Rückerstattung durch eBay/PayPal vor Erhalt der Rücksendung durch FedEx

    • Rückerstattung durch eBay/PayPal vor Erhalt der Rücksendung durch FedEx

      Hallo in die Runde,

      ich bitte die Gemeinde um eine Einschätzung der Möglichkeiten zu folgendem Sachverhalt:

      Ich habe vor einigen Wochen eine auf eBay.com gelistete Ware im Wert von 758.00 USD in die USA verkauft. Der Käufer bemängelte den Zustand der Ware als nicht wie beschrieben und eröffnete im Zuge des eBay-Käuferschutzes einen entsprechenden Fall. Eine Rücknahme war im Listing nicht angeboten, allerdings bot ich ihm innerhalb des Falles eine Rücknahme mit voller Kaufpreiserstattung nach Rückerhalt der Ware an. Der Käufer erklärte sich einverstanden und schickte die Ware via FedEx, mit denen ich bislang werder als Versender noch als Empfänger zu tun hatte, zurück.
      Die Rücksendung landete dann in Köln-Bonn und ich erhielt Nachricht von FedEx, ich solle ihnen zum Zwecke der Verzollung Angaben zur Sendung machen. Nach einem Anruf dort erfuhr ich, dieser Service, den der deutsche Zoll kostenlos macht und den ich nie bestellt hatte, würde mich 43,00 Euro kosten. Es gingen noch einige Emails hin und her, in denen ich die Herausgabe an ein deutsches Zollamt zum Zwecke der Selbstverzollung forderte und FedEx dies mit der Bemerkung, sie lieferten nicht an ein Zollamt ablehnte und sie dies dann in Folge als eine Annahmeverweigerung verstehen dürften, was ich widerum verneinte. Auch der Käufer hat auf Nachfrage von FedEx die Übernahme der Kosten abgelehnt.
      Währendessen hat eBay bzw. PayPal mit dem Hinweis, ich hätte die Lieferung erhalten, eine Rückzahlung des ohnehin bereits einbehaltenen Betrages an den Käufer veranlasst und durchgeführt - ohne das ich dies auch nur andeutungsweise autorisiert hätte.

      Im Moment habe ich also weder Ware noch Geld. In wie weit kann man eine der drei beteiligten Parteien - oder auch alle drei - hier etwas unter Druck setzen. Ich bin für alle Möglichkeiten offen.

      Gruß
      Runa
    • Bist du Privatverkäufer?
      Da es sich nicht um einen normalen Import, sondern um eine Rückabwicklung handelt, dürfte kein Zoll und keine Steuer fällig werden.
      Darauf solltest du Fedex eplizit hinweisen und dies mit der Ebay-Rechnung belegen.
      Das müsste eigentlich funktionieren. Ob sie in solchen Fällen von Gebühren Abstand nehmen, das weiß ich aber leider nicht.
    • Ich glaube kaum, dass Du um die Abwicklungskosten bei FEDEX herumkommen wirst. Die erbringen eine Leistung als Privatunternehmen, haben die Ware und können Dich erpressen.
      Für PP ist mit dem Nachweis der Absendung der Ware durch den Käufer die Bedingung für die Rückzahlung des Kaufpreises erfüllt gewesen.
    • Nun, FedEx kann ja berechnen was sie wollen. Ohne Vertrag keine Rechnung, ohne Rechnung keine Fälligkeit, ohne Fälligkeit kein Verzug.

      Die Post hat das ja auch immer gemacht und wollte dann Kohle bei Zustellung sehen. Die Sache geht aber noch weiter: Nicht nur die Gebühren für die Dienstleistung sind nicht zu bezahlen, wenn man ebendiese nicht bestellt hat. Sondern auch die Einfuhrumsatzsetuer und der Zoll nicht. Wenn der Paketdienstleister, dessen Vertragspartner der Absender ist, der Meinung ist, den Zoll entrichten zu müssen, kann man sich als Empfänger artig dafür bedanken und gut. Dazu gibt es auch in den Tiefen des Internets ein Urteil, das ich vor laaaaanger Zeit mal gelesen habe. Angaben daher unter Aktualitätsvorbehalt, obwohl das hierbei egal ist, weil gar keine Einfuhrabgaben anfallen dürften.

      Ich würde FedEx das Aktenzeichen meines Strafantrags faxen und die (Nicht-)Verzollung der Ware schriftlich beim zuständigen Zollamt anmelden.
    • Ob das das Problem des TE lösen würde?
      Die Ware verschwindet dann im Orkus, das Problem wird dadurch nicht kleiner.

      Zoll dürfte genausowenig wie EVU in dem Betrag von 43.50 Euro enthalten sein. Das dürften die reinen Handlingkosten von FEDEX sein.

      Ich würde da eher unter Vorbehalt der Rückforderung zunächst zahlen und dann so verfahren, wie Pandarul es beschrieben hat.
    • grafiksammler schrieb:

      Ich würde da eher unter Vorbehalt der Rückforderung zunächst zahlen


      Durchaus möglich, allerdings rennt man dann seinem Geld hinterher.

      Es ist klar, daß die 43,50 nur die Kohle sind, die FedEx sich auserbeten hat. Wenn man die bezahlt und Angaben zum Inhalt macht, würde FedEx aber auch noch Zoll + EUst. in Rechnung stellen (und diese dann an den Staat weiterleiten).

      Das ganze ist im Wesentlichen ein Geschäftsmodell, daß irgendwo zwischen Drückerkolonne und Wegelagerei angelegt ist.
    • Grafiksammler, wie soll das gehen?
      Te erhält entweder eine Gesamtrechnung wie TE in meinem link (nach Erhalt) oder das Paket gegen Barzahlung der Gesamtrechnung (wahrscheinlicher).
      Auf der Rechnung stehen dann vermutlich auch Zoll und Steuer, die gar nicht zu entrichten sind, aber bei der Zustellung einbehalten werden.
      Daher würde ich mich um eine Bescheinigung vom Zoll bemühen und eine Kopie schon vor Lieferung bei FedEx einreichen, falls ein durch die Ebay-Rechnung belegter Nachweis im Vorfeld nicht ausreicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella, auch wenn die Angaben im EP vielleicht etwas rudimentär sind. Der Betrag, den FEDEX haben will, ist da genannt.
      Warum soll FEDEX den falsch oder zu niedrig beziffert haben?
      Wir wissen das genauso wenig wie wir wissen, ob der Kunde korrekte Angaben über den Wert gemacht hat oder nicht.

      Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus, dass der TE den Betrag korrekt genannt bekommen hat und genauso korrekt hier wiedergegeben hat.
      Bei einem Verkaufswert von ca 750 Euro muß selbst ohne Anfall von Zoll bei fehlender Angabe "Rücksendung" ein Betrag von ca 150 Euro EVU plus Handlingkosten
      von FEDEX genannt werden. Ist wohl nicht. Daher habe ich messerscharf geschlossen, dass die Papiere nicht auf Warenlieferung, sondern auf Rücksendung lauten.
      Da können kein Zoll und keine EVU anfallen - sondern nur Handlingkosten des Frachtführers für das Anmelden einer Importware als Retoure.
      Wenn Du anderer Meinung bist, bin ich auf eine Begründung gespannt.
    • Ja, scheint quasi der gleiche Sachverhalt wie in meinem ersten link zu sein.
      Es ist eine berechnete Zusatzleistung, bei TE bei GFN war es Nachnahme, hier ist es Rücknahme.
      Hätte evtl. der K buchen können/müssen. Oder hat er? Die AGB habe ich jetzt nicht durchforstet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Schönen guten Morgen,

      zunächst vielen Dank für die rege Anteilnahme.
      Es ist schon so, daß FedEx weiß, daß es sich um Rückware handelt, zum einen geht das der Sendung beiliegenden Unterlagen und zum anderen aus meinen Hinweisen hervor. Die Gebühr wollen sie aber trotzdem, ohne daß ich einen irgendwie gearteten Vertrag mit ihnen hätte. Ich sehe das auch als Wegelagerei und bin auch nicht gewillt dies durchgehen zu lassen. An eine Strafanzeige wegen Unterschlagung habe ich auch schon gedacht, wenn aber der Strafantrag der Weg ist, dann auf diese Weise. Ich habe FedEx bereits schriftlich aufgefordert, die Sendung unverzuglich und unentgeltlich zur Selbstverzollung an das für mich zuständige Hauptzollamt herauszugeben - diese Frist ist bereits ergebnislos abgelaufen.

      Wie sieht es hinsichtlich eBay/PayPal aus - könnte man hier ansetzen - in Verzug setzen, Mahnbescheid. PayPal genügt der reine Versand der Rücksendung ohne nachweislichen Erhalt durch den Verkäufer - ist das rechtlich haltbar. Ich habe innerhalb des Falles ausdrücklich darauf hingewiesen, erst nach Erhalt der Ware zu erstatten.
      Aufgrund einer negativen Erfahrung in der Vergangenheit bin ich vorsichtig geworden. Damals ging es um Ware im Wert von knapp 900.00 USD. Die Rücksendung erfolgte mit USPS, also der amerikanischen Post, und landete nach Übergabe durch die deutschen Post beim hiesigen Hauptzollamt. Als ich das Paket dort öffnen musste, staunten wir nicht schlecht, als wir eine wertlose alte Tonvase zu Gesicht bekamen. Gut - hier war der Zoll mein Zeuge und hat den tatsächlichen Inhalt bestätigt. Auch hier war der Fall bereits geschlossen und die Rückerstattung durch PayPal an den Käufer bereits erfolgt. Auf meine schriftliche Forderung hat PayPal innerhalb eines Tages nach Zustellung reagiert und das Geld zurückgebucht. eBay hat etwas länger und einige verschärfte Emails gebraucht (Danke dm Forum an dieser Stelle, für die vielen hilfreichen Tips), um die bereits erfolgte negative Bewertung des Käufers zu löschen. Dies ging einige Tage - schriftlich, mündlich - bis hin zu beschwerdemanagement@ebay.de. Ich weiß nicht wer dort sitzt - Hiwis sind es in jedem Falle nicht.

      Gruß
      Runa
    • Lief das über die Money Back Guarantee?
      Dann wäre bei einem Betrag über 750 $ deine Unterschrift als Empfangsbestätigung notwendig. Etwaige Gebühren sind von dir zu tragen.

      When an item is returned to the seller

      The buyer must return the item in the same condition in which it was received.

      The seller is required to accept the return at the same location specified in the listing.

      If the cost of return shipping isn't covered by the seller according to their return policy, we may decide to pay for return shipping costs in some cases. If we don't pay for the return shipping costs, the buyer is responsible. For items with a total cost of $750 or more, signature confirmation is required for the return.

      The seller pays for any customs charges on the returned item.

      After confirming that the item was returned to the seller, we refund the full cost of the item and original shipping to the buyer's PayPal account. The seller reimburses us for the amount.

      Find out more about reimbursement.

      pages.ebay.com/help/policies/m…ck-guarantee.html#refunds

      Ich muss gestehen, bei diesem Betrag und dieser Konstellation wäre es mir zu heiß, darauf zu bauen, dass ein Einpruch gegenüber Ebay.com etwas nützt.
      Ich tendiere daher zum Vorschlag von grafiksammler,um wenigstens wieder in Besitz des Artikels zu kommen.

      Einspruch müsste aber aufgrund der o.g. Vorschriften möglich sein. Eine schriftl. Empfangsbestätigung deinerseits liegt nicht vor, wobei es ja auch diese Klausel gibt, dass Gebühren von dir zu tragen sind. Deshalb, ich wäre vorsichtig.
    • Wie die das abwickeln weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß ich die Ware nicht zurück hatte und nicht zurück habe, aber trotzdem rückerstattet wurde. Einsprüche gegen die eBay-Entscheidung sind reine Formsache und werden regelmäßig abgelehnt, so auch hier und im Übrigen auch in dem im letzten post von mir geschilderten Falle des Betruges, trotz der Tatsachenkenntnis eBay´s - ich weiß auch nicht, wo das bearbeitet wird, ob bei .com oder .de. Wenn bei .com gelisted wurde, wird man bei Anruf des Kundenservice sofort an die amerikanischen Kollegen verwiesen und erst nach nachdrücklichen und schriftlichen Hinweisen auf den Vertragspartner eBay.de kommt man weiter.

      Im Falle von Rückwaren fallen mit Vorlage der Verkaufsunterlagen von eBay und PayPal keinerlei Gebühren beim Zoll an. Und ich habe im Falle eines Betruges offizelle Zeugen. Daher möchte ich selbst verzollen.
      Es muß einen Weg geben, entweder die Ware oder das Geld wiederzubekommen - und den suche ich. Wem von den Dreien ich dabei auf die Füße trete, ist mir gleich - aber einer wird es sein. PayPal habe ich derweil eine Forderung geschickt, die - ich glaube - spätestens am 19. Mai fällig wird und ich denke eben gerade darüber nach, einen Mahnbescheid hinterherzuschicken.

      Also entweder Ware über FedEx mit Strafantrag oder Geld über PayPal. Ich weiß momentan gar nicht, ob FedEx nicht vielleicht zurückgeschickt hat. Ich kann mir uberdies nicht vorstellen, daß PayPal auf Zuruf eBays oder irgendjemandem sonst Zahlungen legal zurückbuchen darf, noch dazu in einem solchen Falle, in dem ich die Ware noch nicht in Händen halte.

      Gruß
      Runa
    • Erst einmal wäre wichtig, ob es über die Money Back Guarantee ging. Denn es scheint auch andere Wege, mit anderen Vorschriften zu geben.

      Bezüglich .de heißt es seitens Ebay- und PayPal-Mitarbeitern immer, dass sie keinen Zugriff auf .com und somit keinen Einfluss auf die Entscheidungen hätten.

      Rufe doch einfach mal beim Zoll an, vielleicht haben sie ja eine Idee und es gibt irgendwie auch ohne Ware eine Möglichkeit der Selbstverzollung oder irgendeinen anderen Weg.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bist du Privatverkäufer?
      Da es sich nicht um einen normalen Import, sondern um eine Rückabwicklung handelt, dürfte kein Zoll und keine Steuer fällig werden....


      Das wird in der Regel problematisch, wenn die Ware vorher nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde und man darüber eine Ausfuhrbescheinigung erhalten hat, die man nun FedEx oer dem Zollamt vorlegen kann.

      Daher wäre es nebenher auch interessant zu erfahren, ob einen korrekte Ausfuhr der Ware vorgenommen wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • man benötigt bei der Ausführ von Waren unter 1000 EUR keine keine Genehmigung vom Zoll, man kann direkt versenden ohne etwas beachten zu müssen.
      Die Rücksendung läuft auf Kosten des Verkäufers. Natürlich sollte der Käufer kein super Express mit Fedex wählen - auf Ihre Kosten, weil das wäre natürlich sehr viel teurer als USPS/ UPS usw. aber am Ende müssen Sie zahlen. Sie kommen für die Rücksendekosten auf und alles was damit zusammen hängt. Natürlich zahlt man keinen Zoll, es sei denn, Sie legen keine Beweise vor, dass die Ware Rücksende-Ware ist. Da muss man in den sauren Apfel beißen. Ich sags ja immer wieder: Niemals in die USA verkaufen, ausschließlich kaufen!