Scanner ohne Netzteil - eBay/PaPal lehnen Käuferschutz ab

    • Scanner ohne Netzteil - eBay/PaPal lehnen Käuferschutz ab

      Hallo liebes Forum,

      nachdem ich in der eBay-Community wegen meiner Wut (nicht beleidigend) auf einen Verkäufer harsche Kritik und Unverständnis erntete, würde mich mal interessieren ob ich mit meiner Einstellung zu einer klaren Minderheit gehöre.

      Folgendes Thema:

      Vor einem Monat habe ich mir einen Scanner ersteigert (ca. 53€ inkl. Versand mit PayPal bezahlt). Ist zwar ein altes Modell, wurde jedoch als "wie neu" und "voll funktionstüchtig" angeboten.
      Der kam dann auch pünktlich bei mir an, nur leider ohne Netzteil. Auf Nachfrage an den Verkäufer antwortete mir dieser das Netzteil schnellstmöglich zuzusenden. Nach einer Woche ohne Sendungseingang (hatte auch keine Verfolgungsnummer oder ähnliches erhalten) fragte ich freundlich per Mail nach - ohne Reaktion. Auch zwei weitere Mails jeweils im Abstand von zwei Tagen blieben ohne Antwort. Somit schaltete ich dann eBay ein und der Verkäufer bekam eine Frist von 10 Tagen um das Problem zu lösen. Zeitgleich habe ich per Mail angeboten den Scanner nach Geldrückerstattung wieder zurück zu senden und von einer Bewertung abzusehen - ohne Reaktion.
      Einen Tag vor Fristablauf bekomme ich vom Verkäufer über eBay eine Rückerstattung von 10 EUR angeboten. Fühlte mich verschaukelt und habe natürlich abgelehnt. Darauf hin habe ich gleich wieder eBay kontaktiert und kurze Zeit später eine Abfuhr erhalten.
      EBAY: Entgültige Entscheidung - kein Käuferschutz/keine Rückerstattung - Der Artikel sei wie beschrieben versendet worden.

      Dann beim Support angerufen und alles im Detail geschildert.Für mich Unfassbar:
      Der Verkäufer erhält Recht, weil das Netzteil nicht explizit in der Beschreibung genannt wurde und nicht auf dem Bild zu sehen ist. Und obwohl er die nachträgliche Zusendung des Netzteils per Mail bestätigt hat, sei er dazu nicht verpflichtet und somit ist der Fall erledigt. Und dass mir Elektroschrott verkauft wurde kann ich schließlich nicht beweisen -- ja wie denn auch ohne Netzteil?

      Klar, im Prinzip muss nichts geliefert werden was nicht beschrieben wird, sonst müsste man wohlmöglich auch den Computer versenden, der ein Scannen erst ermöglicht.
      Aber nur weil die Konstrukteure sich entschieden haben aus Platzgründen und thermischen Gründen das Netzteil nach aussen zu verlagern, ist es nicht mehr zwingender Bestandteil des Gerätes? Wenn man es mit Batterien betreiben könnte, ok, da verzichtet sogar die Industrie immer öfter auf jegliches Zubehör, aber ohne Netzteil ist hier nichts zu machen. Und die gibt es aufgrund des Alters und der Seltenheit auch nicht mehr überall zu kaufen (32V / 50W / Sonderstecker), nichtmal gebraucht. Für ein Neues zahlt man 60EUR.
      Ich erfrage vor dem Bieten nicht was für mich selbstverständlich erscheint. Ja, das ist MEIN "Problem" und man ist eine Erfahrung reicher, aber wo soll das noch hinführen? Wäre ich vom Verkäufer nach der Frage nach dem Netzteil darauf hingewiesen worden, dass es nicht Bestandteil der Auktion war, hätte ich mich nur geärgert und gut ist. Aber den Versand anzukündigen und sich nicht mehr melden...?

      Zukünftig muss man beim Kauf eines Druckers fragen ob die Druckköpfe dabei sind? :wallbash

      Inzwischen ist die Wut auf den Verkäufer in den Hintergrund gerückt, vielmehr ärgere ich mich über die Regularien bei eBay die Stromversorgung als nicht zwingend enthaltenes Zubehör zu deklarieren. In den letzten Jahren viele Gebühren an eBay und ebenso PayPal bezahlt und dann wird man im Regen stehen gelassen.

      Achja, Paypal hat die Aufnahme des Falls verweigert. Er sei schließlich bereits von eBay abgelehnt worden und gemäß Artikel 7.4 der AGBs ist einmalig zu entscheiden welcher Kundenschutz genutzt werden möchte, ein weiterer Fall darf zu dem Artikel nicht eröffnet werden. So ist es wenn sich die Firmen zusammenschließen... :cursing:

      So, ich fahre mal zum Schrottplatz und versuche den Müll meistbietend zu verticken :P NEIN!

      Kennt ihr ähnliche Fälle?
      Bin ich so sehr im Unrecht?
    • Artikelnummer wäre hilfreich.

      Aber mal eine erste Einschätzung.

      Der Scanner wurde angeboten als "wie neu" und "voll funktionstüchtig". Welcher Zustand war denn bei ebay angegeben? "Neu (sonstige)"? "Gebraucht"? "Defekt/als Ersatzteil"? "Schaufel vergessen als ich im Wald war"?

      Ich vermute mangels Artikelnummer jetzt mal drauflos. Was dir fehlt ist so was hier:


      Zumindest kommt das deiner Beschreibung recht nahe. 32V, 50 W und Spezialstecker.

      Ohne so ein Dingensteil mit Stromschlauch sage ich mal voraus, dass der Scanner nicht voll funktionstüchtig ist. Genau genommen ist er dann gar nicht funktionstüchtig, ausser um Staub anzusetzen. Ist bei ebay der Status "Gebraucht", dann stimmt die Beschreibung nicht mit der Realität überein:

      Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.

      Der VK müsste also im Angebot etwaige "Fehler oder Mängel" in der AB angeben, in dem Fall dass es dem Gerät an der Elektronenspritze mangelt. Daraus den Umkehrschluss zu ziehen, dass das Netzteil fehlen darf, nur weil es in der AB nicht als beiliegend erwähnt wird, halte ich für mehr als fragwürdig, denn HP verkauft seine Scanner typischerweise mit Netzteil. Daher gehört das Netzteil zum Umfang des Scanners. Wäre was anderes, wenn man die immer separat dazukaufen müsste.

      Anderes (blödes) Beispiel: wenn ich ein Auto verkaufe muss ich nicht erwähnen dass da Bremsen dran sind, weil die normalerweise zum Lieferumfang gehören. Da muss ich nur angeben, wenn die fehlen. Obwohl die Funktion des Automobils => (selbst bewegend) schon gegeben ist. Bewegen tut sich's ja, nur eben nicht mehr anhalten. Dass kein Dachgepäckträger dabei ist dagegen muss ich dagegen nicht erwähnen, der ist zum Betrieb weder notwendig noch wird er serienmäßig mitgeliefert.
      ;)

      Nun die Gretchenfrage: wen willst Du jetzt ärgern?

      Den Verkäufer oder ebay? Oder eventuell beide? Beide wird ein bisschen schwer. Beim Verkäufer bekommst Du am schnellsten Ersatz, indem Du ihn dir nach endgültiger Fristsetzung zur Nachlieferung selbst beschaffst und dem VK die Kosten dafür aufbürdest. ebay dagegen ist ein lohnendes Ziel, wenn Du es darauf anlegst, ihnen den Quatsch mit dem Käuferschutz endgültig auszureden. Ich persönlich bin Verkäufer und würde aus prinzipiellen Erwägungen heraus die letzte Option vorziehen. Bringt dir aber keinen funktionierenden Scanner.




      Meados schrieb:

      So, ich fahre mal zum Schrottplatz und versuche den Müll meistbietend zu verticken

      Siehe oben: Wenn Du in den Wald fährst, vergiss die Schaufel nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielen Dank für die ausführliche Anwort.

      Nein, leider handelt es sich um ein Netzteil älterer Bauart. Ist am günstigsten nur über die UK zu beziehen (ca. 25EUR)... ich will das nicht auch noch aufbringen.

      Der Scanner wurde als "gebraucht" angeboten.

      Ja und wen möchte ich ärgern? Im Prinzip ist das nicht meine Absicht, ich erwarte einfach entweder ein funktionierendes Gerät oder eine Rückerstattung.
      Wenn sich der Verkäufer oder eBay darüber ärgert... bitteschön! ;)

      Inzwischen, da sich der Verkäufer eh nicht mehr meldet, sehe ich eBay am Zug. Wenn ich mit einer Quittung eines Netzteil um die Ecke komme wird er sicher noch weniger reagieren.
      Die von eBay machen es sich allerdings einfach und weisen mich ab, da aus ihrer Sicht das Netzteil ein Zubehörteil ist. Vermutlich hängt die Entscheidung von der Laune des Bearbeiters ab.

      Wie könnte ich es schaffen denen die Ablehnung auszureden?
    • Mir fehlt immer noch die Artikelnummer des Angebots. Wenn man das live vor sich sieht bekommt man einen besseren Eindruck davon. Schon wegen des Status des Netzteils als "Zubehör", weil ich das dann besser einschätzen kann.

      Meados schrieb:

      Ja und wen möchte ich ärgern? Im Prinzip ist das nicht meine Absicht, ich erwarte einfach entweder ein funktionierendes Gerät oder eine Rückerstattung.

      Na, irgendwer wird sich da nun ärgern.

      Option 1: der Verkäufer.

      Du hast vom Verkäufer ja eine Postanschift. Falls nicht, bekommst Du die von ebay. Dann schreibst Du ihm einen Brief ungefähr folgenden Inhaltes:

      bösartiger Löschbert als Käufer schrieb:

      Hallo Verkäufer,


      den Scanner ebay-Art.-Nr 123456789120 haben Sie bei ebay als "Gebraucht" angeboten. Die Definition des Zustands "Gebraucht" lautet bei ebay wie folgt:
      Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.

      Ohne Netzteil ist der Scanner jedoch keinesfalls funktionstüchtig. Auch hatten Sie im Angebot nicht auf das Fehlen des Netzteils hingewiesen. Der Scanner weist daher einen Sachmangel auf. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, mir die Sache aus dem Kaufvertrag frei von Sachmängeln zu übergeben.

      Ich fordere Sie daher auf, mir das fehlende Netzteil zur Herstellung der Funktionstüchtigkeit des Scanners und Beseitigung des Sachmangels bis zum (datierte Frist, heute plus 7 Tage) an die Ihnen bekannte bei ebay hinterlegte Lieferadresse zuzuschicken.

      Bei fruchtlosem Ablauf der genannten Frist werde ich im Wege der Ersatzvornahme den Mangel selbst beheben. Um Ihnen das nochmal auf deutsch zu erklären: ich kaufe selbst ein Netzteil, strecke den Betrag vor und schicke Ihnen dann die Rechnung zum unverzüglichen Ausgleich des mir entstandenen Schadens. Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich die Forderung ohne weitere Ankündigung betreiben werde, falls Sie es vorziehen sollten, diese nicht zu begleichen. Dadurch können Ihnen Gerichts- und Anwaltskosten entstehen, die in keinem Verhältnis zum eigentlichen Betrag stehen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Käufer

      Also so ungefähr würde ich das schreiben. Per Einwurfeinschreiben. Also mit der Post. Auf Papier. Im Umschlag.

      Meados schrieb:

      Wie könnte ich es schaffen denen die Ablehnung auszureden?

      Zuerst mal, indem Du gegen die Entscheidung des Käuferschutz' Einspruch einlegst. Dazu navigierst Du dich im Hiklfesystem durch und rufst bei denen an bzw lässt sich anrufen. Nimm ruhig als Argumentationshilfe mein Auto-Beispiel. Das ist derart bescheuert, dass es sogar der durchschnittlich begabte ebay-Supporti vesteht. (Ich hab's zwar nur im Tierversuch an Affen getestet, sollte aber ungefähr vergleichbar sein :D )

      Sollte das nicht zielführend sein bleibt dir die Option, gegen Paypal(!) vorzugehen.

      Wieso Paypal? Nuja...
      pages.ebay.de/help/policies/buyer-protection.html#info







      Weitere Informationen zum eBay-Käuferschutz
      Alle Details zu Auszahlungen, Ansprüchen, Pflichten und Voraussetzungen für den eBay-Käuferschutz finden Sie in der Käuferschutzrichtlinie von PayPal.


      Mit anderen Worten: der ebay-Käuferschutz ist gar keiner. Die hier verlinkte PP-KS-Richtlinie besagt aber eindeutig:

      Ihr Anspruchsgegner für Ansprüche unter dieser Käuferschutzrichtlinie ist in allen Fällen die

      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
      22-24 Boulevard Royal
      L-2449 Luxemburg

      Dein Anspruch hier lautet ganz einfach: Rücknahme der fehlerhaften Entscheidung durch den Erfüllungsgehilfen von Paypal namens ebay Käuferschutzabteilung. Gegen wen Du dich da wenden musst steht auch da: Paypal. Soll sich PP die Kohle dann bei ebay zurückholen, aber das geht dich dann nichts mehr an. Und noch was: wenn das Ding vor Gericht gehen sollte (was ich bei Paypal nicht glaube, die haben nämlich im Gegensatz zu ebay Ahnung von ihren KS-Richtlinien und schauen auch mal in Angebote rein, vor allem, wenn sie einen Schriftsatz im Haus haben) dann klagst Du als Verbraucher ganz gemütlich bei dir zuhause vor dem Amtsgericht. Aber bevor das vor Gericht geht, geht das erst mal postalisch, dann per Mahnbescheid und erst nach einem eventuellen Widerspruch wird eine Klageschrift fällig.

      Und noch'n Tip für die Zukunft: wenn du mit PP zahlst und Käuferschutz beantragst, mach das bei Paypal. Ich habe zwar früher schwer über den Laden gewettert und tue das heute auch noch in gewissen Dingen, aber ihren Vertrag so wie er dasteht, versuchen die tatsächlich einzuhalten. Auch wenn der Vertrag mal gegen ihr Interesse läuft. In der Beziehung ist Paypal deutlich zuverlässiger als ebay.

      Aber wie shcon erwähnt: diese Option bedeutet dass Du nicht nur kein Netzteil hast sondern vermutlich dann auch keinen Scanner. Denn der steht dann dem Verkäufer wieder zu.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Herzlichen Dank für die Erläuterungen.

      Ich möchte den eBay-Account des Verkäufers hier nicht öffentlich nennen, also auch keine Artikelnummer. Das angehängte Bild sollte aternativ genügen.

      Hier der Wortlaut aus der Mail vom netten eBay Support zur Ablehnung des Falls:

      Ich habe den Fall geprüft und muss Ihren Antrag auf Käuferschutz leider ablehnen. Aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers geht eindeutig hervor, dass zum Erzeugnis kein Netzteil beigefügt wird.
      Für die Zukunft empfehle ich Ihnen sich mit Ihrem Verkäufer in Verbindung zu setzen und um weitere Informationen bezüglich des Artikels zu bitten.
      Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes werden auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen:
      https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full?locale.x=de_DE

      Das mit "eindeutig" halte ich für leicht überzogen! Und dieses ewige Lehrmeisterhafte "Man kann ja auch vor dem Kauf nachfragen" kann ich nicht mehr lesen. Man hätte mir auch allein das Gehäuse zusenden können. Mehr ist auf dem Bild nicht zu sehen und ich kann ja nachfragen ob die 1000 Einzelteile im Inneren wirklich vorhanden sind.

      Habe ja bereits telefonischen Kontakt mit eBay aufgenommen und eine weitere Abfuhr erhalten. Die bleiben bei ihrer Meinung, dass das Netzteil weder auf dem Bild noch in der Beschreibung aufgeführt ist, also somit nicht Teil der Auktion war.

      Darauf folgte ein Anruf bei PayPal, wo mich der Mitarbeiter auf den folgenden Passus in deren AGBs hinwies:

      7.4 Käuferschutz durch PayPal oder eBay
      PayPal

      lehnt einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab, falls der Käufer in
      Bezug auf diesen Kauf bereits eine Auszahlung im Rahmen eines etwaigen
      Käuferschutzprogrammes von eBay erhalten hat. Außerdem dürfen Sie keinen
      Antrag auf PayPal-Käuferschutz einreichen, wenn Sie für den gleichen
      Kauf schon einen Antrag im Rahmen eines etwaigen Käuferschutzprogrammes
      von eBay eingereicht haben.

      Somit war mein zweiter Antrag gegen die Richtlinien von PayPal.
      Ob ich da allerdings nun weiterkomme indem ich einem Supporter erkläre wie der Rechtsstand zwischen eBay und PayPal ist, halte ich für unwahrscheinlich.
      Sehr guter Tip von dir, allerdings würde ich das lieber einem Juristen überlassen.
      Ist zwar peinlich bei einem derartigem Warenwert einen Rechtsbeistand einzuschalten, aber wenn man sonst nicht weiterkommt.

      In jedem Fall werde ich mich zukünftig direkt an PayPal wenden.
      Bilder
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    • ich hab mir jetzt deine Auktion auf ebay angeschaut
      bei gebraucht steht im Ausklapptext voll funktionsfähig
      und wie LB schon ausführte: ohne das sehr spezielle im Standardwerkszustand befindliche Netzteil ist er das nicht
      aber warum möchtest du deine Auktion nicht nennen?
    • Wie ich sehe scheint es kein Problem zu sein die Auktion auf eBay zu finden ;)

      Nunja, ich möchte den Verkäufer nicht namentlich in den Fokus setzen. Gemäß einigen Kommentaren in der eBay-Community und eBay selbst, bin ich ja schließlich im Unrecht.
    • Meados schrieb:

      Wie ich sehe scheint es kein Problem zu sein die Auktion auf eBay zu finden

      Nein, nicht wirklich. ;)

      Meados schrieb:

      Nunja, ich möchte den Verkäufer nicht namentlich in den Fokus setzen.

      Tust Du ja gar nicht. Wir sehen da nur den ebay-Namen. Und der ist anonym.

      Meados schrieb:

      Gemäß einigen Kommentaren in der eBay-Community

      Geh ruhig davon aus, dass hier mehr Forensperren und gelöschte Forenaccounts wegen obszöner Ausdrucksweise (z.B. Nennung von auktionshilfe.info) als Schreiber vertreten sind wie Du bei ebay an Antworten (sinnvoll oder nicht) bekommen hast.

      Meados schrieb:

      und eBay selbst, bin ich ja schließlich im Unrecht.

      Och, ebay. Die waren auch der Ansicht, sie könnten den Verkäufern eine absolute Mängelquote aus nicht objektivierbaren Aussagen von Käufern aufs Auge drücken. Oder eine Provision auf die Versandkosten. (An der für GVK säge ich noch... Mit einer der Gründe, weshalb ich alleine schon drei Sperren fürs ebay-Forum auf mich vereine) Oder ein eigenes Zahlungssystem. Und jedes Mal sind sie auf die Schnauze gefallen. Also lies einfach meine Signatur, dann wird dir klar, was von einer Auskunft / Entscheidung von ebay zu halten ist.

      hasjana schrieb:

      gehört die Kabellage eigentlich ursprünglich zum Lieferumfang, oder mußte die früher schon separat erworben werden?

      Das ist ein HP-Scanner. Zwei Optionen. Netzteil integriert, dann liegt für Deutschland ein Kaltgerätekabel bei. Oder - wie hier - extenes Netzteil, dann gehört das laut Handbuch Seite 4 zum serienmäßigen Lieferumfang. Position 2 der Liste. HP Ersatzteilnummer L1983-67001


      Meados schrieb:

      Nunja, ich möchte...

      Kommen wir doch nun auf diesen Punkt zurück. Was möchstest Du?
      1.) Netzteil, damit der Scanner funktionsfähig ist? Dann geh gegen den VK vor.
      Oder
      2.) Kaufpreis erstattet bekommen aus dem dir zugesicherten Käuferschutz, wodurch Du dann kein Netzteil hast und vermutlich auch den Scanner zurückschicken darfst. Dann geh gegen Paypal vor.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Immer eine ausführliche Hilfestellung in einem stets unterhaltsamen Post verpackt... -Danke Löschbert!

      Für mich ein Rätsel wie Unbeteiligte immer gleich auf die Palme steigen, um einen von oben herab für das ach so dumme Verhalten zu beschimpfen. Naja, da baut sich der Alltagsfrust des realen Lebens ab. Dann konnte am Ende vielleicht sogar ich helfen, bevor sich der Frust in echten Gewalttaten abgebaut hätte ;)

      Und ja, das Netzteil gehört bei Neugeräten zum Lieferumfang. Wäre allerdings das L1980-80001.

      Ich möchte den Käuferschutz wahrnehmen.
      Die Kosten eines neuen NT stehen nicht im Verhältnis zum Kaufpreis des Scanners. Und im schlimmsten Fall stelle ich nur fest, dass der Scanner eh defekt ist.

      Aber ehrlich, ich habe keine Idee wie ich gegen die Entscheidung von eBay angehen kann. Eventuell eine ausführliche Mail schreiben, in der Hoffnung ein Mitarbeiter erbarmt sich den Fall aufzurollen. Aber deiner bisherigen Schilderungen nach zu urteilen ist da nicht viel zu erwarten.
      PayPal, soll ich einem Mitarbeiter von denen erläutern, dass die Verantwortung grundsätzlich bei ihnen liegt und die Entscheidung von eBay wertlos ist? Na, das verstehen die sicher ebenso wenig.

      Habe heute das erste mal Rechtsschutz in Anspruch genommen um telefonisch von einem Anwalt zu erfahren, dass ich die "Kröte" wohl schlucken müsse - sprich 50 EUR Lehrgeld für Elektromüll.

      Tja, Ganoven kommen weiter...
    • Meados schrieb:

      Die Kosten eines neuen NT stehen nicht im Verhältnis zum Kaufpreis des Scanners. Und im schlimmsten Fall stelle ich nur fest, dass der Scanner eh defekt ist.
      Habe heute das erste mal Rechtsschutz in Anspruch genommen um telefonisch von einem Anwalt zu erfahren, dass ich die "Kröte" wohl schlucken müsse - sprich 50 EUR Lehrgeld für Elektromüll.
      Dir wurde vom VK ein voll funktionsfähiger Scanner (Artikelbeschreibung) zugesichert. Ein Weg, den Scanner plus NT wie beschrieben vom VK zu erhalten, wurde Dir von Löschbert aufgezeigt. Das der Anwalt am Telefon Dir etwas anderes geraten hat, zeugt von seiner bescheidenen Rechtskenntnis.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Meados schrieb:

      Aber ehrlich, ich habe keine Idee wie ich gegen die Entscheidung von eBay angehen kann.

      Naja, so wie ich das geschrieben hatte. Die Eskalation der Geschichte in aufsteigender Reihenfolge:

      1.) Über ebay Einspruch gegen die Entscheidung des Käuferschutz einlegen. Beweis: Handbuch.
      2.) Paypal schriftlich kontaktieren und nochmals auf den abweichenden Artikel hinweisen.
      3.) Paypal eine datierte Frist setzen, bis zu der sie den vertraglich vereinbarten KS leisten.
      4.) Paypal einen Mahnbescheid schicken.
      5.) Abwarten, ob PP Widerspruch erhebt.
      6.) Bei Widerspruch klagen, sonst Vollstreckungsbescheid beantragen.

      Starte mal morgen direkt mit Schritt 1, danach sehen wir weiter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.