Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal

    • Gutschein über Ebay gekauft und nie erhalten - Rückbuchung über Paypal

      Hallo zusammen,

      ich bin leider neu im Forum und hoffe, meine Frage wurde nicht bereits häufiger in anderen Threads beantwortet.

      Anfang Januar ersteigerte ich bei eBay einen Gutschein für einen Elektronikfachhandel für 1000€. Ich bezahlte mit PP, erhielt jedoch keinen Artikel. Leider hatte die AGBs nicht durchgelesen, wonach Gutscheine nicht vom Käuferschutz bei eBay abgesichert sind. Mein dort eröffneter Fall wurde daher auch im Einspruchsverfahren geschlossen bzw. gegen mich entschieden. Einer Bitte nach Kulanz wurde leider weder von eBay, noch von PP nachgekommen. Schon vor der Revision des eBay-Falls entschloss ich mich für eine Rückbuchung der Summe, verbunden mit einer Kündigung des Kaufvertrags gegenüber dem Käufer. Mein Paypal-Konto ist mittlerweile mit den 1000€ belastet worden, die Klärung der Angelegenheit liegt jedoch - laut PP - bei eBay.


      Der Verkäufer wollte den Gutschein jedoch per Post verschicken, die elektronischen Daten wurden sogar übermittelt, d.h., PP und eBay ist bekannt, dass nie ein Gutschein bei mir angekommen ist. Der Verkäufer hat sich aus dem Staub gemacht.

      Die Entscheidung von eBay in meinem Fall ist erst einen Tag her. Ich wollte daher fragen, mit welchen Konsequenzen von welcher Institution ich im weiteren befürchten muss und ob ich bei Paypal mein Konto ausgleichen sollte?

      Vielen Dank

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    • Was heißt "Rückbuchung"?

      Hast du eine Rücklastschrift oder einen Kreditkarten-Chargeback durchgeführt?

      indi08 schrieb:

      Der Verkäufer wollte den Gutschein jedoch per Post verschicken, die elektronischen Daten wurden sogar übermittelt, d.h., PP und eBay ist bekannt, dass nie ein Gutschein bei mir angekommen ist.


      Was für Daten wurden übermittelt?
    • Leider war es eine Rücklastschrift.

      Der Verkäufer antwortete mir damals nach zehn Tagen erstmals, nachdem ich einen Fall bei eBay eröffnet hatte. Er schickte mir eine Kopie eines Versendungsscheins für ein Paket inklusive Sendungsnummer zur Sendungsverfolgung. Seither hat er sich nicht mehr gemeldet, auch nicht auf Anfrage von eBay. Der Sendungsstatus steht seit Mitte Januar "elektronische Daten übermittelt".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von indi08 ()

    • Gut, deine Rücklastschrift war erstmal unberechtigt, denn im Moment ist PayPal die Partei, der 1.000 Euro fehlen, und die haben nur deine Anweisung befolgt und dir E-Geld (Guthaben) im Gegenwert von 1.000 Euro ausgehändigt, das in deinem Auftrag an deinen Verkäufer geschickt und mit deiner Einwilligung dein Bankkonto belastet.

      Um was für einen Gutschein handelte es sich denn? Vom Käuferschutz ausgeschlossen sind ja nur immaterielle Artikel, d.h. wenn der Gutschein z.B. aus einer irgendwo einlösbaren Nummer besteht.

      Ich habe aber eher so ein Plastikkärtchen von Ich-bin-doch-nicht-blöd vor Augen, das wäre m.E. sehr wohl ein Fall für den Käuferschutz.
    • Ok, in diesem Fall solltest du ein Einschreiben an den luxemburgischen Briefkasten von eBay (z.Hd.: Rechtsabteilung) verschicken, mit der Aufforderung, dein PayPal-Konto durch Auszahlung des dir zustehenden Käuferschutzes auszugleichen. Fristsetzung (gib ihnen wenigstens 2 Wochen) dran und gleich mal ankündigen, im Falle des fruchtlosen Verstreichens gerichtlich klären zu lassen, ob daß du Ansrpcuh auf Käuferschutz hast.

      Die Formulierung

      Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen


      zeigt schonmal ziemlich deutlich, welche Gutscheine PayPal meint. Nicht umsonst sortieren die das mit allem anderen ein, was keine Ware ist.

      Ein Blick zu eBay ist sogar noch besser:

      In den oben genannten Fällen gilt der eBay-Käuferschutz grundsätzlich für materielle Artikel, die verschickt werden können.


      pages.ebay.de/help/policies/buyer-protection.html

      Da steht gar nix davon, daß Gutscheine ausgeschlossen sind. Du hast auf eBays Aussage vertraut und aufgrund ihrer Werbung den Betrag investiert. Was bei PayPal im Kleingedruckten steht ist eher nicht dein Problem, soll eBay eben dafür sorgen, daß ihre Grundsätze und PayPals Käuferschutzrichtlinie im Einklang sind.

      Speichere dir alles ab.
    • Wenn in den PP Käuferschutzrichtlinien steht, das Geschenkgutscheine ausgeschlossen sind, dann ist es doch völlig unerheblich, ob dieser auf Karte, Papier oder in Stein gemeiselt ist. Deutlicher kann PP es doch nicht schreiben.

      Sollen sie schreiben, ausgeschlossen sind alle Arten von Gutscheinen, egal ob per Code, per Karte oder auf Papier gedruckt. Wobei dann der nächste kommt und sagt, mein Code sollte mündlich mitgeteilt werden .

      Ich sehe hier das Recht seitens PP.

      Aber er soll es trotzdem versuchen weil PP mir z.b.auch mal aus Kulanzgründen einen höheren Betrag erstattet hat, obwohl dieser nicht von den Käuferschutzrichtlinien gedeckt war.

      Also probieren...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Trendyandy ()

    • In den Käuferschutzrichtlinien sind Aufzählungen.

      Nehmen wir mal das nächste bsp. siehe Flugtickets. Ebenfalls ausgeschlossen. Seit wann werden z.b. Flugtickets per Code versendet?

      Geschenkgutschein bleibt Geschenkgutschein. Egal ob immateriell oder physisch. Beides ausgeschlossen.
      Und wenn PP in den Richtlinien schreibt, die sind ausgeschlossen, dann ist es halt so.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Trendyandy ()

    • Die Verkäuferin heißt bei eBay brennregin bzw. Regina Brenner. Auch bei der eBay-Hotline meinten die Servicemitarbeiter, ein Gutschein wäre in keinem Fall vom Käuferschutz abgesichert, ob materiell oder nicht. Der Wert liege ja nicht in einer Gutscheinkarte selbst, sondern in der Aufladung. Die Gutscheinkarte würde bei Beschädigung auch nicht an Wert verlieren.
    • indi08 schrieb:

      Auch bei der eBay-Hotline meinten die Servicemitarbeiter, ein Gutschein wäre in keinem Fall vom Käuferschutz abgesichert, ob materiell oder nicht.

      Was ein ebay-Hotline Mitarbeiter "meint" ist im Zweifelsfall genau so interessant, als ob in China ein Sack Reis umfällt oder eben nicht. Es zählen alleine die schriftlich vereinbarten Regeln. Nachdem jetzt geklärt ist, dass es elektronische Gutscheine und Flugtickets gibt und die mitnichten unter den Käuferschutz fallen, materielle
      Dinge dagegen schon, wird es eng für ebay und deren Tochter PP.
      TE: Speichere/Druck Dir die AGB-Stellen aus, bevor die sich plötzlich ändern.
    • Danke für die PN. Aber mit hinterlegten Daten meinte ich eigentlich so etwas wie:

      Maxi Mustermann
      Hauptstr. 10
      10000 Dagobertshausen

      Mailaddy

      Dein Altenheim in Bonn könntest du allerdings direkt anrufen und fragen, ob die Dame da lebt. Das glaube ich nämlich kaum. Und wenn, ist es unwahrscheinlich, dass sie im Netz surft.


      Das heißt dann Fakedaten. Da hilft auch kein Anwalt weiter. Dann musst du zur Polizei und Anzeige erstatten. Ganz vielleicht finden die dann denjenigen, der dein Geld kassiert hat. Ohne Anzeige hast du das Geld ohne jeden Widerspruch verschenkt.


      Und noch ein Tipp. Ich habe es mir mittlerweile zur Angewohnheit gemacht, vor jeder Zahlung die hinterlegte Adresse meines VK zu überprüfen. Eine Überweisung 'an ein Altenheim' hätte bei mir entsprechend nie stattgefunden.