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  • Vor deinem Post, wusste ich nicht, dass du klar über die Rechtslage bei Anzeigeerstattung informiert bist, auch was eine "Rücknahme" angeht und wollte nicht, dass dich Glashaus-W mit einem Post verunsichert, was einfach nicht den rechtlichen Tatsachen entspricht.

  • Wenn du ehrlich bist, damit hattest du doch gerechnet! Oder etwa nicht? Der Käufer fühlt sich im Recht und das ist seine Waffe. Warum er nicht erst mit dir in eine Klärung eintritt, muss man nicht verstehen.......

  • Sorry @berlioz, hat sich überschnitten.

  • Das ist nicht der gute Wille, die Anzeige zurückzuziehen. Eine Anzeige lässt sich nicht zurückziehen, sie lässt sich allenfalls um eine erfolgte Lieferung ergänzen. Dann würde die Ermittlung eingestellt, außer die Anzeige wird erweitert um eine Fakelieferung. strafverteidiger-berlin.info/k…rafanzeige-zuruecknehmen/ Bitte einfach etwas besser informieren, statt hier eine TE zu verunsichern. ... und nein, das ist nicht böse gemeint, sondern für die Zukunft als Anregung. @berlioz Warte erst mal ab,…

  • Unterstelle das dem Käufer auch nicht, kann alles wirklich sein und natürlich denkt der dann: "Hab bezahlt, kann ich nicht nutzen..... und nu?" Da bietet halt PP mit seinen beschissenen AGB den optimalen Weg um selbst seine Ansprüche als Käufer nicht durchsetzen zu müssen, was ja schließlich erstmal Geld kostet und viel schlimmer..... auch Aufwand bedeutet. Also springt man lieber auf den Käuferschutzzug auf, denn auf eines ist Verlass...... die Willkür von PP..... Man bekommt sein Geld zurück u…

  • Zitat von akula81: „Was schlagt Ihr in dieser Situation nun vor? “ Sobald die den Käuferschutzfall endgültig gegen dich entscheiden sollten, teilst du denen mit, dass du auf keinen Fall bezahlen wirst. Durch diese Mitteilung hebelst du von Anfang an teure Inkassokosten aus, die PP zwar über das Inkassounternehmen in Rechnung stellen wird, die du aber dann nicht bezahlen musst. recht-hilfreich.de/inkasso-fra…so-gehen-sie-richtig-vor/ bundesverfassungsgericht.de/en…k20110907_1bvr101211.html

  • Würde jetzt erstmal bei PP im Rahmen der Konfliktlösung in Kontakt treten. Der Artikel hat bei dir einwandfrei funktioniert und du hast die Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen. Einen Artikel nach der Zeit zu bemängeln, mit dem in den abgelaufenen Wochen alles mögliche passiert sein kann, von Falschlagerung bis zum Falscheinbau, ist ein Unding. Dann beschreibst du nochmals deine ausführliche Artikelbeschreibung und die bisherige Nutzung, teilst denen mit, dass ein solcher Fehler bei dir ni…

  • Um das mal genauer auszuführen: Du hast nach wie vor einen bestenden Kaufvertrag und eine willkürliche Entscheidung von PP hebt diesen nicht gegenüber deinem Käufer auf. Dein Käufer mag denken, dass eine Entscheidung von PP in einem Käuferschutzverfahren irgend eine rechtliche relevante Bindung hätte, nur weil er seine Kohle wieder hat (wenn er sie denn wieder hat und das Käuferschutzverfahren gegen dich entschieden wurde). Dem ist nicht so. Das Problem ist deine Zusage und dein nicht ausreichen…

  • Tja, das ist nicht gut. test.de/Verkauf-im-Internet-So…ie-Haftung-aus-4533698-0/ Du hast eine Garantie.... ---> Zusage dafür abgegeben, dass der Artikel korrekt funktioniert und auch die Gewährleistung nicht korrekt ausgeschlossen. Unabhängig davon, dass es wohl keine rechtliche Handhabe für PayPal gibt, diesen Fall einfach mal schnell so zu entscheiden, hast du dich in einem zivilrechtlichen Verfahren in eine sehr schlechte Position gebracht. Darf ich davon ausgehen, dass der Käuferschutzfall s…

  • Das Problem bei eBay ist, dass so ein Problem wie deines mit dem Verkäufer von den Telefonmitarbeiters gar nicht so weit eskaliert wird, dass sich das mal einer genauer anschaut bzw. bis es eskaliert ist und es sich jemand genauer anschaut, eben viel Zeit vergeht. Auf das Geschwafel deines Verkäufers würde ich nicht viel geben. Nach der Strafanzeige würde ich eh den Kontakt zu dem Vollpfosten einstellen.

  • Wie hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Bitte den exaten Text.

  • Wie hast du bisher gegenüber PP argumentiert bzw. hast du mit denen schriftlich Kontakt aufgenommen wegen des Käuferschutzfalles?

  • Du kannst auch gerne mal hier anfragen, bevor du kaufst/bietest. Es ist meist jemand hier, der sich eine Auktion/einen Verkäufer auch mal näher anschaut, dauert halt mal ein paar Stunden bis zur Antwort, aber wenn du früh genug frägst....... Einfach Thread eröffnen wenn du (wie ein User hier immer freundlich schreibt) Bauchgrummeln (bitte begründen) hast.

  • Zitat von berlioz: „ne ne war schon klar und man findet es problemlos wenn man es weiß. es wird auf jeden Fall auf eine Anzeige bei der Polizei hinauslaufen, ich frage mich nur, ob man verpflichtet ist, Fristen einzuhalten, allein ein Verdacht reicht vielleicht nicht unbedingt aus. Soll ich vorher nochmals Ebay kontaktieren? Soll ich die Polizei in Sunderland anfragen, ob Malcolm überhaupt dort gemeldet es oder nicht vielleicht sogar in Deutschland wohnt? “ Du musst keine Fristen einhalten und d…

  • Und nein, du denkst nicht zu naiv. Du gehst einfach davon aus, dass jeder, der ein Konto eröffnet, auch existiert. Das sollte auch so sein und es ist völlig normal, das zu glauben. Ist aber dennoch nicht so, es gibt genügend Möglichkeiten ein Konto zu eröffnen, ohne zu existieren oder eben mit fremden (willkürlich im Netz) zusammen gesuchten Daten. Wobei das hier nicht der Fall sein muss.... aber eben kann. Heute gibt es alles zu kaufen, Kreditkarten mit allen Codes, Bankkonten mit EC-Karten und…

  • Meine Postings stellen keinen Vorwurf, sondern einen Denkansatz für die Zukunft dar. Wenn du dem Link folgst, den Glashaus-W gepostet hat, kommst du darauf, dass die gleiche Tasche mit beendeten Angeboten schon da war und diese wiedereingestellt wurden. Da sagt dann der eBay-Käufer..........?? hat der Preis bei der Auktion wohl nicht gepasst?? Der Kto. Inhaber kann nur durch eine Anzeige ermittelt werden, dafür brauchst du keinen Anwalt und du kannst nur abwarten, ob die Staatsanwaltschaft dahin…

  • @tigerle Das war ein wenig sarkastisch gemeint. Bei dem Account passen einfach einige Dinge nicht. Gewerblicher Händler, Neuware....... ohne Etikett. Dann einfach unterirdisch günstige Preise, wenn man mal ein wenig die Website anschaut: fashionette.de/stella-mccartney stellamccartney.com/de/online/…tney/f%C3%BCr-sie/taschen Mir ist schon klar, dass mit solchem Markenschrott solcher Markenware auch eine extreme Marge zu erzielen ist (zumindest für den Hersteller/Rechteinhaber), aber das ist ein …

  • Bei anderen Artikeln ist der Artikelstandort Würzburg.

  • Vielleicht wird dein Verkäufer von seinem Produktfälscher Zulieferer, derzeit nicht pünktlich beliefert? Ersatte Anzeige gegen den Kontoinhaber, wird wahrscheinlich nichts dabei rauskommen, denn jeder kann einen gewerblichen Account in England eröffnen. Stadtsparkasse Regensburg? Das wirkt sehr überzeugend bei einem englischen gewerblichen Verkäufer.......

  • Dir steht es frei, meine Hinweise völlig anders zu bewerten. Jetzt habe ich an dich Fragen: Wo schreibe ich, dass der Käufer deinen Anspruch auf Schadenersatz zurückweisen könnte? Hatte ich nicht geschrieben, dass es um die Höhe des Anspruches geht, du die Beweislast hast, dass dieser in der Höhe gerechtfertigt ist und der Käufer, nach Vorlage deines Schadenersatzanspruches diesen dann im I-Net prüfen und eventuell widerlegen kann? Hatte ich nicht geschrieben, dass du einstellen kannst wie du wi…