Hallo liebes Forum,
nachdem ich in der eBay-Community wegen meiner Wut (nicht beleidigend) auf einen Verkäufer harsche Kritik und Unverständnis erntete, würde mich mal interessieren ob ich mit meiner Einstellung zu einer klaren Minderheit gehöre.
Folgendes Thema:
Vor einem Monat habe ich mir einen Scanner ersteigert (ca. 53€ inkl. Versand mit PayPal bezahlt). Ist zwar ein altes Modell, wurde jedoch als "wie neu" und "voll funktionstüchtig" angeboten.
Der kam dann auch pünktlich bei mir an, nur leider ohne Netzteil. Auf Nachfrage an den Verkäufer antwortete mir dieser das Netzteil schnellstmöglich zuzusenden. Nach einer Woche ohne Sendungseingang (hatte auch keine Verfolgungsnummer oder ähnliches erhalten) fragte ich freundlich per Mail nach - ohne Reaktion. Auch zwei weitere Mails jeweils im Abstand von zwei Tagen blieben ohne Antwort. Somit schaltete ich dann eBay ein und der Verkäufer bekam eine Frist von 10 Tagen um das Problem zu lösen. Zeitgleich habe ich per Mail angeboten den Scanner nach Geldrückerstattung wieder zurück zu senden und von einer Bewertung abzusehen - ohne Reaktion.
Einen Tag vor Fristablauf bekomme ich vom Verkäufer über eBay eine Rückerstattung von 10 EUR angeboten. Fühlte mich verschaukelt und habe natürlich abgelehnt. Darauf hin habe ich gleich wieder eBay kontaktiert und kurze Zeit später eine Abfuhr erhalten.
EBAY: Entgültige Entscheidung - kein Käuferschutz/keine Rückerstattung - Der Artikel sei wie beschrieben versendet worden.
Dann beim Support angerufen und alles im Detail geschildert.Für mich Unfassbar:
Der Verkäufer erhält Recht, weil das Netzteil nicht explizit in der Beschreibung genannt wurde und nicht auf dem Bild zu sehen ist. Und obwohl er die nachträgliche Zusendung des Netzteils per Mail bestätigt hat, sei er dazu nicht verpflichtet und somit ist der Fall erledigt. Und dass mir Elektroschrott verkauft wurde kann ich schließlich nicht beweisen -- ja wie denn auch ohne Netzteil?
Klar, im Prinzip muss nichts geliefert werden was nicht beschrieben wird, sonst müsste man wohlmöglich auch den Computer versenden, der ein Scannen erst ermöglicht.
Aber nur weil die Konstrukteure sich entschieden haben aus Platzgründen und thermischen Gründen das Netzteil nach aussen zu verlagern, ist es nicht mehr zwingender Bestandteil des Gerätes? Wenn man es mit Batterien betreiben könnte, ok, da verzichtet sogar die Industrie immer öfter auf jegliches Zubehör, aber ohne Netzteil ist hier nichts zu machen. Und die gibt es aufgrund des Alters und der Seltenheit auch nicht mehr überall zu kaufen (32V / 50W / Sonderstecker), nichtmal gebraucht. Für ein Neues zahlt man 60EUR.
Ich erfrage vor dem Bieten nicht was für mich selbstverständlich erscheint. Ja, das ist MEIN "Problem" und man ist eine Erfahrung reicher, aber wo soll das noch hinführen? Wäre ich vom Verkäufer nach der Frage nach dem Netzteil darauf hingewiesen worden, dass es nicht Bestandteil der Auktion war, hätte ich mich nur geärgert und gut ist. Aber den Versand anzukündigen und sich nicht mehr melden...?
Zukünftig muss man beim Kauf eines Druckers fragen ob die Druckköpfe dabei sind?
Inzwischen ist die Wut auf den Verkäufer in den Hintergrund gerückt, vielmehr ärgere ich mich über die Regularien bei eBay die Stromversorgung als nicht zwingend enthaltenes Zubehör zu deklarieren. In den letzten Jahren viele Gebühren an eBay und ebenso PayPal bezahlt und dann wird man im Regen stehen gelassen.
Achja, Paypal hat die Aufnahme des Falls verweigert. Er sei schließlich bereits von eBay abgelehnt worden und gemäß Artikel 7.4 der AGBs ist einmalig zu entscheiden welcher Kundenschutz genutzt werden möchte, ein weiterer Fall darf zu dem Artikel nicht eröffnet werden. So ist es wenn sich die Firmen zusammenschließen...
So, ich fahre mal zum Schrottplatz und versuche den Müll meistbietend zu verticken NEIN!
Kennt ihr ähnliche Fälle?
Bin ich so sehr im Unrecht?
nachdem ich in der eBay-Community wegen meiner Wut (nicht beleidigend) auf einen Verkäufer harsche Kritik und Unverständnis erntete, würde mich mal interessieren ob ich mit meiner Einstellung zu einer klaren Minderheit gehöre.
Folgendes Thema:
Vor einem Monat habe ich mir einen Scanner ersteigert (ca. 53€ inkl. Versand mit PayPal bezahlt). Ist zwar ein altes Modell, wurde jedoch als "wie neu" und "voll funktionstüchtig" angeboten.
Der kam dann auch pünktlich bei mir an, nur leider ohne Netzteil. Auf Nachfrage an den Verkäufer antwortete mir dieser das Netzteil schnellstmöglich zuzusenden. Nach einer Woche ohne Sendungseingang (hatte auch keine Verfolgungsnummer oder ähnliches erhalten) fragte ich freundlich per Mail nach - ohne Reaktion. Auch zwei weitere Mails jeweils im Abstand von zwei Tagen blieben ohne Antwort. Somit schaltete ich dann eBay ein und der Verkäufer bekam eine Frist von 10 Tagen um das Problem zu lösen. Zeitgleich habe ich per Mail angeboten den Scanner nach Geldrückerstattung wieder zurück zu senden und von einer Bewertung abzusehen - ohne Reaktion.
Einen Tag vor Fristablauf bekomme ich vom Verkäufer über eBay eine Rückerstattung von 10 EUR angeboten. Fühlte mich verschaukelt und habe natürlich abgelehnt. Darauf hin habe ich gleich wieder eBay kontaktiert und kurze Zeit später eine Abfuhr erhalten.
EBAY: Entgültige Entscheidung - kein Käuferschutz/keine Rückerstattung - Der Artikel sei wie beschrieben versendet worden.
Dann beim Support angerufen und alles im Detail geschildert.Für mich Unfassbar:
Der Verkäufer erhält Recht, weil das Netzteil nicht explizit in der Beschreibung genannt wurde und nicht auf dem Bild zu sehen ist. Und obwohl er die nachträgliche Zusendung des Netzteils per Mail bestätigt hat, sei er dazu nicht verpflichtet und somit ist der Fall erledigt. Und dass mir Elektroschrott verkauft wurde kann ich schließlich nicht beweisen -- ja wie denn auch ohne Netzteil?
Klar, im Prinzip muss nichts geliefert werden was nicht beschrieben wird, sonst müsste man wohlmöglich auch den Computer versenden, der ein Scannen erst ermöglicht.
Aber nur weil die Konstrukteure sich entschieden haben aus Platzgründen und thermischen Gründen das Netzteil nach aussen zu verlagern, ist es nicht mehr zwingender Bestandteil des Gerätes? Wenn man es mit Batterien betreiben könnte, ok, da verzichtet sogar die Industrie immer öfter auf jegliches Zubehör, aber ohne Netzteil ist hier nichts zu machen. Und die gibt es aufgrund des Alters und der Seltenheit auch nicht mehr überall zu kaufen (32V / 50W / Sonderstecker), nichtmal gebraucht. Für ein Neues zahlt man 60EUR.
Ich erfrage vor dem Bieten nicht was für mich selbstverständlich erscheint. Ja, das ist MEIN "Problem" und man ist eine Erfahrung reicher, aber wo soll das noch hinführen? Wäre ich vom Verkäufer nach der Frage nach dem Netzteil darauf hingewiesen worden, dass es nicht Bestandteil der Auktion war, hätte ich mich nur geärgert und gut ist. Aber den Versand anzukündigen und sich nicht mehr melden...?
Zukünftig muss man beim Kauf eines Druckers fragen ob die Druckköpfe dabei sind?
Inzwischen ist die Wut auf den Verkäufer in den Hintergrund gerückt, vielmehr ärgere ich mich über die Regularien bei eBay die Stromversorgung als nicht zwingend enthaltenes Zubehör zu deklarieren. In den letzten Jahren viele Gebühren an eBay und ebenso PayPal bezahlt und dann wird man im Regen stehen gelassen.
Achja, Paypal hat die Aufnahme des Falls verweigert. Er sei schließlich bereits von eBay abgelehnt worden und gemäß Artikel 7.4 der AGBs ist einmalig zu entscheiden welcher Kundenschutz genutzt werden möchte, ein weiterer Fall darf zu dem Artikel nicht eröffnet werden. So ist es wenn sich die Firmen zusammenschließen...
So, ich fahre mal zum Schrottplatz und versuche den Müll meistbietend zu verticken NEIN!
Kennt ihr ähnliche Fälle?
Bin ich so sehr im Unrecht?