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  • Eher nicht, da hier ein Aufruf "zum Vorbeischauen" allem widerspricht, wofür hier Forenschreiber "arbeiten", kostenlos und in ihrer Freizeit.

  • Eher als die Nervensäge................, aber was solls.........."Frau gnadenlos"...... Du kannst hier nur Hilfe bekommen, den Weg gehen musst du selbst, aber da mache ich mir wenig Gedanken, du gehst den Weg.

  • Und komm bitte nicht auf den Gedanken, in ersten Mails AH zu verlinken. Die mögen AH nicht besonders und erst wenn du jemanden dran hast, der sich wirklich für den Inhalt deiner Mails interessiert, kannst du auf diesen Thread hinweisen. Erst würde ich die Hinweise in eigene Worte fassen und schauen, was passiert, dann erinnern, wieder guggen, wieder erinnern....... Ist Aufwand, aber du kommst zum Ziel. *sicherbin*

  • Hatten wir das nicht schon? Das liegt daran, dass du im Callcenter landest, die dich nicht mal weiter verbinden könnten, selbst wenn sie wollten..... Du musst das alles schriftlich machen, bis diese Mitarbeiter genervt sind, vielleicht doch Zusammenhänge erkennen und/oder dann eben eskalieren an die Leute, die viel mehr Zugriffsrechte haben. Was hier zur "großen Freunde" von eBay passiert oder nicht, ist dennoch etwas, was sie zwar gerne mitnehmen, aber dennoch nicht wollen (falls es denn entdec…

  • Uhu hat das ja schon freundlich geschrieben, aber dazu muss ich dann doch etwas deutlicher werden..... Ein Ersatzkauf in dem Gedanken, den Mehraufwand ja wieder zu bekommen, erscheint mir hier schlicht nicht angebracht. Eine kleine Hoffnung vielleicht, den zusätzlichen Aufwand (wenn er eindeutig zu belegen ist und ein Richter dies auch nachvollziehen kann) irgendwann wieder auf dem Konto zu haben, das Geld aber erstmal schlichtweg abzuschreiben, OK. Der Aufwand entspricht in keinem Fall dem mögl…

  • Auch interessant, zumindest was deinen zukünftigen Schriftwechsel mit eBay angeht...... In UK ist pushen eine Straftat: theguardian.com/technology/201…-convicted-auction-fixing Vielleicht interessiert sich eBay dann mehr für diesen Vorgang, wenn du schriftlich auf die vorgeposteten Hinweise aufmerksam machst und die Verbindungen aufzeigst. Auch ein Hinweis aus dem HG und leider nicht auf meinem "Mist" gewachsen. An dieser Stelle mal ein Danke an die freundlichen Helfer aus dem HG.

  • Die freundliche Stimme aus dem HG hat mitgeteilt, dass die beiden Tussis bei google mit 99 % Wahrscheinlichkeit identisch sind, auch wenn die Schreibweise abweicht, was nicht ungewöhlich ist. Dem HG-Leser/der HG-Leserin war wichtig, dass man an den Followern/Profilen erkennen kann, dass die Bewertungen hier deutlich an der Echtheit der Taschen zweifeln lassen und du damit rechnen musst, dass wenn überhaupt was kommt, dann eben eine Fälschung. Und du sollst die Echtheit der Tasche prüfen lassen..…

  • Übrigens soll das nicht lauten, dass für dich alles verloren ist. Aber..... es ist immer schöner etwas zu erhalten, was man abgeschrieben hat, als etwas, was man durchgängig erwartet hat. Hilft dir nicht wirklich weiter, aber das ist der Ansatz. Du hast, glaube mir einfach, etwas getan, was viele nicht tun........... du hast Anzeige erstattet. Wenn alle so handeln würden, wäre der Druck auf staatlichen Behörden viel größer, alleine aus Statistikgründen. Es ist wie so oft....... irgend jemand mus…

  • Hasjana hat das einfach nicht geblickt. Hier stand nie im Raum, dass du irgendwelche unberechtigen Forderungen stellen würdest. ........... und NEIN, du lässt das nicht auf sich beruhen....... Speichere deine Auktion/Verkauf sofort, alle Mails usw. auch. Alles was du rechtlich für den Nachweis brauchst, was die Ware wert war, steht in der Auktion/in dem Verkauf und du lieferst nun diese Unterlagen mit dem Hinweis auf § 429 Abs. drei an die DHL nach. Wenn die wieder ablehnen, dann wird dir nur de…

  • Zitat von berlioz: „was mache ich mit der angeblich erfolgreichen Auslieferung meiner Ware????? hat den keiner einen Tipp, was zu machen ist??? “ Du machst erstmal das, was du schon die ganze Zeit machst, zumindest wenn ich mich nicht täusche, du bleibst ruhig und gelassen. Es gbit Dinge die du selbst nicht ändern kannst, die Behörden können versuchen einzugreifen, aber insgesamt wirst du keine Lieferung erhalten, das Geld ist höchstwahrscheinlich weg und du stehst im Regen. Ist schlimm, aber mi…

  • Bei eBay gibt es auch keine Betrugsabteilung, seltsamer Weise wird die Sicherheitsabteilung genannt. Gut, es heißt auch Krankenhaus, obwohl die Leute da gesund werden sollen....... Lass das mit dem Telefon! Das ist Schwachfug, du kommst immer in ein Callcenter und die Leute sind gar nicht authorisiert, dir wirklich zu helfen. Anschreiben und nochmals anschreiben und nochmals anschreiben, bis das eskaliert ist um zu einer Person zu kommen, die Ahnung hat. ...... und glaub bitte nicht, dass du mit…

  • .....bin doch ein technischer Blindgänger Hihihihihi da mach dir bitte mal keinen Kopf, da bist du nicht alleine. Danke für die Info.

  • Kann sein, schick mir mal den Link dazu als "Konversation", kann das dann der Quelle zur Prüfung vorlegen.

  • Die Quelle, von der die Links (meine) stammen ist sehr vertrauenswürdig und außerordentlich gewissenhaft. Von daher würde ich ich auf die Quelle tippen und die als die richtige Tropsha ansehen.

  • @hasjana Den Inhalt des Schreibens der DHL nicht richtig gelesen?? Die aktuelle Zeitwertrechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materiellen Wert mehr aus.*

  • Die Infos stammen von einem freundlichen Helfer aus dem HG: Von dem vom tigerle genannten Account, kommt man dann zu diesen Dingen: google.de/search?q=%22Anastasia%20Tropsha twitter.com/miandrenne?lang=de instagram.com/tropsha/ independentschoolparent.com/ed…r-malvern-college-pupils/ Immer unter dem Vorbehalt: vermutlich..... aber sehr wahrscheinlich. Auch interessant: webcache.googleusercontent.com…rsquare.com/user/59736109 Folgt man den Followern..... feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…back2&useri…

  • Dann teil diesen freundlichen Sachbearbeitern mal mit, dass auch im HGB stets der gesamte Gesetzestext/§ zu betrachten ist, nicht nur einzelne Absätze.

  • Nein! gesetze-im-internet.de/hgb/__429.html Berufe dich auf Absatz 3: (3) Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, daß der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist. Wobei ich davon ausgehe, dass es sich um ein versichertes Paket handelt!

  • Deshalb freut es mich persönlich, dass du ruhig und sachlich bleibst und ich gehe davon aus, dass dein Schriftverkehr mit deinem Käufer bisher ähnlich/gleich gelaufen ist, zumindest von deiner Seite aus. Bei rechtlichen Problemen ist es immer von Vorteil, ruhig und gelassen zu bleiben.

  • Das wundert mich nicht, denn das Gefühl, sich im "Recht" zu fühlen, dies von allen "Stammtischkollegen" wahrscheinlich auch noch bestätigt zu bekommen...... ist ziemlich stark und blendet gesunden Menschenverstand meist aus. Leider ist es auch so, dass in manchen Foren dann auch noch zu roten Bewertungen geraten wird, nach dem Motto: "Dem zahlst du das heim........" Was für ein Kindergarten manchmal. Dennoch ändert sich natürlich nichts an meinen vorangegangen Postings, es gibt die eine Sache mi…