Meldeadresse, an der man nicht wohnt?

    • Meldeadresse, an der man nicht wohnt?

      Ich habe mal eine Frage, die hat gar nichts mit ebay und co zu tun, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem einen Rat geben.

      Mein Sohn (20, Typ alternativer Hippie) wohnt in einem Wagen auf einem Platz in einer Kleingartensiedlung, ist aber noch bei mir gemeldet, hat hier auch noch sein Zimmer.
      Er hat mich jetzt gefragt, ob sich zwei seiner 'Mitbewohner' (jeder hat seinen eigenen Wagen) bei mir als Meldeadresse anmelden könnten. Einer der beiden wird wohl demnächst H4 beantragen und braucht dafür wohl eine gültige Meldeadresse.
      Das Kleingartengelände ist als Meldeadresse nicht genehmigt, dass es dort diese Wagenburg gibt ist der Gemeinde aber bekannt und wird toleriert.

      Ich wohne in einer Eigentumswohnung, habe also keinen Vermieter, den ich fragen müßte. Grundsätzlich habe ich auch kein Probelm damit, aber ganz wohl ist mir dabei auch nicht. Wenn der eine jetzt H4 beantragt und bei mir gemeldet ist, ist das dann eine Bedarfsgemeinschaft? ( dass wir kein Liebespaar sind dürfte sich wohl aus dem Altersunterschied von knapp 30 Jahren ableiten lassen :D )
      Kann es da irgendwelchen Ärger geben, an den ich jetzt nicht denke?

      Für ein paar Tipps bin ich dankbar, ich habe schon ein wenig gegoogelt aber so richtig schlau bin ich nicht geworden.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • Also, bezüglich H4 stören den Amtsschimmel 30 Jahre + Unmöglichkeit überhaupt nicht. Das ist aber nicht vorrangig dein Problem, allenfalls eins des Antragstellers.

      Und ansonsten, nun ja, könnte sonstwer vor der Tür stehen und den Mitbewohner suchen, Inkassodienste, Gerichtsvollzieher, Polizei, Exfreundinnen.............. Wie gut kennst du die Betreffenden?
    • Nur flüchtig. Ein bißchen was weiß ich über sie von meinem Sohn.
      Die zweite ist eine Studentin. Da frage ich mich allerdigs, ob sie nicht einfach bei ihren Eltern gemeldet bleiben kann, die wohnen ca. 300 km von hier.

      Mein Sohn hat mich erstmal nur grundsätzlich gefragt und ich habe um Bedenkzeit gebeten.
      Ich habe schon überlegt ob ich mal bei Meldeamt anrufe (unter falschem Namen mit verstellter Stimme) und einfach frage.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • warum benutzt er nicht seine bisherige Meldeadresse,
      was ist da passiert ,
      das er sie nicht mehr nutzen kann ?,
      Einnahmen aus Zimmervermietung muß auch in der Steuererklärung auftauchen ,
      könnte bei einer Kontrolle auch als Beihilfe zum Sozialbetrug ausgelegt werden
    • Er har vorher mit einem Kumpel zusammen gewohnt, das ging aber nicht gut (Einzelheiten lass ich hier mal weg) und sie haben die Wohnung gekündigt. Seither wohnt er in dem Wagen.
      Ich frage mich, ob er jetzt eigentlich als obdachlos gilt?

      Einnahmen habe ich nicht, ich nehme ja keine Miete.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Das wenige, was du weißt, hört sich nicht so gut an für mich. Ich habe auch Jungs, die mir schon zu ungewöhnlichen Zeiten Besuch ins Haus gebracht haben. Da wußte ich aber, wer kommt, jeden hätte ich am morgens gegen 3 oder am Heiligabend nicht reingelassen. So richtig viel weißt du also nicht, das würde mich in deiner Lage nicht motivieren.

      Beihilfe zum Sozialbetrug ist aus meiner Sicht nicht gegeben, nicht, wenn es nur um die Meldeadresse geht. Das wird erst relevant, wenn Mietkosten beim Amt geltend gemacht werden, die es nicht gibt (gilt auch im Gegenzug für Mieteinnahmen wegen der Steuern).

      Einen "Freund der Familie" kostenlos bei sich wohnen zu lassen, sollte machbar sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von torwart ()

    • Ich finde ihn eigentlich ganz nett und würde ihn sogar Heiligabend reinlassen :) Aber ich weiß schon, was du meinst.
      Wenn ich jetzt sage, er ist ein straight edge Punk, weiß dann jemand was das bedeutet? :S

      Mit Samaritern hat das doch gar nichts zu tun. Ich erlaube ihm praktisch nur, sich hier offiziell anzumelden, mehr nicht.
      Wenn es in Richtung Sozialbetrug geht würde ich es auf alle Fälle lassen. Ich weiß aber nicht genau, ob er noch Arbeitslosengeld bekommt und ob und wann er in H4 geht.

      PS: das mit dem 'Obdachlos im Ausweis' weiß ich nicht, ich bin ja nicht obdachlos und habe mich praktisch auch noch nie damit beschäftigt.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • für das Amt muß bei einer Kontrolle
      ein bewohntes Zimmer mit vorhandenen persönlichen Dingen des Nutzers/ Untermieters vorhanden sein,
      ist dieses nicht gegeben ,wird von einer Scheinvermietung ausgegangen
      dann wird von einen möglichen Sozialbetrug ausgegangen,
      ob nun eine mögliche Mietzahlung erfolgt,
      ob in Bar oder Überweisung ist nicht von Interesse,
      woher weist Du ,
      das nicht eine Miete im Antrag angegeben wird ?
      wer vermietet schon für Fremde für lau ?
    • Scheinvermietung wird doch erst wichtig, wenn Mietkosten geltend gemacht werden. Wenn jemand kostenlos wohnt, freut sich das Amt.

      Und da sind wir wieder an der Stelle mit dem Vertrauen. Möchte man sich dem Streß der Kontrolle aussetzen? (OT oder so, ja, wenn mich meine Jungs bitten würden und wenn ich den Betreffenden einschätzen könnte, wäre ich bereit)

      Den Schaden hätte aber wieder der Antragsteller, wenn er falsche Angaben macht. Das Amt glaubt der kostensparenden Variante.
    • zapaul1 schrieb:

      verlegt, nicht gefunden,
      warum bleibt die Person nicht bei der alten Meldeadresse ?
      dann tauchen die Probleme nicht auf

      siehe post 5:

      WG aufgelöst, Wohnung gekündigt, keine neue Wohnung sondern auf den Platz gezogen. Der ist keine zulässige Meldeadresse.

      zapaul: ich weiß gar nicht, welchen Antrag du meinst. Gehst du davon aus, dass er H4 beantragt? Ich bin da nicht sicher. Zumindest im Moment lebt er noch von Erspartem und Gelegenheitsjobs.
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Peanuts-Fan ()

    • @zapaul, ich kenne den Antrag nicht, nur das Amt. Behaupten kann der Antragsteller viel, aber er muß es beweisen können, seine Angaben müssen den Rückfragen an den "Vermieter" entsprechen.

      Mein Mißtrauen wäre eher, dass andere Behörden, Personen vor der Tür stehen und Forderungen haben, wenn ich dem bei mir pro-forma-Wohnenden nicht 100%ig vertrauen könnte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von torwart ()

    • Ich weiß es auch noch nicht, an Sozialbetrug habe ich jetzt nicht gedacht, eher an Müllgebühren, die für ihn vielleicht zahlen müßte. Die Verwaltung stellt ja praktisch für jeden, der sich meldet gleich erstmal eine graue, eine grüne, eine blaue und bald auch eine gelbe Tonne vor's Haus :S
      Ich wäre sicher nicht bereit, anfallende Kosten zu tragen, so selbstlos bin ich nicht.

      Vielleicht sollte ich mit dem Jungen ... öhömmm ... dem jungen Mann einfach mal persönlich drüber sprechen.
      Ich schlaf nochmal drüber.
      Danke euch erstmal :)
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • nicht belegbar ,
      heißt für das Amt, wie und wovon lebt er ?
      und wie in "17 geschrieben,
      müßen die Angaben übereinstimmen,
      dieses wird ja auch durch die Unterschrift des Vermieters bestätigt,
      jedes Amt bzw, Bundesland hat eine andere Auslegungen des Sozialgesetzes