Verkauf einer virtuellen Ware - Käufer zieht Geld einfach über Paypal wieder ein

    • Verkauf einer virtuellen Ware - Käufer zieht Geld einfach über Paypal wieder ein

      Guten Tag!

      Ich weiss gerade nicht was ich tun soll.
      Habe einen virtuellen Artikel [Account] -> ebay.de/itm/151283840129?ssPag…_trksid=p3984.m1559.l2649 verkauft.

      Über Paypal-Konflikt schreibt er mir folgendes:

      [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/HAO55XX.jpg]





      Allerdings stimmt das nicht. Er hat die Log-In Daten bekommen und hat Zugriff auf diesen Account.
      Im Prinzip glaubt er einfach nur, das ich ihn betrügen werde...

      Nun hat er Käuferschutz beantragt und ich kann nun folgendes anklicken:

      • Ich erstatte dem Käufer den vollen Betrag zurück.
      • Ich kann Versandinformationen vorlegen.
      • Ich weise nach, dass der Käufer bereits eine Rückzahlung erhalten hat.



      Nur leider ist das schlecht für mich.
      Er hat den Account ersteigert und bekommen. Ich gebe ihm natürlich das Geld nicht freiwillig wieder.
      Versandinformationen habe ich nicht, da virtuelle Ware....


      Nun bekommt er in 10 Tagen im Prinzip einfach sein Geld wieder.
      Dann bin ich im Prinzip Ware und Geld los :wacko:

      Was kann ich tun ?

      lG

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Grounder ()

    • Du solltest händisch bei PayPal intervenieren (Mail, Anruf) und deutlich machen, daß der KS-Fall sofort gegen den Käufer zu schließen ist, da es sich um virtuelle Ware handelt, für die dein Käufer keinen Käuferschutz beantragen kann.

      Was die Sache selbst angeht; kann es sein daß der K versucht, das PW zu ändern, die Bestätigungsmail mit dem zu klickenden Link aber noch auf deiner Mailadresse aufschlägt? In dem Fall bist du zur Kooperation verpflichtet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Du solltest händisch bei PayPal intervenieren (Mail, Anruf) und deutlich machen, daß der KS-Fall sofort gegen den Käufer zu schließen ist, da es sich um virtuelle Ware handelt, für die dein Käufer keinen Käuferschutz beantragen kann.

      Was die Sache selbst angeht; kann es sein daß der K versucht, das PW zu ändern, die Bestätigungsmail mit dem zu klickenden Link aber noch auf deiner Mailadresse aufschlägt? In dem Fall bist du zur Kooperation verpflichtet.
      Danke für deine Antwort!
      Hat mir sehr weitergeholfen.
    • Grounder schrieb:

      Was kann ich tun ?
      Du hast etwas verkauft das Du gar nicht verkaufen darfst -
      der Spiele-Plattformbetreiber wird "höchst-begeistert" sein wenn der Account-Verkauf auffällt
      -
      PP wird ggf. die Erstattung an den Käufer stoppen/nicht durchführen -
      eben weil virtuelle Ware NICHT vom Käuferschutz abgedeckt ist.

      das "das" nicht ganz koscher ist hast Du ja bereits erfahren:

      gutefrage.net/frage/ebay-kaeufer-spinnt-rum#answers

      wann hast Du die PP-AGB, die Du virtuell unterschrieben/akzeptiert hast, letztmalig gelesen?

      abgesehen davon läufst Du Gefahr noch von einer anderen Seite Probleme zu bekommen....

      das Du gewerblich handelst scheint Dir noch nicht klar zu sein, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • WOW.

      PP und virtuelles. Dann noch Teile welche Du nicht verkaufen darfst. Gleicht den FileShrumpels, was die ühaupt nicht mögen. Dann hast das Teil erworben, um es weiter zu ver-eplayn=GVK und Dein Pillepalledingens nicht umgestellt auf Virt.GVK ohne eigenen DL-Shop=AK im gesamten Umfeld!!!

      Was kannst jetzt noch tun, war die Frage????


      Hups. Frag nicht was Du dem Kunden antun kannst, sondern frag Dich selbst was Du nicht erleben magst.


      (Frag vorher hier im Forum, danach bist um vieles reicher. Denn Wissen ist Macht, "nix wissen macht nischt" ausser obdachlos :D )

      Dies ist Meine Meinung, jene muss nicht übernommen, verstanden oder dokumentiert werden!!!!!
    • Grounder schrieb:

      In wie fern ?
      Du hast eine Dienstleistung offeriert und verkauft -
      Deine "investierte" Zeit um den Account auf Level "xy" zu spielen ist die Dienstleistung.

      Abgesehen von der Paypal-Problematik und den AGB des Spiele-Plattformbetreibers kann Dir das extrem-schnell das Verkäufergenick brechen....

      das Finanzamt / div. Behörden freuen sich auch.....

      von einem erneuten Versuch den Account (unzulässigerweise) zu verkaufen kann man nur abraten!

      schau` Dich im Forum um.....
      hier findest Du diverse Berichte/Informationen zum Thema "virtuelle Artikel / Problematik"
      -
      z.B. in diesen Berichten (oben in die Suchmaske einfach mal die Begriffe "virtuelle Ware" - o.ä. Umschreibungen- eingeben):

      auktionshilfe.info/index.php?f…&highlight=virtuelle+Ware

      mach` drei Kreuze wenn Du mit einem blauen Auge davonkommst!

      hattest Du bei Paypal angerufen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • cody7888a schrieb:

      Grounder schrieb:

      In wie fern ?
      Du hast eine Dienstleistung offeriert und verkauft -

      Nein - schlimmer. Dieser TE scheint sich mit dem Ausschluß von Kriterien nicht auszukennen und hat so den Account verkauft und Ingame Items.
      Damit erstmal keine Dienstleistung, dafür verkauft er etwas was ihm nicht gehört. Und die AGBs haben auch in sich!
      (Nummer XIV bedarf noch genauer Betrachtung!)

      euw.leagueoflegends.com/de/legal/termsofuse
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Dann hast das Teil erworben, um es weiter zu ver-eplayn=GVK
      Ne, hatte ich nicht vor.

      Haben die Nutzungsbedingungen mich überhaupt zu interessieren, wenn ich sie gar nicht akzeptiert habe ?

      hattest Du bei Paypal angerufen?
      Habe denen geschrieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Grounder ()

    • Grounder schrieb:

      Haben die Nutzungsbedingungen mich überhaupt zu interessieren, wenn ich sie gar nicht akzeptiert habe ?

      Spätestens wenn du einen Dienst aktiv nutzt hast du damit auch die Nutzungsbedingungen akzeptiert.
      Nur damit du es richtig verstehst: Sobald du dich nur in dem Spiel einloggst hast du den zur verfügung gestellten Dienst genutzt und aktzeptierst damit auch die entsprechenden Nutzungsbedingungen.
    • Grounder schrieb:



      Nun hat er Käuferschutz beantragt und ich kann nun folgendes anklicken:

      • Ich erstatte dem Käufer den vollen Betrag zurück.
      • Ich kann Versandinformationen vorlegen.
      • Ich weise nach, dass der Käufer bereits eine Rückzahlung erhalten hat.



      Und wenn der Verkäufer einfach die Account Informationen per Brief mit Einwurf Einschreiben zuschickt?
      Dann hat er wenigstens eine Sendungsnummer die er hinterlegen und den Punkt Ich kann Versandinformationen vorlegen auswählen kann...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hondamobil ()

    • hondamobil schrieb:

      Und wenn der Verkäufer einfach die Account Informationen per Brief mit Einwurf Einschreiben zuschickt?


      Dazu kann ich was sagen, denn ich habe früher selbst diesen Rat erteilt.

      Zumindest einige Fälle sind mit bekannt, in denen PayPal ein nach Falleröffnung abgesendetes Einschreiben nicht anerkannt hat. Um den Zahn dabei zu ziehen, es ging nicht um virtuelle Ware, sondern um ganz normale Brief-Ware, die als nicht angekommen reklamiert wurde, wo es dann gegenüber dem PVK hieß "schick doch ein Einschreiben hinterher, in dem du den K auf die Rechtslage beim Versendungskauf hinweist und hinterlege die Nr. bei PayPal".

      Ich weiß nicht wie es aktuell gehandhabt wird, aber ich gehe davon aus, daß PayPal sich da immer noch dumm stellt, insofern würde ich dafür sorgen, daß PayPal gar nicht in die Versuchung kommt, für den Käufer zu entscheiden. Das tut man, indem man als Verkäufer Käuferschutz beantragt, das geht nämlich auch, und PayPal unmißverständlich klarmacht, daß man nur eine AGB-gemäße Entscheidung akzeptieren wird.
    • pandarul schrieb:

      hondamobil schrieb:

      Und wenn der Verkäufer einfach die Account Informationen per Brief mit Einwurf Einschreiben zuschickt?


      Dazu kann ich was sagen, denn ich habe früher selbst diesen Rat erteilt.

      Zumindest einige Fälle sind mit bekannt, in denen PayPal ein nach Falleröffnung abgesendetes Einschreiben nicht anerkannt hat. Um den Zahn dabei zu ziehen, es ging nicht um virtuelle Ware, sondern um ganz normale Brief-Ware, die als nicht angekommen reklamiert wurde, wo es dann gegenüber dem PVK hieß "schick doch ein Einschreiben hinterher, in dem du den K auf die Rechtslage beim Versendungskauf hinweist und hinterlege die Nr. bei PayPal".

      Ich weiß nicht wie es aktuell gehandhabt wird, aber ich gehe davon aus, daß PayPal sich da immer noch dumm stellt, insofern würde ich dafür sorgen, daß PayPal gar nicht in die Versuchung kommt, für den Käufer zu entscheiden. Das tut man, indem man als Verkäufer Käuferschutz beantragt, das geht nämlich auch, und PayPal unmißverständlich klarmacht, daß man nur eine AGB-gemäße Entscheidung akzeptieren wird.

      Wenn es darum geht z.B Codecards zu verschicken dann hat sich aktuell bei denen nichts geändert.
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