Gewinnspiel/Produkttest und Steuern?

    • Gewinnspiel/Produkttest und Steuern?

      Hallo zusammen,
      ich mich mir nicht sicher ob ich im richtigen unterforum bin. Hier mein Anliegen:

      ich habe neulich bei einem Blog
      bei einem Gewinnspiel mitgemacht und habe gewonnen. Man musste sich bewerben
      und ich wurde ausgewählt. Nun muss ich innerhalb von 4 Wochen einen Cpu kühler
      testen und dann einen Testbericht schreiben. Die bedingungen waren vorher wie
      oben beschrieben ausgemacht. Nun stellt sich mir die Frage ob ich den Cpu
      Kühler Versteuern muss? Der Produktwert liegt bei 55 €.




      In Sachen steuern kenn ich mich
      nicht so gut aus. Es würde mich also freuen wenn ihr mir helfen könntet.

      Viele Grüße

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    • aurum schrieb:

      ich dachte nur wegen dem testbericht als Gegenleistung
      um dies zu 190% prüfen zu können wäre es notwendig die entsprechenden Konditionen/Daten der entsprechenden Vereinbarung zu kennen.

      bekommt der Gewinner den Gewinn "nur" ausgehändigt wenn der Testbericht erstellt worden ist oder ist es lediglich eine höfliche Bitte?

      Nun muss ich innerhalb von 4 Wochen einen Cpu kühler testen und dann einen Testbericht schreiben.

      overdock -

      der Kühler wird Dir seitens des Gewinnspielbetreibers zur Verfügung gestellt -
      Du testest diesen, verfasst den Testbericht.....
      was passiert dann mit diesem Kühler?

      hast Du über den kompletten Ablauf schriftliche Informationen seitens des Spielebetreibers vorliegen?
    • Hier sind die Bedingungen

      - Ihr müsst einen Ausführlichen Testbericht schreiben
      - Ihr solltet Erfahrung mit Cpu-Kühlern haben und die Hardware selbstständig installieren können.
      - Ihr solltet eine ordentliche Schreibe haben.
      - Ihr solltet in der Lage sein, gute digitale Fotos zu machen.

      - Während der Testlaufzeit dürft Ihr die Komponenten nicht weiterverkaufen.
      - Die Testlaufzeit beträgt ca. 4 Wochen nach Erhalt des Produkts und endet voraussichtlich am 08.06.2014. Innerhalb dieser Zeit muss der vollständige Testbericht abgeliefert werden.

      - Nach den Tests verbleiben die Komponenten beim Tester.
      - Nach der Laufzeit der Tests dürft ihr eure Ergebnisse auch in anderen Foren veröffentlichen.
      - Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



      - Der Test muss mindestens 8.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) umfassen.
      - Der Test muss mindestens fünf eigene Fotos vom Testgegenstand beinhalten. Die Fotos müssen selbst erstellt sein und dürfen nicht von anderen (juristischen oder natürlichen) Personen stammen.
      - Der Test muss mindestens eine selbst erstellte Grafik (Diagramme, Zeichnungen, Tabellen etc.) beinhalten.


      Nach dem Testzeitraum darf ich den Kühler behalten

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    • wie kommst du auf 410? und was ist, wenn es der einzige Verdienst ist? oder sogar Arbeitslosengeld bezogen wird?

      Wer also monatlich ein gleich bleibendes Nebeneinkommen hat, wird der Anrechnungsbetrag (= Nebeneinkommen – Freibetrag) von dem Arbeitslosengeld abgezogen.

      und

      bei drohender Arbeitslosigkeit muss der Agentur für Arbeit das Nebeneinkommen mitgeteilt werden
      Nebentätigkeit darf nicht mehr wie 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen
      mindestens 165 € Freibetrag
      mehrere Nebentätigkeiten bedeuten auch mehrere Freibeträge
      Nachweis muss geführt werde
      n

      xyonline.de/2010/12/arbeitslos…-und-was-man-wissen-muss/
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Also ich bin nicht Arbeitslos und es droht auch keine Arbeitslosigkeit.
      Einen Nebenjob habe ich nicht und Arbeitslosengeld beziehe ich somit auch nicht.

      ich käme mir bei solch "Gewinn"Bedingungen verarscht vor
      die suchen doch nur bilige Tester/Schreiberlinge


      Mir macht sowas eigentlich Spaß und ich sehe das eher als Hobby :)


      nach 7 solcher "Gewinne" fragst nochmal, weil dann die steuerfreien 410,- Nebenerwerb in Reichweite sind

      Das ist eigentlich mein einziger Nebengewinn. Die 410 € erreiche ich auf keinen Fall.


      Also dann werde ich nun auch nichts angeben bzw versteuern.


      Danke für eure Hilfe :thumbsup: