Meldeadresse, an der man nicht wohnt?

    • Bis 25?

      Nö: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet einander Unterhalt zu leisten
      Rutscht das 50-jährige Kind in die "Sozialhilfe" und haben die Eltern eine Rente über einer bestimmten Grenze, dann zahlen sie.
      Den Rest zahlt dann der Steuerzahler drauf.

      Die Situation ist aber heute eher umgekehrt! Die Eltern rutschen durch Pflegesituation in die Sozialhilfe und die Kinder werden zur Kasse gebeten.
      .
      Um bei der Ausgangsfrage zu bleiben: Sozialleistungen hängen nicht von einer Meldeadresse ab, aber sehr wohl vom Einkommen der Eltern.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Also, er ist über 25. Wie das mit seinen Eltern ist, weiß ich nicht. Ich würde ja gern mal mit ihm sprechen, aber das verbockt mein Sohn, Motto: "achja, wir wollten uns ja heute treffen, hab ich ganz vergessen". Dafür kann der Kumpel aber nichts, das ist mein Sohn X(

      Punk oder nicht Punk, er hat bis Anfang des Jahres gearbeitet (mußte irgendwelche Schulden bezahlen), hat dann gekündigt, hätte also Anspruch auf Arbeitslosengeld (nach der 3monatigen Sperre), darum hat er sich aber nicht gekümmert. Fragt mich bitte nicht warum, ich weiß es nicht. Hatte wohl noch genug Geld und keinen Bock auf's Amt.

      Ich habe mich inzwischen ein bißchen schlauer gemacht: es gibt vor Ort eine Stelle für Wohnungslose, wo man sich wohl auch melden kann. Ich werde da mal anrufen, vielleicht können die mir noch Auskunft geben. Und dann, denk ich, hab ich meinen Teil getan, dann sind die Jungs dran. Ich helfe gern, werde mich aber ganz gewiss nicht um alles kümmern.
      Man sieht nur mit den Augen gut

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Peanuts,

      das mit der Meldeadresse würde ich lassen. Stichwort Lebensgemeinschaft. Ggf. bist du diejenige, die dann Unterhalt zahlen darf bzw. wo was angerechnet wird, und du darfst dann dein Einkommen offenlegen.

      Was aber durchaus möglich sein könnte ist, dass du als reine Postadresse fungierst. Da bin ich aber nicht informiert, inwieweit die Behörden da mitspielen müssen.
      Das habe ich hier mal für eine damals in Trennung lebende Freundin gemacht, deren LAG die Post unterschlagen hat.
      Behördliche Post kam bei mir für sie an.
    • Für unter 25-Jährige, unverheiratete Hartz IV-Empfänger besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine eigene Wohnung (SGB II § 22 Abs. 2a). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Verbleib in der elterlichen Wohnung einer Bedarfsgemeinschaft zumutbar ist. Nur in Ausnahmefälle werden die Kosten übernommen.
      Dashalb meine Frage nach dem Alter, war undeutlich von mir geschrieben.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Penny ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn dein Sohn jetzt schon alles vergisst, dann würde er sicher auch vergessen seinem Kumpel wichtige Behördenpost zu überreichen.
      Wenn du bei dieser Stelle für Wohnungslose anrufst, dann ist das doch schon ein toller Service. Ich finde, das muss reichen.


      Das finde ich aber auch, richtig toll, wie sie sich kümmert. Kümmern ja, das würde ich auch, aber dabei mir selber evtl. Ärger und/oder Kosten einhandeln...dass würde ich auch nicht machen.
      Finde ich auch super Peanuts :thumbsup: Und dann sollen die Herren mal ihren PoPo mit Deiner Hilfe selbst hoch bringen. Es "Null-Bocklern" immer nur "gemütlich" und so einfach wie möglich machen ist auch nicht immer das richtige Mittel der Wahl.
    • Jaja, das sagt meine Freundin auch immer, und ich habe das früher anderen Müttern auch immer gesagt :whistling: :O

      Also, ich habe heute mal bei dieser Stelle angerufen, sie bieten tatsächlich Postadressen an für Wohnunglose. Die wird auch von den Ämtern anerkannt.
      Die Frau war übrigens sehr nett und hilfsbereit. Sie hat mich als erstes gefragt, wofür er die Adresse braucht. Denn wenn er irgendwann was mit der Polizei zu tun hat(te), sollte ich es lieber lassen, auch wenn mir nichts passieren würde hätte ich halt den Ärger, wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht.
      Grundsätzlich sei es aber nicht verboten, wenn er sich bei mir anmelden würde und woanders wohnt.

      Soweit sogut, ein weiteres erhellendes Telefonat mit meinem Sohn brachte dann an den Tag, dass es nicht mehr so eilig ist, und dass sein Kumpel sowieso überlegt, ob er dass überhaupt machen sollte, weil er dann ja falsche Angaben beim Amt macht (geht wohl tatsächlich um irgendeine Art von Unterstützung) und das vielleicht nach hinten losgeht.
      Das nächste Mal kümmere ich mich erst, wenn es konkret ist X/

      Und bei der Freundin geht es nur ums Bafög. Da kümmere ich mich nun aber nicht mehr drum, sollen sie selbst machen :tongue:

      Aber danke für eure Tipps und Denkanstöße :)
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