PC verkauft und verschickt - defekt angekommen

    • PC verkauft und verschickt - defekt angekommen

      Guten Abend,

      sorry, falls die Frage schon öfter kam, ich habe aber nach Recherche keine zufriedenstellende Antwort gefunden.

      Ich habe einen gebrauchten PC bei eBay verkauft. Vor verschicken lief er tadellos, ich habe noch die Festplatte formatiert und alles war wunderbar.
      Nun schickt mir die Käuferin die Meldung, dass Sie einen PC Fachmann zum konfigurieren und so hätte und der sagt der PC ist kaputt weil er beim anstellen piept und zwei rote Lampen leuchten.

      Ich habe den PC in einem Karton mit Zeitungspapier eingepackt (nicht anerkannt von der DHL als Verpackungsmaterial).

      Leider kann ich nicht ausschließen, dass die gute Dame mich anflunkert und es einfach nicht gebacken bekommt, ihn zu installieren oder selbstverschuldet etwas defekt gemacht hat.
      Als ich ihn verpackt und getestet habe lief zumindest (unter Zeugen).

      P.S.: Wir reden hier von einem PC unter 100€.

      Wie würdet ihr nun handeln?!

      Viele Grüße
    • Wieviel Mal piept der Computer denn ? Anhang der Anzahl der Pieptöne kann man sagen, was er hat.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Werde ich nochmal nachfragen. Lasse mir auch ein Foto von den angeblich leuchtenden Lampen schicken.

      Würde trotzdem gerne wissen, wie die rechtliche Lage aussieht und wie ich zu handeln habe.

      Sehr komisch ist auch, dass ich sagte, sie solle jeden RAM Riegel einzeln testen (hatte angeblich nen IT-Fachmann zum Anschluss dort). Sie sagte mir nun aber, dass die Sichtprüfung keinen Mangel gezeigt hat und auc nichts weiter gemacht wurde. Aber der Arbeitsspeicher sitze passend.

      Komisch, komisch ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aCardi ()

    • Privatverkauf?

      Wenn ja:
      Hat denn die Käuferin schon irgendwelche Ansprüche gestellt?
      Einen gekauften und per Versandunternehmen gelieferten PC als defekt beim Verkäufer zu melden ist eine Sache. Die Forderung nach Nachbesserung o.ä. ist eine andere Sache.

      Was beim PC das Piepen aussagt, müßte der hinzugezogene PC-Fachmann eigentlich wissen. Was "kaputt" sein könnte, sind oftmals durch den Versand gelöste Steckverbindungen. Selten ist es etwas anderes und schlimmeres, wie z.B. eine defekte Festplatte.

      Bei einigermaßen angemessener Verpackung kann die Käuferin den PC nicht beim Verkäufer reklamieren, weil er eine angemessene Sorgfalt bei der Verpackung hat walten lassen. Man muß die Ware nicht unbedingt in Watte und in doppelter Kartonage verpacken, nur damit man auf Nummer sicher gehen kann. Ein Karton, in dem zerknülltes Zeitungspapier die Ware komplett und fest einhüllt, ist ausreichend. Nur falls der Käufer es ausdrücklich wünscht, kann man (gegen Aufpreis) eine besondere Verpackung wählen. Das Versandrisiko liegt laut BGB bein Käufer.

      Der Kaufpreis ist für diese Art der Reklamation letztendlich unerheblich. Wichtig ist, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt des Einpackens und Versands in dem angebotenen Zustand (d.h. fehlerfrei) war.
      Auktionsnummer oder Link zu der Auktionsbeschreibung wäre uns hilfreich.

      Beim gewerblichen Verkauf würde die Sache natürlich anders aussehen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • aCardi schrieb:

      Oh, pardon. Kein Privatverkauf, ich meinte damit, dass ich nicht gewerblich unterwegs bin.


      Oh, da muß sich irgendein Fehlerteufel eingeschlichen haben:

      - Kein Privatverkauf
      - nicht gewerblich unterwegs bin

      Das widerspricht sich ... bitte klarer ausdrücken
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • P.S.: Der PC piept 5x hintereinander

      Also ich habe ganz normal den Artikel bei eBay als Privatmann verkauft und den Term "Da Privatauktion keien Garantie oder Rücknahme" drunter geschrieben.
      Sorry für das Kuddelmuddel ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aCardi ()

    • Also hast du privat verkauft somit gilt das was die vorredner sagen K liegt in der beweispflicht.
      zu den pieps tönen um diese genau identifizieren zu können muss man den Hersteller des bios kennen , weil jeder hat da so seine eigenen Piepskombies. eine sehr gute seite wäre z.b. das bios kompendium.

      bios-info.de/

      desweiteren wäre eventuell auch ne genauere fehlerbeschreibung seitens des K nicht verkehrt und könnte unter umständen das problem beheben. zu den so geannaten IT-kräften mag ich mich recht äussern meistens sind es wohl bekannte die meinen sie hätten ahnung, halte es fr ein gerücht, das man einen so günstigen rechner zu einem händler schleppt das würde ja teurer als der rechner :(.
    • Hallo Leute,

      ja, ich hab privat über eBay verkauft.

      Ich habe auch Bedenken bezüglich d. IT-Fachmanns (Sohn). Ich selbst bin IT-Fachkraft und weiß nur zu gut, was da für Leute auf einmal IT-Fachleute sind.

      Also muss ich eigentlich nichts machen?? Ich habe den Artikel utner Zeugen vernünftig verschickt ... entweder muss Käuferin bei DHL Schadensmeldung machen oder hat Pech gehabt?!
    • aCardi schrieb:


      entweder muss Käuferin bei DHL Schadensmeldung machen


      macht nur Sinn, wenn Verpackung aussen beschädigt ist und gleich bei Annnahme der Sendung gegenüber dem Überbringer reklamiert wird.

      Dieser Weg wird der Käuferin nix bringen.


      Hat denn die Käuferin schon irgendwelche Ansprüche gegen Dich gestellt?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • Dann läuft das eventuell unter dem von Dir genannten Motto "Pech gehabt" für die Käuferin, da der PC bei Versand die von Dir beschriebene Fehlerfreiheit hatte.

      Falls Du Muße und Zeit hast, kannst Du dir ja vom Käuferin-PC-Experten mal den Fehlertyp durchgeben lassen und dann versuchen eigene Rückschlüsse zur Fehlerursache und Qualifikation des PC-Experten zu ziehen.
      Es kann sein, daß der Versand (trotz angemessener Verpackung) Ursache des Defekts ist. Aber (wie bereits gesagt) liegt das Versandrisiko (also das Beschädigungs- oder Verlustrisiko) beim Käufer.

      Du mußt der Käuferin aber nichts weiter zugestehen, wenn der PC beim Versand einwandfrei war. Alles weitere wäre freundliche Kulanz deinerseits ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
      Es liegt an Dir, ob Du die außerordentliche Freundlichkeit einer Nachbesserung oder Erstattung an die Käuferin praktizierst. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Im Zweifelsfall (Rechtsweg) müßte sie Dir nachweisen, daß der PC schon beim Versand beschädigt (mangelhaft), oder die Verpackung mangelhaft war.

      Falls Du Dich weigerst auf die Forderungen der Käuferin einzugehen, kann (aber muss nicht) als Konsequenz folgendes Unangenehmes für Dich passieren, wenn:
      - 1. die Verkäuferin Dir eine negative Bewertung abgibt
      - 2. Der PC über Paypal bezahlt wurde
      - 3. Die Verkäufering den Rechstweg (Klage vor Gericht) geht

      1. bedeutet für Dich eine etwas schlechtere Reputation als ebay-Handelspartner
      2. eventuell entstehende Probleme mit dieser Zahlsystemfirma und ebay, weil eventuell diese Zahlung aufgrund der Käuferinbeschwerde blockiert, rückverlangt oder Dein Konto eingefroren wird.
      3. Unangenehme Rechtssache und erstmal Rechtsanwaltskosten für Dich. Aber nach meiner Meinung hättest Du gute Chancen vor Gericht Recht zu bekommen.

      Es ist aber grundsätzlich ratsam mit der Käuferin freundlich umzugehen und sie auf Deine Sicht der Dinge und die objektive Rechtslage hinzuweisen.
      Hier mal ein informativer Einstieg für manche (nicht alle) Fälle, die passieren können:
      auktionen-faq.de/#4

      Letztendlich gilt rechtlich das BGB.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Fairhandel ()

    • falls lust und laune besteht könnteste
      1. nach dem pieps code fragen
      2. als rat geben jeden stecker einzeln zu ziehen und wieder auf zustecken selbiges verfahren mit Ram und steckkarten.
      ich würde fast drauf tippen das irgend eine sache nicht so sitzt wie sie sollte, somit wäre man dann auf der sicheren seite das alle karten und stecker richtig sitzen.
    • senseman schrieb:

      falls lust und laune besteht könnteste
      ich würde fast drauf tippen das irgend eine sache nicht so sitzt wie sie sollte, somit wäre man dann auf der sicheren seite das alle karten und stecker richtig sitzen.

      Das denke ich auch !
      Ich hatte auch schon mal tierisch Stress mit einem Käufer eines älteren PC's und da war "nur" beim Versand mit der "Deutsch Pest" jetzt DHL
      die Grafikkarte ein bisschen aus dem Slot gerutscht, obwohl fest verschraubt ! Was ein Bekannter des Käüfers dann feststellte.
      Wieder hineingedrückt, lief das Teil wieder!
      Seit dem verschicke ich jegliche Gerätschaften lieber mit Hermes.
      [Blockierte Grafik: http://i195.photobucket.com/albums/z223/lsdecaria1/dhl.jpg]
    • Weiterer Verlauf:

      Auf einmal hatte Sie doch einen professionellen IT-Spezi da, der herausgefunden hat, dass ein Arbeitsspeicherplatz defekt war und dies repariert hat. (Bitte!? Fand ich schon sehr kurios)

      Dies hat 25€ gekostet und die möchte sie gerne erstattet haben (kein Beleg, nichts. 25€ für Lötarbeiten am Mainboard und wo bekommt man einen 5 Jahre alten Arbeitsspeicherplatz her? Wo bekommt man überhaupt einen Arbeitsspeicherplatz her?! :D)

      Dann wurden Fotos verschickt (Behauptung ihrerseits) und gleichzeitig nachgefragt, an welche E-Mail die Fotos gehen sollen, da ja bekannt ist, dass über ebay keine Fotos geschickt werden können (ja, so kurios find ich diesen Satz ebenfalls).

      Und ganz plötzlich ist die "professionelle Reinigung", mit der ich das Produkt umworben habe, daran Schuld. Staubprobleme sollen die Warntöne hervorgerufen haben.

      Und mit der Rechtschutz wird mir nun auch schon gedroht. Ich habe gesagt, es wird nichts zurücküberwiesen. Sollte ich vll. einfach gar nicht mehr antworten?!
    • ich denke mal das das was sie schreibt absoluter schmu ist. an einem Mainboard lötet man nur 1x im leben, dann wird es abgeraucht sein :) falls denn überhaupt was drauf hält (eigene erfahrung und es war nur nen dämlicher kondenstator). desweiteren halte ich es für ein gerücht das ein steckplatz defekt wird, weil wenn die riegel stecken dann stecken sie und kein mensch werkelt dran rum einzig möglicher defekt wäre ein mechanischer der wohl durch gewalt hervorgerufen wird. ich glaube auch kaum das staub pieptöne erzeugt soll weiter plärren und gut is. weil sie ist in der beweispflicht sie hat nachgebessert ohne dir die möglichkeit der fehler behebung zugeben somit bleibt sie auf den angeblichen kosten sitzen. und diese speicherriegel lassen sich immer irgendwo auf treiben ohne problem (und wenn gebraucht) die speicherpülätze sollten sich über conrad reichelt und co organisieren lassen wird wohl das kleinere problem sein.
    • selbst verständlich kann sie rechtsschutzmässig etwas machen keiner hält dich davon ab einen RA zukonsultieren oder zubeauftragen mit der sache und es hält dich auch nemand auf zu klagen ist halt nur ne frage des erfolges. und ob erfolg besteht kann dir vor ab leider niemand sagen weilö das kommt auf den richter an. grundsätzglich ist es eigentlich so, das erstmal der VK gelegenheit zur nachbesserung kriegen muss und dann kann man weiter sehen. gab vor nen paar wochen so etwas ähnliches da ging es um modell bau vielleicht mal in den thread schauen.
    • Der Fall erscheint mir reichlich nebulös und gar nicht so eindeutig wie es hier dargestellt wird. Du schreibst selbst, daß das Versandunternehmen die verwendeten Verpackungsmaterialien nicht akzeptiert. Sollte dir dadurch nachweisbar sein, daß die Verpackung nicht ausreichend war, dann haftest du voll.

      Ich würde gerne auch mal die Gegenseite hören. Gib uns doch mal einen Link zum Käuferaccount und lade die Käuferin auch hierher ein. Man kann auch die gemachten Fotos hier ins Forum/Posting hochladen, so daß sich jeder ein Bild von dem angeblichen Schaden machen kann
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.