Rechtssicherheit bei eBay-Verkäufen

    • Rechtssicherheit bei eBay-Verkäufen

      Hallo, ich bin von einem Mitglied darauf hingewiesen worden, dass für mein eBay-Shop noch einige Änderungen nötig sind bezüglich der Rechtssicherheit. Ich hatte Standardeinstellungen von eBay anfangs in den Rahmenbedingungen, jetzt stellte ich einiges um mit Hilfe der rechtssicheren Texte vom Händlerbund. Mit einigen Formsachen stehe ich noch auf Kriegsfuß und muss mich noch mehr damit befassen. Aus bestehenden Angeboten kann man die Rahmenbedingungen nicht ändern, ja?
      Was muss ich dringend noch ändern außer der Abkürzung meines Vornamens im Impressum? Welcher Anbieter einer Lizenz für das duale System wird meist genutzt?
      Bei mir geht es nicht in erster Linie um Gewinnabsicht, ich will mit dem Erlös behinderten Menschen Jobs schaffen, weil ich zwei solche Jungs hier in Pflege hab und diese einmal absichern will. Jetzt wäre es natürlich dumm, wegen Fehlern eine Abmahnung zu bekommen. Bitte schaut mal drüber, was geändert werden muss. Einige alte Artikel hab ich notdürftig mit den neuen Rechtstexten versehen, damit ich sie nicht löschen muss, das sieht natürlich nicht so gut aus. Bin aber morgen abend erst wieder online, weil ich tagsüber zur Weiterbildung unterwegs bin.

      stores.ebay.de/samaria2014?_rdc=1

      Viele Grüße
      Samaria
    • Samaria schrieb:

      Mit einigen Formsachen stehe ich noch auf Kriegsfuß

      Das würde ich als ziemliche Untertreibung bezeichnen. ;)


      Samaria schrieb:

      und muss mich noch mehr damit befassen.

      Öhhhmmmm......

      Ja. 8)

      Samaria schrieb:

      Aus bestehenden Angeboten kann man die Rahmenbedingungen nicht ändern, ja?

      Öhhhmmm... doch. Man kann. Zumindest alles, was die Angebote angeht. Du hast Einzelartikel im Sofortkauf und ansonsten Auktionen. Von den Artikeln ist entweder nichts verkauft (beim Sofortkauf) oder sie sind (Auktionen) nicht beboten. Da sollte alles gehen.

      Zuerst mal solltest Du deine WRB unten einbauen. Nicht in die Angebotstexte selber. Dort kommst Du über diesen Link hin:
      cgi4.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?RegisterBizSellerInfo

      Bei der Gelegenheit änderst Du bitte in der WRB den Text von "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform" auf "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform"

      ebay hat Dir nämlich einen lustigen Streich gespielt. Die Angabe zur "strukturierten Widerrufsbelehrung" steht standardmäßig auf 14 Tage. Wenn Du im Text der WRB dann einen Monat schreibst hast Du widersprüchliche Angaben zum Widerrufsrecht. Da ich selber Klamotten, Pflanzen und anderes anbiete bin ich aktivlegitimierter Mitbewerber und setze Dir hiermit Frist bis zum 12. Juni 2014 24:00 Uhr, diesen Widerspruch abzustellen, widrigenfalls ich andere Maßnahmen ergreifen muss. (Ja, das ist eine Abmahnung und nein, die ist durchaus gutgemeint, damit hast Du für den Punkt jetzt nämlich schon eine, wer danach ankommt soll sich hinter mir anstellen)

      Wenn Du das da geändert hast, wirst Du das aber vermutlich bei den laufenden Angeboten noch separat ändern müssen. Du hast einen Shop, da ist der Verkaufsmanager mit drin (eventuell musst Du den erst mal noch bei den Verkäufertools beantragen), mit dem müsste sich das gebündelt überarbeiten lassen.

      Hinsichtlich der gehäkelten/gestrickten Neuware gehe ich davon aus, dass es innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls kein Problem ist, die Materialangaben gem. Anlage 1 Textilkennzeichnungsgesetz (gesetze-im-internet.de/textilkennzg/anlage_1_19.html) nachzutragen, die da noch fehlen.

      So, nachdem Du für die aktuellen Angebote deine Abmahnung bekommen hast können wir zum Grundsätzlichen schreiten.

      Den Klops mit dem abgekürzten Vornamen hat man dir ja schon gesagt. Schönheitsfehler daran: das kannst Du so gar nicht mehr korrigieren. Dass Du keine Firma hast hat man Dir eventuell auch schon gesagt. Also sollte das "Samaria" da auch raus. Ich bin gerade unschlüssig, ob das der Eintrag ist, den Du bei ebay auf der bereits von mir verlinkten Seite ändern kannst. Ich meine, das ist er.

      Die Telefonnummer ist eine normale Festnetznummer, keine Mehrwertdienstenummer. Das heisst, dass Du keine Kosten für die Verbindung angeben musst. Ausserdem halte ich 19 Cent pro Minute für reichlich falsch. Ich habe z.B. eine Flachratte, komme also weitaus günstiger weg.

      Zu der etwas merkwürdig gesetzten Frist oben: am 13. Juni 2013 0:00 Uhr brauchst Du sowieso eine andere Widerrufsbelehrung, weil sich dann der ganze WRB-Quatsch wieder mal ändert. Soll ja keiner sagen, wir würden die Verbraucher nicht ordnungsgemäß informieren bis ihnen die Birne qualmt. Aber das bekommst Du dann hier im Forum auch mit.

      Was ich nicht ganz verstehe: wieso bietest Du bei den Auktionen Paypal an? Und wenn Du schon Paypal anbietest, wieso bietest Du dann nur nicht sendungsverfolgbaren Versand an? Wer einen dieser Artikel kauft und mit PP bezahlt der muss nur einen nicht erhaltenen Artikel melden. Dann fordert dich ebay auf, die Sendungsnummer hochzuladen und dann hast Du keine. Der Fall wird zu Gunsten des Käufers geschlossen und Du bist Geld und Ware los. Ganz davon abgesehen, dass Du dann auf jeden Fall einen Mangel im Profil stehen hast und dein Profil verträgt davon garantiert noch nicht viele.

      Das bringt mich dann direkt zu deinen Drehfruchtblättern. Es geht zwar aus der AB hervor, dass es sich dabei um Blattstecklinge handelt, aber wie mir erst kürzlich ein ebay-Mitarbeiter bestätigt hat, kaufen mehr als genug Käufer nach dem Motto Guggsdubildiklickstduknopfi. Lesen ist da ein Fremdwort, sobald es über die ersten drei Buchstaben der Artikelüberschrift hinausgeht. Rechne also mit merkbefreiten Vollpfosten, bei denen selbst betreutes Kaufen nicht ausreicht und passe die Bilder den Fähigkeiten dieser Idioten an.

      Samaria schrieb:

      Welcher Anbieter einer Lizenz für das duale System wird meist genutzt?

      Das ist eine eher nebensächliche Fragestellung, die klingt für mich ein bisschen nach "Leute esst Scheisse - 10 Millionen Fliegen können nicht irren." Die erste Frage sollte für dich sein, was dich der Mist kostet. Also Preise vergleichen ist angesagt. Dass es überflüssiger Bürokratiedünnpfiff ist ist nur meine persönliche Ansicht. BTW: Du musst nicht darüber informieren, dass Du dich einem Entsorgungssystem angeschlossen hast oder welchem. Das ist eine Selbstverständlichkeit, darf daher also sowieso höchstens dezente Erwähnung finden, keinesfalls aber besonders hervorgehoben werden. Die Abmahner dürften sich ausserdem leichtere Opfer suchen statt jeden VK, der darüber nicht informiert, anzuschreiben und nachzufragen nur um sich dann die Antwort abzuholen "Das geht euch einen Sch...dreck an - mahnt mich doch ab, im Verfahren sage ich es euch dann..."

      Die Frage nach den Preisen steht aber überall im Raum. Vom Drauflegen kannst Du niemanden unterstützen oder gar "absichern". (Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob dazu ebay der geeignete Vertriebsweg ist) Na, egal. Also nehmen wir mal die Treter 321386902324. Du zahlst dafür 0,468 Euro Provision (11% auf 3,99 VK und 1,45 Versand, dank USt-ID aber wenigstens ohne luxemburgische 15% USt) plus Einstellgebühr von 0,078 Euro, nicht eingerechnet, dass Du derzeit für die 26 Artikel, die Du drin hast, monatlich 21,695 Euro Shopgebühr (also 0,834 Euro pro Artikel) abgibst. Kommt nun noch eine PP-Zahlung dazu hast Du weitere 35 Cent +1,9% Provision auf dem Artikel.

      Macht also für den Artikel schon mal 1,80581 Euro an Kosten. Netto. Vorsteuer hast Du keine wegen §19, deutsche Umsatzsteuer kommt aber trotzdem drauf. Bist Du bei 2,14 Euro. Material nicht eingerechnet. Verpackungsmaterial nicht eingerechnet. Entsorgung desselben nicht eingerechnet. Und die Arbeitszeit darfst Du schon mal gar nicht rechnen - wirst Du derzeit auch kaum tun. Axo - verkaufen sollte sich das auch im ersten Anlauf. Sonst kommen ja schon wieder Einstellgebühren drauf

      Noch katasrophaler sieht es bei deinen Blattstecklingen aus. Die Auktion kostet dich erst mal 35 Cent. Die Provision auf die Versandkosten weitere 11 Cent. Mit Pech noch die 36,9 Cent Paypal. Immer schön die USt im Blick bleiben Dir 1,34 Cent (!) für die Entsorgung des von Dir zu beschaffenden Verpackungsmaterials (das ja in der Anschaffung auch erst mal kostet). Und auch (bzw gerade) bei dem Artikel sollte wegen der Einstellgebühren jede Auktion im ersten Anlauf den Verkauf bringen. Was hattest Du mit dem Gewerbe noch mal gleich vor? Also wenn ich mein Geld verbrennen will tu ichs im Wohnzimmer in den Kaminofen, da gibt es warm und macht gemütlich. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mein lieber Herr Gesangsverein!
      Abmahner Löschbert hat dir zwar eine ungewöhnlich lange Frist gesetzt, aber das nur für einen Abmahner, du brauchst diese Frist mindestens, falls das reicht.
      Meine Empfehlung: Beende umgehend die ganzen Angebote (sofern weiterhin nicht beboten) und mache dich erst einmal umfassend schlau.
      Es ist ja wohl nicht wirklich wahr, was du trotz Warnung nun veranstaltet hast.
    • Durch die sehr ausführliche Antwort im zweiten Teil, die Löschbert wohl exemplarisch hier für ähnliche gelagerte Fälle aufgeschrieben hat, möchte ich noch etwas ergänzen. Ich mein vor nicht so langer Zeit unter anderem auch von ihm gelesen zu haben, dass sich ebay an sich fast nicht lohnt, weil es durch die hohen Gebühren und Provisionen in der Praxis zu viel vom Gewinn auffrisst, gilt möglicherweise nicht für Ramsch- und Sonderposten Ausverkäufe usw. an die im Einkauf sehr weit unter Marktwert drankommt. Als Nebengewerbe mögen unter Umständen ein paar Euro hängen bleiben, den Stundenlohn darf man sich dabei aber gar nicht erst ausrechnen, weil aufgrund des begrenzten Volumens Kosten- und Zeitoptimierung nur begrenzt möglich sind. Ebay hat für die Gewerblichen eher die Funktion von Werbung, man gewinnt mit der Zeit Stammkundschaft, die man außerhalb der Plattform mit oft größerem Aufwand zwar, dafür aber auch dem Doppelten an Gewinn bedient. Wie das im Einzelnen regelkonform geschieht ist wahrscheinlich Geschäftsgeheimnis, auch bei Löschbert.

      Gibt es einen Impressums- und/oder AGB-Anbieter, der einem das als Abo bereitstellt und gegebenenfalls die Abmahnkosten übernimmt bzw. sich eigenständig um eine Gegenklage samt Kostenübernahme kümmert? Weiß jemand ob es nach Deutschem Recht möglich ist, so etwas anzubieten?
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      von internetbekannten Anwälten den ganzen Mist zusammenschustern lassen

      natürlich,
      aber die kosten muss dann samaria tragen
      und wenn man den hintergrund der ganzen verkäufe kennt, weiß man auch warum diese kosten eingespart werden sollten
      samaria geht es nicht um gewinnerziehlung
      (zitat aus dem EP: "ich will mit dem Erlös behinderten Menschen Jobs schaffen")
      deshalb war auch mein erster gedanke ob das mitglied "whw2011" hier noch mit liest ;)
    • Danke für die konstruktiven Beiträge

      Ich bin heute nun doch zuhause geblieben und nicht im Kurs.
      Zu den Mängeln: -Textilkennzeichnung ist drin
      -Namensänderung bei eBay ist beantragt, das geht mit Einsendung von Dokumenten, Ausweis-Scan, Gewerbeschein-Scan
      -Preisvergleich Duales System hatte ich schon, wollte eigentlich nur hören, ob es irgendwo positive/negative Erfahrung gibt
      -die Dopplung der Rückgabefrist, die eBay mir reingezaubert hat, behebe ich gleich dank Deiner Hinweise, Bastelhamster, danke

      Zu den Rahmenbedingungen, die kannst Du ja nicht kennen, Bastelhamster: Ich habe eine Firma gegründet, einen Betreuungsdienst (stundenweise Betreuung nach §45b SGB XI), und eine Mitarbeiterin (Diplomheilpädagogin), die jetzt aber 5 Wochen wegen einer Kur ausfiel. Hausmeister suchen wir grad, aber man findet sicher keinen mit eBay_Kenntnissen :D Wir werden in den nächsten Wochen 1. eine ambulant betreute Wohngruppe für autistische Menschen eröffnen (in die dann später meine Pflegesöhne, beide behindert, rüberwachsen können) 2.für diese Menschen auch später eine adäquate Beschäftigung anbieten 3. Rechtsform ändern

      Ich kann neben der Betreuung manchmal gar nix andres tun als Stricken, weil man eben mit einem psychisch Kranken oft nur seelische Balance wieder erlangen muss, dann schauen wir gemeinsam Filme. Deshalb ist vorerst auch keine Kalkulation von Stundenlöhnen passend, gut erkannt! Das ändert sich später, aber man fängt doch klein an. Es geht momentan um gute Bewertungen und verkaufsfähige Modelle, hochpreisigere, hochwertige kommen nun sicher dazu.

      Die Pflanzen sind Mutterpflanzen, die derzeit einfach auf meinen Fensterbänken wachsen und später sicher ein Gewächshaus benötigen, das sicher förderfähig ist über´s Integrationsamt. Dann kann man die Stecklinge als Jungpflanzen verkaufen, die besser bezahlt werden. Ich hab jetzt erst mal nur Sorten gesammelt und die Blätter wachsen ja immer wieder nach. Mit jedem Kaktus, der in Blüte geht, wird sich das Angebot erweitern. Und dann bekommt man für den Epi-Steckling (ich hab auch eigene Züchtungen, noch unbenannt) eben 5 Euro und nach ca 100 Verkäufen monatlich kann ich eine behinderte Arbeitskraft einstellen, die dann nicht nur die Grundversorgung für ihr Leben hat. Das ist der Grundgedanke dahinter. Ich hab die beiden Jungs nicht aufgebaut, damit sie später mal unter Medikamenten pflegeleicht in einem Heim dahinvegetieren, oder gar abrutschen ins soziale Aus. Sie haben Inselbegabungen und Fähigkeiten, die man ausbauen kann, aber auf dem ersten Arbeitsmarkt eben niemals eine Chance ohne ein besonderes Projekt. (Zuviel darf ein behinderter Mensch auch nicht verdienen, dann greift der KSV für die Pflegeleistungen auf das "Vermögen" zu, wusstet Ihr das?)

      Ich setz die Hinweise zu den rechtlichen Dingen nun Schritt für Schritt um, okay? Und Bastelhamster schaut bitte nach, ob irgendwo etwas noch klemmt (danke für die Abmahnung). Lass mir aber mal einen Tag Zeit, ich bin hier überm Renovieren, das autistische Kind kommt heut von der Klassenfahrt (da ist er sicher vollkommen überreizt) und die Küche steht noch voller Farbeimer.
      Und nochmal, ich weiß, dass ich Fehler gemacht hab, deshalb frag ich ja, weil ich es korrigieren muss. Über konstruktive Hinweise freue ich mich ;)
      Viele Grüße
      Samaria
    • Doppelung Rückgabefrist

      Hallo,

      ich hab jetzt wieder versucht, die Doppelung der Rückgabefrist herauszunehmen. Die rechtssicheren Texte habe ich bereits vom Händlerbund, aber eBay haut mir immer wieder die Frist von 14 Tagen in die Rahmenbedingungen.
      Telefonkosten waren auch vom Händlerbund verlangt im Impressum anzugeben, ich nehm das raus.

      Samaria
    • Das macht doch sowieso alles keinen Sinn. Deine unformatierte AB mit der reingeklatschten WRB müsstest du doch sowieso einzeln löschen.
      Ich bleibe dabei. Beenden, alles ordentlich hinterlegen und neu einstellen.
      Wäre es nicht generell sinnvoller, zunächst einmal im Monat im Rahmen des neuen Projektes einen Flohmarkt zu organisieren?
      Das mit Ebay ist doch alles zur Zeit nix Halbes und nix Ganzes und so nebenbei scheinst du das nicht ordentlich hinzukriegen. Das meine ich nicht böse, sondern gut.

      Edit: Die verkürzte Rücknahmebedingung ist im Moment nur insofern ein Problem, dass sie deiner WRB widerspricht.
      Du müsstest also die 14-Tages-Variante der WRB hinterlegen oder die 1-Monats-Variante und die verkürzten Rücknahmebedingungen (1 Monat) entsprechend anpassen.

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    • Überarbeitung des Shops

      Ja, Du hast recht, es ist bei den älteren Artikeln zugefügt worden. Weil ich noch das Limit von 25 Artikeln hatte.
      Deshalb unformatiert, weil es in dem Moment technisch nicht funktionierte, die Version von PDF hochzuladen. HTML war machbar und ich war verunsichert wegen der Hinweise, dass diese Texte fehlen.
      Man hat mir jetzt die Limits erhöht, ich werde also die alten Sachen rausnehmen und bei den neu eingestellten besser auf die Rechtssicherheit achten.
      Kann man diese 14 Tage Rückgabefrist, die jedesmal automatisch erscheint, herausnehmen? Ich hab die aktuellen Texte mit 1 Monat Frist vom Händlerbund drin. Wollte da auch auf der sicheren Seite bleiben, da sie ja immer aktuelle Veränderungen mitteilen.
      Samaria
    • Du kannst auch einfach die 14-Tages-Variante vom Händlerbund nehmen, Hauptsache beides stimmt überein.
      Bei der 14-Tages-Variante musst du allerdings deine Ebay-Einstellungen so anpassen, dass die K umgehend informiert werden.
      Wahrscheinlich bessere Alternative: Versuche die verkürzten Rücknahmebedingungen auf 1 Monat zu erhöhen. Das geht.
    • Umstellung Rahmenbedingungen

      Ich hab die wichtigsten Probleme geklärt, auf 14 Tage Widerruf umgestellt bei allen Artikeln. Wie gesagt, das Impressum ist zusätzlich vollständig drin. Ebay stellt das andre noch um und bei den neuen Artikeln wird es von anfang an okay sein. Es läuft fast alles vor der Gesetzesänderung aus.
      Manchmal hatte eBay nachträglich eingegebene Artikelmerkmale wie das Material gar nicht angezeigt. Ich hab das mehrfach überarbeitet.

      Das Versandproblem ist natürlich nix rechtlich Relevantes, Kunden kaufen so niedrigpreisige Artikel nicht mit teurem Versand. Ich denke, das Risiko, dass so ein Blatt verschwindet, kann ich grad so tragen :D Bei den andren Artikeln muss ich halt umstellen.

      Danke für die Hinweise, ich kämpfe mich heut abend mal noch durch alle Texte.

      Einen sonnigen Nachmittag :]
    • Ich bin zwar nach wie vor keine Befürworterin dieses Gewerks ohne Beenden der Angebote, aber zumindest die AGB, WRB und strukturierten Rücknahmebedingungen scheinen mir nach 2 Stichproben stimmig zu sein.
      Hoffentlich schaut noch jemand drüber, der das bestätigen kann und weiß vielleicht auch, ob die notwendigen sofortigen Infos bei diesen Einstellungen automatisch seitens Ebay per Mail rausgehen.
    • So muss das jetzt bei 14 Tagen sein
      rechtsfokus.de/neue-widerrufsb…rist-bei-ebay-ausreichend

      Wir haben 1 Monat, deshalb habe ich keine Ahnung, ob man bezüglich der unverzügl. Mitteilung etwas einstellen muss.

      Edit: Diese Mitteilung geht bei uns auch sofort raus, sicherheitshalber, aber keine Ahnung, ob das damals extra aktiviert werden musste oder automatisch geht.

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