Hallo,
bin hier noch neu und hoffe, dass ich die richtige Kategorie erwischt habe...
Ich bin stolzer Käufer eines neuen Gewindefahrwerkes von einem offensichtlich gewerblichen Verkäufer.
Angefangen hat die Misere, dass das Fahrwerk ohne Befestigungsschrauben und Verstellschlüssel geliefert wurde.
Da das Auto bereits "auseinandergelegt" auf der Bühne stand, versprach mir der Verkäufer die Schrauben am nächsten Tag per Express und die Schlüssel am Ende der Woche zu schicken.
Schrauben kamen erst nach 4 Tagen und auf die Schlüssel warte ich seit Mitte April immer noch => Hier sind mir erstmals Unkosten entstanden, da die Bühne benötigt wurde, mußte das alte Fahrwerk wieder rein.
Fahrwerk drinnen...ich zur Spur-/Sturzeinstellung und danach zum TÜV.
Nun kam der Hammer: Falsches Gutachten, keine Kennzeichnung der Federbeine/Dämpfer und falsche Windungszahl der Federn. Keine Chance auf Eintrag!
Der Verkäufer wurde noch frech und versicherte mir, dass nach Auskunft des Herstellers alles OK sein muss.
Ich wollte das selbst überprüfen und erreichte über Umwege nach Holland, dann endlich den Hersteller-Manager in Belgien. Langes Blabla - u.a. hat das Fahrwerk falsche Federn und "es war das 1. Mal , dass der TÜV Probleme macht...".
Man wollte mir andere Federn schicken, was ich dankend ablehnte, denn ich fahre eine getunten Golf und da ich nicht lebensmüde bin, muss Sicherheit absolut gewährleistet sein...!
Nun will ich vom Verkäufer natürlich neben dem Kaufpreis auch meine Unkosten, für Ein- und Ausbau, TÜV-Gebühren etc., da mir dies nun doppelt entsteht und nur aufgrund der Mängel am Fahrwerk entanden sind.
Der Verkäufer hat sich geweigert und wollte nur den Kaufpreis erstatten.
Seitdem er von meiner Auskunft des Herstellers weiss, hat er sich komischerweise auch nicht mehr gemeldet!
Der Oberhammer: Da ich keine andere Möglichkeit als eine negative Bewertung sah, besass der Verkäufer nun die Frechheit mich ebenfalls mit "Finger weg! Sehr schlechter eBayer!!!!!!!!!!!!!!!!!!" zu bewerten.
Nächste Woche ist mein Anwalt aus dem Urlaub zurück...
Ich denke mal, dass es dann vor Gericht geht - der logische Menschenverstand sagt mir eigentlich, dass mir Schadensersatz zusteht, oder was meint ihr?
bin hier noch neu und hoffe, dass ich die richtige Kategorie erwischt habe...
Ich bin stolzer Käufer eines neuen Gewindefahrwerkes von einem offensichtlich gewerblichen Verkäufer.
Angefangen hat die Misere, dass das Fahrwerk ohne Befestigungsschrauben und Verstellschlüssel geliefert wurde.
Da das Auto bereits "auseinandergelegt" auf der Bühne stand, versprach mir der Verkäufer die Schrauben am nächsten Tag per Express und die Schlüssel am Ende der Woche zu schicken.
Schrauben kamen erst nach 4 Tagen und auf die Schlüssel warte ich seit Mitte April immer noch => Hier sind mir erstmals Unkosten entstanden, da die Bühne benötigt wurde, mußte das alte Fahrwerk wieder rein.
Fahrwerk drinnen...ich zur Spur-/Sturzeinstellung und danach zum TÜV.
Nun kam der Hammer: Falsches Gutachten, keine Kennzeichnung der Federbeine/Dämpfer und falsche Windungszahl der Federn. Keine Chance auf Eintrag!
Der Verkäufer wurde noch frech und versicherte mir, dass nach Auskunft des Herstellers alles OK sein muss.
Ich wollte das selbst überprüfen und erreichte über Umwege nach Holland, dann endlich den Hersteller-Manager in Belgien. Langes Blabla - u.a. hat das Fahrwerk falsche Federn und "es war das 1. Mal , dass der TÜV Probleme macht...".
Man wollte mir andere Federn schicken, was ich dankend ablehnte, denn ich fahre eine getunten Golf und da ich nicht lebensmüde bin, muss Sicherheit absolut gewährleistet sein...!
Nun will ich vom Verkäufer natürlich neben dem Kaufpreis auch meine Unkosten, für Ein- und Ausbau, TÜV-Gebühren etc., da mir dies nun doppelt entsteht und nur aufgrund der Mängel am Fahrwerk entanden sind.
Der Verkäufer hat sich geweigert und wollte nur den Kaufpreis erstatten.
Seitdem er von meiner Auskunft des Herstellers weiss, hat er sich komischerweise auch nicht mehr gemeldet!
Der Oberhammer: Da ich keine andere Möglichkeit als eine negative Bewertung sah, besass der Verkäufer nun die Frechheit mich ebenfalls mit "Finger weg! Sehr schlechter eBayer!!!!!!!!!!!!!!!!!!" zu bewerten.
Nächste Woche ist mein Anwalt aus dem Urlaub zurück...
Ich denke mal, dass es dann vor Gericht geht - der logische Menschenverstand sagt mir eigentlich, dass mir Schadensersatz zusteht, oder was meint ihr?