Amazon verlangt Verifizierung von Verkäufern?

    • Amazon verlangt Verifizierung von Verkäufern?

      Ich habe heute eine mail von Amazon bekommen, die ich irgendwie seltsam fand.

      Inhalt (nur der Anfang)

      Nach europäischem Recht müssen wir bestimmte Informationen von unseren Verkäufern anfordern, um die Identität der Verkäufer zu bestätigen. Wenn wir die von Ihnen bereitgestellten Informationen verifizieren können, wird Ihr "Verkaufen bei Amazon"-Zahlungskonto eröffnet, über das Sie auch tägliche Auszahlungen anfordern können.



      Steht dann auch so bei meinem VK-Konto. Ich finde das alles seltsam, ich habe mein VK-Konto bei Amazon seit 2007 (glaub) und auch regelmäßig (wenn auch nicht oft, vielleicht 2 bis 3 mal pro Jahr) was darüber verkauft. Und ich konnte auch ohne Verifizierung einige Sachen wieder einstellen, die ich auf inaktiv gestellt hatte.

      Wißt ihr was darüber?
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Es handelt sich um die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten Amazons als E-Geld-Institut nach dem Geldwäschegesetz.

      dejure.org/gesetze/GwG/3.html

      Die Frage sollte eher lauten, warum Amazon das bislang nicht gemacht hat. Ändert sich etwas? Hat Amazon bislang Einnahmen nur durchgeleitet, während es sie zukünftig (evtl. in Verbindung mit den eigenen Zahlungssystem, daß jetzt verstärkt Drittanbietern offen stehen soll) auf einem "Konto" parkt?

      Vielleicht will Amazon auch nur PayPal den Geschäftsbetrieb untersagen lassen und hat deshalb entscheiden, sich zukünftig - im Gegensatz zu PayPal - an Recht und Gesetz zu halten.

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    • Ich habe diese Aufforderung ebenfalls bekommen.

      Nachdem ich mich gefuehlt tagelang durch das ganze Kleingedruckte gequaelt habe, habe ich mich gegen eine Verifizierung entschieden, da mir diverse Bedingungen einfach zu heftig sind, insbesondere
      - Hinterlegung der Personalausweisdaten (im Amazon-Forum berichten einige, dass von ihnen sogar eine Kopie des Perso angefordert wurde :wallbash )
      - Kopien von Verbrauchs(ab)rechnungen (Telefon, Strom etc.)

      Ich denke mal, eine Ueberpruefung waere auch anders moeglich (z. B. Postident).
      Insbesondere meine Personalausweisdaten werde ich mit Sicherheit
      - GENERELL NICHT im Netz und
      - SPEZIELL NICHT einem AMERIKANISCHEN Unternehmen zur Verfuegung stellen.

      Da verzichte ich lieber auf meine 2-3 Verkaeufe alter Buecher pro Jahr ueber diese Plattform - es gibt schliesslich noch andere.

      LG
      blauaeugig
    • blauaeugig schrieb:

      Kopien von Verbrauchs(ab)rechnungen (Telefon, Strom etc.)


      blauaeugig schrieb:

      Ich denke mal, eine Ueberpruefung waere auch anders moeglich (z. B. Postident).


      Natürlich, aber Firmen aus dem Land ohne Meldewesen (tm) oder gar Ausweispflicht begreifen das nicht.

      Amerikanische Logik: Die Wasserrechnung wird per Kreditkarte beglichen. -> Wer Wasser verbraucht, hat eine Kreditkarte. -> Wer eine Kreditkarte hat, bekommt eine Rechnung zugeschickt. -> Wer eine Kreditkartenrechnung erhält und begleicht, existiert.

      "Ich kaufe, also bin ich". Gesteigerte Form: "Ich schulde, also bin ich".

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    • pandarul schrieb:


      Die Frage sollte eher lauten, warum Amazon das bislang nicht gemacht hat. Ändert sich etwas? Hat Amazon bislang Einnahmen nur durchgeleitet, während es sie zukünftig (evtl. in Verbindung mit den eigenen Zahlungssystem, daß jetzt verstärkt Drittanbietern offen stehen soll) auf einem "Konto" parkt?

      Vielleicht will Amazon auch nur PayPal den Geschäftsbetrieb untersagen lassen und hat deshalb entscheiden, sich zukünftig - im Gegensatz zu PayPal - an Recht und Gesetz zu halten.
      Zu den Plänen von Amazon und evtl Facebook hatten wir ja schon diesen Thread:

      Zahlungsdienst: Amazon lanciert eine PayPal-Konkurrenz


      Verifizierung (schon sogar als Wort) stärkt bei vielen Leuten das Vertrauen (verified by visa etc). Und wenn glechzeitig bekannt würde
      dass andere Unternehmen sich nicht daran halten, dann kann man schon dadrauf einiges aufbauen.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • pandarul schrieb:


      Die Frage sollte eher lauten, warum Amazon das bislang nicht gemacht hat. Ändert sich etwas? Hat Amazon bislang Einnahmen nur durchgeleitet, während es sie zukünftig (evtl. in Verbindung mit den eigenen Zahlungssystem, daß jetzt verstärkt Drittanbietern offen stehen soll) auf einem "Konto" parkt?

      Ich habe nicht die ganze mail zitieren wollen, erschien mir zu lang, aber dieser Absatz beantwortet wohl deine Frage:

      Zusätzlich zu Ihrem bestehenden Verkäuferkonto müssen Sie nun noch ein "Verkaufen bei Amazon"-Zahlungskonto bei Amazon Payments Europe eröffnen. Die Verkaufserlöse Ihrer Transaktionen bei den europäischen Marketplace-Sites werden von diesem Zahlungskonto aus auf Ihr Bankkonto überwiesen. Der Amazon Services Europe Business Solutions Vertrag wurde entsprechend aktualisiert, um diese Änderung widerzuspiegeln. Zusätzlich müssen Sie der Amazon Payments Europe Verkaufen bei Amazon Nutzungsvereinbarung zustimmen. Da es sich hier um neue Verträge und ein neues Format handelt, bitten wir Sie, diese neuen und aktualisierten Verträge anzunehmen und die erforderlichen Informationen über Seller Central zu übermitteln.
      ...

      Sollten Sie die Informationen nicht innerhalb von 60 Tagen übermitteln, können Sie Ihr "Verkaufen bei Amazon"-Zahlungskonto nicht eröffnen, und Sie werden künftig leider nicht mehr bei Amazon verkaufen können.




      Tja, ich hab mich noch nicht weitergehend damit befaßt, aber wenn ich tatsächlich all diese Daten bei Amazon angeben muss, wird meine VK-Laufbahn dort wohl ihrem Ende entgegen gehen.

      Ob ich wohl weiterhin bei Amazon kaufen darf, auch wenn sie nicht wissen, wieviel Wasser ich im Jahr verbrauche?
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    • Abwarten und Tee trinken...

      Wieso soll man mit Paypal und Ebay (auch wenn zähneknirschend) leben können und mit amazon nicht?

      Amazon muss erstmal wenigstens so tun als ob, damit sie genug Leute zusammenkriegen.


      mal sehen was Amazon auf die Beine stellt...


      Edit: Gilt natürlich nur für Leute die Paypal nutzen ;)
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    • Peanuts-Fan schrieb:

      Ob ich wohl weiterhin bei Amazon kaufen darf, auch wenn sie nicht wissen, wieviel Wasser ich im Jahr verbrauche?


      Ja. Es geht nur darum, daß sie als Zahlungsdienstleister - und das sind sie, wenn man dort ein >>"Verkaufen bei Amazon"-Zahlungskonto<< unterhält - jeden ihrer Kunden verifizieren müssen. Solange man das nicht zum Zahlen der Käufe braucht, sondern Amazon artig vom Bankkonto abbucht, geht das die Käufer nix an. Die Hausbank hat ja bei Kontoeröffnung ihre Kunden verifiziert, ganz normal mit Perso, so wie sich das in Deutschland gehört.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Danke Panda, da bin ich aber beruhigt. Ich befürchtete schon, sie wollten mein Geld nicht mehr ^^


      Das schöne ist, selbst wenn ich wollte - ich kann gar nichts angeben, ich soll irgendwelche rot markierten Angaben einfügen, aber ich sehe gar nichts rotes und es gibt da auch keinen Bearbeitungs-Button, wo einer sein müßte. :rolleyes:
      Erinnert mich irgendwie an die Passwort-Änderung bei ebay, Server sind wahrscheinlich überlastet.

      Aber wenn ich die Infos richtig verstanden habe, muss ich als privater Verkäufer 'nur' meine Perso-Daten angeben. Die Wasserabrechnung müssen die gewerblichen angeben, neben vielen weiteren Angaben.

      Und sie überweisen mir einen kleinen Betrag unter einem Euro, und ich habe drei Versuche, die richtige Summe einzugeben. Ich kann mir nicht helfen, ich finde das lustig.
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    • pandarul schrieb:

      Es handelt sich um die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten Amazons als E-Geld-Institut nach dem Geldwäschegesetz.

      Um genau diese. Allerdings hast Du den falschen Paragraphen zitiert. Passend wäre hier §6 gewesen und da insbesondere Absatz 2.

      gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__6.html

      pandarul schrieb:

      Die Frage sollte eher lauten, warum Amazon das bislang nicht gemacht hat. Ändert sich etwas?


      Gute Frage. Vielleicht haben die auch einfach ein bisschen Ärger bekommen? Ihre alte Lizenz für amazon als eGeld-Institut haben sie von der CSSF bekommen, bevor das GWG (und andere aufgrund der EU-Geldwäscherichtlinie in nationales - z.B. luxemburgisches Recht umgesetzte) in Kraft getreten sind. Jetzt ändert sich, dass amazon ein neues, auch extern arbeitendes Zahlungssystem einführen wollte. Dafür brauchen sie natürlich auch eine Lizenz nach aktueller Rechtslage. So ähnlich wie ebay, als sie ihr Zahlungssystem etablieren wollten, das dann ja aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen von der CSSF irgendwie "abgesagt" wurde. Und unpraktischerweise ist die CSSF natürlich nach der ebay-Geschichte für so was reichlich sensibilisiert. Also gibt es ohne Umsetzung keine Lizenz, ohne Lizenz keinen Zahlungsdienstleister und ohne Zahlungsdienstleister keinen Zahlungsdienst. (Sorry, ich kriege gerade das Grinsen nicht aus dem Mundwinkel...)

      Wieso sie nicht ihre bereits bestehende Lizenz nehmen? Da kann ich nur spekulieren, weil ich mir die alte Lizenz nicht im Detail angeschaut habe. Es könnte aber daran liegen, dsas diese Lizenz damals nur auf Transaktionen innerhalb amazon beschränkt wurde. Dann können sie die natürlich nicht brauchen, wenn sie einen plattformunabhängigen Paypal-Klon aufsetzen wollen. Also haben sie wohl entweder eine neue beantragt oder die alte erweitert. Geht aus diesem hier
      cssf.lu/fileadmin/files/Listes…e_electronique_150514.pdf
      leider nicht hervor. Es würde aber auch erklären, wieso die ama-Käufer (bisher) keine Identifikation durchlaufen müssen.

      blauaeugig schrieb:

      - Hinterlegung der Personalausweisdaten (im Amazon-Forum berichten einige, dass von ihnen sogar eine Kopie des Perso angefordert wurde :wallbash )

      §6 GwG Abs. 2 Nr 2 alt b. Das Ding muss sogar beglaubigt sein. Tatsächlich wäre Alternative a. durch Postidentverfahren umsetzbar. Ist übrigens einer der wenigen Ausnahmefälle, in denen man den Perso "aufgrund einer gesetzlichen Regelung" kopieren darf.

      blauaeugig schrieb:

      - Kopien von Verbrauchs(ab)rechnungen (Telefon, Strom etc.)

      Als "oder" reicht das nicht. Als "und" ist die Wasserrechnung mehr als flüssig: überflüssig. (SCNR)


      pandarul schrieb:

      Solange man das nicht zum Zahlen der Käufe braucht, sondern Amazon artig vom Bankkonto abbucht, geht das die Käufer nix an. Die Hausbank hat ja bei Kontoeröffnung ihre Kunden verifiziert, ganz normal mit Perso, so wie sich das in Deutschland gehört.

      Wie schon gesagt: amazon hat eine Lizenz als eGeld-Institut. Hatten sie schon lange. Einzige Erklärung, weshalb sie da jetzt dran rumgefummelt haben wäre für mich wirklich, dass diese Lizenz eben auf ama beschränkt war. Und ich hatte nicht wirklich gedacht, dass das erfolgreich verlaufen würde.

      Wenn Du jetzt fragst, wieso Paypal das dann nicht mit seiner Banklizenz auch längst so passiert ist: es ist ungleich schwerer, eine bestehende Lizenz zu kippen als die Erteilung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Lizenz in die Prüfung zu schmeissen. Aber ich arbeite weiterhin auch an der Baustelle.

      Ach noch was: viel mehr als das, was ama da jetzt macht hatte ich bei der ebay Srevizces SarL auch nicht gefordert. Hätten die von jedem Nutzer einen Perso gewollt, wäre das Ding anstandslos durchgegangen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ups - noch'n Nachtrag...

      Wieso will ama von den Zahlern extern keinen Perso? Ganz einfach: darum müssen sich die gewerblichen Zahlungsempfänger kümmern. Da es da keine FMF-Klausel gibt ist das reichlich unproblematisch, wenn man es weiss. Weiss man es nicht, erfährt man nach dem ersten Testkauf des ersten Abmahnmitbewerbers, von dem man keinen Perso wollte, dass man nach §2 Abs. 1 Nr 13 (sic!) ihn eigentlich hätte wollen müssen.

      Also viel Spaß beim Anbieten von amazon payment auf der eigenen Shopseite.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun, wenn Du von mir eine Perso Kopie wolltest, würde ich Dir den Vogel zeigen.
      Ist nur bestimmten Stellen erlaubt.

      Man kann zur Not eine beglaubigte, mit den entscheidenden Stellen entschärfte Kopie beim Bürgeramt erhalten.

      Allerdings muß man da auch angeben, wofür.

      Ich weiß, dass das Kopieren nicht bestraft wird, aber die Aufforderung ist jedenfalls eine Aufforderung zu einem illegalen Tun.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Nun, wenn Du von mir eine Perso Kopie wolltest, würde ich Dir den Vogel zeigen.

      Kannst Du. Aber nochmal, ich darf das: §2 Abs. 1 Nr 13 GwG i.V.m. §§3, 6 Abs. 2 GwG. Du musst dann eben einen andere Zahlungsweise nehmen.

      mijanne2007 schrieb:

      Ist nur bestimmten Stellen erlaubt.


      Ja. Mir. Rechtsgrundlage siehe oben.

      mijanne2007 schrieb:

      Man kann zur Not eine beglaubigte, mit den entscheidenden Stellen entschärfte Kopie beim Bürgeramt erhalten.


      Du kannst auch zum Pfarrer deines Vertrauens gehen. Die evangelische und katholische Kirche darf auch beglaubigen. (Hat bei meinen Zeugniskopien für die ZVS prima funktioniert und eine Menge Geld gespart)


      mijanne2007 schrieb:

      aber die Aufforderung ist jedenfalls eine Aufforderung zu einem illegalen Tun.

      Irrtum. Siehe oben. Wenn ich das nicht mache ist es illegal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • hondamobil schrieb:

      Ist zwar von 2012, aber soviel ich weis noch aktuell :

      Wie wäre es, zu lesen was man verlinkt?

      Ein paar Ausnahmen gibt es dann doch
      Einige Gesetze und Verordnungen sehen eine ausdrückliche Ermächtigung zum Kopieren des Ausweises vor. Für Banken gilt beispielsweise § 8 Abs. 1 S. 3 Geldwäschegesetzund für Telekommunikationsanbieter (z.B. beim Handyvertrag) § 95 Abs. 4 S. 2 TKG.

      gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__3.html

      Verpflichtete...

      gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__2.html

      13.Personen, die gewerblich mit Gütern handeln.

      gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__6.html

      Wenn Du nicht anwesend bist: Perso oder Kopie vor der ersten Transaktion. Es sei denn, es hat schon wer getan.

      Sonst nehme ich die Zahlung nicht an.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • was ich nicht verstehe: AMazon verlangt die Verifizierung nicht von ALLEN Leuten. Einige meiner Freunde müssen nix verifizieren, andere müssen ihre Passnummern etc. eingeben!
      Ich habe bereits mehrfach bei AMazon nachgefragt und bekomme einfach keine vernünftige ANtwort von denen, wie das sein kann!

      ICH werde denen auf keinen Fall meine gesamten Daten inklusive Passnummer mitteilen! Das geht jetzt wirklich zu weit.
      Man sollte nicht so blauäugig sein und glauben, dass diese Datensammelei total harmlos ist...
    • Amazon muss Prämissen akzeptiren

      Als angemeldetes Gewerbe verfügt mein (Buch-)Verlag über eine Steuernummer sowie über eine USt-ID-Nr. Diese können jederzeit über das Finanzamt überprüft werden, weshalb unsere Verifizierung als ordentliches Gewerbe auch sehr leicht möglich ist. Das muss Amazon reichen, denn sonst sind solche amtlichen Kennungen hinfällig. Es geht uns auch jedes Mal auf die genervten Eier, wenn wir uns als Unternehmen bei anderen Unternehmen in Deutschland registrieren wollen und diese eine Kopie der Gewerbeanmeldung anfordern. Für uns gilt:

      Um so DÜMMER die kognitive Ebene eines Unternehmens, desto weniger versteht sie, dass bereits mit der überprüfbaren USt-ID-Nr. zur Bestätigung der Identität langen muss. Wer dann versucht noch eins drauf zu setzen, der führt diese Steigerung fort!

      Aber selbst Amazon müsste es eigentlich ausreichen, lediglich eine Kopie der Gewerbeanmeldung zu verlangen (wenn Amazon nicht versteht, was es mit der USt-ID-Nr. auf sich hat), verlangt das Unternehmen darüber hinaus Daten, gehen wir davon aus, dass die Datenerhebung möglicherweise zur weiteren Nutzung - beispielsweise dem Verkauf an dritte Stellen - erfolgen soll.

      Wenn das Unternehmen Amazon überprüfen will, ob wir "echt" sind, so soll es beim Finanzamt anfragen, unsere Bankdaten testen oder meinet wegen auch einen Kopie unserer Gewerbeanmeldung anfordern. Andere Daten darüber hinaus sind für Amazon auch künftig tabu. Sollte die Folge unserer Entscheidung sein, dass Amazon uns als Verkäufer sperrt oder gar aus seinen Systemen löscht, so sind wir ein Unternehmen von vielen - ohne die Amazon letztendlich nicht mehr funktionieren kann! Denn Amazon finanziert sich durch seine Verkäufer.

      Treffen alle Verkäufer die Entscheidung, in Selbstachtung dem Unternehmen Amazon vernünftige Grenzen zu setzen, so geht das Unternehmen pleite! Jemand anderes wird auch bald schon die Verkäufer-gerechtere Plattform bereitstellen! Es ist ja nicht so, dass der Rest der Unternehmer so dumm ist, auf Amazon angewiesen zu sein - schließlich programmieren wir unsere eigenen Online-Shops auch selbst - und wer das kann, kann auch komplexere Shop-Systeme programmieren, dann hoffentlich auch welche, die strukturierter und klarer sind als Amazon.

      Fangen wir an damit!