Hallo!
nach langer Zeit,der Abstinenz hier,wieder mal ein Spezialfall ,für euch,bei dem ich weder ein noch aus weiss!
hatte vor gut 3 Wochen,ein Radio auf Ebay Kleinanzeigen gekauft,Weltempfänger,es gab,einen Transportscfhaden,nicht funktionionsfähig,in der Vergangenheit war es so,wenn Hermes,ein Paket der österreichischen Post
übergibt,konnte,ich den Schaden in der Vergangenheit reklamieren,und bekam,ohne Probleme,mein Geld,dies hat sich nun geändert,nachdem ich den Schaden der Post gemeldet habe,wurde dieser an Hermes weitergeleitet,und relativ
schnell reguliert innerhalb 2 Wochen,jedoch bekam der Empfänger sein Geld,da Hermes ,nur den als Kunden ansieht!
ich frage mich nun 1.kann sich die Ö Post,wirklich aus der Verantwortung ziehen,wenn der Gefahrenübergang,bei Paket Übernahme,bei denen liegt?
,und ,wie schaut es bei Hermes aus?
wenn ich der Geschädigte bin,ist es wirklich rechtens,alle Schadensersatzansprüche abzulehnen,nur weil ich nicht der Kunde bin,der das Paket verschickt hat,aber der geschädigte Empfänger??
so das war jetz die Einleitung,und nun wird's (rechtlich)ganz kompliziert,der Ebay klein Anezigen Verkäufer,aus der Region Nrw,weigert sich nun,das Geld das er von Hermes bekommen hat zurück zuschicken,
er behält es einfach ein,und ist sogar so dreist,das defekte Radio,sich auf meine Portokosten zurückschicken zu lassen,obwohl ich es ihm schon bezahlt habe,so einen Fall,hatte ich in 15 Jahren Ebay noch nie!
ich erklärte ihm,das das Radio in meinem Besitz ist,nach dem ich es bezahlt habe,und ich nicht verpflichtet bin es zurückzuschicken,er scheint nebenbei etwas verwirrt zu sein,und schrieb auch noch als letze Korespondenz,das er mögliche weitere Mängelansprüche gegen mich stellt,!
habe nun den ganzen Fall versucht zur Anzeige hier zu bringen ,wegen Bereicherungsrecht,und Bekam die Auskunft das in Österreich ein anderes Gesetzt herscht,und ich es nicht zur Anzeige bringen könne,da es sich um eine zivilrechtliche Klage handle,die von der Polizei nicht verfolgt wird,trotdem wolle man mir helfen!
bei Wikipedia lese ich,das im Algemeinen Gesetzbuch,im Bereicherungsrecht,der Paragraph in Österreich der Eigentumsklage existiert!
habe den Fall jetz meiner Rechtschuztversicherung übergeben,bin mir,im Mometn aber nicht ganz sicher,wie sich das deutsche Bereicherungsrecht ,vom österreichischen unterscheidet!
da die Bereicherung,in Deutschland,durch den Verkäufer stattdand,vermute ich jetz mal,das auch deutsches Recht anzuwenden ist!
vielen Dank für eure Hilfe !
nach langer Zeit,der Abstinenz hier,wieder mal ein Spezialfall ,für euch,bei dem ich weder ein noch aus weiss!
hatte vor gut 3 Wochen,ein Radio auf Ebay Kleinanzeigen gekauft,Weltempfänger,es gab,einen Transportscfhaden,nicht funktionionsfähig,in der Vergangenheit war es so,wenn Hermes,ein Paket der österreichischen Post
übergibt,konnte,ich den Schaden in der Vergangenheit reklamieren,und bekam,ohne Probleme,mein Geld,dies hat sich nun geändert,nachdem ich den Schaden der Post gemeldet habe,wurde dieser an Hermes weitergeleitet,und relativ
schnell reguliert innerhalb 2 Wochen,jedoch bekam der Empfänger sein Geld,da Hermes ,nur den als Kunden ansieht!
ich frage mich nun 1.kann sich die Ö Post,wirklich aus der Verantwortung ziehen,wenn der Gefahrenübergang,bei Paket Übernahme,bei denen liegt?
,und ,wie schaut es bei Hermes aus?
wenn ich der Geschädigte bin,ist es wirklich rechtens,alle Schadensersatzansprüche abzulehnen,nur weil ich nicht der Kunde bin,der das Paket verschickt hat,aber der geschädigte Empfänger??
so das war jetz die Einleitung,und nun wird's (rechtlich)ganz kompliziert,der Ebay klein Anezigen Verkäufer,aus der Region Nrw,weigert sich nun,das Geld das er von Hermes bekommen hat zurück zuschicken,
er behält es einfach ein,und ist sogar so dreist,das defekte Radio,sich auf meine Portokosten zurückschicken zu lassen,obwohl ich es ihm schon bezahlt habe,so einen Fall,hatte ich in 15 Jahren Ebay noch nie!
ich erklärte ihm,das das Radio in meinem Besitz ist,nach dem ich es bezahlt habe,und ich nicht verpflichtet bin es zurückzuschicken,er scheint nebenbei etwas verwirrt zu sein,und schrieb auch noch als letze Korespondenz,das er mögliche weitere Mängelansprüche gegen mich stellt,!
habe nun den ganzen Fall versucht zur Anzeige hier zu bringen ,wegen Bereicherungsrecht,und Bekam die Auskunft das in Österreich ein anderes Gesetzt herscht,und ich es nicht zur Anzeige bringen könne,da es sich um eine zivilrechtliche Klage handle,die von der Polizei nicht verfolgt wird,trotdem wolle man mir helfen!
bei Wikipedia lese ich,das im Algemeinen Gesetzbuch,im Bereicherungsrecht,der Paragraph in Österreich der Eigentumsklage existiert!
habe den Fall jetz meiner Rechtschuztversicherung übergeben,bin mir,im Mometn aber nicht ganz sicher,wie sich das deutsche Bereicherungsrecht ,vom österreichischen unterscheidet!
da die Bereicherung,in Deutschland,durch den Verkäufer stattdand,vermute ich jetz mal,das auch deutsches Recht anzuwenden ist!
vielen Dank für eure Hilfe !