Verkauf Artikel Nr. 251537785247 - bin etwas verunsichert

    • Verkauf Artikel Nr. 251537785247 - bin etwas verunsichert

      Hallo...
      Ich bin etwas verunsichert....habe den Artikel verkauft , nun schrieb mich der Käufer an....


      "Hallo, gerät ist angekommen, aber irgendwie funktioniert gar nichts. Ich kann w-LAN anmelden, aber danach geht es nicht weiter. Ich komm immer nur zurück ins anfangsmenü.eingeschränkte Nutzung ist das eine, gar keine Nutzung das andere..ne Idee was ich falsch mache ?"


      Meine Antworten:

      1)



      Hallo,schön das das Gerät angekommen ist :)
      Warum das WLAN nicht geht weiss ich nicht,selbst nach dem Displayriss funktionierte noch alles prima,die eingeschränkte Nutzung ergab sich nur durch das Touchscreen(gerissenes Display), wie auch beschrieben...der Artikel wurde als defekt deklariert und auch so verkauft...Vielleicht liegt es am Router?!
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      2)


      Im Netz habe ich noch diesen Link gefunden, vielleicht hilft es :)... productforums.google.com/forum/m/#!topic/nexus/e_ArRFI2u40 aber wiegesagt, durch das gerissene Display ist die Einschränkung gegeben....als ich es noch *Displaydefekt*nutze war die Bedienung mühsam aber möglich...vielleicht hilft es auch das Gerät auf den Kopf stellend zubedienen, da der Riss so dann etwas mehr oberhalb verläuft....LG

      Bin verunsichert,dachte habe alles richtig gemacht bei der Anzeige!?
      Was mag da jetzt auf mich warten???
    • Queyolay schrieb:

      Bin verunsichert,dachte habe alles richtig gemacht bei der Anzeige!?
      Ich hätte keine Lust gehabt bzgl. der eingeschränkten Nutzung nachfragen zu müssen.
      Von der mühsamen Bedienung les ich nichts in der Beschreibung - ganz abgesehen vom auf den Kopf stellen...
      Fazit: Nein, du hast nicht alles richtig gemacht, meiner Käufer-Meinung nach.
    • Aha...Danke,sind Tips gewesen,denn bei mir hat es auch so funktioniert,desweiteren ist es defekt und so hab ich es verkauft!So Einstellen bis zum Wlan Problem ging es doch, seiten des Käufers...mit mühsam bezog ich auf den Displayschaden, da flutscht es halt nicht gleich so wie bei einem ganzen....hmmmm....
    • Das Problem ist in diesem Fall, dass der Käufer aufgrund deiner Beschreibung davon ausgehen konnte, dass der Display-Schaden das einzige Problem mit dem Gerät ist. Wenn die Funktion darüber hinaus tatsächlich warum auch immer eingeschränkt ist, und das nicht von ihm zu vertreten ist (er also bei der Einstellung seines WLAN alles richtig gemacht hat), dann kann er trotz der Angabe, dass der Artikel defekt ist, möglicherweise einen Anspruch auf Sachmängelhaftung haben.
    • man kann nicht einen Artikel gleichzeitig als funktionsfähig ( Artikelbeschreibung) verkaufen - aber durch die Auswahl als Ersatzteil / Defekt ( Artikelzustand ) sich gegen nicht beschriebene aber bekannte Fehlfunktionen absichern. Das geht halt je nachdem welchen Zustand der Käufer sich nun aussucht in die Hose und die Vorlage hierfür hast du selbst geliefert. :whistling:
    • Kann mir mal jemand verraten, was man erwartet, wenn man ein TOUCH-Gerät mit einem Riss im Bedienungsmedium (Touchscreen) kauft?
      Das ist für mich wie ein Reifen mit Bremsplatten. Geht zwar, funktioniert aber auch nicht wirklich toll...

      Ausserdem erschließt sich mir die Fehlerbeschreibung auch noch nicht wirklich. Was geht denn nun und was nicht?
    • Keine Anworten mehr nötig....Danke!

      Ich danke für die Antworten,aber es konnte alles geklärt werden,der Käufer ist zufrieden mit dem was er daraus noch machen konnte,und dieser Thread bedarf keiner Komentare mehr....für meine nächste VERKAUFSAKTION werde ich aber eure Ratschläge berücksichtigen...man weiss ja nie :)