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  • Zitat von wieso_weshalb_warum*: „Du musst den Käufer zeitnah über deinen Einstellirrtum informieren,und nach gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html deinen Irrtum erklären. Was zeitnah ist entscheiden im Zweifel die Gerichte,und auch ob die Differenz groß genug ist das man einen Irrtum annehmen kann. 1/2 Preis seh ich nicht als Irrtum an,ich kauf zu solchen Preisen bei Ebay ganz normal ein. “ Wie steht es um aktuelle Urteile zu der Kaufabbruch-Funktion? Gibt's da was? Der Käufer hat ja dem Abbruch…

  • Guten Tag, ich habe einen Artikel bei eBay zum Sofortkauf eingestellt - versehentlich mit einem falschen Preis, sagen wir ca. 55% zu wenig bezogen auf den Marktpreis (neuer Artikel). Bis ich den Fehler bemerkt habe, war der Artikel schon gekauft. Ich habe natürlich sofort dem Käufer geschrieben, dass der Artikel doch nicht verfügbar ist (evtl. hätte ich hier gleich auf meinen Irrtum hinweisen sollen) und gleichzeitig um Abbruch des Kaufes gebeten. Der Käufer hat dem Abbruch zustimmt, eBay hat au…