Powerseller bestreitet Defekt und verlangt Service-Pauschale

    • Powerseller bestreitet Defekt und verlangt Service-Pauschale

      Was kann ich tun?
      Folgende Situation:
      Ich ersteigerte bei einem Power-Seller mit angeschlossenem Versand-Shop einen MP3 Discman. Dieser war jedoch offesnichtlich defekt, da er keine CDs annahm (alle möglichen Formate getestet), sondern nur laut vor sich hin ratterte (der Laserkopf anscheinend) und dann NoCD anzeigte. Dieses geschah auch wenn gar keine CD eingelegt war.
      Also schickte ich das Gerät als Defekt per Rückholschein via UPS zurück, auf dem ich den Fehler beschrieb und wählte die Möglichkeit "Geld zurück".
      Der Service der betreffenden Firma antwortete dann, es sei kein Fehler festgestellt worden.
      Ich hätte nun die Möglichkeit das Geld (ca. 40 Euro) abzüglich einer Service-Pauschale (weil ja angeblich kein Defekt festgestellt wurde) von 10 Euro zurückzubekommen ODER das Gerät gegen Zahlung von 15 Euro Pauschale zurückzubekommen.

      Wie sieht es denn nun aus? Wie kann ich nun noch beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Rücksendung wirklich defekt war? Eine weitere Person kann dies bestätigen, aber auf Video aufgezeichnet etc. habe ich es leider nicht.
    • RE: Powerseller bestreitet Defekt und verlangt Service-Pauschale

      Wie sieht es denn nun aus? Wie kann ich nun noch beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Rücksendung wirklich defekt war?


      Vom Prinzip kann man es nicht beweisen. Wie auch ?? Genauso wenig kann der Verkäufer beweisen, daß das Gerät bei Auslieferung einwandfrei funktioniert hat. Auch Neuwaren müssen nicht zwagsläufig mängelfrei sein !!

      Ich vermute in diesem Fall, daß der Verkäufer Dein defektes Gerät wieder an den Hersteller zurückschicken wird, Dir aber ein anderes (Ersatz-) Gerät zukommen läßt. Natürlich wird er dies nicht zugeben, da er sonst diese Pauschale in Höhe von 15,- EUR nicht von Dir bekommen würde. Wofür auch immer sie sein mag ?!?! :O

      Da es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt, steht Dir ein Widerrufsrecht zu. Da es sich aber um ein defektes Gerät handelt, solltest Du auf die Erstattung des vollen Kaufpreises bestehen. Da ich nicht weiß, ob Du mit dem Gerät ein Schnäppchen gemacht hast, könntest Du auch in Erwägung ziehen, dem Verkäufer einfach nochmal die Versandkosten (6,70 EUR als vers. Paket über DHL) zu bezahlen, er Dir im Tausch dafür ein funktionsfähiges Gerät liefert.

      Also schickte ich das Gerät als Defekt per Rückholschein via UPS zurück


      Über UPS wird es sogar noch günstiger, da gewerbliche Händler Ermäßigungen bei bestimmten Handelsvolumen bekommen. Und natürlich sind die Sendungen via UPS versichert und im Internet anhand der Sendungsnummer nachverfolgbar ...

      Ein Link zur Auktion wäre von Vorteil ... Danke.
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    • Powerseller bestreitet Defekt und verlangt Service-Pauschale

      Bei uns haben Sie ein zweiwöchiges Rückgaberecht, welches Ihnen auf alle bei uns gekauften Waren ohne Wenn und Aber gewährt wird! Wir möchten Sie aber bitten, uns vor einem Umtausch zu kontaktieren. Wir veranlassen dann die Rücksendung für Sie.


      Quelle: Mich-Seite von BelaTech

      Weiter heißt es ...
      Auch in dem seltenen Falle eines Defektes an der erstandenen Ware bleibt der Vorgang für Sie transparent und kostenfrei. Wir richten uns dann nach Ihren Wünschen (Umtausch, Geld zurück,...) Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, muss leider zur Zeit vieler unseriöser Anbieter immer wieder hervorgehoben werden.


      Vielleicht reicht es einfach, wenn Du dem Verkäufer mal einen dezenten Tip gibst, er möge mal auf seine eigene Mich-Seite schauen !!! Ich verstehe den VK nicht, wenn er mit solchen Äußerungen Kunden lockt, in der Realität - falls es dann doch mal zu einem Defekt gekommen ist - diese auf horrenden und unverständlichen Pauschalen sitzen läßt.

      Auktionsende war der 10. September 2004, Dein Posting mit der Bitte um Rat war von gestern (24. September 2004). Darin wurde geschrieben, daß das defekte Gerät bereits zurückgeschickt wurde, also logischerweise innerhalb der gesetzten Umtauschfrist von 14-Tagen.

      Das muss reichen ... auch ohne Begründung !!!

      Und jetzt guck sich einer diese Auktion an ---> Klick mich !! Was sehen meine müden Augen ???

      Bitte beachten!

      Bei diesem Gerät handelt es sich um einen Rückläufer, welcher uns als Defekt zurückgeschickt wurde.

      Der Kunde hat festgestellt, dass der Laser blockiert.

      Das Gerät wird von uns somit als ungeprüft und defekt verkauft!


      Und davon sind mehrere Geräte betroffen - also wohl doch kein Einzelfall ?!?!

      Auch auf diese Tatsache würde ich den VK hinweisen ... Dann sollte der Wandlung des Vetrages nichts mehr im Wege stehen. Falls sich der VK widererwarten nicht mit einer Rückerstattung der gesamten Kosten einverstanden erklärt, solltest Du Dir schon jetzt vorsichtshalber Screenshots von den genannten (als defekt deklarierten Geräten) Auktionen machen und notfalls Strafanzeige stellen. Die Screenshots dienen als Beweis dafür, daß es sich bei Deinem Gerät um keinen Einzelfall handelt.
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