Amazon "A-bis-z-Garantie" - gebrauchte Ware DVD Box - Problem

    • Amazon "A-bis-z-Garantie" - gebrauchte Ware DVD Box - Problem

      Hallo,

      habe unverhofft ein Problem mit Amazon bzw. mit einer Transaktion über diese "Plattform".
      Möchte kurz den "Fall" schildern und wäre dann sehr an Meinungen dazu interessiert; vielen Dank im Voraus.

      Ich habe als Privatverkäufer kürzlich eine DVD-Box (2 DVD´s) zum Verkauf eingestellt.
      Diese Box hatte ich mir vor ein paar Jahren aus nostalgischen Gründen mal (neu im Laden) gekauft.
      Es geht um eine Serie aus den 70iger oder 80iger Jahren, die ich als Kind sehr geliebt hatte.
      Hatte die DVD´s einmal eingelegt und festgestellt, dass ich damit nichts mehr anfangen kann, es mir nicht mehr gefällt so wie damals. Habe das nur kurz "an" und nicht mal bis zu Ende -gucken können.
      Box wieder ins Regal gestellt, wo sie dann bleib bis vor Kurzem.

      Habe nun meine DVD Sammlung bissl aufgeräumt und sortiert, diese Box jedenfalls wollte und brauchte ich nicht in meiner Sammlung behalten.
      Bei Amazon geschaut, upps, rarer Artikel inzwischen, gibt fast nicht mehr am Markt, zum Zeitpunkt meines Einstellens gabs da gar keine.

      Habe die DVD-Box dann eingestellt zum Verkauf.
      Die Zustandsbeschreibungen bei Amazon und eBay sind mir bekannt und vertraut seit Jahren.
      Bis vor ca. 2 Jahre war ich in dem Bereich auch noch gewerblicher Verkäufer.
      Zudem kaufe ich auch regelmäßig gebrauchte DVD´s für mich selbst privat.
      Die Zustandsmerkmale bei Medien gehen von "Neu" bis "Akzeptabel" (dazwischen gibts dann noch neuwertig (wie neu), sehr gut und gut).

      Meine angebotene DVD-Box war in Top Zustand, wie gesagt nur einmal eingelegt in den Player (sorgfältig).
      Als "neuwertig" habe ich dann aber trotzdem nicht angeboten da eben schon mal benutzt und auch die Hülle, auch wenn top in Ordnung, sieht eben nicht mehr ganz wie neu aus, wenn sie paar Jahre im Regal steht.

      Habe also Zustand "sehr gut" ausgewählt mit dem Hinweis im Zusatzfeld dass "nur einmal angesehen".
      Alles nochmal geprüft. Ich weiß aus Erfahrung, dass man Spuren auf Disk´s zuweilen nicht bei normal Licht sehen kann.
      Also hab ich nochmal direkt unter Lampe gecheckt zur Sicherheit.

      Die Box ist dann kurze Zeit nach dem Einstellen auch verkauft worden.
      Ca. 80 Euro inkl. Versand.

      Hab versicherten Versand gewählt, direkt vor dem Versand nochmal ne Prüfung des Zustandes gemacht, Fotos auch gemacht (wollte auf Nummer sicher gehen).

      Dann bekam ich kurze Zeit später nen Rücksendeantrag via Amazon vom Käufer.
      Rücksendegrund: Entspricht nicht der Beschreibung auf der Website
      Kommentar dazu: Der Artikel wurde als "neuwertig - nur 1x abgespielt" angeboten. Gelieferter Zustand: Disk 1 = ok, Disk 2 = deutliche Gebrauchsspuren in Form diverser Kratzer! Artikel wird so nicht akzeptiert.

      Als "neuwertig" angeboten ist schon mal falsch.
      "Diverse Kratzer" Nein, die DVD´s hatten keine Kratzer, waren eigentlich vom Zustand eher wie neu.

      Was ist das hier, was soll das?
      Man kann ja mal Fehler machen, ist mir auch schon passiert dass mal was übersehen wurde obwohl ich sehr penibel und eigentlich perfektionistisch immer bin..
      Nur, das Einstellen des Angebotes war erst kürzlich passiert darum erinnere mich noch genau und eben auch dann der Versand wo ich alles noch mal prüfte (vllt. weil ich da schon ein komisches Gefühl hatte ob des doch hochreisigen Artikels im Bereich DVD.)
      Ich möchte niemandem was zu Unrecht unterstellen aber hier bin und war ich mir sicher, total.

      Nochmal nachgedacht und dann den Rücksendeabtrag zurückgewiesen mit Erklärung, dass die Beschreibung des Artikel korrekt war und absolut zutrifft.

      Darauf bekam ich dann eine Mail von Amazon "A-bis-z-Garantieanspruch für die Bestellung".

      Der Käufer trägt wiederum vor, die DVD´s wären als "neuwertig" angeboten (was nachweislich nicht stimmt) und die eine DVD wäre zerkratzt "Fotos der zerkratzten DVD können vorgelegt werden".

      Ich soll jetzt innerhalb 3 Tage (an Amazon) antworten oder den kompletten Betrag erstatten.

      Mein Verdacht: Der Käufer hat sich die DVD´s einfach kopiert und will jetzt Rückabwicklung, oder ihm gefallen die Filme einfach "nicht mehr" so wies bei mir war. Oder, Medimops bietet grad diese Box (als Einziger am Markt) für 20 Euro günstiger, Käufer möchte se billiger bekommen.

      Meine Sorge: Sollte ich die DVD´s zurücknehmen, was ich im Zweifel normalerweise immer tun würde (hier aber bin ich mir sicher das der K. lügt und eine "Beschädigung bzw. Abweichung" nur vorschiebt als Reklamegrund), was bekomme ich dann zurück? beschädigte DVD´s?

      Wenn Amazon nun "Richter" spielt lediglich aufgrund von falschen Behauptungen und gegen mich entscheidet, dann erstatten die dem Käufer und ziehen das Geld bei mir ein, belasten also einfach mein Bankkonto (auf dem Amakonto ist Null also ausgeglichen)?
      Eine Lastschrift dafür habe ich nicht erteilt oder autorisiert.
      Wie sieht das dann rechtlich aus?
      Den Kaufvertrag habe ich mit dem Käufer, nicht mit Amazon (als Plattform)

      Dass Rücksendungen einfach gemacht werden ist Strategie bei Ama, das ist deren Business-Philosophie.
      Ich jedoch bin keine DVD Ausleihstation und möchte in diesem Falle (wo ich mich total im Recht fühle) auch nicht der Dumme sein.

      Was droht wenn gegen mich entschieden wird ist wohl eine nichtautorisierte Lastschrift durch Amazon (welche ich widerrufen werde so es geschieht) und dann sicher Sperre.

      Hat jemand hilfreichen Input für mich bezüglich Reklamation gebrauchter Medien und Urteilsfällung durch den Plattformbetreiber, Gutschrift da und Einzug des Geldes bei mir?


      THX
      jana
    • jana-berlin schrieb:

      Mein Verdacht: Der Käufer hat sich die DVD´s einfach kopiert und will jetzt Rückabwicklung, oder ihm gefallen die Filme einfach "nicht mehr" so wies bei mir war. Oder, Medimops bietet grad diese Box (als Einziger am Markt) für 20 Euro günstiger, Käufer möchte se billiger bekommen.

      Oder er hatte schon 'ne verkratzte zweite DVD auf Lager.

      Immerhin hat dein Käufer ja angegeben, die sei verkratzt. Um den Amazon A-z-Verkäuferbeschiss Garantienantrag zu stellen müsste er das bei dir gar nicht, denn den kann er auch so stellen. Voraussetzung wäre dann "Der Verkäufer ermöglicht keine Rückgabe im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher."

      Mit anderen Worten: als PVK bist Du auf amazon sowieso immer der Arsch. Noch schlimmer als auf ebay.


      jana-berlin schrieb:

      Ich soll jetzt innerhalb 3 Tage (an Amazon) antworten


      Da Du sowieso keine Chance hast, solltest du sie nutzen. ;)

      Weise Amazon darauf hin, dass der Käufer schon bei der Kontaktaufnahme mit dir unrichtige Angaben gemacht hat, da er behauptet, er habe einen "neuwertigen" Artikel gekauft. Deiner war aber nur "sehr gut", also kann es sich bei dem reklamierten Artikel nicht um deinen handeln. Um dem Käufer nun hier nicht Vorsatz unterstellen zu wollen gehst Du davon aus, dass er sich geirrt haben muss und daher der Antrag abzulehnen ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hi Löschbert,

      tausend Dank !

      Einfach PERFEKT!
      Ich hab das direkt so genommen, nur ganz klein wenig sprachlich angepasst, also dass ICH da schreibe.

      Das mit dem Widerrufsrecht, also sollte das tatsächlich auf mich, hier als ECHTEN PVK zutreffen überhaupt, gilt das nach meinem Kenntnisstand nicht für entsiegelte Medien (also gebrauchte).
      Da hat sich der Gesetzgeber sicher auch was bei gedacht dies für diesen Medien-Bereich so zu definieren.
      Sonst gäbe es ja förmlich kostenlose Ausleihe und Kopieren nach Belieben.

      Na mal schaun wie die Sache hier jetzt für mich weitergeht..


      @pewebe
      Mir würde Amazon da auf Nachfrage sicher keine Auskunft geben.
      Die haben aber ziemlich sicher da Filter am Laufen denke ich mal.
      Beim Googeln bin ich auch Artikel gestoßen wo es heißt, dass Amazon besonders auffällige Viel-Retournierer auch schon mal suspendiert bzw. sperrt.

      THX und lg
      jana
    • jana-berlin schrieb:

      Das mit dem Widerrufsrecht, also sollte das tatsächlich auf mich, hier als ECHTEN PVK zutreffen überhaupt, gilt das nach meinem Kenntnisstand nicht für entsiegelte Medien (also gebrauchte).

      Ich hab extra bei amazon in diesem Garantie-Geschwurbel nachgeschaut.

      amazons Freiticket für Verkäuferbetrug schrieb:


      Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der A-bis-z-Garantie vorliegen:
      1. Sie haben Ihren Marketplace-Verkäufer bereits über Mein Konto kontaktiert.
      2. Sie haben 2 Werktage auf eine Antwort gewartet.
      3. Für die Beantragung der A-bis-z-Garantie trifft mindestens einer der folgenden Fälle zu:
        • Der Verkäufer hat die Ware innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem letztmöglichen voraussichtlichen Lieferdatum oder, wenn dies früher ist, 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung nicht geliefert.
        • Sie haben die Ware erhalten, diese war jedoch defekt, beschädigt oder entsprach nicht der vom Verkäufer abgegebenen Beschreibung.
        • Der Verkäufer ermöglicht keine Rückgabe im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher.
        • Bei einer internationalen Rücksendung bietet der Verkäufer weder eine Rücksendeadresse in Deutschland an noch stellt der Verkäufer eine frankierte Paketmarke für eine kostenlose Rücksendung zur Verfügung.
        • Ihnen sind zusätzlich zum Kaufpreis Kosten in Rechnung gestellt worden (z.B. für Zoll bei einem Versand in die EU) und der Verkäufer hat diese Kosten nicht übernommen.
        • Der Verkäufer hat eine Ersatzlieferung oder Gutschrift zugesagt, es wurde aber keine Gutschrift veranlasst, die veranlasste Gutschrift ist nicht korrekt oder die Ersatzlieferung wurde nicht gesendet.

      4. Sie haben Ihren Garantieantrag innerhalb des zeitlichen Rahmens für die Beantragung der Amazon A-bis-z-Garantie gestellt.


      Eine Einschränkung auf versiegelte Waren oder sonst was habe ich da nicht gesehen. Im Gegentum. Wenn versiegelt, kann der Widerufs für entsiegelte Datenträger ja ausgeschlossen werden - damit greift Alternative 3 aus Punkt 2. Beim PVK greift der immer, denn natürlich ermöglicht der keine Rückgabe im Rahmen des Widerrufsrechts.

      Es gibt da sozusagen gar keinen Unterschied ob GVK oder PVK. Dieser Dreck deckt alle Käufe ab. Logische Schlussfolgerung: wer als PVK auf amazon anbietet, der muss wohl für ebay zu masochistisch veranlagt sein.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ahhh,
      Amazon bzw. ein Herr oder Frau Renu Rana hat ein Urteil gefällt, gegen mich.
      Ne Urteilsbegründung gibts nicht.
      Folgende Mail bekam ich gestern früh und ohne dass vorher nochmal nachgefragt wurde, etwa nach Beweisen, Fotos etc.:
      Guten Tag,
      wir haben die Details dieses Antrags geprüft und festgestellt, dass der Käufer die Bestellung XXX-YYY-ZZZ zurücksenden kann und für eine Kaufpreisrückerstattung berechtigt ist.
      Schicken Sie dem Käufer bitte binnen 3 Werktagen die unten stehenden Informationen an die Adresse xxxxxxxx@marketpalast.amazon.de und in Kopie an payments-garantie@amazon.de. Wenn Sie sich nicht innerhalb von 3 Werktagen mit dem Käufer in Verbindung setzen, kann der Betrag Ihrem Konto belastet werden.
      -- Bestellnummer in der Betreffzeile (XXX-YYY-ZZZ)
      -- Rücksendeadresse
      -- Details des vorfrankierten Rücksende-Etiketts (wenn zutreffend)
      Wenn Sie keine Rücksendeadresse in Deutschland haben, müssen Sie ein vorfrankiertes Rücksende-Etikett bereitstellen. Sie können auch eine Erstattung veranlassen, ohne die Rücksendung der Bestellung zu verlangen. Dies kann unter Umständen günstiger sein, als die Rücksendekosten zu übernehmen.
      Ab Eingang der Rücksendung haben Sie 5 Werktage Zeit, den Artikel zu untersuchen und eine vollständige Rückerstattung zu veranlassen. Bitte setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung, wenn es Probleme bei der Rücksendung gibt. Wenn Sie nicht innerhalb dieses Zeitraums eine Rückerstattung veranlassen und sich mit uns in Verbindung setzen, kann der Betrag Ihrem Konto belastet werden.
      Weitere Informationen über unsere Rückgaberichtlinien erhalten Sie auf den Hilfeseiten in Seller Central. Suchen Sie dort nach "Rücksendeanträge verwalten".
      Freundliche Grüße
      Renu Rana
      Account Specialist
      Amazon Services A-bis-z Garantie Programm
      Rücknahme und prüfen macht keinen Sinn, zumal Amazon ja schon "festgestellt hat" an Hand von Details? dass der Käufer für eine "Kaufpreisrückerstattung berechtigt ist".

      Entweder bekommen ich DVD´s zurück mit Zustand "sehr gut" top, so wie versendet...Und dann? Nochmal neu verschicken und wieder diskutieren?
      Oder ich bekomme DVD´s in nem Zustand zurück, wie ich sie nicht versendet hatte, Zerkratzt, beschädigt o.ä.

      Wer wollte hier was wie beweisen. DVD Disks sind nicht markiert und haben kein eindeutiges Identifikationsmerkmal.

      Unabhängig von Amazon gilt jedenfalls, das privater Verkäufer nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312 ff. BGB) unterliegen und daher gesetzlich nicht verpflichtet sind, dem Käufer ein Widerrufsrecht einzuräumen.
      Bei Reklamationen müsste der Käufer beweisen, dass die Sache schon mangelhaft war, als er sie bekommen hat. Die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift nicht, weil kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, es sei denn, man wäre doch Unternehmer (§ 14 BGB).

      Haben mir die Amazon AGB nochmal durchgelesen.
      Ein "Zwangs-Widerrufsrecht" für Private habe ich da nicht "direkt" gefunden.
      Aber darum gehts hier ja eigentlich auch nicht.

      Interessant hier Absatz 12 AGB:
      AGB 12
      AMAZONS ROLLE
      Amazon erlaubt Drittanbietern, ihre Produkte auf der Webseite zu listen und zu verkaufen. Dies wird auf der jeweiligen Produktdetailseite ersichtlich. Auch wenn Amazon Transaktionen auf dem Amazon Marketplace ermöglicht, ist Amazon weder der Käufer noch der Verkäufer dieser Drittanbieter-Artikel. Amazon bietet Käufern und Verkäufern die Möglichkeit, Verhandlungen durchzuführen und Transaktionen abzuschließen. Somit wird der Vertrag, der bei Verkaufsabschluss dieser Drittanbieter-Artikel zustande kommt, ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen. Amazon ist nicht Vertragspartner und übernimmt daher keine Verantwortung für jenen Vertrag. Amazon ist auch nicht der Vertreter des Verkäufers. Der Verkäufer ist verantwortlich für den Verkauf der Produkte, jegliche Reklamation von Seiten des Käufers und alle anderen Angelegenheiten, die durch den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer entstehen. Da Amazon dem Käufer ein sicheres Einkaufserlebnis ermöglichen möchte, bietet Amazon zusätzlich zu den gesetzlichen oder vertraglichen Rechten die Amazon A-bis-z Garantie an.
      Vertrag ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer, so wie´s halt ist.
      Und, Amazon bietet zusätzlich zu den gesetzlichen oder vertraglichen Rechten die Amazon A-bis-z Garantie an; okay.
      Nur, Amazon kann ja anbieten was es will "zusätzlich" (und aus eigener Tasche zahlen). Nur, nirgendwo in den AGB und auf den direkten Garantieseiten konnte ich finden, dass das bedeutet, dass mir irgendwelche Amazon Garantiezahlungen nach gut Dünken als Zahlungslast aufgebrummt werden.

      Darüber hinaus ist m.E. fraglich, ob die "Amazon Services A-bis-z Garantie" überhaupt wirksam Bestandteil der AGB ist, da die Regelungen dazu nur auf externen Seiten über Verlinkung zu finden und zu lesen sind.
      Des Weiteren ist m.E. fraglich, ob die AGB so überhaupt für mich gelten.
      Mein Amazon Account da ist uralt, bald 20 Jahre. Ich kann mich nicht erinnern ob und wann ich das letzte Mal über ne AGB Änderung informiert wurde von Amazon.
      Wenn überhaupt muss das X-Jahre her sein.
      Bei ebay wurde das immer mitgeteilt, Paypal macht das auch.
      Amazon muss das nicht? Da gilt was tagesaktuell da drin steht und ich müsste mir vor jedem Kauf und Verkauf die AGB inkl. aus diesen verlinkter Unterseiten durchlesen?

      Nun ja, ich hab jetzt das erste Mal so nen Garantie-Dingens Fall (für mich ist das ziemlich neu und sehr überraschend in der Form)
      Übrigens, mein Angebot war als Privatangebot "deklariert", das wollte ich noch erwähnt haben hier.

      Wie die anstehende ""Kaufpreisrückerstattung" dann abläuft, da bin ich mal gespannt.
      Mein Amazon-Konto steht auf Null, Angebote laufen auch nicht.

      @nordseepete
      Das mit Bildbeweisen hat sich wohl erledigt obwohl ich an den vom K angebotenen "Beweisbildern" sehr interessiert gewesen wäre.
      Das Garantie-Dingsbums läuft als fest definierter Prozess durch und zwar ziemlich zügig und knackig.
      Textbausteine und für die MA dann dort wohl definierte "Entscheidungs-Guide-lines“ nach denen sie ihr Urteil sprechen (dies, vermute ich, bis auf wenige krasse Ausnahmen immer zugunsten der Käufer)
      Auf den Seiten zur "Stellungnahme" im Garantie-Prozess wurde überhaupt an keiner Stelle nach irgendwelchen Nachweisen gefragt oder die Möglichkeit Datein hoch zu laden angeboten.

      Grüße
      Jana

      PS: Den Namen des Amazon Spezialists habe ich hier drin gelassen da ich davon ausgehe, dass auch Amazon mit Pseudonamen ihrer MA´s arbeitet und daher der Name nicht „echt“ ist.
    • jana-berlin schrieb:

      Entweder bekommen ich DVD´s zurück mit Zustand "sehr gut" top, so wie versendet...Und dann? Nochmal neu verschicken und wieder diskutieren?

      Nö. Auf Vertragserfüllung bestehen. Notfalls einfach mal auf dem Klageweg.


      jana-berlin schrieb:

      Oder ich bekomme DVD´s in nem Zustand zurück, wie ich sie nicht versendet hatte, Zerkratzt, beschädigt o.ä.

      Wer wollte hier was wie beweisen. DVD Disks sind nicht markiert und haben kein eindeutiges Identifikationsmerkmal.
      Dito. Da der Käufer offensichtlich und durch den Schriftwechsel belegbareinen anderen artikel mit deinem verwecheslt hat.

      Weisste - es gibt einen Punkt, den die ganzen Käuferschutzbenutzer immer wieder vergessen. Egal was ebay, Pyapal, amazon, der Papst oder sonst wer (auch ein Fratzbuch nach dem ummaasigen Netzzensurgesetzesentwurf) meinen, entscheiden, urteilen oder zu lynchen in der Lage zu sein glauben wird in Deutschland Recht immer noch von einem Richter vor einem ordentlichen Gericht gesprochen.

      Dass Du die DVDS nicht markiert hast, ist dabei natürlich nachteilig. Eine Seriennummer haben die natürlich nicht, eine Markierung mit dem UV-Edding verbietet sich aufgrund des Lösungsmittelgehalts im Stift. Bleibt also nur, mit einem CD-Schreiber auf der Bildseite der CD/DVD einen Punkt zu machen, wo keiner hingehört und das dann separat mit einem hochauflösenden Detailfoto zu dokumentieren.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      jana-berlin schrieb:

      Entweder bekommen ich DVD´s zurück mit Zustand "sehr gut" top, so wie versendet...Und dann? Nochmal neu verschicken und wieder diskutieren?
      Nö. Auf Vertragserfüllung bestehen. Notfalls einfach mal auf dem Klageweg.


      jana-berlin schrieb:

      Oder ich bekomme DVD´s in nem Zustand zurück, wie ich sie nicht versendet hatte, Zerkratzt, beschädigt o.ä.

      Wer wollte hier was wie beweisen. DVD Disks sind nicht markiert und haben kein eindeutiges Identifikationsmerkmal.
      Dito. Da der Käufer offensichtlich und durch den Schriftwechsel belegbareinen anderen artikel mit deinem verwecheslt hat.
      Weisste - es gibt einen Punkt, den die ganzen Käuferschutzbenutzer immer wieder vergessen. Egal was ebay, Pyapal, amazon, der Papst oder sonst wer (auch ein Fratzbuch nach dem ummaasigen Netzzensurgesetzesentwurf) meinen, entscheiden, urteilen oder zu lynchen in der Lage zu sein glauben wird in Deutschland Recht immer noch von einem Richter vor einem ordentlichen Gericht gesprochen.

      Dass Du die DVDS nicht markiert hast, ist dabei natürlich nachteilig. Eine Seriennummer haben die natürlich nicht, eine Markierung mit dem UV-Edding verbietet sich aufgrund des Lösungsmittelgehalts im Stift. Bleibt also nur, mit einem CD-Schreiber auf der Bildseite der CD/DVD einen Punkt zu machen, wo keiner hingehört und das dann separat mit einem hochauflösenden Detailfoto zu dokumentieren.


      eine Nummer ist da schon auf den DVDs, aber ob die bei allen identisch ist oder ggf. von DVD zu DVD unterschiedlich ?
    • hasjana schrieb:

      eine Nummer ist da schon auf den DVDs, aber ob die bei allen identisch ist oder ggf. von DVD zu DVD unterschiedlich ?

      Du meinst die Media-ID am Innenring? Soweit ich weiss, definiert die den Hersteller, das Medium und bei professionell gebrannten DVDs den jeweiligen Titel. Eine Seriennummer ist da meines Wissens keine vermerkt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      hasjana schrieb:

      eine Nummer ist da schon auf den DVDs, aber ob die bei allen identisch ist oder ggf. von DVD zu DVD unterschiedlich ?
      Du meinst die Media-ID am Innenring? Soweit ich weiss, definiert die den Hersteller, das Medium und bei professionell gebrannten DVDs den jeweiligen Titel. Eine Seriennummer ist da meines Wissens keine vermerkt.

      genau - wenn man identische DVDs zur Hand hat, könnte man das ja mal kontrollieren
    • Hab ich direkt aus Interesse gerade mal gemacht, hab 2 identische DVD´s da.

      Am Innenring steht:
      19052, ICESTORM, ET-Master-Nr. 37852, emx 8023, 22.02.2006 L1

      bei beiden DVD´s ist das Gleiche drauf

      Dann ist auf ca. einem Drittel dieses Innen-Ringes noch ein Strichcode,
      dieser scheint mit aber auch bei beiden DVD´s gleich zu sein (Hab das mit großer Lupe mal verglichen)

      Hab ich doch direkt wieder mal was dazugelernt..^^
    • Nun ja, ich fands interessant mal zu wissen, sehe das selbst aber eher entspannt.

      Tendenziell wird es mit "festen" Medien sowieso noch viel weiter zurückgehen, d.h. Filme, Musik, Games, hauptsächlich zukünftig nur noch online bzw. digital.

      Bei sehr raren, teuren Artikel muss man gucken, wie man sich (als VK) bestmöglich absichert (und vor Missbrauch schützt) da die Käuferschaft (mindestens bei Amazon wie mir scheint) bereits so "erzogen" wurde, dass man alles ganz easy und jederzeit retournieren kann ohne Aufwand und Probleme.
      Zur Not wird von einigen dabei scheinbar auch getrickst, manipuliert und geschwindelt.

      Bin da selbst vom Typ her anders, käme nicht auf die Idee zu missbrauchen oder einen Verkäufer gar anzulügen.
      Hatte mal Nachbarn die haben mir frei von der Leber weg und ohne Skrupel dabei zu haben erzählt, dass sie, wenn sie defekte Geräte haben sich welche bestellen und das eigene kaputte oder beschädigte via Reklamation dann zum VK zurückschicken und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Ich dacht ich hör nicht richtig, war völlig baff.
      Ein anderer Bekannter mit großem Shop bei eBay (vorwiegend Gebrauchtes) bestätigte mir solche "Machenschaften" und sagte mir, dass er seine Teile vor Versand "unauffällig markiert".

      Das habe ich beherzigt, als ich vor Jahren mal ne Playstation verkauft hatte. Ich hatte sie markiert.
      Käufer Null Bewertungen und schrieb dann kurz nach Versand einen 1 Zeiler mit schlechter Rechtschreibung dass falsche Version Gerät geschickt und Geld zurück will.
      Das gabs von mir ne passende, knackige Antwort und dann war Ruhe.

      Zu meinem Amazon Fall;
      morgen sind ja die 3 Werktage rum, die man mir als Frist zum Zusenden eines Rücksende-Etiketts bzw. Gutschrift des Kaufpreises an den K "diktiert" also vorschrieben hat.
      Mal gucken was dann passiert.
      Zahlungseinstellungen im Amazon-Konto bin ich durchgegangen.
      Ein "Konto für Gutschriften bei Verkäufen" lässt sich nicht löschen. Gut, von Lastschrift-Ermächtigung steht da nirgends was.
      Ein zweites wo Lastschrift drüber steht ist superalt, das Bankkonto gibts inzwischen nicht mehr. Hab ich zum Test aber mal drin stehen gelassen.

      In meinem Amazon Konto in der Übersicht ist alles "sauber".
      A-bis-z-Garantieanträge = 0
      Käufernachrichten = 0
      Rücksendeanträge = 0
      Rückbuchungen = 0

      Komisch; na mal schaun wie´s weitergeht ^^
      Gruss
      jana
    • Sooo,
      jetzt hab ich direkt ein Minus in meinem Amazon Konto da ich, wie folgt zu lesen, die "Informationen (Rücksendeadresse) nicht zur Verfügung gestellt habe".
      Und "Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Verantwortung in diesem Fall bei Ihnen als Verkäufer liegt".
      Was für eine Prüfung? Verantwortung wofür?

      In meinem Amazon Konto steht jetzt in der Zahlungsübersicht:
      "Der Betrag 66,30€ wird voraussichtlich am 10. Apr 2017 abgebucht.
      Schön in Rot der Betrag...

      Eine Lastschriftautorisierung durch mich für derlei Zahlungseinzüge gibt es nicht.
      Es gibt eine Kontoangabe unter der Bezeichnung "für Zahlungsgutschriften", die kann ich auch nicht löschen oder entfernen.
      Ich nehme an, da wird sich Amazon jetzt "dran bedienen".
      Eine andere Kontoverbindung unter der Bezeichung "für Lastschriften" gibts noch, das Bankkonto gibts aber seit Jahren schon nicht mehr.
      Für Käufe (die ich getätigt hatte) hat Amazon immer unter dem erst genannten Konto eingezogen.
      Also alles nicht ganz sauber da...

      Ich denke, dass ich morgen mal an Amazon schreibe, mitteile, dass ich die "Aktion" für rechtswidrig halte, es keine Rechtsgrundlage für diese durch Amazon nach gut Dünken dem Käufer gewährte Gutschrift gibt, ich eine Forderung bzw. Belastung mit der Summe ablehne bzw. diese zurückweise.
      Werde ich dann noch bissl ausformulieren.
      Wenn ich gleichzeitig mitteile, dass ich jedweden in der Vergangenheit erteilten Lastschriftermächtigungen widerspreche bzw. diese zurückziehe, dann dürfte Amazon doch den Betrag nicht von meinem Bankkonto einziehen?
      Tun sie es doch, was ist das dann, weiß das hier jemand? Ist das gar eine Straftat?
      Klar kann ich eine Lastschrift zurückholen, würde mic haber doch interessieren wie das rechtlich aussieht (falls das jemand hier weiß)

      Der Käufer hat jetzt Ware und Geld, nicht schlecht ..


      Anbei die eMails von Amazon, die ich heute in der Sache erhielt.

      Jana


      von: payments-garantie@amazon.de
      Betreff: (Bestellung "XXX-YYY-ZZZ") Amazon.de - A-bis-z-Garantieantrag

      Guten Tag,

      am 31/03/2017 baten wir Sie um Ihre Rücksendeadresse zur Bestellung "XXX-YYY-ZZZ".
      Da Sie diese Informationen nicht zur Verfügung gestellt haben, wurde Ihrem Konto der Betrag belastet.

      Weitere Informationen zur A-bis-z-Garantie finden Sie auf den Hilfeseiten in Seller Central unter dem Suchbegriff "A-bis-z-Garantie".

      -- Betrag: 82.95 EUR

      Freundliche Grüße
      ---
      Aparna
      Account Specialist
      Amazon Services A-bis-z Garantie Programm

      dann, 1 Minuten später

      von: payments-garantie@amazon.de
      Betreff: Entscheidung zu Amazon.de Bestellung "XXX-YYY-ZZZ"

      Guten Tag,

      dem Garantieantrag des Käufers wurde stattgegeben, und wir haben eine Erstattung veranlasst:

      -- Bestellnummer: "XXX-YYY-ZZZ"
      -- Datum des Garantieantrags: 28. März 2017
      -- Betrag der Erstattung: 82,95 €

      Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Verantwortung in diesem Fall bei Ihnen als Verkäufer liegt. Ihr Konto wurde daher mit der, dem Käufer zu erstattenden Summe, belastet.

      Vielen Dank,
      Amazon Services A-bis-z Garantie Programm

      und dann noch, gegen Mittag

      von: Verkäufer Support [do-not-reply@amazon.de]
      Betreff: Gutschrift veranlasst zu Bestellung "XXX-YYY-ZZZ"

      Guten Tag,

      Wir haben eine Gutschrift in Höhe von 82,95 EUR an den Kunden "DVD-Ausleiher" für folgende Artikel veranlasst:
      Bestellnummer "XXX-YYY-ZZZ"
      Stückzahl: 1
      Bestellposten: "rare Filmserie" (2 DVDs)
      Erstattungsgrund: Allgemeine Kontoanpassung

      Der Betrag wird in Ihrem Verkäuferkonto entsprechend verbucht.

      Sie können Ihr Konto jederzeit einsehen, wenn Sie sich in Ihrem Verkäuferkonto anmelden und zur Seite Informationen zum Verkäuferkonto gehen.

      Vielen Dank, dass Sie bei Amazon verkaufen.

      Freundliche Grüße
      Amazon Services Europe
      War diese E-Mail hilfreich?

      Anm: In Anführungszeichen gesetztes habe ich anonymisiert, also geändert zum Originaltext
    • So, okay, mach ich hier mal Monolog weiter ... ^^
      villeicht interessierts ja irgendwen, gibt zumindest einiges an Zugriffen/Mitlesern.

      Habe jetzt an Ama geantwortet wie folgt:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Es steht Ihnen (Amazon) frei, Ihren Kunden Geschenke oder Gutschriften zukommen zu lassen. Die Kosten dafür müssen Sie jedoch selber tragen und können nicht mich damit belasten.

      Ich habe mit dem Käufer der Bestellung xxx-yyy-zzz einen Kaufvertrag.
      Diesen habe ich vollumfänglich erfüllt, d.h. dem Käufer die Ware korrekt und im beschriebenen Zustand fristgemäß geliefert.

      Sie sind nicht befugt Recht zu sprechen oder etwa in meinen Vertrag einzugreifen.
      Ich bin auch nicht Ihr Angestellter dem Sie Weisungen erteilen können.
      Eine Amazon Garantie habe ich nicht abgeschlossen, eine solche war mir im Übrigen bisher unbekannt.

      Wie ich jetzt festgestellt habe, haben Sie mein Amazon Konto negativ belastet und beabsichtigen offensichtlich, diesen Betrag von meinem Bankkonto einzuziehen.
      Dies ist zum einen rechtswidrig, zum anderen habe ich Ihnen keine Lastschriftautorisierung für derartige Abbuchungen erteilt.
      Gesetze, die Ihnen ein Selbstbedienungsrecht resp. unautorisiertes Einzugsrecht an meinen Bankkonten einräumen, gibt es in Deutschland nicht.

      Hiermit lehne ich die Forderung endgültig als unberechtigt ab.
      Ich fordere Sie auf, den von Ihnen ohne Rechtsgrundlage in meinem Amazon Konto gebuchten Minusbetrag von 66,30 € mit Frist bis 12.04.2017 wieder auszugleichen bzw. auf Null zu setzen. (vorheriger Kontostand)

      Sämtliche bisher erteilten Einzugsgenehmigungen bzw. Abbuchungsgenehmigungen von meinen Bankkonten widerrufe ich hiermit.

      PS: Ein paar Ansätze und Formulierungen habe ich mir bei User "Usambara" aus dem Thread "PayPal Konto nach Betrugsfall" stiebitzt weil ich die Ausführungen richtig gut fand/finde. Amazon tritt ja hier auch als Finanzdienstleister auf wenn man so will und insofern ist m.E. einiges übertragbar in Bezug zu Paypal.
    • jana-berlin schrieb:

      So, okay, mach ich hier mal Monolog weiter ...

      Naja, was will ich dir da auch raten?

      Dass Du danach auf amazon zukünftig nicht mehr verkaufen wirst, ist dir selbst klar.

      jana-berlin schrieb:

      Hiermit lehne ich die Forderung endgültig als unberechtigt ab.
      Ich fordere Sie auf, den von Ihnen ohne Rechtsgrundlage in meinem Amazon Konto gebuchten Minusbetrag von 66,30 € mit Frist bis 12.04.2017 wieder auszugleichen bzw. auf Null zu setzen. (vorheriger Kontostand)

      Ist zwar in der Sache richtig, aber welche Konsequenz ziehst du daraus,wenn die Frist fruchtlos verstreicht?

      Und was tust Du, falls amazon tatsächlich nach dem nun erfolgten Widerruf deines SEPA-Mandats abbucht?

      Klar, im Grunde gehören da dann auch direkt rechtliche Schritte angekündigt. Klekiner Haken daran: drohe ihnen nichts an, was du nicht auch bereit bist, in aller Konsequenz durchzuziehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also eines muss man Amazon ja lassen, schnell sind se;
      hatte heute Morgen 7:00 Uhr schon Antwort. Diesmal von einem Kirti.

      Aber zunächst mal @Löschbert.
      Thx für Antwort,
      fühlte sich für mich einfach zeitweilig bissl komisch an, so ins gefühlte "Nichts" zu schreiben.
      War für Momente auch mal unsicher, ob ich mit meinem "Fall" einfach langweile oder ob es wegen der 80 Euro (um die gehts mir inzwischen nur am Rande), einfach zu banal ist für´s Forum hier.
      Ich möcht jetzt einfach mal den Prozess durchbeobachten und hier dokumentieren.
      Wenn es nicht passen sollte, könnten Mods bzw. Admins ja Zeichen geben.
      Denk aber das könnte schon mal interessant sein, dieses spezielle Amazon Prozedere hier am eigenen Beispiel deutlich zu machen.
      Gibt ja andere Betroffene die "Goourgeln", sich dann ein Bild machen können und für sich entscheiden was sie damit anfangen wollen.
      Hinter "Monolog" hätte ein Zwinker-Smily gesollt.
      Ich bin komplett entspannt und gut drauf ;)

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dass Du danach auf amazon zukünftig nicht mehr verkaufen wirst, ist dir selbst klar.
      Ja, ist mir klar und seit dem Vorfall hier habe ich auch gar keine Lust mehr, da was zu verkaufen.
      Hab da eh sehr selten mal was angeboten seit paar Jahren. Auf Missbrauchs-Risiko, willkürliche "Gegen-Mich" Entscheidungen durch Amazon und das alles noch gepaart mit extrem hohen Gebühren + wie in diesem Falle Anweisungen was ich wie und bis wann zu tun hätte, hab ich keinen Bock.
      Auch Käufer will und werde ich jetzt nicht mehr sein und da brauchts nicht mal ne Sperre durch Amazon.
      Was hab ich denn gekauft bei Amazon? Medien und selten mal Bücher. Kann ich leicht verzichten, hab sowieso genug und eigentlich gar keinen Platz mehr für noch mehr. Spare ich nur und, das war für mich der letzte "Anschupser", gehts für mich auf digital in dem Bereich.
      2,5 Liter Bootslack hab ich noch gekauft vor über einer Woche, war nirgendwo besser im Preis zu bekommen; auf Lieferung trotz Benachrichtigung "versendet via DHL"vor 10 Tagen warte ich immer noch.
      Also, echt kein Thema und ich mein das ernst, ich brauch nicht verkaufen und auch nicht kaufen bei Ama.
      Ich brauch Amazon nicht, wirklich nicht.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ist zwar in der Sache richtig, aber welche Konsequenz ziehst du daraus,wenn die Frist fruchtlos verstreicht?
      Geht um meine Fristsetzung zur Entfernung der rechtswidrig verbuchten „Erstattung“ mit draus resultierendem Minus bei mir jetzt.
      Ooooch, die ganzen Fristen die man mir gesetzt hat.., ich dacht, das mach ich jetzt auch einfach mal, kann ich auch, kost ja nixt :D
      Gaaanz entspannt, Konsequenzen hab ich nicht angekündigt und mir keine überlegt.
      Will jetzt einfach mal den Prozess sehen, Reaktionen, Antworten, will das beobachten und in gewisser Weise durchspielen. Und, sie sind ja auch ein bissl beschäftigt damit. Kleine Genugtuung für mich weil bissl geärgert hatte ich mich ja anfangs schon, das geb ich zu.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und was tust Du, falls amazon tatsächlich nach dem nun erfolgten Widerruf deines SEPA-Mandats abbucht?
      Dann hol ich das zurück und dann guck ich mal, wie das rechtlich aussieht wenn jemand ohne Lastschriftermächtigung einfach Geld von einem Konto einzieht.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Klar, im Grunde gehören da dann auch direkt rechtliche Schritte angekündigt. Klekiner Haken daran: drohe ihnen nichts an, was du nicht auch bereit bist, in aller Konsequenz durchzuziehen.
      Habe nichts angedroht und werde ich auch nicht. Bin auch kein Hund der bellt und nicht beisst.
      Vom Typ bin ich Defensiv-Kämpfer.
      Habs grad mit nem großen Stromanbieter durch, wollte die zur Klage gegen mich zwingen.
      Auch bei angedrohter Stromsperre mit schon Termin bin ich nicht eingeknickt. Hausverbot erteilt plus Schutzschrift ans Amtsgericht vorsorglich um ne EV zu blockieren.
      Großes Blabla, Beschwerden, Tel und Mails und so hab ich gar nicht gemacht.
      Nu ja, bekam dann Post i.A. Geschäftsführung und die Sache war vom Tisch.

      Amazon verklagen in der Sache brächte m.E. leider nichts außer Arbeit, Zeitaufwand, Nerven und Ärger. Letztlich könnten und würden die „wenns ernst werden sollte“ meinen Kontostand wieder auf Null setzen, der Klagegrund würde damit entfallen und ich hätte mich hier umsonst aufgerieben.


      So, jetzt die Mail, die ich heute früh von Amazon bekam:

      Guten Tag,

      wir haben den Antrag des Käufers und die von Ihnen für die Bestellung xxx-yyy-zzz bereitgestellten Informationen geprüft. Sie sind für den Antrag verantwortlich, weil wir nicht die am 31/03/2017 angeforderten Informationen erhalten haben.

      Uns ist klar, dass Sie mit unserer Entscheidung unter Umständen nicht einverstanden sind. Der A-bis-z-Garantieantrag bleibt jedoch davon unberührt.

      Stellt ein Käufer einen Antrag zu einer Ihrer Bestellungen, informieren wir Sie darüber in einer E-Mail, die auch Informationen darüber enthält, wie Sie darauf antworten. In der Prüfungsphase benötigen wir möglicherweise weitere Informationen von Ihnen.

      Antworten Sie uns nicht im genannten Zeitrahmen, geben wir dem Antrag des Käufers statt und der Betrag wird Ihrem Konto belastet.

      Wir empfehlen, regelmäßig nachzusehen, ob auf der Seite "A-bis-z-Garantie" im Abschnitt "Kundenzufriedenheit" in Seller Central Garantieanträge vorliegen (sellercentral-europe.amazon.co…uarantee-claims/home.html). Damit behalten Sie auch dann einen Überblick über die Anträge, wenn Sie Ihre E-Mails nicht erhalten.

      Freundliche Grüße

      ---

      Kirti Kumar
      Account Spezialist
      Amazon Services A-bis-z Garantie Programm


      "Sie sind für den Antrag verantwortlich, weil wir nicht die am 31/03/2017 angeforderten Informationen erhalten haben."
      Gefordert war, dem Käufer und in Kopie an Amazon, eine Rücksende-Adresse mitzuteilen.
      Da ich dies nicht tat, bin ich jetzt für den Antrag verantwortlich…
      Interessante Logik !

      Und, aus der Mail:
      „Wir empfehlen, regelmäßig nachzusehen, ob auf der Seite "A-bis-z-Garantie" im Abschnitt "Kundenzufriedenheit" in Seller Central Garantieanträge vorliegen (sellercentral-europe.amazon.co…uarantee-claims/home.html). Damit behalten Sie auch dann einen Überblick über die Anträge, wenn Sie Ihre E-Mails nicht erhalten.„


      Frag mich, wer hier den Überblick bzw. Durchblick verloren hat.
      Anbei ein Screenshot, den ich am 03.04.17 gemacht hatte, mitten noch in der Frist und vor dem „Urteil“ gegen mich, welches Amazon „Spezialists“ am 06.04.17 dann gefällt haben.

      „Sie haben keine A-bis-z-Garantie-Anträge, auf die Sie reagieren müssten.“
      Na ja, was solls, Murks halt…Das gibt’s also nicht nur bei eBay.

      Bin jetzt mal gespannt, ob die mir morgen (ähm heute, wenn ich auf die Ihr gucke) wie angekündigt das Geld vom Bankkonto einziehen.
      Der Lastschrift-Widerruf ist jedenfalls zugegangen was die Antwortmail von heute früh bestätigt.

      Bis dahin erstmal
      Lg
      jana
      Bilder
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    • jana-berlin schrieb:

      Wenn es nicht passen sollte, könnten Mods bzw. Admins ja Zeichen geben.

      Häbitte? Du bist doch hier nicht im ebay-Forum, wo jede kritische Betrachtung einer Verkaufsplattform zensiert und mit Sperre belohnt wird. Dein Thread ist absolut in Ordnung, schon weil....


      jana-berlin schrieb:

      Denk aber das könnte schon mal interessant sein, dieses spezielle Amazon Prozedere hier am eigenen Beispiel deutlich zu machen.
      Gibt ja andere Betroffene die "Goourgeln", sich dann ein Bild machen können und für sich entscheiden was sie damit anfangen wollen.

      Wo sonst im Netz will man so was finden?


      jana-berlin schrieb:

      Geht um meine Fristsetzung zur Entfernung der rechtswidrig verbuchten „Erstattung“ mit draus resultierendem Minus bei mir jetzt.
      Ooooch, die ganzen Fristen die man mir gesetzt hat.., ich dacht, das mach ich jetzt auch einfach mal, kann ich auch, kost ja nixt
      Gaaanz entspannt, Konsequenzen hab ich nicht angekündigt und mir keine überlegt.
      Will jetzt einfach mal den Prozess sehen, Reaktionen, Antworten, will das beobachten und in gewisser Weise durchspielen. Und, sie sind ja auch ein bissl beschäftigt damit. Kleine Genugtuung für mich weil bissl geärgert hatte ich mich ja anfangs schon, das geb ich zu.

      Klar. Nur wirst du da gar keine Reaktion auslösen. Weil die solche Nachrichten immer wieder bekommen, auch gerne mit Ankündignug von Konsequenzen und dann passiert trotzdem nichts. Zu viele Hunde, die laut bellen, aber nicht beissen.


      jana-berlin schrieb:

      Bin auch kein Hund der bellt und nicht beisst.
      Vom Typ bin ich Defensiv-Kämpfer.

      Ähhmmm... beisst sich das nicht etwas? ;)

      Ich zum Beispiel bin ein ganz liebes Hundi, das auch nur ein bisschen bellt, aber dann direkt beisst. Aber keine Angst, der will nur spielen.... :D

      Mit defensiver Strategie wirst du da nicht weit kommen. Meine Erfahrung (allerdngs mit ebay) hat mir gezeigt, dass das einzig gerechtfertigte Zurückweichen darin besteht, Anlauf zu nehmen, bevor man ihnen den Stahlkappenstiefel in den Hintern rammt.

      Dabei fällt mir ein, dass ich den KaSPern noch ein nettes Osterei überreichen muss.


      jana-berlin schrieb:

      Amazon verklagen in der Sache brächte m.E. leider nichts außer Arbeit, Zeitaufwand, Nerven und Ärger. Letztlich könnten und würden die „wenns ernst werden sollte“ meinen Kontostand wieder auf Null setzen, der Klagegrund würde damit entfallen und ich hätte mich hier umsonst aufgerieben.

      Och - die Kosten, die bei richtiger Vorgehensweise dann ama berappen darf sind etwas höher als das, was sie die Nullstellung des Kontos kostet. Wobei die Nullstellung ja auch bedeutet, dass ama den Betrag aus dieser A-Z-Scheisse selbst bezahlt hat.


      jana-berlin schrieb:

      Bin jetzt mal gespannt, ob die mir morgen (ähm heute, wenn ich auf die Ihr gucke) wie angekündigt das Geld vom Bankkonto einziehen.
      Der Lastschrift-Widerruf ist jedenfalls zugegangen was die Antwortmail von heute früh bestätigt.

      In dem Fall würde ich dir empfehlen, die CSSF anzubellen. Die haben ama nämlich die Lizenz als eGeld-Institut erteilt. Und Lizenzen können eben so gut auch wieder zurückgezogen werden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo Jana,

      sorry das ich mich erst jetzt melde, so das Dir das was ich jetzt schreibe teilweise nicht mehr hilfreich ist.

      Ama ist fast identisch mit der Bucht.

      Als Regel gilt, so zu tun als wenn man alles für den König Kunde macht.

      1. "Rücksendeadresse nicht mitgeteilt" ist in diesem Falle nicht so dolle gewesen. Soll der Kunde doch auf seine Kosten die DVD`s zurückschicken und Du prüfst nach Deinen Maßgaben und teilst dann mit, das die Ware nicht so wie beschrieben ... blablabla. Aus diesem Grunde kann keine Erstattung erfolgen.

      2. Normalerweise sollte man genauso wie bei Ebay gegen so einen Bescheid einen Einspruch einlegen. Hier wird unmissverständlich mitgeteilt, das der Artikel Ordnungsgemäß Verpackt, Versendet und mit einer Sendungsnummer und Versicherung ( Sendungsnummer und Versicherung sollten auch tatsächlich vorliegen ) versandt wurde. Hierbei wird bei Auslieferung mit Unterschrift als Ordnungsgemäß ohne Mängel in Empfang genommen oder ein Vorbehalt ( Beschädigte Verpackung oder mit Fremdklebeband ( meistens vom Carrier ) zugeklebt ) angemeldet. Solange der Käufer bei der Annahme keinen Vorbehalt gegenüber dem Carrier meldet, ist die Ware Ordnungsgemäß ausgeliefert. Sollte anschließend vom Käufer festgestellt werden das der bestellte Artikel beschädigt ist, hat der Käufer Ansprüche gegenüber dem Carrier aus dem Liefervertrag nach Weltpostvertrag. Wenn Du im Auftrag deines Kunden beim Carrier einen Antrag stellst, bekommste genau diese Antwort.

      3. Unberechtigte Ansprüche wegen "Artikel nicht wie beschrieben" kannst Du nur abwehren, wenn Du wie unter 1 geschrieben die Ware zurücknimmst und die zurückgesendete Ware prüfst. Nach Prüfung wird mitgeteilt, das der Zurückgesendete Artikel nicht dem Versendeten Artikel entspricht und eine Rückzahlung des Kaufpreises abgelehnt wird. Desweiteren erwartest Du eine Zahlung der Versandkosten per Überweisung im Vorfeld vom Käufer, oder einen vom Käufer bereitgestellten Versandschein, damit dieser die zu Unrecht reklamierte Ware zurück erhalten kann. Eine weitere Möglichkeit ist, die Ware einzubehalten um eine Unregelmäßigkeit auch rechtlich darlegen zu können. Nur so kannst Du solche Ansprüche abwehren.

      Gruß

      Haijo