Unschuldig wegen einens Ebay-Geschäfts vor Gericht!

    • Unschuldig wegen einens Ebay-Geschäfts vor Gericht!

      Hallo, ich habe ein Problem. Ein ehemaliger guter Freund beschuldigte mich, zusammen mit Ihm bei Ebay Eintrittskarten für ein Fußballspiel verkauft zu haben. Dies aber nur um Geld zu machen. Die Karten gab es nicht. Nach dem Zuschlag eines Käufers, hat er das Geld erhalten und er behauptet nun, das wir es uns teilten. Es steht seitens der Staatsanwaltschaft fest, das das Geld für die Karten auf sein Konto gelangt sind. Was soll ich da nun machen? Angeblich haben ich das Geschäft über meinen Computer bei Ebay abgewickelt. Namentlich lief der Account bei Ebay über seine Adresse. Entstanden sein soll die Idee, wie mein ehemaliger Freund bei der Polizei sagt, von mir.Es kam zu einer Vernehmung bei der Polizei, und nun zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

      Das ist alles gelogen. Nun wird es wahrscheinlich vors Gericht gehen müssen. Wie soll ich mich gegen eine solche Behauptung wehren??? Es kann doch nicht sein, das der Trottel durch ein Lüge mich so vors Gericht bringt. Kann ich ihn nicht irgendwie unglaubwürdig wirken lassen oder so? Ich habe keinen Plan wie ich meine Unschuld beweisen soll!

      Bitte helft mir
    • RE: Unschuldig wegen einens Ebay Geschäfts vor Gericht!!!

      In Deutschland braucht angeblich niemand seine Unschuld beweisen. Wurden die Auktionen denn tatsächlich über Deinen PC abgewickelt? Wenn ja, und Deine IP wurde geloggt, hast Du ein Problem!
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Unschuldig wegen einens Ebay Geschäfts vor Gericht!!!

      Soweit ich weiß, wird die IP mit Gewinn einer Auktion geloggt, da eBay selbst den Usern rät, mehrere Accounts zu eröffnen. Damit hinterher nicht gesagt werden kann, "Das war ich nicht!", gehen sie so vor ...

      Habe ich vor etlichen Monaten mal in irgendeiner PC-Zeitschrift gelesen !! Ob es tatsächlich wahr ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ist es auch nur eine Fake-Meldung seitens eBay, damit die User denken, Gebotsabgabe über eigene Accounts (pushen) wäre somit nachvollziehbar ?!

      Kann ich ihn nicht irgendwie unglaubwürdig wirken lassen oder so?


      Ich persönlich würde bei der Wahrheit bleiben und der Staatsanwaltschaft genau das erzählen, was auch tatsächlich vorgefallen ist. Nämlich nichts ...

      Selbst wenn Dein "Kumpel" die nicht vorhandenen Karten über Deinen PC, aber über seinen Namen eingestellt hat, was sollst Du dagegen tun? Wenn Bekannte von mir an meinem Rechner sind - was sehr, sehr selten vorkommt - und bei ebay schnüffeln, gehe ich auch nicht davon aus, daß sie Artikel einstellen, weil sie von der geloggten IP Kenntnis haben ... Allzu große Sorgen würde ich mir nicht machen, da Du ja anscheinend nichts von den Fake-Angeboten wußtest.

      Und Deine Unschuld, wie sollst Du es denn beweisen? Es geht doch gar nicht. Ebensowenig kann die Gegenseite beweisen, daß Du von den Machenschaften Deines "Kumpels" gewußt hast. Behaupten kann man viel, aber es muß auch bewiesen werden. Und das gilt für beide Seiten. Und so lange hier nicht eindeutig Schuld oder Unschuld bewiesen ist, gilt immer noch der schöne Satz: Im Zweifelsfall (aus Mangel an Beweisen) wird für den Angeklagten entschieden !!
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