Meldeadresse, an der man nicht wohnt?

    • Anscheinend ist es völlig legitim eine reine Meldeadresse zum Postempfang anzugeben , daß hat mit Untermiete rein nichts zu tun - ich hätte eher Angst um meinen überquillenden Postkasten und hätte nicht viel Lust ständig jedem seinen Posteingan zu übermitteln , sonst sehe ich da keine Gefahr ;)
    • Peanuts-Fan schrieb:

      Einer der beiden wird wohl demnächst H4 beantragen und braucht dafür wohl eine gültige Meldeadresse.
      Hast Du für die Forderung nach der Meldeadresse mal die Rechtsgrundlage? Weder SGB II §7 noch SGB XII §19 gibt das her. Oder um das mal anders zu formulieren: um zum Amt zu gehen muss das Amt da sein. Nicht die Wohnung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich kann nur sagen, lass es mit einer Scheinmeldeadresse, bei uns muss z.B. jeder Haushalt eine extra Mülltonne vorhalten und bezahlen, und wenn sich da ein praktisch Fremder einmietet dann hat man den Ärger am Backen

      Und sollte es auch noch um das erschleichen von KDU im Bereich ALG 2 gehen dann ist schnell der Staatsanwalt im Boot

      @Löschbert: Für ALG 2 Bezug muss man gewissen Kriterien erfüllen, da gehört auch eine Meldeadresse dazu wo man persönlich und postalisch erreichbar sein muss, Sanktionen, Einladungen....müssen ja auch irgendwo ankommen, andere wie Obdachlose fallen unter die reine Sozialhilfe, die auch keine EGV unterschreiben müssen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Das scheint wirklich ein kompliziertes Thema zu sein - Das SGB sieht in der Tat nur eine postalische Erreichbarkeit vor. Theoretisch würde es reichen dies als Herr Musterman C/O anzugeben dies hätte mit einer Meldung (tatsächlicher Wohnort) nichts gemein. Jedoch scheint dies in der Praxis mit den Jobcentern oft Probleme zu geben. Es scheint nur eine Art zu geben die sich immer wieder in entsprechenden Foren findet - es gibt Stellen in jedem Ort (Caritas Diakonie ect. die offiziell als Postadresse für Menschen ohne festen Wohnsitz fungieren , dies kann das Amt nicht ablehnen. . Vieleicht wäre das ja eine Lösung ?
    • Gebe Trolli völlig recht, Müllgebühren fallen auf jeden Fall an. Berechnet nach im Haushalt gemeldeten Personen (auch wenn nur zum Schein).
      Mit der Post is ne ganz andere Sache, peanut. Willst du dir wirklich tägliche Besuche antun oder den Jungs gar hinterherbimmeln?
      Also ich würd mir das mit der WG gründlich überlegen, gibt im Zweifel nur unnötigen Ärger, den ja die Vorschreiber schon skizziert haben.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Gebe Trolli völlig recht, Müllgebühren fallen auf jeden Fall an. Berechnet nach im Haushalt gemeldeten Personen
      Das muss nicht sein. Es gibt Städte die berechnen die Müllgebühren nach der größe der Tonne. Egal wieviele Personen im Haushalt leben.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Gebe Trolli völlig recht, Müllgebühren fallen auf jeden Fall an. Berechnet nach im Haushalt gemeldeten Personen
      Das muss nicht sein. Es gibt Städte die berechnen die Müllgebühren nach der größe der Tonne. Egal wieviele Personen im Haushalt leben.

      Dann muß ich mich für die Fehlinfo entschuldigen. Die erste Post, die mein Neffe nach der Geburt bekam war ein Müllgebührenbescheid.
      Informieren würde ich mich trotzdem!
      Wenn ich richtig gelesen habe handelt sich es ja um eine Hausgemeinschaft, da dürfte ziemlich sicher "umgelegt" werden.
      Müll? Hausmeisterdienst? Putztruppe? etc pp ...
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    • @GIU
      Wegen der Müllgebühren gibt es sogar Unterschiede zwischen Stadt und Umland. Zahle hier (obwohl nur einen Katzensprung vom alten Wohnort entfernt) die Hälfte und auch nicht mehr nach Personen.
      Aber du hast recht, am alten Wohnort war auch immer der Gebührenbescheid fast so schnell wie die Anmeldung des Neuankömmlings.....
    • Ok, daß es Unterschiede gibt war mir bewusst. In solch einer krassen Form jedoch nicht.
      Jedenfalls sollte man sich vorab informieren. Denn der Gebührenbescheid kommt bestimmt!
      Mich hat fast der Schlag getroffen als mich die Forderung über knapp 300€ erreicht hat (für einen 2-Personen-Haushalt).
      Bei mir hatte sich nämlich ein Bekannter heimlich angemeldet.
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    • ebay-troll schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Bei mir hatte sich nämlich ein Bekannter heimlich angemeldet.


      wie geht das dann? 8|
      bei uns muss entweder der mietvertrag oder eine bescheinigung des vermieters bzw. kaufvertrag vorgelegt werden

      Das geht anscheinend, er hatte weder Mietvertrag noch sonst was.
      Vor allem war es ein Problem ihn wieder loszuwerden, die Inkassopost kam (gerne) immer zu mir, noch nach 2 Jahren!
      Frag mich nicht wie er das hinbekommen hat, war aber so.
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    • Kaiolito schrieb:

      @GIU
      Wegen der Müllgebühren gibt es sogar Unterschiede zwischen Stadt und Umland. Zahle hier (obwohl nur einen Katzensprung vom alten Wohnort entfernt) die Hälfte und auch nicht mehr nach Personen.
      Aber du hast recht, am alten Wohnort war auch immer der Gebührenbescheid fast so schnell wie die Anmeldung des Neuankömmlings.....



      Es liegt im Ermessen der Kommune wie diese in Sachen Müllgebühren verfahren, bei uns müssen auch Firmen welche eine Gewerbemülltonne nachweisen Gebühren für eine Hausmülltonne bezahlen
    • Hudor schrieb:

      Das scheint wirklich ein kompliziertes Thema zu sein - Das SGB sieht in der Tat nur eine postalische Erreichbarkeit vor. Theoretisch würde es reichen dies als Herr Musterman C/O anzugeben dies hätte mit einer Meldung (tatsächlicher Wohnort) nichts gemein. Jedoch scheint dies in der Praxis mit den Jobcentern oft Probleme zu geben. Es scheint nur eine Art zu geben die sich immer wieder in entsprechenden Foren findet - es gibt Stellen in jedem Ort (Caritas Diakonie ect. die offiziell als Postadresse für Menschen ohne festen Wohnsitz fungieren , dies kann das Amt nicht ablehnen. . Vieleicht wäre das ja eine Lösung ?


      Wenn es diese Möglichkeit z.B. über gemeinnützige Vereine gibt, dann sollte er diese aufsuchen und sich entsprechend beraten lassen.
      Was sollte dagegen sprechen, so etwas in Anspruch zu nehmen?
      Abgesehen vom eigenen Kind oder dem Partner, hätte ich kein Interesse für jemanden mit eher unkonventioneller Lebensweise als Briefkasten zu fungieren und ihm ggf. "amtliche" Post hinterherzutragen.
      Schon gar nicht, wenn es seitens gemeinnütziger Stellen Alternativen gibt.
      Dort gibt es vielleicht auch einen Ansprechpartner, wenn es, warum auch immer, seitens der Behörden irgendeinen Stress gibt.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Hudor schrieb:

      Das scheint wirklich ein kompliziertes Thema zu sein - Das SGB sieht in der Tat nur eine postalische Erreichbarkeit vor. Theoretisch würde es reichen dies als Herr Musterman C/O anzugeben dies hätte mit einer Meldung (tatsächlicher Wohnort) nichts gemein. Jedoch scheint dies in der Praxis mit den Jobcentern oft Probleme zu geben. Es scheint nur eine Art zu geben die sich immer wieder in entsprechenden Foren findet - es gibt Stellen in jedem Ort (Caritas Diakonie ect. die offiziell als Postadresse für Menschen ohne festen Wohnsitz fungieren , dies kann das Amt nicht ablehnen. . Vieleicht wäre das ja eine Lösung ?


      Wenn es diese Möglichkeit z.B. über gemeinnützige Vereine gibt, dann sollte er diese aufsuchen und sich entsprechend beraten lassen.
      Was sollte dagegen sprechen, so etwas in Anspruch zu nehmen?
      Abgesehen vom eigenen Kind oder dem Partner, hätte ich kein Interesse für jemanden mit eher unkonventioneller Lebensweise als Briefkasten zu fungieren und ihm ggf. "amtliche" Post hinterherzutragen.
      Schon gar nicht, wenn es seitens gemeinnütziger Stellen Alternativen gibt.
      Dort gibt es vielleicht auch einen Ansprechpartner, wenn es, warum auch immer, seitens der Behörden irgendeinen Stress gibt.

      +++
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    • Leute, wieso schreibt ihr alle über Müllgebühren?

      Noch nicht @Löschbert und @Hudor gelesen?

      Es geht nicht um eine Meldeadresse, sondern um die Angabe einer Adresse, über die man postalisch erreichbar ist. Quasi um das Melden einer Adresse. *g*

      Einziger Nachteil ist, daß man dem Kollegen ggf. die Post hinterhertragen muß, aber das würde, so wie ich das Problem verstehe, ja der Sohn übernehmen.
    • Sternchen schrieb:

      da gehört auch eine Meldeadresse dazu wo man persönlich und postalisch erreichbar sein muss, Sanktionen, Einladungen.
      Rechtsgrundlage bitte?

      Im Prinzip ist das natürlich richtig, weil sinnvoll. Aber selbstverständlich kann die Arbeitslosenverwaltungsstelle erforderliche Zustellungen auch im Wege der öffentlichen Zustellung oder an einen Postempfangsbevollmächtigten vornehmen. Eine Meldeadresse oder auch nur eine Zustelladresse braucht es dazu definitiv nicht und wenn die Arbeitslosigkeitsverwaltungszählbeamten das anders sehen, nur weil ihre Bequemlichkeit ihnen verbietet, ihren Arsch aus dem Sessel zu heben, dann ist das deren Problem.

      Einen entsprechenden Verwaltungshinweis der Stadt oder des Landes z.B. würde ich als grundgesetzwidrig angreifen. Denn dass man nicht leistungsberechtigt nach SGB II §7 ist, wenn man keine feste Meldeadresse hat, davon steht hier nichts: gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html Damit gilt aber immer noch Art 2 Abs. 1 GG i.V.m Art 3 GG. Und danach hat jeder (auch) das Recht darauf, keine Meldeadresse zu haben, wenn er die aus politischen, rassischen, religiösen oder persönlichen Gründen ablehnt, ohne dass er dadurch Nachteile in der Behandlung durch den Staat erfährt. Gut - ein Punk wird (sorry) schon aus persönlicher Überzeugung kaum auf die Idee kommen, dem Staat mit seiner eigenen verfassungsrechtlichen Ordnung auf die Füße zu treten. Fakt ist aber, dass man in Deutschland Punk, Zigeuner oder Professor Doktor Doktor ohne Melde- und Postadresse sein darf und es demnach auch sein kann. Das hat den Staat bei der Behandlung des Menschen (Menschenrecht, nicht Grundrecht!) nicht zu interessieren. Die einzige Frage ist, ob der Mensch sich im Geltungsbereich des GG befindet.

      Allerdings schätze ich mal, dass aufgrund der persönlichen Situation eher Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach SGB XII als ALG2 nach SGB II in Frage kommt, weil es mit der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme eher nicht so wirklich weit her sein dürfte. Aber auch da ist kein fester Wohnsitz erforderlich um leistungsberechtigt zu sein. (Ok, das mit der "Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme" lässt sich auch anders "regeln"...)

      pandarul schrieb:

      sondern um die Angabe einer Adresse, über die man postalisch erreichbar ist

      Wie schon dargestellt ist auch die nicht notwendig. Sie ist nur praktisch.

      pandarul schrieb:

      Einziger Nachteil ist, daß man dem Kollegen ggf. die Post hinterhertragen muß,

      Vor allem praktisch für einen, der nicht täglich beim AG am schwarzen Brett nachschauen will, ob die ARGE ihm was geschrieben hat. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitate von »Bastelhamster«

      " Gut - ein Punk wird (sorry) schon aus persönlicher Überzeugung kaum auf die Idee kommen, dem Staat mit seiner eigenen verfassungsrechtlichen Ordnung auf die Füße zu treten. "

      Löschbert Bastelhamster schrieb:



      " Allerdings schätze ich mal, dass aufgrund der persönlichen Situation eher Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach SGB XII als ALG2 nach SGB II in Frage kommt, weil es mit der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme eher nicht so wirklich weit her sein dürfte. Aber auch da ist kein fester Wohnsitz erforderlich um leistungsberechtigt zu sein. (Ok, das mit der "Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme" lässt sich auch anders "regeln"...) "


      " Vor allem praktisch für einen, der nicht täglich beim AG am schwarzen Brett nachschauen will, ob die ARGE ihm was geschrieben hat."
      hätte man sich auch sparen können ..........

      zum Rest


      Wenn man wegen einer Postadresse jahrelange Rechtsstreite - um die Lebenssicherung führen möchte - die eventuell nur übergangsweise bezogen wird - dann hast du natürlich Recht .
      Die Praxis sieht aber anders aus.

      Stichwort - Erreichbarkeitsanordnung -
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Allerdings schätze ich mal, dass aufgrund der persönlichen Situation eher Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach SGB XII als ALG2 nach SGB II in Frage kommt, weil es mit der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme eher nicht so wirklich weit her sein dürfte
      Da kommt es aber auf das Alter an. Sollte er das 25 Lebensjahr nocht nicht vollendet haben sind seine Eltern in der Verantwortung.
      Dann darf er nämlich wieder daheim einziehen und die Eltern müssen alles darlegen. Einkommen ,Vermögen, Lebensversicherungen usw.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel