Ein eBay-Verkäufer darf es sich ausdrücklich vorbehalten, eine Auktion vorzeitig zu beenden (Vorbehalt eines Zwischenverkaufs). Er kann die Bindungswirkung seines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages insoweit grundsätzlich ausschließen bzw. einschränken. Im Fall des Bedingungseintritts kommt kein Vertragsschluss zu Stande und dem Bieter steht kein Schadensersatzanspruch zu.
Volltext und Quelle: kanzlei.biz/nc/urteile/11-10-2…seldorf-i-22-u-54-13.html
Das nicht mehr ganz frische Urteil mag nicht sonderlich erstaunen, wenn man die Diskussion über den vorzeitigen Abbruch von Auktionen bei Fehlern beim Einstellen aufmerksam verfolgt hat. Auch dort stehen die Auktionen unter dem Vorbehalt, sie unter bestimmten Voraussetzungen abbrechen zu dürfen.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.