Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • ap7065 schrieb:


      meinst du wirklich die kosten werden über 1000 € sein wenn es vopr gericht geht? der streitwert ist ja nicht so hoch.



      Der Streitwert ist so hoch wie in etwa das intakte Handy normal wert ist, bedenke auch der Gerichtsstand ist bei dir, entweder kommt da noch ein zusätzlicher Anwalt ins Boot oder horrende Fahrtkosten für den Kläger + seinen Anwalt, alles am Ende von dir persönlich zu bezahlen, das ganze wird die Gegenseite dann per KFB einfordern und der GV treibt es ein bei Nichtzahlung im Wege der Zwangsvollstreckung

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    • Sternchen schrieb:

      ap7065 schrieb:


      meinst du wirklich die kosten werden über 1000 € sein wenn es vopr gericht geht? der streitwert ist ja nicht so hoch.



      Der Streitwert ist so hoch wie in etwa das intakte Handy normal wert ist, bedenke auch der Gerichtsstand ist bei dir, entweder kommt da noch ein zusätzlicher Anwalt ins Boot oder horrende Fahrtkosten für den Kläger + seinen Anwalt

      ich werde mir aufjedenfall auch einen anwalt nehmen! ich habe das angebot nicht böswillig entfernt- für mich gab es wie gesagt einen grund. ich kann mich da irgendwie nicht überwinden diesem menschen das handy für einen euro zu geben! nicht nachdem jetzt noch 2 weitere genau von der selben person davon betroffen sind.
      bei einem ist es auch das iphone 5 und bei dem anderen ein notebook. kann doch nicht sein das des rechtens ist.
    • ap7065 schrieb:

      Sternchen schrieb:

      ap7065 schrieb:


      meinst du wirklich die kosten werden über 1000 € sein wenn es vopr gericht geht? der streitwert ist ja nicht so hoch.



      Der Streitwert ist so hoch wie in etwa das intakte Handy normal wert ist, bedenke auch der Gerichtsstand ist bei dir, entweder kommt da noch ein zusätzlicher Anwalt ins Boot oder horrende Fahrtkosten für den Kläger + seinen Anwalt

      ich werde mir aufjedenfall auch einen anwalt nehmen! ich habe das angebot nicht böswillig entfernt- für mich gab es wie gesagt einen grund. ich kann mich da irgendwie nicht überwinden diesem menschen das handy für einen euro zu geben! nicht nachdem jetzt noch 2 weitere genau von der selben person davon betroffen sind.
      bei einem ist es auch das iphone 5 und bei dem anderen ein notebook. kann doch nicht sein das des rechtens ist.

      Doch, das kann es. Und jetzt liest du evt. mal deine Mails ;)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • ap7065 schrieb:

      kann doch nicht sein das des rechtens ist.

      Doch! In den allermeisten Fällen ist es genau das. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wird es möglich sein, dem Käufer eine Rechtsmissbräuchlichkeit nachzuweisen. Davon sind wir hier aber noch recht weit entfernt und haben auch nicht die Einsicht z.B. in die Klagebegründung. Die Wahrscheinlichkeit, dass du gutem Geld auch noch schlechtes hinterherwirfst, ist jedenfalls sehr hoch.

      Hier haben wir übrigens das Anliegen von raketenrocker: community.ebay.de/t5/Einstelle…ot-Opfer-quot/m-p/1479822
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • ap7065 schrieb:

      ich werde mir aufjedenfall auch einen anwalt nehmen! ich habe das angebot nicht böswillig entfernt- für mich gab es wie gesagt einen grund. ich kann mich da irgendwie nicht überwinden diesem menschen das handy für einen euro zu geben! nicht nachdem jetzt noch 2 weitere genau von der selben person davon betroffen sind.
      bei einem ist es auch das iphone 5 und bei dem anderen ein notebook. kann doch nicht sein das des rechtens ist.



      Diese Kosten für deinen Anwalt kommen dann auch noch oben drauf, damit sind die Kosten auf jeden Fall 4-stellig und sofern keine RSV vorhanden ist komplett von dir alleine zu tragen, das Handy musst du natürlich auch rausgeben oder 5-700 Euro Schadenersatz leisten
    • ap7065

      -
      Du hattest bereits "drüben" bei Ebay mitgeteilt, das Du unter Verwendung diverser Mitgliedsnamen (annep7065, btc1209 ) "tätig" bist:

      community.ebay.de/t5/Verkaufen…u-verkaufen/qaq-p/1465526

      ebenso das Dein Mann bei Dir "einkauft"....

      dazu ist noch ein dritter "einkaufender" Account - klaschw - involviert.....

      dazu hat sich ein Handy mittels merkwürdiger Selbstheilungskräfte selber repariert.....

      alles konfuzius-hoch-drei.....und nicht nachvollziehbar....

      ggf. kann ein Rechtsanwalt, dem Du alle Einzelheiten/Wahrheiten auf den Tisch legen solltest, da noch ne klare Linie reinbringen....
    • cody7888a schrieb:

      ap7065

      -
      Du hattest bereits "drüben" bei Ebay mitgeteilt, das Du unter Verwendung diverser Mitgliedsnamen (annep7065, btc1209 ) "tätig" bist:

      community.ebay.de/t5/Verkaufen…u-verkaufen/qaq-p/1465526

      ebenso das Dein Mann bei Dir "einkauft"....

      dazu ist noch ein dritter "einkaufender" Account - klaschw - involviert.....

      dazu hat sich ein Handy mittels merkwürdiger Selbstheilungskräfte selber repariert.....
      alles konfuzius-hoch-drei.....und nicht nachvollziehbar....
      ggf. kann ein Rechtsanwalt, dem Du alle Einzelheiten/Wahrheiten auf den Tisch legen solltest, da noch ne klare Linie reinbringen....

      Hier ist keine einzige Aussage von mir gelogen!
    • @cody

      Es kann nicht schaden, dies alles am Rande im Auge zu behalten. Allerdings frage ich mich schon, inwieweit das Breittreten und Nachhaken jetzt noch von Relevanz ist für die Beurteilung des Sachverhalts, zumal ich deinen Bemerkungen auch keine konkret nachvollziehbaren Schlussfolgerungen entnehmen kann. Ich glaube, mittlerweile haben alle verstanden, dass TE ein wenig überhektisch in diversen Foren und Threads nach jemanden sucht, der ihr sagt, sie habe alles richtig gemacht und müsse nicht verkaufen. Leider sieht die Realität aber anders aus.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      @cody

      Es kann nicht schaden, dies alles am Rande im Auge zu behalten. Allerdings frage ich mich schon, inwieweit das Breittreten und Nachhaken jetzt noch von Relevanz ist für die Beurteilung des Sachverhalts, zumal ich deinen Bemerkungen auch keine konkret nachvollziehbaren Schlussfolgerungen entnehmen kann. Ich glaube, mittlerweile haben alle verstanden, dass TE ein wenig überhektisch in diversen Foren und Threads nach jemanden sucht, der ihr sagt, sie habe alles richtig gemacht und müsse nicht verkaufen. Leider sieht die Realität aber anders aus.
      Mahlzeit @uhu -

      vollkommen richtig.....

      es ist nix dagegen einzuwenden wenn ein TE wg. "so einem Problem" bzw. der entsprechenden Handlungsweise nachfragt -
      ganz im Gegenteil - so kann einem TE geholfen werden aus einer - dezent ausgedrückt- unüberlegten Handlungsweise ggf. einigermaßen
      unbeschadet herauszukommen....

      leider sieht man "gewisse" Informationen erst wenn man sich die Daten genauer ansieht -
      ebenso die entsprechenden Querverbindungen der diversen Accounts die mehr als auffällig sind (annep7065 ).......

      wobei auch diese Querverbindungen ggf. Grundlage für weitere Aktivitäten externer User (Käufer) sein können....

      wobei TE ja auch der entsprechende Tip gegeben worden ist sich mit einem Fachmann/frau über den durchgeführten Vorgang des Abbruchs zu unterhalten.......
      (um ggf. einigermaßen "glimpflich" aus der Geschichte herauszukommen.....)
    • cody7888a schrieb:

      biguhu schrieb:

      @cody

      Es kann nicht schaden, dies alles am Rande im Auge zu behalten. Allerdings frage ich mich schon, inwieweit das Breittreten und Nachhaken jetzt noch von Relevanz ist für die Beurteilung des Sachverhalts, zumal ich deinen Bemerkungen auch keine konkret nachvollziehbaren Schlussfolgerungen entnehmen kann. Ich glaube, mittlerweile haben alle verstanden, dass TE ein wenig überhektisch in diversen Foren und Threads nach jemanden sucht, der ihr sagt, sie habe alles richtig gemacht und müsse nicht verkaufen. Leider sieht die Realität aber anders aus.
      Mahlzeit @uhu -

      vollkommen richtig.....

      es ist nix dagegen einzuwenden wenn ein TE wg. "so einem Problem" bzw. der entsprechenden Handlungsweise nachfragt -
      ganz im Gegenteil - so kann einem TE geholfen werden aus einer - dezent ausgedrückt- unüberlegten Handlungsweise ggf. einigermaßen
      unbeschadet herauszukommen....

      leider sieht man "gewisse" Informationen erst wenn man sich die Daten genauer ansieht -
      ebenso die entsprechenden Querverbindungen der diversen Accounts die mehr als auffällig sind (annep7065 ).......

      wobei auch diese Querverbindungen ggf. Grundlage für weitere Aktivitäten externer User (Käufer) sein können....

      wobei TE ja auch der entsprechende Tip gegeben worden ist sich mit einem Fachmann/frau über den durchgeführten Vorgang des Abbruchs zu unterhalten.......
      (um ggf. einigermaßen "glimpflich" aus der Geschichte herauszukommen.....)

      @ Cody- ist ansich vollkommen richtig! Aber in der Hinsicht habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen.. Naja- ich muss mal schauen wie es jetzt weiter gehen soll
    • Sternchen schrieb:

      ap7065 schrieb:


      meinst du wirklich die kosten werden über 1000 € sein wenn es vopr gericht geht? der streitwert ist ja nicht so hoch.



      Der Streitwert ist so hoch wie in etwa das intakte Handy normal wert ist, bedenke auch der Gerichtsstand ist bei dir, entweder kommt da noch ein zusätzlicher Anwalt ins Boot oder horrende Fahrtkosten für den Kläger + seinen Anwalt, alles am Ende von dir persönlich zu bezahlen, das ganze wird die Gegenseite dann per KFB einfordern und der GV treibt es ein bei Nichtzahlung im Wege der Zwangsvollstreckung


      Hat hier nicht mal jemand geschrieben (Loschi wars, glaube ich), dass unter 2500 Euronen der Spaß nicht zu haben ist? Ich mein, klar, im Einzelfall wird es davon deutlich abweichen aber eher in eine Richtung, falls das nicht die richtige Größenordnung ist, bitte korrigiert mich.
    • 36 Antworten und keiner hat das wohl entscheidende Urteil gepostet?

      openjur.de/u/594678.html

      Die Entscheidung leitet sich direkt aus dem vielzitierten BGH-Urteil ab, weil "Ware ist beschädigt worden" ausdrücklich in den AGB von eBay benannt wird. Dem Grunde nach stellt eine Beschädigung an der Ware, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, selbstverständlich einen berechtigten Grund für einen Auktionsabbruch dar.

      Die entscheidenden Fragen sind:

      Hat ap7065 die Beschädigung zu vertreten oder nicht?
      Ist die Beschädigung ernsthaft genug?

      Insbesondere letzteres liest sich für mich noch nicht so überzeugend, was soll "Knopf hat sich schlechter drücken lassen" bedeuten? Ist das irgendwas mit Auswirkungen, oder geht das durch ne Reinigung (ggf. Druckluft) weg?

      Diese Fragen wurden z.B. von @giu und von @grafiksammler hier und im mittlerweile (zurecht) gesperrten Thread nebenan gestellt. Ich konnte nur bislang keine Antwort finden, sprich, die Lage ist nach wie vor vollkommen unklar.

      Vor diesem Hintergrund allerdings den Verkäufer aufzufordern, schnellstens für einen Euro zu liefern und dann noch von einem "klaren Rechtsbruch" zu reden, ist absolut unangebracht. (Kann es sein daß der Ton gegenüber TEs hier in letzter Zeit rauer wird?)
      Wenn das Handy z.B. während der laufenden eBay-Auktion ganz normal weiterhin benutzt wurde, was völlig legitim ist, und sich dabei ein Schaden am Ein-Knopf einstellte, der eine echte Beeinträchtigung ist und nicht durch drei Handgriffe behoben werden kann, war es vollkommen korrekt und vor allem "gesetzlich berechtigt" - ausgelegt nach BGH VII ZR 305/10 -, die Auktion abzubrechen. Der Punkt ist, wir wissen es nicht.

      @ap7065: Wenn du wirklich weiterkommen willst, dann schaffe doch bitte Klarheit darüber, wie es zu dem Schaden kommen konnte und welchen Umfang dieser hat.
    • pandarul schrieb:

      Wenn das Handy z.B. während der laufenden eBay-Auktion ganz normal weiterhin benutzt wurde, was völlig legitim ist,

      Ich weiss, da laufen wir auseinander. Aber: wenn das Ding beboten ist, ist es verkauft. Was dann beschädigt wird, gehört dem VK nicht mehr. Er hat es nur für den neuen Eigentümer in Verwahrung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.