Onkelzkonzert versus Public Viewing

    • Onkelzkonzert versus Public Viewing

      Hallo :)

      Mich würde mal eure Meinung zu folgender Auktion interessieren:
      Meiner Einschätzung nach wird der Eindruck erweckt, es werden Tickets für das Konzert verkauft (Marktpreis derzeit rd. 200 Euro), in Wahrheit handelt es sich lediglich um Tickets für das Public Viewing (noch offiziell erhältlich für 16,50).

      Habe auch schon jemanden arglos gefragt, was er von diesem Angebot hält und ich musste ihn mehrmals darauf hinweisen, was genau abläuft (hat den Punkt "Public Viewing" gar nicht ernst genommen) und dachte auch, es ginge um Konzerttickets. Ebenso nehme ich an, dass die 12 Käufer nicht davon ausgingen, 150 Euro für das Public Viewing zu zahlen.

      Kann man als Außenstehender die alten Beschreibungsversionen eigentlich irgendwie anzeigen?

      Habe ihn schon gemeldet (so gut es mit diesem blöden Formular ging >< ) und angeschrieben (schlechte Idee? :/ )

      PS: Der Link scheint nicht so recht zu funktionieren, darum hier noch mal gewöhnlich: ebay.de/itm/Tickets-BOHSE-ONKE…rte_1&hash=item19edebb7cf

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    • Meiner Meinung nach ist dieses Angebot sehr irreführend

      Artikelbezeichnung ist "Tickets BÖHSE ONKELZ live von HOCKENHEIM Freitag 20.6.14"

      Selbst die Beschreibung fängt damit an:

      Stehplatz Tickets

      für

      BÖHSE ONKELZ

      live vom
      HOCKENHEIM RING
      Freitag 20.6.2014


      erst danach erfolgt inmitten des Textes um was es wirklich geht (fettmarkiert von mir)

      Bitte beachten Sie folgendes :

      Preis gilt pro Ticket

      Bei mir können Sie sicher sein, dass Sie genau die Tickets bekommen, die ich anbiete !
      Versandkosten 3,00 €. Bei mir bekommen Sie eine offizielle Rechnung zu den Tickets !
      Hier werden Sie seriös bedient, Sie können sich auf mich verlassen (siehe Bewertungen)Ich bezahle Steuern,die natuerlich im Preis inbegriffen sind, Sie kaufen hier nicht auf dem Schwarzmarkt Ich beantworte Ihre Fragen rund um das anstehende Event ! Es sind Tickets für das Public Viewing in Frankfurt.
      Der Kaufpreis kann höher als der aufgedruckte Kartenpreis sein !

      Bei mir bekommen Sie bei abgeschlossener Abwicklung eine positive Bewertung !
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Droitteur schrieb:

      und dem üblichen Leser den Eindruck vermitteln, er wäre ja auf der sicheren Seite dank Widerrufsrecht.


      Ist der Kunde ja auch.

      Kaufen - hingehen - enttäuscht sein - widerrufen. Fertig.

      Das Zauberwort heißt übrigens sowohl in Überschrift als auch AB "von". Allerdings läßt allein der Preis von dem Schmuh keinen Zweifel daran, wie der Empfänger dieses Angebot auslegen wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Was hat den denn geritten? Will er ein paar schnelle Euro machen, diesen Account verheizen und mit seinem anderen weitermachen?
      feedback.ebay.com.au/ws/eBayIS…ack&ftab=FeedbackAsSeller
      Unter Artikelmerkmalen ist alles richtig angegeben und eigentlich nicht zu übersehen. Der Preis suggeriert aber ganz klar ein Konzertticket, Public Viewing würde zu diesem Preis ja keiner kaufen.

      Er bietet nur PayPal an. Bleibt zu hoffen, dass sie K-Schutz gewähren.
    • Mirabella Neumann schrieb:


      Er bietet nur PayPal an. Bleibt zu hoffen, dass sie K-Schutz gewähren.
      Das bleibt zu hoffen. Sie bieten eigentlich bei Tickets keinen an - doch Paypal hat das schon mal außer Acht
      gelassen, wenn sie meinten, es dient ihren Image.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • "Im Kundenauftrag" scheint da immer zu stehen, auch beim anderen Account und wurde positiv bewertet.

      Das mit dem widersprüchlichen Widerrufsrecht haben viele Ticket-VK. Die 14 Tage klatscht Ebay in die Angebote, wenn nichts angegeben wurde bzw. der VK nicht "keine Rückgabe" hinterlegt hat. Das kann, muss aber keine Absicht sein.

      Aber, ich verstehe es nicht. Ihm muss doch klar sein, dass der Preis völlig überhöht und das Angebot irreführend ist.
    • Auf den ersten Blick... ja, irreführend.

      Auf der anderen Seite ist es doch auch so, dass da jemand mit Blindheit geschlagen sein muss.

      "Live von Hockenheim" gleich im Titel.
      Veranstaltungsort Commerzbank Arena Bundesland Hessen, Stadt Frankfurt

      "Live vom Hockenheim Ring" nochmal im Text.

      Unterstrichen habe ich jeweils. Aber man ist andernfalls nun einmal in Hockenheim oder am Ring.


      Er macht im Text darauf aufmerksam, dass die Karten teurer sein können, als im Normalverkauf.



      Muss er wirklich für betreutes Kaufen sorgen?
    • "Vielleicht habe ich etwas übersehen, aber ich kann keinen Hinweis auf Einstellfehler, Ebay-Bug oder Fremdzugriff finden."
      - Meinst du damit meine Frage nach der Strafanzeige?


      Meinem Eindruck nach erregt der Verkäufer hier bewusst einen Irrtum, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen - Betrug und Wucher.


      "Er macht im Text darauf aufmerksam, dass die Karten teurer sein können, als im Normalverkauf. "
      - Das ist für den Käufer kein besonderer Satz, da ihm auch bei den wohl wirklich gewollten Konzerttickets der Marktpreis erheblich über dem Originalpreis liegt (ursprünglich 66,50 Euro)

      Auch der Gebrauch des Wortes "von/vom" überzeugt mich nicht davon, dass es dem Verkäufer auf einen eindeutigen Ausdruck ankam - und noch weniger wird sich der typische Onkelzfan an diesem Sprachgebrauch stören ("Ticket vom Konzert" ist nicht so unheimlich weit entfernt von "Ticket für Konzert").

      Und selbst wenn ich Verständnis für deine Frage aufbringe, ob der Verkäufer für betreutes Kaufen sorgen müsse: Dieses Argument ist trotzdem absurd; er muss natürlich nicht dafür sorgen, außerdem gehören gewisse "Vorsprünge" in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft dazu. Nichtsdestotrotz kann man unmöglich meinen, der Verkäufer erfüllte eine besondere Fürsorgepflicht, sobald er darauf verzichtet, 150 Euro für ein Ticket in vorliegender Art und Weise zu verlangen.