Fakeshop kiddy-shop.xyz IBAN DE40760300800240271486

    • Das ist nicht nur in Deutschland so und wurde im Zuge des online-Bankings eingeführt (also schon lange, bevor die IBAN Kto-Nr. + BLZ abgelöst hat).
      Bei Überweisungen auf echtem Papier gilt das hingegen nicht, da müssen die Banken auch heute noch die Angaben und auch die Unterschrift prüfen und haften, sofern diese nicht übereinstimmen. Aber wer macht sich im Computerzeitalter schon die Mühe, noch irgendwas schriftlich zu erledigen...

      Tatsächlich nutzen Internet-Betrüger diese von Banken und Gesetzgeber geschaffene Sicherheitslücke regelmäßig aus, vor allem bei gehackten eBay-Accounts, bei denen dann als angeblicher "Zahlungsempfänger" einfach der Name des eBay-Accountinhabers angegeben wird, damit die Daten für den Käufer übereinstimmen.
      Bei manchen Banken allerdings führt der Eingang von gehäuften Zahlungen mit falschem Empfänger zumindest nach einem entsprechenden Hinweis an die Bank dazu, daß das betreffende Konto unter Beobachtung gestellt und weitere Zahlungen mit falschem Empfänger manuell zurückgewiesen werden. Dazu braucht die Bank das Konto selbst nicht zu sperren. Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, die Daten abzugleichen, dürfen es aber, wenn sie wollen.

      Im vorliegenden Fall hingegen könnte der Name "Görtitz" mit dem "Kontoinhaber" durchaus wirklich übereinstimmen. Der Laden heißt "kiddy-shop", der Geschäftsführer laut Impressum Detlef Bathel, also warum sollte der weder zum einen noch zum anderen passende Name "Görtitz" erfunden sein ?! Es sei denn, der tatsächliche Kontoinhaber hat einen ziemlich exotischen Namen wie "Ali Baba" oä, der bei Käufern potentiell Misstrauen verursachen könnte...
      Eine reale Person wird da aber, auch wenn der Kontoinhaber wirklich "Görtitz" heißt, trotzdem nicht dahinterstehen. Das Konto bei der Cortal Consors wurde vermutlich mit einem gefälschten Ausweis eröffnet. Die eingehenden Zahlungen wurden entweder weiterverschoben. Oder bar abgehoben an Geldautomaten ohne Kamera. Oder anonym in Bitcoins umgewandelt.
      Kurzum: Das Geld ist weg und der Kontoinhaber nicht existent. An dieser Stelle werden die Ermittlungen der Polizei dann vorläufig eingestellt.

      Eine andere Möglichkeit wäre: Beim Kontoinhaber handelt es sich um einen Finanzagenten.
      In dem Fall würden die Betrugs-Ermittlungen gegen den Kontoinhaber eingestellt. Er würde dann aber (zumindest theoretisch) wenigstens zivilrechtlich für den angerichteten finanziellen Schaden haften. Allerdings müsten die Geschädigten dann erstens weiteres Geld in ein ziviles Mahnverfahren investieren, nur um dann am Ende zweitens festzustellen, daß es beim Kontoinhaber nichts zu holen gibt. Der ist ja in aller Regel nur deswegen auf irgendein blödsinniges "Jobangebot" hereingefallen, weil er schon vorher finanziell klamm war...
    • Vielen dank fuer die ausfuehrliche Antwort.

      Kurzum: wir sind am arsch. ;( :wallbash

      Es sei denn der Mensch gesteht sein Verbrechen und zahlt alles zurueck.

      Das ist vermutlich noch die wahrscheinlichste Variante in der wir unser Geld zurueckbekommen.

      Um sich zu beruhigen stellt sich meine Freundin gerne vor er hat das Geld genommen um es fuer einen Guten Zweck zu spenden.
    • Schinkenbrot schrieb:

      Um sich zu beruhigen stellt sich meine Freundin gerne vor er hat das Geld genommen um es fuer einen Guten Zweck zu spenden.
      Stellt euch lieber vor, dass er sich davon täglich die Nase pudert und seine restliche Beute "digital" anlegt.
      Und die lässt er für seine erträumte Zukunft auch erstmal da, wo sie ist - denn seine Paranoia hält ihn davon ab, da dranzugehen. ^^

      Das Spielchen läuft dann eine ganze Weile, bis man ihm irgendwann morgens um 6 die Haustür wegsemmelt und die Vermögenswerte sichert. :D
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.