OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013 (Az.: I-22 U 54/13) - Vorbehalt eines Zwischenverkaufs bei ebay

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Panda, ich habe es hier im Forum gefunden, denn ich wusste, wir hatten das Thema hier schon einmal.
      Damals wusste ich nur dunkel von diesem Urteil und du hattest es dann angeschleppt.
      OT/ Ich muss so lachen. Gesucht und gefunden hatte ich es mit dem Stichwort "Hugo" :) /OT


      *rofl*

      (Jetzt erinnere ich mich. Ja, ich hatte auch meine eigenen Postings hier durchsucht, weil ich dunkel wußte, daß das kürzlich mal Thema war. Erfolglos.)

      monza30 schrieb:

      Weg is weg


      Genau, §6 Abs. 11 AGB:

      Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.