Verkäufer zahlt Rückzahlung per PayPal und nach halben Jahr stellt er Rechnung

    • Verkäufer zahlt Rückzahlung per PayPal und nach halben Jahr stellt er Rechnung

      Hallo, im Juni 2015 habe ich eine Fensterfolie gekauft. Diese war schadhaft und ich reklamierte diese. Der VK meldete sich nicht mehr und ich bewertete neutral.
      Darauf meldet sich der VK, wenn ich die Bewertung ändere dann bekomme ich mein Geld.
      Dies habe ich dann gemacht und in der Bewertung dies auch vermerkt. Pay Pal buchte eine Rckzahlung.
      Im Dezember kam dann ein Mail ich habe ein Lochzange für Gürtel bestellt und diese nach Reklamierung nicht bezahlt.
      Ich schrieb das sie einen Fehler im System haben und das es sich um eine Fensterfolie gehandelt hat. Da sich der Rückversand nicht rentiert hätte was auch damals geschrieben wurde, wurde mir das Geld gutgeschrieben.
      Jetzt schickten sie mir heute ein Rechnung mit dem heutigen Datum und da steht das ich heute einen Auftrag über eine Fensterfolie bei ihnen aufgegeben habe.
      Wie soll ich mich verhalten. ?(
      Habe nicht mehr alle Mails, den ebay löscht nach einiger Zeit alte Nachrichten.
      Gruß Wiesbegieriger
    • Wissbegieriger schrieb:

      Habe nicht mehr alle Mails, den ebay löscht nach einiger Zeit alte Nachrichten.
      1. lasse dir immer alle Mails an deine Emailadresse weiterleiten
      2. ein Anwalt sollte sich in deinem Namen an Ebay wenden und die Belege einfordern.

      Ansonsten soll doch bitte dieser "Vk" dir den Nachweis erbringen, wann du diese Bestellung aufgegeben hast, und dann suchst du deinen Kontoauszug raus, mit dem du deine damilige Zahlung belegen kannst.

      Wenn er dann sagt, ja aber ... Rückzahlung etc pp, dann verweise darauf, dass er ja wohl die Begründung für die Rückzahlung schriftlich hat und diesem Schriftverkehr ebenfalls zu entnehmen ist, dass die schadhafte Folie entsorgt und nicht etwa auf seine Kosten zurückgesendet werden sollte.

      (Wenn du bluffen magst, könntest du ihn ja um einen Rücksendeschein bitten und um die Kostenerstattung der Lagerung der defekten Folie, die du pauschal ungefähr auf den Kaufpreis+11,- festlegst :P )

      Fasse das was du an Fakten hast noch einmal chronologisch zusammen (wobei du vorerst nicht zugeben solltest, dass du die Mails momentan noch nicht vorliegen hast) und widersprich aus diesen Gründen der Rechnung.

      Und in Zukunft geh besonders in Konfliktfällen nicht so lässig mit den Belegen um, das ist nervenschonender ;)

      http://www.geldtipps.de/alltag/verbrauchertipps/wichtige-aufbewahrungsfristen-privater-unterlagen schrieb:

      Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege – also auch Kontoauszüge – müssen mindestens zwei Jahre aufgehoben werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Handwerkerrechnungen ausgestellt sind. Rechnungen vom Januar 2011 dürfen folglich erst mit Ablauf des Jahres 2014, also nach fast drei Jahren, vernichtet werden.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
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    • Handel.aller.Art schrieb:

      Schick die Rechnung zurück, mit dem Vermerk: Eine Bestellung / Kauf mit heutigen Datum wurde nicht getätigt.
      Die Rechnung ist zwar von heute, aber ich wette, die BEstellung ist schon regelrecht zum damaligen Kauf zugeordnet.

      Unter ganz schlimmen Umständen ist das einfach ein "Buchungsfehler" es wurde einfach die Rückzahlung falsch gebucht, weil vergessen wurde eine Gutschrift (interne Gegenbuchung) zu erstellen und ein Erlösberichtigung vorzunehmen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Wissbegieriger schrieb:

      Jetzt wird mit Inkasso gedroht...versteh die Welt nicht mehr.

      Dann schreib ihm zurück, er soll sich weitere unnötige Kosten ersparen und sofort klagen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • das ist ernst gemeint, auch wenn es sich nach Spaß anhört, zeigt es, dass auch du das ernst meinst und so im Falle einer tatsächlichen Klage schon mal auf keinen Fall seine, da von ihm veranlassten, Inkassogebühren zu zahlen hast.

      Inkasso ist ansich ja nix schlimmes (mal von dem Don Vito Corleones abgesehen ;) ) ist nur ne Dienstleistung fürs "Mahnungsschreiben", meist überteuert zu zahlen.
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    • Mal eine Frage: Hast Du da mal angerufen?
      Deine Schilderungen klingen, als ob ihr irgendwie aneinander vorbei schreibt bzw, Deine Nachrichten nicht von einem echten Menschen, sondern einem Programm gelesen werden ( an welchen großen Plattformbetreiber erinnert mich das nur...? ) und bei dem ein vollautomatischer Mahnprozess abläuft, bei dem ab Tag X nach jeweils y Tagen ein weiteres jeweils eskalierendes Schreiben ausgelöst wird. Dafür sprechen auch diverse Hinweise in anderen Bewertungen, zB
      "Die Reaktion des Verkäufers auf eine simple Reklamation lief rein automatisiert"
      Sowas unterbricht man am ehesten, wenn man mal persönlichen Kontakt aufnimmt, also zB telefonisch.

      Du kannst das natürlich auch aussitzen, bis tatsächlich ein Prozess am Amtsgericht anberaumt wird. Den wird der VK dann wohl verlieren, allerdings ist sowas einfach lästig. Egal wie Du an den Prozess dann herangehst, es kostet Dich in jedem Fall Zeit und Nerven. Das wäre es mir nicht wert, vor allem, da man wohl davon ausgehen kann, daß es sich hier offenbar um irgendeinen Fehler im Buchungssystem des Verkäufers handelt und wohl eher nicht um Vorsatz seitens des Accountinhabers.
      Vorsicht: Falls vorher erstmal ein Mahnbescheid kommt, darfst Du den nicht aussitzen, dem musst Du fristgerecht ( 2 Wochen glaube ich ) widersprechen, sonst wird er automatisch rechtskräftig !

      Btw:
      Falls da ans Telefon keiner rangeht, könntest Du ihn als Nächstes auch mal höflich darauf aufmerksam machen, daß Du Dir in einem öffentlichen Verbraucherforum Rat gesucht hast, die Diskussion dazu könne er unter folgendem Link nachlesen: *http://www.auktionshilfe.info/thread/13406
      Natürlich wirst Du in dieser Diskussion ausführlich berichten, wie es in Deinem Fall weitergeht.
      Da es sich um einen gewerblichen Händler handelt, darf sein komplettes Impressum etc im Verlauf dieser Diskussion jederzeit genannt werden und Auktionshilfe hat ein hervorragendes Google-Listing...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schützin ()