Hauskauf unter seltsamen Vorzeichen

    • Hauskauf unter seltsamen Vorzeichen

      Peanuts-Fan schrieb:

      Muss man denn bei einem Antrag nicht einen Mietvertrag vorlegen?
      ..... nicht in jeder Stadt muss man das. Habe hier auch so eine Sache....



      Haus wurde (über Ebay Kleinanzeigen?) angeboten. Frau H. will kaufen.

      Sie möchte aber ein paar (2) Monate vorher mietfrei einziehen/Sachen unterstellen, da sich die Kündigungsfrist ihrer Wohnung überschneidet.

      Bringt dann, bei Nacht und Nebel (mit Taschenlampe) einige Kleinigkeiten (+Waschmaschine) ins Haus.
      Zu dem Zweck werden sogar vorab Nachbargrundstücke abgeleuchtet?-
      Briefkasten wird aufgestellt und einmal die Woche geleert und mehr passiert nicht?

      Schlussfolgerung ist: Sie müsste sich umgemeldet haben, auch ohne gütigen Vorverkaufsvertrag /Kaufvertrag/ oder Mietvertrag? Bescheinigung braucht man hier auch nicht mehr.

      Verkaufsabwicklung verzögert sich durch Todesfall und inzwischen ist diese Situation (ohne Mietleistung) seit ca. 8 Monaten so. ;)
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:

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    • Schlussfolgerung ist: Sie müsste sich umgemeldet haben, auch ohne gütigen Vorverkaufsvertrag /Kaufvertrag/ oder Mietvertrag? Bescheinigung braucht man hier auch nicht mehr.


      Das ändert sich aber wieder ab 2015

      Ab dem 1.1.2015 gilt ein neues Melderechtsgesetz. Das entsprechende Gesetz wurde am 3.5.2013 verkündet und im Bundesgesetzblatt Nummer 22 vom 8.5.2013 veröffentlicht. Neu für Vermieter: Die Meldebescheinigung für ein- und ausziehende Mieter kommt wieder.

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      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • auktions-manni schrieb:

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      trotz Zulassung von haufe.de ...

      aber hier bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-…C050E0223DB2F776.2_cid373 kann man ganz offiziell nachlesen, was kommt

      Wesentliche Neuregelungen sind u. a.:

      • Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.
      • Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
      • Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten.
      • Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden vereinfacht.
      • Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen.
      • Eine Evaluation der neuen Regelungen durch die Bundesregierung auf wissen-schaftlicher Grundlage und anschließende Berichterstattung an Bundestag und Bundesrat vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Hatte schon mal nach den Tricks der Mietnomaden gesucht... leider nichts in Verbindung Imobilien gefunden. Aber egal von welcher Seite ich das Geschehen anschaue.... irgend etwas stinkt daran, oder?
      1.
      Wenn ich ein Haus kaufe möchte ich die Eigentumsverhältnisse geklärt wissen (Erbengemeinschaft ohne abgeschossene Auseinandersetzung)!
      2.
      Wenn ich bezahlen oder finanzieren kann, macht mir die Überschreitung der Kündigunsfrist kein Problem, bzw. würde ich erst kündigen wenn der Kaufvertrag abgeschossen ist!
      3.
      Mein Eigentum/Sachen würde ich erst in dieses Haus bringen, wenn ich der Eigentümer wäre!
      4.
      Ich würde nicht Monate inzwischen, wo anders leben….. mich evtl. vertrösten lassen!
      5.
      Und mich dann noch dort anmelden, ginge für mich gar nicht!-


      1.
      Als Verkäufer wären bei mir schon die Alarmglocken an, wenn man vorab schon die Schlüssel haben möchte, egal aus welchem Grund!
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:
    • Ich habe das Thema mal abgeschnitten, weil das nichts mehr mit dem Ursprungsproblem des TE zu tun hat.

      Ganz ehrlich, ich war mir auch nicht schlüssig, ob ich nicht betitele mit "Klatsch und Tratsch und Spekulatius".

      hanna-flensburg schrieb:

      Haus wurde (über Ebay Kleinanzeigen?) angeboten. Frau H. will kaufen.


      Ein völlig normaler Vorgang

      hanna-flensburg schrieb:

      Sie möchte aber ein paar (2) Monate vorher mietfrei einziehen/Sachen unterstellen, da sich die Kündigungsfrist ihrer Wohnung überschneidet.


      Als VK/Vermieter wäre ich da vorsichtig, aber das tut nichts zur Sache. Jedenfalls ist es auch nicht ungewöhnlich, nach Absprache schon mal mit dem Umzug anzufangen, sofern die neue Bleibe leer steht.

      hanna-flensburg schrieb:

      Bringt dann, bei Nacht und Nebel (mit Taschenlampe) einige Kleinigkeiten (+Waschmaschine) ins Haus.
      Zu dem Zweck werden sogar vorab Nachbargrundstücke abgeleuchtet?-


      In leer stehenden Gebäuden wird auch häufiger der Strom abgestellt, sofern der Eigentümer nicht mehr gewillt war, hierfür weiter zu bezahlen. Wenn man dann zur "Unzeit" rein will, muss man mit Kerze oder Taschenlampe rein. Der Helfer wollte sich vielleicht ach mal die neue Umgebung ansehen?


      "Briefkasten wird aufgestellt und einmal die Woche geleert und mehr passiert nicht?"

      Überfüllte Briefkästen ziehen Einbrecher und Vandalismus an.

      hanna-flensburg schrieb:

      Schlussfolgerung ist: Sie müsste sich umgemeldet haben, auch ohne gütigen Vorverkaufsvertrag /Kaufvertrag/ oder Mietvertrag?


      Woraus schließt du das?
    • alte_eule, nur daraus weil ja Post ankommt! Oder gibt es noch andere Schlussfolgerungen?-
      Das mit dem Strom wäre ein Argument, wenn die Taschenlampe im Haus benutzt würde....
      ......warum leuchte ich die Nachbargärten aus..... da kann ich nicht stolpern ;) ?

      Ich wusste auch nicht sicher wozu das hier gehört..... bei den vielen Fragezeich...
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      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:

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    • Was in dem Briefkasten steckt kann ich nicht wissen.....
      Es war eien
      Erbengemeinschaft, wo einer den Teil seines Hause verkaufen wollte (Nov
      2013). Dazu ist in diesem Fall eine Erbauseinandersetzung nötig (kann
      lange dauern/Architekt/Grundbuchamt usw.). Inzwischen ist der Verkäufer
      verstorben (April 2014). Jetzt gibt es einen neue Erbengemeinschaft, für
      diesen Erbanteil und alles muss nun wieder erst umgeschrieben werden. Dadurch gibt es einen neuen Verkäufer


      Sorry war oben....?
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    • *alte_eule* schrieb:



      Und ich finde es seltsamer, dass der rechtschaffene Nachbar mehrfach um diese Zeit am Fenster gestanden haben will, um den Vorgang zu beobachten.
      Das ist deine Vermutung. Wenn du nachts schläfst und eine Taschenlampe trifft das Fenster, ist man erst mal verwundert. Zum Anderen gehen manche gassi mit ihrem Hund.
      Ist nicht in meiner Nachbarschaft, Irtum. Es geht nicht nur um einen Nachbarn..... kann ja mal durchzählen wen dieses Verhalten alles stutzig gemacht hat.....

      <Hanna, eines deiner Doppelposts habe ich gelöscht> und ich auch.... :) nun ist der Text ganz weg....
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
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    • hanna-flensburg schrieb:

      Haus wurde (über Ebay Kleinanzeigen?) angeboten. Frau H. will kaufen.

      hanna-flensburg schrieb:

      Schlussfolgerung ist: Sie müsste sich umgemeldet haben, auch ohne gütigen Vorverkaufsvertrag /Kaufvertrag/ oder Mietvertrag? Bescheinigung braucht man hier auch nicht mehr.

      Verkaufsabwicklung verzögert sich durch Todesfall und inzwischen ist diese Situation (ohne Mietleistung) seit ca. 8 Monaten so. ;)
      Hab ich das jetzt richtig verstanden?
      Ein Käufer, besser gesagt ein Kaufinteressent, Frau H., hat unbeschränkten Zugang (Schlüssel) zu einer Immobilie, die diese (angeblich) kaufen wollte, wohnt dort quasi bereits seit 8 Monaten u. zahlt bis heute weder Miete noch ist der Kaufpreis bezahlt (u. hat womöglich noch nicht einmal einen Notarvertrag unterschrieben.....) ? 8o
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • Hast du - mit dem kleinen Unterschied, dass sie nicht eingezogen ist sondern offenbar lediglich schon mal Möbel untergestellt hat und den Briefkasten leert.

      Das Risiko einer Schlüsselübergabe, bevor unterschrieben und bezahlt ist. Sollte man sich nicht einigen, kommt da auch noch ein Richter zum Zuge.
    • Ja!
      Hab gerade einen TV Bericht und auch Artikel über solch eigenartiges (aber ohne Taschenlampe :lach: ) und teilweise ähnliches Verhalten gefunden.
      Allerdings hat Google erst unter dem Beriff "Kaufnomaden" etwas in so eine Richtung gefunden.
      Ich nehme vieles mit Humor, auch das Schlimmste.
      Also stört euch nicht daran, mich stört es auch nicht!- :tongue:

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    • *alte_eule* schrieb:

      Hast du - mit dem kleinen Unterschied, dass sie nicht eingezogen ist sondern offenbar lediglich schon mal Möbel untergestellt hat und den Briefkasten leert.
      Na ja, faktisch ist das ja wie eingezogen.
      Den Schlüssel hat die Frau H. ja offenbar u. damit auch unbeschränkten u. unkontrollierten Zugang.
      Wer könnte sie also daran hindern, sich nur noch in ihr Bett zu legen, dass da voraussichtl. eh schon steht....

      *alte_eule* schrieb:

      Das Risiko einer Schlüsselübergabe, bevor unterschrieben und bezahlt ist. Sollte man sich nicht einigen, kommt da auch noch ein Richter zum Zuge.
      Womöglich ist das ja ein Vorteil, wenn noch nicht unterschrieben wurde. Dann wird man die Dame ggf. schneller wieder los.
      Anscheinend hat`s der VK aber auch nicht unbedingt nötig, anders kann ich es mir nicht erklären, dass die Sache in 8 Monaten nicht längst auf irgendeine Weise geregelt wurde. Also entweder Kaufpreis zahlen oder bis dahin wenigstens Mietvertrag/Miete oder die Sieben Sachen wieder abholen u. den Schlüssel wieder rausrücken u. die Immobilie erneut anbieten (und dann an einen hoffentl. solventen Käufer kommen).
      proper prior preparation prevents piss poor performance