eBay Gebühren zurückgebucht

    • eBay Gebühren zurückgebucht

      Hallo Leute,

      ich habe gerade im OB gesehen, dass "ich" nicht genug Geld drauf hatte und eBay-Gebühren zurückgebucht wurden, in der Accountübersicht steht aber noch "ausgeglichen" und eben als bezahlt vermerkt. Ich habe jetzt in Inet nach Infos gesucht, dort heißt es 9 Euro Rückbuchungskosten durch eBay, ich habe jetzt schon die Kosten von der Bank an der Backe, sind aber nur 2 Euro. Wird durch eBay ein zweiter Versuch durchgeführt? Wenn ja, wann?

      Der Account ist eigentlich nicht meiner, sondern von der schlankeren Hälfte und die hatte das wohl auch schon mal gehabt vor ein paar Monaten, weiß jemand, ob es langfristige Folgen hat? Erfolgt eine Eintragung oder so etwas?

      Was mache ich jetzt am besten außer Tee zu trinken? ?(

      Vielen vorausgehenden Dank für die Antworten.
    • Ach vanvog, was machst du auch immer?!

      Man kann sich so manche Frage auch ergockeln und selbst beantworten!

      pages.ebay.de/help/sell/direct-debit.html

      und dort steht auch drinnen was du jetzt zu tun hast:

      "Um mit der Bazahlung Ihrer eBay-Gebühren nicht in Verzug zu kommen, gleichen Sie Ihre eBay-Verkäufergebühren ggf. per Einmalzahlung aus."

      Wenn du mit dem Ausgleich trödelst machen die dir ganz schnell den Account dicht!

      "Folgen bei Nichtbezahlung

      Wenn Sie Ihre fälligen eBay-Gebühren nicht bezahlen, können Sie vom Handel auf eBay ausgeschlossen werden.
      Ein Ausschluss entbindet
      Sie allerdings nicht von der Pflicht, offene Rechnungsbeträge zu
      begleichen. Die durch das Mahnverfahren eventuell entstehenden
      Verfahrenskosten gehen zu Ihren Lasten."
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • #5

      Also wirklich, manchmal glaube ich, du bist für dieses "Geschäft" nicht geschaffen.

      Selbst wenn eBay ein zweites Mal abbuchen (Lastschrifteinzug) würde, dann dauert das einige Tage. Schließlich teilen die dir zuerst mit, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde.

      Und, selbst wenn sich dein Zahlungeingang per Überweisung mit einer erneuten Abbuchung überschneiden würde, wäre das doch lediglich ein Guthaben auf dem eBay-Kto., welches mit weiteren Verkäufen einfach verrechnet wird.

      Schau besser, dass du online gleich überweist und dir damit Ärger vom Hals schaffst.
      Von welchem Betrag sprechen wir eigentlich?
    • Kaiolito schrieb:


      Selbst wenn eBay ein zweites Mal abbuchen (Lastschrifteinzug) würde, dann dauert das einige Tage. Schließlich teilen die dir zuerst mit, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde.

      Und, selbst wenn sich dein Zahlungeingang per Überweisung mit einer erneuten Abbuchung überschneiden würde, wäre das doch lediglich ein Guthaben auf dem eBay-Kto., welches mit weiteren Verkäufen einfach verrechnet wird.

      Schau besser, dass du online gleich überweist und dir damit Ärger vom Hals schaffst.


      Danke, genau die Info habe ich gebraucht, habe jetzt online überwiesen aber werde wohl noch mehr überweisen sicherheitshalber, wusste eben nicht, dass man das Konto prepaidmäßig aufladen kann, also das Guthaben möglich ist.

      Ist bei uns auf Lastschrifteinzug eingestellt und hat bis jetzt wunderbärchen funktieoniert, kann ich doch nicht wissen, dass das jemand shoppen geht ohne nachzudenken, bis nur noch 30 Euro auf dem Konto drauf sind. Ich habe einiges an Infos gefunden, auch die verlinken Ebay-Seiten nur wusste ich eben nicht, ob ich jetzt Fehlbetrag + Rückbuchungskosten überweisen sollte bzw. wie ich am besten vorgehen sollte.


      Blaues Wesen schrieb:

      ich glaube, mit dieser Frage haben sich nun vanvogs restliche Themenkreise erledigt...


      So, jetzt ist plötzlich nicht nur OT salonfähig sondern Schadenfreude und Zukunftsvorhersagen?
    • @vanvog

      Richtige Entscheidung!
      Gut gemacht.

      Nur auch mal zur Info. Ein eBay-Kto. kann auch monatelang mit einem kleinen Sollsaldo online bleiben. Die buchen erst ab einer (mir nicht bekannten) Höhe des Sollsaldos ab, da sonst (das ist ja klar) die Kosten der Abbuchung höher sind als der Saldo.
      Genau so kannst du natürlich auch auf dem Kto. ein Guthaben haben, welches eben dann einfach verrechnet wird, bis es aufgebraucht ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • @seelachs

      #3

      Auch wenn es stetig bestritten wird, dass Banken den Grund für die Rücklastschrift nicht mitteilen würden............ das ist Schwachfug.
      Die teilen über einen Schlüsselcode den exaten Grund mit:
      Mangels Deckung
      Widerspruch

      Nur beim Schlüsselcode Widerspruch wird das Lastschrifteinzugsverfahren beim entsprechenden Kunden automatisch gelöscht. Ansonsten wird bei den meisten Unternehmen einfach erneut abgebucht.... incl. Kosten, dies aber vorher schriftlich mitgeteilt.

      Nur als Beispiel dazu (auch wenn OT):
      An jedem EC-Chash gerät taucht diese Schlüsselzahl auf, wenn z. B. ein Kunde bei Aldi mit EC-Cash bezahlen möchte. Innerhalb von Sekunden sieht das freundliche Kassenpersonal ob das Kto. "platt" ist oder einfach nur ein Problem mit der Datenleitung besteht.
    • @vanvog

      Bin hier eigentlich zum Vergnügen, aber eine kleine Bitte.
      Du hast jetzt zweimal den Beitrag von @Blaues Wesen zitiert und sowas ist absolut nicht notwendig. Einmal reicht, um seine Meinung zu einem Posting darzustellen.

      Damit ist dann einfach gut, stört die anderen Postings, die eventuell Infos in sich tragen.
    • Kaiolito schrieb:


      Nur beim Schlüsselcode Widerspruch wird das Lastschrifteinzugsverfahren beim entsprechenden Kunden automatisch gelöscht. Ansonsten wird bei den meisten Unternehmen einfach erneut abgebucht.... incl. Kosten, dies aber vorher schriftlich mitgeteilt.


      Wird oft vertraglich in der AGB geregelt. Bei meiner Fitnessstudio-Mitgliedschaft wollen die beim ersten erfolglosem Lastschriftversuch die volle Summe für das verbleibende Vertragsverhältnis, also 1-12 Monate. Telefonanbieter verfahren aber z.B. in der Regel so wie von dir beschrieben, die 8 Euro Gebühr von eBay grenzt schon an Wucher, denn 4 Euro sind der Standard, eventuell kommt noch Porto dazu.

      *EDIT*

      Sorry, das 2. Mal war ein Versehen, ist mir erst gar nicht aufgefallen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • @vanvog; ich meinte meinen Beitrag weder als OT noch schadenfreudig!
      es war eher ein Anfall von: OMG!!

      Du wuselst die ganze Zeit mit neuen Threads zu Geschäftsmodellen etc rum, gibst Ratschläge zu Themen, mit denen Du Dich offensichtlich nicht beschäftigt hast..etc
      und jetzt kommt für mich der Knaller: Du verkaufst über einen Fremdaccount, siehst nicht zu, dass der auch gedeckt ist und willst jetzt auch noch über die Höhe von ebays Lastschriftgebühren lamentieren?
      also: nicht Schadenfreude sondern OMG!
    • Lassen wir die Rücklastschriftgebühr mal außen vor und ob das Abzocke ist.
      DU verursachst im Hause EBay Kosten (irgendjemand muß es ja auch bearbeiten!) und das mag EBay überhaupt nicht.
      Da es wohl schon zum zweiten Mal vorgekommen ist, richte dich darauf ein, daß das betreffende Konto bzw. die dahinterstehende Person dauerhaft vom Handel ausgeschlossen wird!
      Den richtigen Weg hast du vermutlich eingeschlagen, indem du mehr als nötig überwiesen hast.

      Sollten Rücklastschriften bei dir/euch öfter vorkommen läufst du Gefahr, daß sämtliche (z.B. über IP) zuordnenbaren Accounts ebenfalls gesperrt werden.
      Das war es dann mit EBay. Nichts anderes wollte dir @blaues wohl mitteilen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Blaues Wesen schrieb:

      @vanvog; ich meinte meinen Beitrag weder als OT noch schadenfreudig!
      es war eher ein Anfall von: OMG!!

      Du wuselst die ganze Zeit mit neuen Threads zu Geschäftsmodellen etc rum, gibst Ratschläge zu Themen, mit denen Du Dich offensichtlich nicht beschäftigt hast..etc
      und jetzt kommt für mich der Knaller: Du verkaufst über einen Fremdaccount, siehst nicht zu, dass der auch gedeckt ist und willst jetzt auch noch über die Höhe von ebays Lastschriftgebühren lamentieren?
      also: nicht Schadenfreude sondern OMG!


      Wieso unterstellst Du mir, dass ich mich zu Themen äußere, mit denen ich mich nicht beschäftigt habe?

      Wo steht, dass ich über ein Fremdaccount verkaufe?

      Eigentlich wollte ich auf die persönlichen Einzelheiten nicht eingehen. Mehrere Konten und mehrere Accouts, ein Haushalt... PP wird gemeinsam genutzt, ein Konto samt PP ist an den Account gebunden und wird NORMALERWEISE nicht zum bezahlen verwendet, Zugriff habe ich auf alles und zwar aus gutem Grund, gewisse Person nimmt ihre finanziellen Angelegenheiten nicht so genau und ich darf es dann ausbaden. Eingekauft wurde am 5. und 6. ohne mein Mitwissen. Geld von eBay laut Bank am 09.09. abgebucht, 10. zurückgebucht, heute morgen habe ich es dann durch Zufall festgestellt, denn bei eBay steht noch nichts, bzw. laut eBay ist das Geld angekommen.

      Als es zum ersten mal passierte, habe ich noch fast nichts bei eBay VERkauft und weiß noch ganz genau, dass ich voll die Panik geschoben habe aber es hieß "ist nicht so schlimm, die buchen noch mal ab und dann hat sich die Sache" ... wird schon stimmen, habe ich mir damals gedacht, so jetzt, fast ein Jahr später, mit all den Informationen, die ich neu dazugelernt habe, mache ich mir entsprechend sorgen, deshalb die Frage hier.

      Mal sehen, was passiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()