Was ändert sich am 13.06. konkret für (gewerbliche) Verkäufer?

    • Seller schrieb:

      Mich wundert es nur... weil viele haben zwar die neue "WB" eingebunden, jedoch kein Formular drunter eingefügt.

      Das haben wir Ebay zu verdanken, weil der Platz nur 5000 Zeichen lang ist und deshalb viele wie ich gesehen habe dieses Muster in den AGB´s haben aber ob das so Richtig ist.
      Beim Händlerbund wurde jetzt alles vorerst komprimiert und zusammen geschmießen das alles passt aber total Blöd aussieht und kaum zu durchblicken ist, naja hauptsache es steht da und tut erfüllt sein zweck.
    • Dirk26 schrieb:

      Das haben wir Ebay zu verdanken, weil der Platz nur 5000 Zeichen lang ist

      Das Textfeld war schon immer nur 5000 Zeichen lang... Dass der Händlerbund es im Gegensatz zu anderen Kanzleien nicht hinbekommt, innerhalb von einem knappen Jahr eine WRB + Muster-Formular zu passen, die an diese Einschränkung angepasst sind... Nuja...
    • Ich finde diese Ansicht ziemlich zynisch. Da soll also eine wichtige, gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe, bei der es im Zweifelsfall auf einzelne Buchstaben, Zahlen oder Zeichen ankommt, einfach mal so gekürzt werden, damit sie ins Formular paßt, anstatt das Formular anzupassen.
    • torwart schrieb:

      Ich finde diese Ansicht ziemlich zynisch. Da soll also eine wichtige, gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe, bei der es im Zweifelsfall auf einzelne Buchstaben, Zahlen oder Zeichen ankommt, einfach mal so gekürzt werden, damit sie ins Formular paßt, anstatt das Formular anzupassen.

      Darüber, dass es von eBay-Seiten nicht ideal gelaufen ist, brauchen wir uns nicht unterhalten... Ich hab hier bereits irgendwo meine Idee zur praktischen Umsetzung der Änderung gepostet, zumindest was den Wechsel zwischen alter und neuer WRB angeht...

      Ich habe aber auch lange genug in einer Kanzlei gearbeitet, um mir bildlich vorstellen zu können, wie sich irgendein Rechtsanwalt da vor sein Diktiergerät setzt und fröhlich vor sich hin diktiert... Nach Abtippseln durch die Sekretöse (oder auch wahlweise Azubine) noch hier und da ne Veränderung vornimmt... Und dann kurz vor knapp aus allen Wolken fiel, als ihm mitgeteilt worden ist, dass es eine Limitierung gibt, und nicht wie üblich die Devise gilt "je mehr gefaselt, umso besser".

      Fakt ist, dass der Wartungs-Tag beim Händlerbund nicht von ungefähr kam... Die werden da schon gewusst haben, was los ist, und erstmal alle Schotten dicht gemacht haben, damit sie Schadensbegrenzung betreiben können.

      eBay sagt, dass sie unter Verwendung der längsten Textbausteine aus der WRB nebst Formular, die im Rechtsportal verlinkt sind, getestet haben, und es ohne Probleme deutlich ausgereicht hat... Wenn nun jemand sagt, dass er kein Vertrauen in irgendein Geschröbsel von irgendeiner eBay-Möchtegern-Rechtsplattform hegt... Verständlich, irgendwie... Aber auch die IT-Recht Kanzlei München, hat es geschafft, eine entsprechende WRB zu bauen, die passt... Und es soll wohl auch noch ein paar andere Plattformen geben, über deren "Sachverstand" ich mir aber aufgrund der fehlenden Fachkenntnis kein Urteil erlauben mag.

      eBay hat reagiert auf die vielen Anfragen der Nutzer, aber die bauen halt grad erstmal an den Problemen, die mit den Änderungen an sich in Verbindung stehen, und haben deshalb von vornherein angegeben, dass sie erst mittelfristig die Zeichenzahl ausbauen können. In Anbetracht der Hilfeschreie von allen Seiten auch nicht wirklich unverständlich.
    • Laurynn, meine liebe :)
      Magst du dem geneigten User mal erklären warum Ebay das rechtssichere "Geschwafel" div. RAe nicht zuläßt?
      Weil euch die Server zusammenklappen könnten?
      Soll ja auch sog. Sonderfälle geben, da ufern die rechtl. Informationen etwas aus.

      Hätte gute Lust eine +5000 Abgeschnittene mal unter ein Angebot zu kleben, eingepflegt hab ich sie ja. Mal sehen wer dann den Kürzeren zieht!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Der Händlerbund hat sich in letzter Zeit einige Hämmer geleistet. Davon muss sich Ebay wirklich nicht jeden Schuh anziehen.
      Sie haben allerdings einen Satz in ihrer WRB, den ich nicht für unwichtig halte, andere Kanzlein haben darauf aber verzichtet (wegen Zeichenmangel?).
      Mittlerweile haben sie sie ja passend geschustert, allerdings nur vorübergehend.....
      Wäre es nicht generell sinnvoller, für dieses Widerrufsformular ein eigenes Fenster direkt unterhalb der WRB einzurichten und war das für Ebay wirklich in einem Jahr nicht realisierbar?
    • Laurynn schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Laurynn, meine liebe
      Magst du dem geneigten User mal erklären warum Ebay das rechtssichere "Geschwafel" div. RAe nicht zuläßt?
      Weil euch die Server zusammenklappen könnten?

      Wie gesagt, es wurde zugesichert, dass es erledigt wird... Die Information zum Zeitrahmen war aber "mittelfristig".

      Is nur doof wenn man sich dann ne Abmahnung einfängt, so "mittelfristig" ;)
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    • Ich meinte nicht nur den HB, meine Frage war allgemein. Wenn nun der Anwalt meines Vertrauens eine längere Version für rechtssicherer hält, wenn es Besonderheiten gibt usw., ist so eine Ansage "mach mal kürzer, andere können das auch" nicht optimal.
    • Laurynn schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Is nur doof wenn man sich dann ne Abmahnung einfängt, so "mittelfristig"

      Die kannste dann "mittelfristig" auch gern an den Händlerbund weiterleiten...

      Diesbezüglich wirds sicher ohnehin noch ne Menge Ärger geben... Und beide Seiten werden versuchen, sich die A-Karte zuzuschieben.

      Ich arbeite nicht mit dem HB zusammen, hab einen Anwalt meines Vertrauens.
      Was die A-Karte angeht steht deine Firma ganz oben auf der Klippe ;)
      Oder wie will der sowietische Beamtenapperat argumentieren, daß man gew. Händlern nicht die zwingende Möglichkeit gegeben hat seinen rechtlichen Auftritt rechtssicher zu gestalten?
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Oder wie will der sowietische Beamtenapperat argumentieren, daß man gew. Händlern nicht die zwingende Möglichkeit gegeben hat seinen rechtlichen Auftritt rechtssicher zu gestalten?

      Keine Ahnung... Frag die Beamten... Bislang wird nur verlautbart, dass zahlreichen Tests zufolge die Zeichenzahl ausreichend gewesen ist...

      Das ist ein bissel wie die Frage, was zuerst da war... Die Henne oder das Ei... Glücklicherweise muss ich das nicht beurteilen.
    • Sach ma seid ihr bei eBay bzw. bei den von eBay beauftragten Drittanbietern, die die Endkunden verschaukeln beruhigen sollen eigentlich alle geE-Metert? Glaubt ihr diesen Käse ernsthaft?

      Es steht vollkommen außer Frage, daß 5.000 Zeichen ein schlechter Witz sind, in denen gar nicht für jeden denkbaren Fall eine WRB komplett untergebracht werden kann. Mal jemand an Leute mit Speditionsware gedacht? Die Begrenzung ist willkürlich, ohne technische Not getroffen und vor allem in zwei Minuten aufzuheben (= mit Einchecken, Review, Superreview und Test in der Sandbox locker in < 3 Wochen umzusetzen).

      Selbstverständlich ist das ein eBay-Fail von epischen Ausmaßen, völlig egal, daß der lustige "Händlerbund" ein Haufen von Pappnasen ist.

      Soll das hier irgendwie der Versuch sein, uns alle für dumm zu verkaufen?!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      locker in < 3 Wochen umzusetzen

      Nochmal:

      eBay will in Tests festgestellt haben, dass die Zeichen dicke reichen... Informationen, dass dem nicht so ist, kamen scheinbar erst kurz vor knapp (man könnte einen direkten Zusammenhang mit der Downtime des HB-Servers vermuten)... Ich bin kein Jurist. Ich habe keine Ahnung, welche Varianten die durchgespielt haben... Sie sagen, sie hätten die Varianten mit den längsten Textbausteinen benutzt... Beurteilen kann ich es nicht.

      Ich habe keine Ahnung, wie schwierig es ist, sowas umzusetzen, und was die Herren Bastelhamster sonst noch so auf ihrer Liste stehen haben... Aber länger als drei Wochen ist die Bearbeitungszeit hier wohl noch nicht...

      Ist das Mur*s?... Ja, sicher...

      Muss ich mich deshalb anpflaumen lassen?... Ich denke nicht.

      Hat Ebay denn eine Musterbelehrung, in der Speditionsware vorgesehen ist? Ich weiß es nicht.

      Es ist zumindest der Absatz drinnen, wo die Verbraucher über die genauen bzw. geschätzten Kosten des Versands nicht versandfähiger Ware informiert werden.
    • eBay will in Tests festgestellt haben

      Ich bin sicher, wir werden in Kürze von einer Umfrage erfahren, in der Tausende hochzufriedener eBay-Kunden bestätigt haben, dass 5.000 Zeichen übergenug sind. :thumbsup:

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Laurynn schrieb:

      Muss ich mich deshalb anpflaumen lassen?... Ich denke nicht.

      Solltest du die Widerworte als "anpflaumen" verstanden haben ... ich bin sicher, keiner hat etwas persönlich gegen dich!
      Du hast ja den betriebsinternen Schwachsinn erklärt. Du kannst aber nicht erwarten, daß hier jetzt einige in Jubelarien ausbrechen.
      Ich denke nicht nur ich schätze deine Anwesendheit hier. :)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Danke dir, und ich weiß, dass die Situation kacke ist, und nehme daher die aufgeladene Stimmung an sich nicht persönlich... Aber:

      pandarul schrieb:

      Sach ma seid ihr bei eBay bzw. bei den von eBay beauftragten Drittanbietern, die die Endkunden verschaukeln beruhigen sollen eigentlich alle geE-Metert?

      Ist dennoch unangemessen...

      However... Machen kann ich eh nix... Also gönn ich mir noch ein wenig Fernsehen (auch wenn das Matschauge juckt) und genieße jetzt meinen Feierabend. ;)
    • Laurynn schrieb:

      eBay will in Tests festgestellt haben, dass die Zeichen dicke reichen...



      Seit wann hat Herr Ebay irgendwann mal was festgestellt, was tatsächlich richtig gewesen ist? Bis jetzt kann ich mich nur an Schwurbeligkeiten erinnern. Sieht man doch immer daran, dass angeblich "Nutzer" irgendwelche Wünsche geäussert hätten, die umgesetzt werden. Komisch dass jedesmal die Foren voller Beschwerden waren....

      Herr Ebay entscheidet hochnäsigerweise was ausreichend für die zahlende Kundschaft ist? Obwohl sie es mit gesetzlichen Vorgaben etc eh nicht so haben oder sich einfach arrogant drüber hinwegsetzen? Irgendwie scheinen die auf einem anderen Planeten zu wohnen....

      Ach ja... wegen anpflaumen... niemand pflaumt dich hier an. Nur solltest du, wenn du schon "im vierten Gang" solch einen Lötzinn quasi verteidigst, auch mit hochgängigen Erwiederungen rechnen. Wie heissts doch noch immer in diversen Foren? "Das Rechtgeb-Forum ist nebenan". Dass hier zum grossen Teil gewerbliche Händler irgendwelche Bedenken betr. der Rechtssicherheit haben (SIE sind diejenigen in vorderster Front, die nachher Abmahnungen von diversen korinthekackenden Anwälten bekommen), ist doch zu sehen. Die schreiben dass doch nicht weil sie Langeweile haben oder dich ärgern wollen....

      Um nur Propaganda zu lesen kann man die Ebayforen lesen... da brauchts nicht sowas wie hier, wo man drüber diskutiert und die Ungereimtheiten darstellt. Und sowas, eine Beschränkung auf Zeichen, ist nichts anderes als dumme Faulheit oder Überheblichkeit der Ebay-Bastelhamster....