Club der Schlaflosen

    • Es gab noch gar kein PayPal, zumindest kannte ich es nicht, da fand ich es schon schwierig zu differenzieren, was man abweichend von der Gesetzgebung in AGB frei vereinbaren darf und was nicht.
      Der beliebte Spruch "PayPal darf nicht das BGB aushebeln" ist jedenfalls m. E. viel zu pauschal und gehört mit anderen beliebten Ebay-Community-Sprüchen in die Tonne, finde ich.
      Für einen erfahrenen Juristen mag die jeweilige Beurteilung treffsicher machbar sein.
      Für mich als Laie, obwohl früher berufl. viel mit Juristerei konfrontiert, nicht.
    • Schabbes,

      ich habe nicht nochmal in den AGB gestöbert.
      Aber das Urteil gegen den TE von drüben war zu erwarten, weil nicht PP-konform versendet wurde und entsprechend der geforderte Beleg fehlte.

      Und Verkäuferschutz? *lol*
      Sorry, was meinen denn diejenigen, die sich als Käufer ach so geschützt fühlen, wer die Zeche zahlt, wenn sie auf der anderen Seite sitzen?

      Schabbes. Das Problem ist nicht Paypal. Zum allgemeinen Problem wird immer mehr die Zone zwischen den Ohren. Im Zeitalter von Facebook und Whats App (oder wie heißt der Kram?) ist selber denken doch schon lange unmodern geworden. Das macht doch der Staat... :wallbash
    • Guggst du mal hier: hahn-immobilien.net/page/artikel/artikelid/45
      Es gibt den Alleinauftrag und den qualifizierten Alleinauftrag. Achte darauf, dass Du keinen qualifizierten Alleinauftrag vergibst.
      Ich habe eher schlechte Erfahrungen mit Makler gemacht. Faul, desinteressiert, nicht informiert und immer in der Erwartung, dass sich die Immobilie alleine verkauft. Ich hatte einen Makler, der Interessenten bestellt hat und einfach nicht erschienen ist. Schlussendlich habe ich ihn rausgeschmissen und die Immobilien alleine verkauft. Ging ratzfatz und die Kaufinteressenten waren richtig dankbar, dass sie sich die Gebühren gespart haben und direkt mit dem Eigentümer verhandeln konnten. Würde ich immer wieder so machen, auch wenn es ein wenig Arbeit bedeutet.
      Zur Ehrenrettung dieses meiner Meinung nach überflüssigen Berufsstandes: Ich habe auch richtig gute Makler kennen gelernt. Musste aber mit der Lupe suchen.
    • Ich glaube schon, dass PP das Problem ist, dessen sich viele nicht bewusst sind.

      Zahlung angekommen bedeutet gar nichts, absolut nichts mehr. Nicht, wenn PP meint, dass es anders entscheiden will. Bekennt ein deutsches Gericht. Und erdreistet sich zugleich Anmerkungen zu machen, die überhaupt nicht Bestandteil der Verhandlungen waren. Nein, es hat keine Beweisaufnahme darüber gegeben, ob der VK versendet hat. So sieht es zumindest aus. Es wurde PP statt gegeben, deren Richtlinie nicht eingehalten wurde, weil der von denen geforderte Nachweis nicht eingericht wurde (und nicht eingereicht werden konnte). Der Versandnachweis nach PP-Richtlinie. Entschieden darüber hat widerum allein PP. Und deshalb hat der VK keinerlei Recht auf sein Geld. So einfach und bitter ist das.

      Das ist im deutschen Recht (nehmen wir an, es wurde mit bei uns normaler Überweisung gezahlt) ohne PP deutlich anders. Unsere Gerichte beginnen anzuerkennen, dass sich VK, die mit PP handeln, mit Leib und Seele an PP verkauft haben. So sieht es aus.
      Und eigentlich ist das auch gar nicht schlimm, wenn es jeder VK wissen würde. Das erleichert dann die Entscheidung, ob man PP anbieten sollte

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Und eigentlich ist das auch gar nicht schlimm, wenn es jeder VK wissen würde.
      Das ist die natürliche Selektion derer, die die AGB gelesen und verstanden haben (oder einen kennen, der das hat :saint: ) von denen, denen das egal ist, und die nicht einmal durch Schaden klug werden. ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Wir haben als gewerbl. VK noch keine schlechten Erfahrungen mit PayPal gemacht.
      Das liegt aber auch daran, dass wir PayPal i.d.R. nix entscheiden lassen, sondern die Angelegenheit ggf. vor Fallübergabe regeln. Warum auch? Im Zweifel kann der K widerrufen.
      Einmal haben wir einen Fall übergeben. Wurde zu unseren Gunsten entschieden.
      Unangenehm ist aber die Betrageinfriererei, sobald ein Fall eröffnet wurde (ging ja auch per harmloser Fragestellung).
      Wer sich als PVK die PayPal-Bestimmungen freiwillig einkauft, handelt entweder penibel nach den AGB oder extrem leichtfertig. Zwingt ihn ja keiner.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Stubentiger schrieb:

      Das ist die natürliche Selektion derer, die die AGB gelesen und verstanden haben (oder einen kennen, der das hat ) von denen, denen das egal ist, und die nicht einmal durch Schaden klug werden.
      Jepp, das ist auch eine Sichtweise. Mich macht das sauer, aber es hilft wohl nichts für die Leute, die sich den mehrere hundert Drucksieten-Salmon von PP nicht antun wollen/können. In der Werbung liest sich das doch alles viel einfacher.
    • Ich bin auch genervt. Dieser ganze Sermon ändert sich ja auch noch alle paar Monate.
      Ab Juli sind wieder Änderungen.
      Natürlich liest ein privater Gelegenheitsverkäufer das nicht oder zumindest nicht regelmäßig.
      Dafür kann aber wiederum PayPal nix. PVK müssen diesen "Service" i. d. R. nicht anbieten und GVK wird es nur von Ebay aufgehalst, wenn sie Festpreisangebote im Shop anbieten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wir haben als gewerbl. VK noch keine schlechten Erfahrungen mit PayPal gemacht.
      Das liegt aber auch daran, dass wir PayPal i.d.R. nix entscheiden lassen, sondern die Angelegenheit ggf. vor Fallübergabe regeln. Warum auch? Im Zweifel kann der K widerrufen.
      Einmal haben wir einen Fall übergeben. Wurde zu unseren Gunsten entschieden.
      Unangenehm ist aber die Betrageinfriererei, sobald ein Fall eröffnet wurde (ging ja auch per harmloser Fragestellung).
      Wer sich als PVK die PayPal-Bestimmungen freiwillig einkauft, handelt entweder penibel nach den AGB oder extrem leichtfertig. Zwingt ihn ja keiner.
      Für einen wirklichen gewerblichen Vollerwerbs-Händler (nicht nur Nebenjob mit ein paar Stunden in der Woche) sieht das auch anders aus. Da kann (und muss) man die Verluste kalkulieren. Deutsches HAndelsrecht hin oder her.
      Eine gewisse Quote halt, wo man eben statistisch die Arschkarte zieht und "So ist das Leben" akzeptieren muss ohne sich zu sehr zu grämen.
      Bei Händlern mit ganz wenigen Transaktionen sieht das anders aus. So sorgt PP dann nebenbei auch für die Bereinigung des Marktes von diesen unangenehmen Kleintandlern :)
    • Wir sind bei Ebay nicht Kleinunternehmer, aber auch nicht besonders groß.
      Interessant sind die Gesetze nebst Änderungen und die Ebay-Bugs.
      PayPal-Problematiken sind (bisher) nebensächlich, obwohl die meisten K damit bezahlen.
      Bisher kam aber auch noch niemand mit "Account gehackt".
      Da agiert PayPal meines Erachtens willkürlich und mit Amtsanmaßung!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Laut AGB gilt (und es gilt, wenn kein Richter es stoppt)
      "Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten..."

      wie schon mal geschrieben, vorbehaltlich der Tatsache, dass in solche Hacker-Fällen der Kontobesitzer ja gerade bestreitet Käufer zu sein....Egal: PP entscheidet. Und der Vk, der PP akzeptiert, hat dem zugestimmt.
      Wie und auf welchen Grundlagen PP entscheidet, darüber haben sie keine Rechenschaftspflicht, wie es aussieht.
      Ist doch praktisch: Das spart ganz viele Steuergelder für Ermittlungen durch Gerichte und Behörden. PP nimmt das freiwillig in die Hand.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich möchte eine Wohnung verkaufen, gerne auch einen Makler beauftragen, aber nicht im Alleinauftrag.
      Achte darauf dass es im Vertrag mitaufgenommen wird, dass er keine Provision erhält wenn du deine Immobilie selber an den "Mann" bringst. Wäre noch schöner du hättest alles erledigt und er verlangt dann die Provision von dir.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Ich habe es gerade nachgelesen.
      Bei Vermietungen gilt künftig das Bestellerprinzip und somit ist die Maklerprovision i.d.R. vom Vermieter zu tragen. Bei Verkäufen greift diese Gesetzesänderung nicht, da kann es frei vereinbart werden und wird wohl auch künftig vom Käufer getragen.
      Ich werde den Makler diesbezügl. aber noch einmal interviewen.
      Meine Mutter hatte vor vielen Jahren mal diese ärgerliche Konstellation als VK:
      Maklerauftrag, der sich nicht rührte, Käuferin der Immobilie selbst gefunden und die Käuferin sollte dennoch die Provision entrichten.
      Das möchte ich unbedingt vermeiden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hmmm...


      Ich frage mich gerade, ob es nicht sogar Betrug ist, wenn man
      paypal family and friends benutzt, obwohl die Zielperson gänzlich unbekannt ist ?(
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • ich weiß nicht recht, was ich mit dem "Priverblichen" anstellen soll,

      gefunden in meiner "Nähe" angeblich 5 km entfernt, der nächste Artikel von dem ist aber plötzlich in Berlin!? noch einer in Lüneburg :wallbash + in Hamburg ...

      und wenn man auf die Schleichwerbung im Auktionstext (seit wann geht das denn ;) ) geht hm-zaune.de/?kontakt,2 kommt man nach Polen!

      Ist das ganze nur eine "Werbeaktion"? angeboten wird bei Ebay nur Abholung u. Nachnahme: kommt nach Ersteigerung das verschämte Eingeständnis doch bitte in Polen abzuholen oder einen Eisenzaun per Nachnahme :!: zu bestellen?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubi,

      das Ding stinkt 20 Meilen gegen den Wind.

      Ich hab jetzt nicht den direkten Link zur Website geklickt.
      Denic schickt nach Polen und auch weiter an PTS Privacy & Trustee Services GmbH, die auch gleich über google einschlägig aufallen.
      Mein Bauch sagt Fake, um es mal vorsichtig zu formulieren.