Wie gehe ich mit schwierigen Käufern richtig um?

    • Wie gehe ich mit schwierigen Käufern richtig um?

      Hallo,

      Ich bin Relativ Neu als Gewerblicher bei Ebay aber Privat schon seit Anfang an dabei, aber als Gewerblicher ist alles halt anderst.
      Momentan habe ich knapp 35 Verkäufe diesen Monat und Knapp 15 Bewertungen erhalten, Ok das die Leute so gut wie Nicht mehr Bewerten kenne ich schon länger , gerade deswegen versuche ich alles mir mögliche um Negative Bewertungen zu erhalten da, es 1. Nicht gut für mich wäre und 2. durch den Mangel an Bewertungslustigen diese schwer wieder auf 100% zu bekommen ist.

      Jetzt habe ich einen Käufer der sich nach 2 Wochen Gemeldet hat das er die Ware noch nicht erhalten hat (angegeben habe ich 1-3 Tage) da ich per Deutsche Post Versende als Brief Nicht als Warensendung. Bis zu diesem Käufer auch Nie Probleme gehabt mit Lieferzeit und Nicht angekommener Ware.
      Also habe ich ihn angeschrieben das ich ihn Bitte die Hinterlegte Adresse noch einmal zu Prüfen die ich von Ebay erhalten habe, damit die Ersatzware auch wirklich ankommt.
      Der Käufer ist ein Verein oder eine Städtische Einrichtung oder so, Leider habe ich nach 2 Tagen immer Noch keine Antwort erhalten bzw. es kam nur: Hallo, ware nicht erhalten Tschüss.
      Ok am Selben Tag habe ich die Ersatzware gleich rausgeschickt und habe ihn jetzt nach ein Paar Tagen wieder angeschrieben ob die Ersatzware angekommen ist, aber er Reagiert einfach Nicht.
      Ich weiß jetzt Nicht ob er die Ware erhalten hat oder Nicht, Ich weiß auch Nicht wo die Erste Ware Abgeblieben ist :S Was macht ihr in so einem Fall ??
      Möchte einfach Nicht das ich dann irgendwann eine Negative Bewertung erhalte wo er sagt Ware Nie angekommen oder Betrüger Etc, dann kann ich Gleich wieder dicht machen.
      Es ist ja Nicht viel Verlangt kurz mal eine Email zurück zu schreiben oder eine Bewertung abzugeben damit man auch bescheid weiss das alles ok ist :wallbash .

      Jetzt Noch ein Anderer Fall, Der Kunde Kauft und Bezahlt per PayPal, Ok ware am Gleich Tag raus und am Nächsten Tag bei ihm angekommen bei ihm. Dann schreibt er eine Email das er die Ware wieder zurück senden möchte und das Alles noch Original Verpackt sei, ok kein Thema. Ist auch sein gutes Recht, er meinte noch ich kann nichts dafür und die Ware ist Super ?( Alles Egal, er Schickt den Artikel zurück und bekommt von mir sein Geld, das Problem ist er benutzt nicht die Ebay Rückabwicklung und will den Artikel einfach so zurück senden und ich soll per PayPal Rückerstatten, Wie bekomme ich jetzt meine Provision & Gebühr wieder zurück!? Hab schon überall geschaut aber ich kann Nirgends angeben das er den Artikel zurück geben hat.

      Kann ja mal Vorkommen das man sich nicht richtig auskennt bei ebay aber kann der verkäufer keine Rückabwicklung veranlassen??

      Sry ist einwenig viel geworden bin euch allen Dankbar
    • Dirk26 schrieb:

      gerade deswegen versuche ich alles mir mögliche um Negative Bewertungen zu erhalten

      ?(
      freudscher vertipper, was?

      Ich weiß jetzt Nicht ob er die Ware erhalten hat oder Nicht, Ich weiß auch Nicht wo die Erste Ware Abgeblieben ist :S Was macht ihr in so einem Fall ??

      ich handele nicht gewerblich, aber in so einem fall würde ich nichts weiter tun. du hast ersatz geliefert - fertig.
      bei geöffneten fällen allerdings sollte man zeitnah antworten, weil es sonst so aussieht, man würde dem käufer sein "positives kauferlebnis" versauen... das mag ebay gar nicht und man kann sich damit ein für die quängelmotte (aka mängelquote) relevanten mangel einfangen.
      manche halten eine rückmeldung für überflüssig, sobald sie das teil haben.
      andere fühlen sich durch ständiges nachfragen belästigt.
      keine antwort ist auch eine antwort.

      Nicht das ich dann irgendwann eine Negative Bewertung erhalte wo er sagt Ware Nie angekommen oder Betrüger Etc, dann kann ich Gleich wieder dicht machen.

      1. den "betrüger" kann man problemlos löschen lassen und
      2. den angeblichen nichterhalt kann man sachlich kommentieren.

      das Problem ist er benutzt nicht die Ebay Rückabwicklung und will den Artikel einfach so zurück senden und ich soll per PayPal Rückerstatten, Wie bekomme ich jetzt meine Provision & Gebühr wieder zurück!? Hab schon überall geschaut aber ich kann Nirgends angeben das er den Artikel zurück geben hat.

      wenn du den käufer ärgern willst, dann meldest du einen unbezahlten artikel und schließt das mit einer verwarnung. dann hast du die provision zurück.
      aber eigentlich solltest du die eingegangene zahlung bei paypal stornieren können.
      hastd u dich mal bei paypal eingeloggt und nachgesehen?!
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Hey,

      Danke erst mal für deine Antwort.

      Ja, habe ihn halt nur Zwei mal angeschrieben. Hast Recht würde mich auch Stören wenn ich ständig angeschrieben werden würde.
      Da bleibt mir nur Abwarten und Schauen was sich ergibt, vlt gefällt ihm die Ware auch Nicht und er behält Sie einfach und verzichtet auf eine Bewertung gibt ja auch genug von denen.

      Danke für den Tipp mit PayPal habe eben gesehen das ich 60 Tage die Zahlung zurücksenden kann, da PayPal mit Ebay verknüpft ist sollte das hoffentlich hinauen.
    • zu Problem 1: weil es genau diese Art Käufer gibt verschicke ich grundsätzlich nur gegen einen Übergabenachweis, entweder Paket oder als Minimum Übergabeeinschreiben - eine Ausnahme mache ich höchstens bei gewerblichen Käufern
      als gewerblicher Verkäufer bist du schon vom Gesetzgeber her (BGB) in der Pflicht einem privaten Käufer die Ware auszuliefern und den Nachweis darüber hast du nur, wenn jemand den Empfang quittiert

      zu Problem 2: du kannst auch als Verkäufer die Verkaufsgebühr zurück holen, du gehst auf "Probleme klären" -> "Ich habe einen Artikel verkauft" -> "Ich habe mich mit dem Käufer geeinigt, die Transaktion abzubrechen." ...

      auch wenn der Käufer darauf hin nicht reagiert bekommst du nach 7 Tagen eine Gutschrift wenn du den Fall schließt

      pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Dirk26 schrieb:

      Danke für den Tipp mit PayPal habe eben gesehen das ich 60 Tage die Zahlung zurücksenden kann, da PayPal mit Ebay verknüpft ist sollte das hoffentlich hinauen.

      Wargs... Bitte nicht einfach per Paypal das Geld zurück schicken, sondern erst einen Transaktionsabbruch melden. Wenn du zuerst die Erstattung per Paypal einleitest, wird das im System notiert, und du erhältst einen Quängel wegen "Artikel nicht lieferbar"!
    • Laurynn schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      Danke für den Tipp mit PayPal habe eben gesehen das ich 60 Tage die Zahlung zurücksenden kann, da PayPal mit Ebay verknüpft ist sollte das hoffentlich hinauen.

      Wargs... Bitte nicht einfach per Paypal das Geld zurück schicken, sondern erst einen Transaktionsabbruch melden. Wenn du zuerst die Erstattung per Paypal einleitest, wird das im System notiert, und du erhältst einen Quängel wegen "Artikel nicht lieferbar"!

      Danke für die Wichtige Info, werde ihn einfach noch einmal bitten die Rückabwicklung von ebay zu benutzen und ihm gegebenfalls einfach die Schritte erklären wie er vorzugehen hat. Der wo die Ware zurück senden will, war eigentlich ein netter, warscheinlich kennt er sich einfach nicht aus.
      Sollte mit Nettigkeit und Höflichkeit machbar sein.
    • Dirk26 schrieb:

      Laurynn schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      Danke für den Tipp mit PayPal habe eben gesehen das ich 60 Tage die Zahlung zurücksenden kann, da PayPal mit Ebay verknüpft ist sollte das hoffentlich hinauen.

      Wargs... Bitte nicht einfach per Paypal das Geld zurück schicken, sondern erst einen Transaktionsabbruch melden. Wenn du zuerst die Erstattung per Paypal einleitest, wird das im System notiert, und du erhältst einen Quängel wegen "Artikel nicht lieferbar"!

      Danke für die Wichtige Info, werde ihn einfach noch einmal bitten die Rückabwicklung von ebay zu benutzen und ihm gegebenfalls einfach die Schritte erklären wie er vorzugehen hat. Der wo die Ware zurück senden will, war eigentlich ein netter, warscheinlich kennt er sich einfach nicht aus.
      Sollte mit Nettigkeit und Höflichkeit machbar sein.

      Die Quängelquote hat nix damit zu tun, dass deine Käufer es grundsätzlich schlecht mir dir meinen würden. Viele wissen gar nicht, was bestimmte Handlungen ihrerseits für den Verkäufer bedeuten.
    • ähm, kann mir mal einer Kurz Helfen??

      Also habe den Artikel jetzt wieder zurück erhalten. Jetzt will ich ihm einen Transaktionsabbruch senden aber wenn ich im Verkaufsmanager Pro ihn Makiere Zeigt er mir kein Probleme Klären an? Da gibts dann nur Wiedereinstellen,Archivieren.... und am Ende Steht nur einen Käufer Melden, wenn ich drauf gehe ist da auch nichts dabei.
    • Im Artikel selbst ist der Button auch nicht da?

      Wenn mit PP bezahlt wurde, erst "Artikel bezahlt" zurücksetzen. Da kommt zwar so eine Meldung, dass mit PP bezahlt wurde, kannst du aber übergehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von torwart ()

    • torwart schrieb:

      Im Artikel selbst ist der Button auch nicht da?

      Wenn mit PP bezahlt wurde, erst "Artikel bezahlt" zurücksetzen. Da kommt zwar so eine Meldung, dass mit PP bezahlt wurde, kannst du aber übergehen.

      Der Transaktionsabbruch ist aber unabhängig von der PP-Zahlung. Das hat allenfalls auf die Meldung eines UPI (unpaid item) Auswirkungen, da aber verständlicherweise.

      Wenn du dir über den Menüpunkt "Hilfe" rechts oben auf der Seite die Seite "Problem klären" aufrufst, und dann dort manuell den Transaktionsabbruch auswählst und Artikelnummer eingibst?

      Passiert da was? Und wenn ja, was passiert da?
    • Hab einfach alles abgeklappert und dann bei Ebay Konto wo die ganzen Einstellungen sind probleme klären gefunden, dann konnte ich von der Liste den käufer auswählen und halt angeben was der grund dafür sei. Hab angegeben der käufer möchte den Artikel fälschlicherweise gekauft oder hat es sich anders überlegt besser gesagt von den möglichkeiten ausgewählt.
    • Und die Rückerstattung gleich direkt im Anschluss eingeleitet?

      Keine Luft da dran lassen, damit der Käufer nicht auf die Idee kommt, den TA ablehnen zu wollen, weil er die Zahlung nicht erhalten hat... Noch einen kannste nicht melden... Dann wirds schwierig mit der Verkaufsprovision.... Wäre dann nur noch über UPI möglich, und das würde der Käufer vermutlich mit ner negativen quittieren...
    • Laurynn schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      Laurynn schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      Danke für den Tipp mit PayPal habe eben gesehen das ich 60 Tage die Zahlung zurücksenden kann, da PayPal mit Ebay verknüpft ist sollte das hoffentlich hinauen.

      Wargs... Bitte nicht einfach per Paypal das Geld zurück schicken, sondern erst einen Transaktionsabbruch melden. Wenn du zuerst die Erstattung per Paypal einleitest, wird das im System notiert, und du erhältst einen Quängel wegen "Artikel nicht lieferbar"!

      Danke für die Wichtige Info, werde ihn einfach noch einmal bitten die Rückabwicklung von ebay zu benutzen und ihm gegebenfalls einfach die Schritte erklären wie er vorzugehen hat. Der wo die Ware zurück senden will, war eigentlich ein netter, warscheinlich kennt er sich einfach nicht aus.
      Sollte mit Nettigkeit und Höflichkeit machbar sein.

      Die Quängelquote hat nix damit zu tun, dass deine Käufer es grundsätzlich schlecht mir dir meinen würden. Viele wissen gar nicht, was bestimmte Handlungen ihrerseits für den Verkäufer bedeuten.

      Wäre es dann nicht an der Zeit, daß EBay die K mal aufklärt was ihr Handeln bedeutet anstatt den VK ständig eins reinzuwürgen?
      Was TA-Abbrüche angeht ist es am besten zuerst eine Rücküberweisung zu veranlassen und danach den TA-Abbruch zu wählen; den K das genaue Vorgehen erklären (warum muß das eigentlich der VK machen??), oder quengelt das mittlerweile auch?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nein! Darum geht es doch. Unbedingt die Rückzahlung erst nach Eröffnung des TA veranlassen, weil es sonst einen Mangel (wegen angebl. Nichtlieferkeit) ergibt.
      Giu, wenn man so überhaupt keine Ahnnung hat, dann ist es wirklich besser einfach den Mund zu halten.

      Ich glaub dir gehts zu gut!
      Weiß nicht wieviele Verkäufe du schon abgewickelt hast, ich im 5-stelligen Bereich!
      Und du schreibst blanken Unsinn (PP-Rückzahlung mal ausgenommen). Wo soll ein Mangel denn ins System kommen wenn man rücküberweist?
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    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Und du schreibst blanken Unsinn (PP-Rückzahlung mal ausgenommen). Wo soll ein Mangel denn ins System kommen wenn man rücküberweist?

      Aber genau DARUM dreht es sich doch die ganze Zeit:

      Wargs... Bitte nicht einfach per Paypal das Geld zurück schicken, sondern erst einen Transaktionsabbruch melden. Wenn du zuerst die Erstattung per Paypal einleitest, wird das im System notiert, und du erhältst einen Quängel wegen "Artikel nicht lieferbar"!


      Das war mein Ausgangsposting zur Vorgehensweise in DIESEM speziellen Fall...

      Dass man bei Überweisung vorher schon die Überweisung einleiten kann und sollte, steht hier gar nicht zur Debatte... Aber auch da hilft es, wenn man IM Transaktionsabbruch nochmal kurz den Hinweis ins Textfeld schreibt, dass die Zahlung angewiesen wurde, und der Käufer nach Erhalt der Zahlung einfach zustimmen soll...
    • Laurynn schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Und du schreibst blanken Unsinn (PP-Rückzahlung mal ausgenommen). Wo soll ein Mangel denn ins System kommen wenn man rücküberweist?

      Aber genau DARUM dreht es sich doch die ganze Zeit:

      Wargs... Bitte nicht einfach per Paypal das Geld zurück schicken, sondern erst einen Transaktionsabbruch melden. Wenn du zuerst die Erstattung per Paypal einleitest, wird das im System notiert, und du erhältst einen Quängel wegen "Artikel nicht lieferbar"!


      Das war mein Ausgangsposting zur Vorgehensweise in DIESEM speziellen Fall...

      Dass man bei Überweisung vorher schon die Überweisung einleiten kann und sollte, steht hier gar nicht zur Debatte... Aber auch da hilft es, wenn man IM Transaktionsabbruch nochmal kurz den Hinweis ins Textfeld schreibt, dass die Zahlung angewiesen wurde, und der Käufer nach Erhalt der Zahlung einfach zustimmen soll...

      Jepp, das sind die QuälPal-Regeln. Aus Erfahrung: Hinweise im Textfeld kannst knicken, dafür hab ich im Vorfeld einen Textbaustein um dem K alles bis in die letzte Ecke zu erklären ;) Und das per Mail.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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