Hauskauf unter seltsamen Vorzeichen

    • iiiihhBääähh schrieb:

      Dann wird man die Dame ggf. schneller wieder los

      Schnell ist gut....aber nur solage der Vertrag nicht unterschrieben ist.
      Stimmt aber was du schreibst, aber der Verkäufer muss das machen...oder auch nicht.
      Man bin ich froh kein Haus zu haben :lach:
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hanna-flensburg ()

    • hanna-flensburg schrieb:

      Man bin ich froh kein Haus zu haben
      Dagegen hätte ich absolut gar nichts einzuwenden. Schade nur dass ich mir voraussichtl. nie eins werde leisten können......

      Ob diese Situtation für den VK ein Problem darstellt oder nicht, kann ich natürlich nicht wissen. Ich weiß nur, dass ich in diese Situtation nie gekommen wäre.
      Darauf hätt ich mich nie und nimmer eingelassen! Allenfalls vertraglich, extra u. wasserdicht abgesichert (durch einen RA abgesegnet) u. das auch nur ganz vielleicht.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Erbengemeinschaft, wo einer den Teil seines Hause verkaufen wollte (Nov
      2013). Dazu ist in diesem Fall eine Erbauseinandersetzung nötig (kann
      lange dauern/Architekt/Grundbuchamt usw.). Inzwischen ist der Verkäufer
      verstorben (April 2014). Jetzt gibt es einen neue Erbengemeinschaft, für
      diesen Erbanteil und alles muss nun wieder erst umgeschrieben werden. Dadurch gibt es einen neuen Verkäufer


      Nun, der Erbe ( Verkäufer ) hätte sowieso nicht seinen Teil des Hauses verkaufen können. Wenn dann hätte er nur seinen kompletten Erbteil ( der Verkauf hätte also auch noch die anderen geerbten Sachen incl. Anteil am Bankguthaben etc. einschl. etwaiger Schulden beinhaltet )verkaufen können. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam verkaufen. Zerstreitet sich die Erbengemeinschaft ( was häufig vorkommt ) kommen Immobilien nicht selten unter den Hammer. Meist beantragt ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Erbteilungsklage. Um diese durchziehen zu können, muss das Erbe Teilungsreif sein. Das ist u.a. nicht der Fall, wenn noch eine Immobilie vorhanden ist. Also muss die Immobilie, erst im Wege der Zwangsversteigerung, zu Geld umgewandelt werden und auch sonstige Nachlassverbindlichkeiten beglichen sein ferner sonstiges bewegliches Vermögen verkauft worden sein. Insgesamt ein komplexes Thema, was ich hier nur mal auszugsweise anschneide. Jedenfalls so wie es wohl ursprünglich mal geplant war, hätte der Verkauf sowieso nicht stattfinden können. Aktuell sind wohl 2 Erbengemeinschaften in dem Verkauf des Hauses involviert. Das kann eigentlich nur Ärger geben.

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      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich vermute mal einfach, dass da ein Abzocker eine unverfängliche Adresse braucht um Scheingeschäfte zu tätigen.

      Er lässt sich Waren hinliefern, bezahlt sie nicht, schmeisst die Rechnungen und Mahnungen, die im Breifkasten landen, weg und vertickt die angekommene Ware bei ibäh.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Vielleicht bin ja einfach nur naiv, aber wie wäre es mit Schlösser austauschen??? Wenn jemand die Absicht äußert etwas kaufen zu wollen und darüber keinerlei schriftliche Verträge existieren, habe ich doch wohl als Noch-Hausbesitzer das Recht jemanden vor die Tür zu setzen.
      Soll sie doch klagen, die Gute. Ich würde das gelassen abwarten. Wäre interessant zu hören, was ein Richter zu einem solchen Gebaren zu sagen hätte.

      Und ihr Gerümpel das sie eingelagert hat (ohne Vertrag) würde ich ihr vor die Tür stellen oder in die Garage oder in einen Schuppen oder halt in den Garten. Würde ihr aber vorher noch netterweise Bescheid sagen.
      Und wer weiß das, ob sie sich wirklich umgemeldet hat? Vielleicht hat sie nur einen Post-Weiterleitungsantrag und ansonsten nichts weiter.
      Inwieweit das legal ist, würde ich mal überprüfen lassen. Schließlich geht es doch wohl nicht, daß ich mich in jeder beliebigen Wohnung einfach anmelden kann? Werde dann wohl in Zukunft eine Wohnanschrift im Heidelberger Schloß angeben. Möglichst unten im Weinkeller, da ist es schön kühl......
      Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, sorge für einen bequemen Sattel - es könnte ein langer Ritt werden!(Frank Menzel)
    • Nachteule schrieb:

      und darüber keinerlei schriftliche Verträge existieren, habe ich doch wohl als Noch-Hausbesitzer das Recht jemanden vor die Tür zu setzen.


      Der Fehler wurde hier (zum Glück) wohl nicht gemacht. Das würde teuer.
      Auch mündliche Verträge sind bindend. Sie hatte mit dem vorherigen Eigentümer einen Vertrag über unentgeltliche Überlassung bis zum Einzug/Eigentumsübergang. Da reicht dem Richter, sie hat einen Schlüssel und ihre Möbel stehen drin als Anscheinsbeweis.
      Die kannste nur raus klagen.
    • Der Kauf eines im Grundbuch eingetragenen Anwesens, egal ob Wohnung, Haus oder Schuppen ist nur mit einem gültigen Notarvertrag rechtskräftig.
      Wir haben vor ca. 3 Jahren unsere Eigentumswohnung verkauft. Nein, wir haben sie nicht verkauft! Der Makler und der Interessent waren sich einig über den Kaufpreis und haben alles besprochen. Beim Notartermin hat mich das Ehepaar sitzen lassen und ist nicht erschienen. Einem anderen Interessenten hatten wir abgesagt (aber auch, weil er den vollen Kaufpreis nicht zahlen wollte).
      Ich habe dann einen Rechtsanwalt beauftragt, das ganze einzuklagen. Sowohl vom Notar als auch vom Rechtsanwalt wurde mir bestätigt, daß der Kauf nur dann gilt, wenn ein Notariatsvertrag unterzeichnet wurde. Ein mündlicher Kaufvertrag ist nicht gültig. Kann mir auch nochmal nachlesen.

      hochzeitsplaza.de/hochzeits-fo…t-der-auch-m%C3%BCndlich/
      Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, sorge für einen bequemen Sattel - es könnte ein langer Ritt werden!(Frank Menzel)
    • Der Fehler wurde hier (zum Glück) wohl nicht gemacht. Das würde teuer.
      Auch mündliche Verträge sind bindend. Sie hatte mit dem vorherigen Eigentümer einen Vertrag über unentgeltliche Überlassung bis zum Einzug/Eigentumsübergang. Da reicht dem Richter, sie hat einen Schlüssel und ihre Möbel stehen drin als Anscheinsbeweis.
      Die kannste nur raus klagen.


      Hatte ich das falsch verstanden ? Eigentümer ist doch die Erbengemeinschaft gewesen, oder ?
      Wenn nur ein Mitglied der Erbengemeinschaft eine solche Zusage gemacht hat, so ist diese schwebend unwirksam. Gemäß BGH ist eine Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig. Es muss also daher zwingend eine Vereinbarung mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft getroffen worden sein. Ein einzelnen Mitglied einer Erbengemeinschaft kann nur dann Verträge schließen oder Vereinbarungen eingehen, wenn dieser von den anderen Mitglieder bevollmächtigt ist oder die Vereinbarung eine ordentliche Verwaltung des Erbes darstellt. Der Abschluss eines neuen Mietvertrages oder einer ähnlichen Vereinbarung zählt jedoch zur außerordentliche Verwaltung des Erbes. Somit müssen alle Erben, einzel, einer solchen Vereinbarung zustimmen. Bei einem Verkauf müssen auch alle Erben beim Notar unterschreiben, ansonsten ist der Kaufvertrag ebenfalls schwebend unwirksam
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Manni, ich widerspreche dem ja gar nicht - auch wenn ich es zunächst so verstanden habe, dass es einen Eigentümer gab, der verkaufen wollte und danach der Erbfall eingetreten ist.

      Und jetzt sind wir bei Theorie und Praxis. Es handelt sich offensichtlich um Wohnraum. Lt. Hanna soll sie sogar da gemeldet sein - wie auch immer sie das geschafft hat. Der Kaufvertrag selbst kann nicht eingeklagt werden. Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Aber da ist die unentgeltliche Nutzung.
      Da darfst du jetzt gerichtlich feststellen lassen, wann, wie und ob überhaupt ein Vertrag besteht. Dannach gehst du über zur Räumungsklage.

      Und bei all dem solltest du bedenken, es kostet erst einmal Geld. Geld, das die Erben entweder nicht haben oder sich uneinig sind, sich gegenseitig ausbooten wollen usw.
    • Je nach dem, wie das Ganze genau abgelaufen ist, können die Kosten die jetzt entstehen, die/den Mieter/Nutzer vor die Tür zu setzen, u.U. auch zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören. D.h. im schlechtesten Fall ist die Klärung mit Voraussetzung dass das Erbe überhaupt teilbar wird.

      Bevor da überhaupt etwas geklärt werden kann, müssen sich die Erben erst einmal selbst einig sein, wie sie vorgehen wollen.

      Erbengemeinschaften sind das Schlimmste, was es gibt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Sowas kann auch ganz harmlose Gründe haben... in so einer ähnlichen Situation befinden wir uns nämlich gerade. Sohnemann ist dabei, ein Haus zu erwerben (liegt direkt neben meines Vaters Behauseung). Voreigentümer ist verstorben, Haus durch Vererbung an eine grosse, bundesweit handelnde soziale Einrichtung gegangen. Ich selbst hatte das Haus, welches vermietet war, nun aber verkauft werden muss, geräumt von dem, was die Vormieter dagelassen hatten. Die soziale Einrichtung hatte mich "angeheuert", weil ich bei den Vormietern bereits beim UMzug geholfen hatte und die Schlüssel zum Haus hatte, da ich in der Zwischenzeit auf die Bude aufpasste (Heizung etc).

      Durch Umstände, die weit in die Vergangenheit reichen (ehemalige Werkshäuser mit entsprechenden Grundbucheintragungen, um die sich nie jemand gekümmert hatte. Immobiliengenossenschaft, die die "Rechte" aus dem Grundbuch innehatten ist mittlerweile seit etlichen Jahren pleite und aus dem handelsregister gestrichen...). Solange bar bezahlt wird, macht das alles nichts. Nur wenn eine Bank ins Spiel kommt, müssen die Einträge raus.... und das dauert....

      Mit der Sozialeinrichtung war das keinerlei Problem... wir durften bereits ins haus und anfangen, das haus wiede auf Vordermann zu bringen, Einrichtungsgegenstände dürfen wir auch reintun usw. usw. Heizung, soweit nötig, wasser, Strom - alles läuft weiter auf deren Kosten (nutzen wir aber nur soweit wie zur Renovierung notwendig).

      Alles was repariert werden musste ist durch den Vorbesitzer gelöhnt worden, wir tagen nur die notwendigen Kosten, die auch beim Einzug zur Miete angefallen wären, um die Bude nach unserem Geschmack zu machen.

      Jetzt ist alles in trockenen Tüchern und bald erfolgt die Unterschriftsleistungen....

      So harmlos kanns auch zugehen.... muss nix hinterstecken...
    • monza30 schrieb:

      Sowas kann auch ganz harmlose Gründe habe
      Was du schreibst kann ich nachvollziehen. Allerdings wird hier werde renoviert noch kommen wirklich Möbel rein. Ein paar kleine Kartons bei Nacht und Nebel + 1 Waschmaschine und das war es seit Monaten. (Musste schon lachen als hier geschrieben wurde Bett, glaub das besitzt sie nicht). Den Wohnzimmerschrank den sie übernehmen wollte, denn will sie nun doch nicht mehr. Er steht aber noch im Haus :lach: Entschuldige wenn ich diesen Smiley hier setzte, aber ich kann einfach nicht glauben das der Verkäufer noch nicht vorsichtig wird. Denn das ist in dem Fall so.
      Barbezahlung ist ja auch ok, allerdings müsste doch auch dafür eine gewisse Art von Nachweis erbracht werden, ist meine Meinung.
      Ansonsten gibt es noch viel kleine und große Wiedersprüche in dieser Sache, die einen recht stutzig machen. Im letzten Wohnverhältnis (Eigentumswohnung ?) gab es wohl schon Schwierigkeiten. Welche, da steigt man nicht so genau dahinter.
      Habe gerade auch das in einer anderen Situation, was du beschreibst, erlebt. Da gab es auch einen Schüssel vorab, allerdigs war es auch so vom Notar ausgefertigt und lief mit Anzahlung, Finazierungsnachweis usw.. Der Verkäufer hat allerdings trotzdem bis zum letzten Moment geschwitzt.

      >ein Erbe querstehen<
      Hier sind es zwei Erben die querschießen.... oder besser der Erbe der verkauft. Er hat es von Anfangan nicht richtig angepackt und macht es weiter so. Wird bestimmt noch richtig heiß!-
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:

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    • hanna-flensburg schrieb:

      Allerdings wird hier werde renoviert noch kommen wirklich Möbel rein.



      *gg*

      Ja klar... ich sags mal so: wenns nach meinem Sohn gehen würde, hätte sich bis auf "Rasen und Blumen im Garten giessen" und kucken ob keine Dachpfannen beim Sturm runtergefallen sind, auch noch nix getan. Der hat immer gesagt "nicht vor Unterschrift". So kann man natürlich auch seine Faulheit kaschieren... :lach:

      Da kommts sicherlich auch auf die Vertragsparteien an.... wenn man sich gegenseitig vertraut, geht vieles auch "unter der Hand" und schneller, als wenn man auf Behörden etc warten muss/will. Wenn ich nur sehe wie unser Grundbuchamt "malocht" hat.... klinkendrieterisch wolltense bei uns immer neue Dokus sehen, als sich dann die Sozialeinrichtung mit ihrem Schrieb eingeschaaltet hatte, gings ohne. Gut dass wir mit der Immobilienbeauftragten dort ein sehr gutes Verhältnis hatten. Plötzlich gings nämlich ohne Klinkendrieterei... geht ja auch um Knete: man muss die gemietete Bude so früh wie möglich kündigen wegen Kündigungsfrist und hat nachher dann doppelte Kosten (Miete und Abtragung). Da ist eine Monatsmiete schon eine gute Ersparnis wenns zu machen ist.

      Was ich ausdrücken will: man kann sich also vieles ersparen wenn der Wille und das Vertrauen da ist. Ists aber so, dass man da ein- oder beidseitig Steine im Weg rumkollern sieht, muss man tatsächlich warten bis alles verbrieft und gesiegelt ist. Sonst haste nachher doppelte Arbeit.
    • hanna-flensburg schrieb:


      Was du schreibst kann ich nachvollziehen. Allerdings wird hier werde renoviert noch kommen wirklich Möbel rein.
      Wenn mir bekannt wäre, dass da Erbgemeinschaft ist, die sich nicht einig ist, dann würde ich auch weder renovieren noch meine
      Möbel reinbringen. Es besteht ja die Möglichkeit, dass die Gemeinschaft sich anders entscheidet. Dann hat man für
      umsonst gearbeitet.

      Man muss auch bedenken, dass eine Renovierung eventuell auch noch den Wert des Hauses steigern könnte (z:B: nachdem ich in meiner
      Wohnung alles erledigt hatte, dann hätte man gut und gerne 7-10 tausend mehr dafür kriegen können).
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • ..... so nun kommt etwas...

      Die Käuferin, die ja nun schon seit Monaten etwas in dem Haus untergestellt (bei Nacht und Nebel) hat, wurde vom Verkäufer gebeten doch bitte einmal zu lüften. Daraufhin hat sie nach einer Woche, per SMS ihren Kaufvorvertrag gekündigt!- Sie teilte mit das sie innerhalb einer Woche wieder ausgezogen ist und kein Interesse mehr am Kauf des Hauses hat!- ..... ?( da kommt mir wieder der Gedanke Kaufnomade ?(
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue: