Club der Schlaflosen

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      testing* schrieb:

      Penny, in dem Fall kann Anne nichts für Dein Verständnisproblem, denn im geschriebenen Zusammenhang war die Abkürzung absolut eindeutig.

      Ich hatte auch ein Verständnisproblem!
      Vor allem weil da ein von @Jana geklautes Zitat aus dem Zusammenhang gerissen und völlig sinnfrei hier in den Thread gezerrt wurde.
      Aber hier dürfen halt andere mehr als die einen.
      Dass dem Geduldigsten irgendwann der Kragen platzt das kann ich verstehen.
      Aber es braucht hier wohl einen Troll!

      Nein tasting das war MEIN verständigungproblem nicht das von giu.
      Und du hast meiner Meinung nach mich gemeint.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Eine ganz theroretische Situation:


      Wenn man weiß, dass jemand einen "versuchten Betrug" verüben möchte und man
      bezahlt trotzdem um dann eine Anzeige wegen (vollendeten) "Betrug" zu machen...



      Es ist ja nicht so, daß man dadurch jemanden zu einer Straftat verleitet...
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • werv schrieb:

      Es ist ja nicht so, daß man dadurch jemanden zu einer Straftat verleitet...

      hmm, ich denke das kann man so allgemein nicht beanworten und müsste schon auf den einzelnen Fall durchleuchtet werden inwieweit das in eine Straftatverleitung geht, aber ich tendiere eher zu einem nein
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Aus wervs knapper frage versuche ich mal zu schließen, dass es um einen Kauf geht (wegen bezahlen)

      Nehmen wir mal an, es wäre ein ebay-Angebot. Nehmen wir an, ich erkenne sicher, dass die angebotene Ware eine Fälschung ist, aber eindeutig als Ori angeboten.

      Das fixe Angebot (wenn auch noch an einen nicht fixierten Käufer) kann einen Betrugsversuch darstellen (das Wissen und die Absicht müsste man beweisen können).

      Wenn ich jetzt (wirklich) "weiß", dass es ein Fake ist und trotzdem kaufe und bezahle....ist es dann überhaupt Betrug? Beide Seiten hatten eine klare Vorstellung von der Ware. Und die stimmt auch noch überein.
      Für den Tatbestand des Betrugs braucht es die bewusste Herbeiführung eines Irrtums beim Käufer. Das ist in diesem Fall aber nicht gelungen, oder? Hat sich ja keiner getäuscht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • vor allem,

      wenn man weiß, dass versucht wird zu betrügen, reicht es ja schon für eine Anzeige, denn auch versuchter Betrug ist strafbar

      mal ganz abstrakt,

      und Schabbe, nur weil man einen Betrugsversuch durchschaut hat, bleibt es trotzdem einer, wenn es denn wirklich einer ist. Wenn schon der Versuch einen solchen Irrtum zu erregen strafbar ist, hat das Durchschauen ja keinen Einfluss auf die Strafbarkeit:

      Der Versuch kann genau wie beim Begehungsdelikt der dreigliedrige Deliktsaufbau zugrunde gelegt werden. Ein Versuch kommt immer dann in Betracht, wenn keine Tatvollendung vorliegt und der Versuch strafbar ist. Unbeachtlich muss grundsätzlich immer sein, aus welchen Gründen es zur Nichtverwirklichung des Tatbestandes gekommen ist,


      juraforum.de/lexikon/versuch
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Dem stimme ich im wesentlichen zu, stubbi :)
      Der Versuch ist strafbar...und es ist auch so, dass eine mögliche Strafe...bei "nur" Versuch..reduziert werden kann. KANN, nicht muss.
      Die Praxis (soweit mir bekannt) lehrt anderes. Selbst vollzogener Betrug wird oft nicht geahndet, weil...weil...warum noch mal?...weil Justitia überlastet ist und sich um "Kleinkram" nicht kümmern kann. Ein "Versuch" ...ah, da erreicht man bei einer Anzeige oft gar nix.

      Jedoch....So ein Kauf "obwohl man weiß"....um eventuell den "versuchten" zum "echten" Betrug zu machen, sozusagen "hoch zu heben", damit er überhaupt von irgendeinem Staatsanwalt betrachtet wird....der kann wohl "funktionieren"...Der Beweis des "Wissens" dürfte kaum zu vollbringen sein.

      Im "vollzogenem" Kauf liegt imo aber die Tücke, dass (sollte im Gegenzug auch das "wissentliche Kaufen um den versuchten Betrug" beweisbar sein), ...dass dann überhaupt kein Betrug mehr vorliegt. Eine irre Vorstellung?

      [ich weiß, schabbes dreht mal wieder alle Hirnwindungen. Aber so würde ich das (bei Beweisbarkeit aller subjektiven Beweggründe) wohl einschätzen]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Mach doch mal ein rein theoretisches Beispiel.
      --- Ich weile wieder unter den lebenden nach den Nachtschichten :D ---

      Hier ist mein Beispiel:

      Man bezahlt absichtlich einen bekannten Abbruchjäger, der sich nicht mehr anmelden darf
      um ihn dann anzuzeigen sowie zivilrechtlich gegen ihn vorzugehen


      Die Antworten sind mir alledings auch ohne Beispiel schon interessant genug.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Einen schönen Sonntag, werv :)
      meine Überlegungen:
      Betrug setzt vorraus, dass

      -jemand einen Irrtum, eine falsche Vorstellung, erregt. Durch falsche Angaben oder auch durch Unterlassung von Angeben.
      Der Abbruchäger hat verschwiegen, dass er gar nicht bei ebay handeln darf und deshalb gar keine Verträge auf Grundlage der ebay-AGB abschließen kann.

      Der Irrtum muss absichtlich erregt werden
      Dies muss man beweisen können. Zumindest bei einem Jäger, der von einem Gericht schon mal eine (zivilrechtliche) Abfuhr bekommen hat, sollte das leicht möglich sein.

      Der Betrogene muss auf Grundlage des Irrtums, der bei ihm erzeugt wurde eine Vermögensverfügung machen
      Prinzipiell gegeben, man überweist ja.

      Es muss ein Vermögensschaden entstehen.
      Das empfinde ich in dem Fall schwierig. Der VK hat ja bei ebay gehandelt und unberechtigt abgebrochen. Wäre der Höchstbieter nicht "Abbruchjäger" wäre das "Vermögen" auch weg, wenn der Höchstbieter einfordert. Eigentlich ist die Ware "schon weg", wenn man unberechtigt abbricht.


      Dazu kommt dann, wie schon geschrieben, imo der erste Punkt. Gibt es überhaupt einen "Irrtum", wenn jemand absichtlich eine Abbruchjäger "mal ranbekommen" will? Ganz schlecht wäre, wenn der Abbruchjäger dem Zahler zum Beispiel nachweisen könnte, dass dieser sich in einem Forum (vor der Zahlung) genau über den Fall erkundigt hat. Oder der Nachweis gelingt, dass sich der Zahler "regelmäßig" in Foren mit diesem Thema auseinander setzt. Dann hat sich niemand "geirrt".
      Wobei auch das eine Frage der Beweisbarkeit wäre ;)

      Wenn man jedoch "Fälle" hier zum Beispiel sieht und erfährt, dass Leute gezahlt haben. ...Wenn man einen Vermögensschaden bei diesen Leuten sieht, den Betrug erfüllt....dann steht es auch anderen Menschen frei, eine Anzeige wegen Betrug zu machen. Dazu muss man nicht "Betroffener" sein.
    • schabbesgoi schrieb:

      Gibt es überhaupt einen "Irrtum", wenn jemand absichtlich eine Abbruchjäger "mal ranbekommen" will? Ganz schlecht wäre, wenn der Abbruchjäger dem Zahler zum Beispiel nachweisen könnte, dass dieser sich in einem Forum (vor der Zahlung) genau über den Fall erkundigt hat. Oder der Nachweis gelingt, dass sich der Zahler "regelmäßig" in Foren mit diesem Thema auseinander setzt. Dann hat sich niemand "geirrt".


      Es muss sich doch keiner geirrt haben!

      lies doch noch mal zum Betrug, der Betrugs-Versuch ist strafbar, und wenn du dich bewusst nicht irrst, könnte ein Unbedarfter sich aber wohl irren, schrub ich doch schon hier: Club der Schlaflosen
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      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich habe mich entschlossen mein Baiting zu diesem Thread

      Hilfe, ich wurde betrogen von Game Chef

      einfach hier zu posten, statt einen neuen Thread aufzumachen.

      ################################################################


      Sonntag


      Ich:
      Hi
      Wie sieht es mit paypal aus ?
      Wenn kein Paypal, dann brauche ich
      andere Sicherheit


      Game Chef:
      Nur Paysafecard kann gerne ausweis senden


      Ich:
      Ausweis ist ok. Ich kann erst morgen paysafecard in Netto
      kaufen. Dann per Post schicken oder per email code ?


      Game Chef:
      Schick einfach heute Per EMAIL


      Ich:
      Hast du meine Mail nicht gelesen ? Ich muss es morgen erst in
      Netto kaufen. Da haben die Codekarten. Und erst möchte ich sowieso
      das Perso.


      Game Chef:
      Okay im Anhang der Perso


      Montag



      Ich:
      Danke. Ich habe gerade die Paysafecard heholt. Ich schicke die dir
      aber lieber per Post, dann habe ich den Nachweis dass es passiert
      ist. Deine Adresse habe ich ja.


      Game Chef:
      Mir wäre lieber wenn du die hier per Email sendest ganz ehrlich
      wenns nicht Ankommt dein Pech ich sag lieber per Mail



      Ich:
      Kein Problem - ich bin gleich sowieso zu Post. Und ich wollte es
      per Einschreiben verschicken - also kommt es sicher an.
      Alles andere klären wir dann in 2 Tagen


      Ich:
      Deine Adresse auf dem Perso ist doch aktuell ?


      Game Chef:
      Nicht wirklich bin schon seit locker nen Monat bei meinen Bruder
      da ich umziehe deswegen liebe Per Mail


      Ich:
      Opps - das hatte ich auch schon wegen Montage - wenn der Meldeamt
      es rauskriegt, dann musst du blechen. Schick einfach die Adresse. Bei Email kann jeder
      behaupten, er hätte es nicht gekriegt.Wenn ich Einschreiben
      verschicke, dann bin ich abgesichert. Du weisst doch bestimmt auch,
      dass nicht alle ehrlich sind.



      Game Chef:
      Lass einfach per Mail man



      Ich:
      Na gut
      06630110997106324


      Ich:
      Schick dann die Daten rüber


      Game Chef:
      Falsch eine Zahl zuviel



      Ich:
      Ups - eine 3 hinten
      0663011099710624


      Game Chef:
      Immer noch Net schreib den richtigen mal jetzt bitte


      Ich:
      Warte mal - ich muss genau schaen - die zahlen kommen ohne pause
      und das ist nicht einfach


      Game Chef:
      Ok


      Game Chef:
      Erst Code dann Daten


      Ich:
      So müsste es passen
      0664011099710624


      Game Chef
      Sind keine 50€ wie viel ist das und welche Währung Send einfach
      ein Foto man


      Ich:
      Es wäre nicht passiert, wenn ich es eionfach per einschreiben
      geschickt hätte. Kamera hab ich nicht.


      Ich:
      Der Code funktioniert. Diesmal habe ich ihn bevor ich ihn dir
      geschickt hatte ausprobiert !!!


      Game Chef:
      Das sind keine 50€ welche Währung ist dAs man oder wie viel


      Ich:
      Wie wäre es, wenn dir ein Bekannter von mir einfach das Geld
      vorbeibringt. Mit der Codekarte komme ich nicht klar, da kann ich nur
      baden gehen. Der Bekannte wohnt in Bielefeld


      Ich:
      Ich muss Heute nacht malochen - ich muss ins Bett ich meld mich
      morgen wieder. Versuch einfach nochmal - es muss klappen. Ansonsten wie
      gesagt schicke ich Bekannten mit Geld vorbei


      Game Chef:
      Nur zu Info ich hab schon erwähnt das ich bei mein Bruder wegen privaten Gründen bin in Neuss


      Game Chef:
      Nur zu Info die paysafecard ist Leer hab geprüft wenn willste verarschen haha


      Ich:
      Ich habe dir doch geschrieben, dass ich sie ausprobiert habe - ich habe da 50 euro rausgekriegt - also ist der Code gut.
      Na wenigsten fällt jetzt der Groschen - ich dachte schon ich müsste alles Buchstabieren.
      Es wundert mich aber nicht, wenn du umgezogen bist - im Freibad musste viel zu kalt in Winter sein.



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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Stubentiger schrieb:

      und wenn der die Nummern googelt, findet der dich hier ...?

      Nicht wirklich. paysafecard ist nicht zuzuordnen - deswegen auch bei Hobby/Kiddiebetrügern sehr beliebt.
      Aber du bringst mich auf eine Idee....
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    • Stubentiger schrieb:


      dich zu schützen
      Gmail Identität. Ich muss sowieso so langsam den Bauarbeiter ruhen lassen für 2-3 Jahre.
      Da muss er eben ins Ausland auf Montage. :D
      Paysafecard an der Tanke geholt. Und erstmal leergeräumt.

      Stubentiger schrieb:


      jemandem ans Bein ...? ;)
      Schau einfach in den entsprechenden Thread . Manchmal sind die "Anfänger" nicht wirklich schlau. Da
      kann man einiges machen ;)
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