Hallo liebe Community,
ich habe vor zwei Tagen ein Festival-Shirt zur Auktion angeboten (Startpreis 1 Eur, Dauer 3 Tage). Zu diesem Zeitpunkt war dieses Shirt ausverkauft und sehr gefragt bei ebay. Max.-gebot lag bei 101 Eur. In meiner Artikelbeschreibung stand auch "ausverkauft". Gestern kam nun die Meldung seitens der Band, dass ab nächster Woche diese Shirts wieder zu haben sind.
Der Höchstbietende 101,- Eur und der Bieter darunter (100,-) haben ihre Gebote zurückgezogen (Erklärung: Falscher Gebotsbetrag eingegeben)
Muss man das so hinnehmen? Klar kauft sich keiner ein Shirt für 100 Eur, wenn es demnächst 20 Eur kosten wird, aber wie ist da die rechtliche Lage? Kann man Gebote zurückziehen, wie man grade lustig ist? Oder kann man sich berufen dass sich die Artikelbeschreibung geändert hat (nicht mehr ausverkauft) ?
VG
ich habe vor zwei Tagen ein Festival-Shirt zur Auktion angeboten (Startpreis 1 Eur, Dauer 3 Tage). Zu diesem Zeitpunkt war dieses Shirt ausverkauft und sehr gefragt bei ebay. Max.-gebot lag bei 101 Eur. In meiner Artikelbeschreibung stand auch "ausverkauft". Gestern kam nun die Meldung seitens der Band, dass ab nächster Woche diese Shirts wieder zu haben sind.
Der Höchstbietende 101,- Eur und der Bieter darunter (100,-) haben ihre Gebote zurückgezogen (Erklärung: Falscher Gebotsbetrag eingegeben)
Muss man das so hinnehmen? Klar kauft sich keiner ein Shirt für 100 Eur, wenn es demnächst 20 Eur kosten wird, aber wie ist da die rechtliche Lage? Kann man Gebote zurückziehen, wie man grade lustig ist? Oder kann man sich berufen dass sich die Artikelbeschreibung geändert hat (nicht mehr ausverkauft) ?
VG