch nach.
      Lies Dir bitte diese Hinweise durch, die gelten auch für den Account schul.huu:
      Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga - vehlikonra
      Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga - vehlikonra
      Abbruch-Spekulation wamho321 - birnenundorangen - deguenda - beddibegga - vehlikonra


      Ansonsten ist zu sagen, dass der Grund, den Du hier angegeben hast, eigentlich kein berechtigter Grund ist, eine Auktion vorzeitig zu beenden und "normalerweise" würdest Du Dich schadenersatzpflichtig machen. Dein Glück kann sein, dass Du an den Höchstbietenden geraten bist, der seine Daten auf Fake-Personalien anmeldet, weil er mit seinen rechtmäßigen Personalien bei eBay gesperrt ist. Lies Dir den Thread durch, zumindest die letzten 10 bis 20 Seiten.

      Und lies Dir auch das durch, auf das Du beim Abbruchprocedere hingewiesen worden bist:
      pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      Aber nochmals:
      Leiste keine Zahlung, hol Dir die Daten von eBay, auf die der Account schul.huu angemeldet ist!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Steht bereits in den o. a. Links.
      Nimm die Mailadresse, die in dem eBay-Account hinterlegt ist, mit dem Du die Auktion abgebrochen hast (also nicht das eBay-Nachrichtensy<stem nutzen, sondern die private Mail-Adresse, dann hast Du einen Nachweis für die Anfrage auf Deinem eigenen Rechner gespeichert)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Vielen Dank das habe ich soeben gemacht. Sobald ich die Daten habe melde ich mich wieder. Wie ich gelesen habe kann es einige versuche brauchen bis ich die Daten erhalte!
      Wenn ich die Daten dann habe und sie hier weiter geleitet habe, wie geht es dann weiter?
    • Wenn du die Daten hast, ja, es können mehrere Versuche notwendig sein, teile diese mit an kontakt@auktionshilfe.info

      Ja, genauso wie Du könnte er auch Deine Daten bei eBay anfordern. Da aber zu vermuten ist, dass schul.huu auf Fake-Daten angemeldet ist, kann mit diesen Fake-Personalien keine zivilrechtliche Forderung an Dich gerichtlich durchgesetzt werden. Seit hier bekannt ist, dass die Person "Roos" (lies Dir den Thread durch, nimm Dir die Zeit) auf eBay gesperrt ist, ist nichts mehr bekannt geworden, dass er versucht hat, seine Forderung gerichtlich einzuklagen.