Ersteigerung bei jobdoo als Unternehmer

    • Ersteigerung bei jobdoo als Unternehmer

      Wer kann mir helfen ?
      Ich habe bei Jobdoo bei einer Auktion als Unternehmer geboten. Ich wurde auch schnell unterboten und bekam trotzdem 2 Wochen später den Zuschlag.
      Ich habe aber kein Interesse mehr an diesem Auftrag. Nun droht eine Klage. Wie sieht es nun aus ? Gelten hier meine eigene AGB`s ??
      Muss ich den Auftrag erfüllen ?
      Bitte um schnelle Hilfe

      Vielen Dank.
    • Ersteigerung bei jobdoo

      Ich denke mal, es wird wie bei eBay mit dem "Angebot an Zweitbietenden" sein, heißt, der Höchstbietende tritt vom Kaufvertrag zurück, so daß somit der Zweitbietende an die erste Stelle rückt. Da Du allerdings kein Interesse mehr an den Artikel hast, kann Dich nun - nachdem Du bereits überboten wurdest - Niemand mehr zwingen, den Vertrag (Kauf) einzugehen, bzw. anzunehmen.

      Wenn ich etwas suche, mache ich das im Allgemeinen bei eBay. Werde ich dort überboten, suche ich bei einem anderen Anbieter und denke nicht, daß ich eventuell ein Angebot als Zweitbietender erhalte ... Das verfehlt völlig den Sinn einer Auktion !!

      Ich persönlich würde mich in Deinem Fall auf nichts einlassen. Schreib den Verkäufer freundlich per eMail (oder besser per Einschreiben mit Rückschein) an und stell den Sachverhalt klar. Allerdings kenne ich "Jobdoo" nicht und weiß auch nicht, ob dort andere Richtlinien gelten. Hierfür müßtest Du uns mal einen Link schicken, so daß wir die AGB nachlesen können. Danke.

      In diesem Sinne ... FROHE OSTERN !!
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Ersteigerung bei jobdoo

      Hallo emil,

      ich habe bisher auch keine Erfahrung mit der Plattform gemacht, aber die FAQs und AGB sind eigentlich eindeutig. Da hinein zu schauen wäre sicherlich hilfreich gewesen. Ich zitiere aber gerne mal:

      Überlegen Sie sich genau, wieviel Sie für einen angebotenen Job zu bieten bereit sind.
      Um an einer Auktion teilnehmen zu können, müssen Sie den derzeitigen Betrag unterbieten.

      Der Niedrigstbietende ist nicht automatisch der Gewinner der Auktion, da sich der Anbieter des Jobs nach Ablauf der Auktion unter allen Bietenden die für Ihn am geeignetste Person auswählen kann. Dies muss nicht der günstigste Bieter sein.


      3.5. Zustandekommen des Vertrages bei der Online-Auktion:

      3.5.1. Der Auftragsgeber ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Auktion einen Bieter auszuwählen. Die Auswahl erfolgt online. Nimmt der Auftraggeber die Auswahl nicht vor, so gilt der günstigste Bieter mit Ablauf des 14’ten Tages nach Ende der Auktion als ausgewählt; das Mitglied erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Mit der Auswahl kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem ausgewählten Mitglied als Auftragnehmer über den eingestellten Auftrag zustande.


      Vom Prinzip her ist das Verfahren grundlegend anders als bei eBay.
      Ich denke du bist jetzt auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Biete ihm doch die Übernahme der Gebühren an. Vielleicht entscheidet er sich doch für einen anderen Mitbieter.

      Warum möchtest du den Job denn nicht mehr?
      Schließlich hast du das Angebot doch vorher kalkuliert und dann mitgeboten.
      Viel Erfolg